Berufsgenossenschaft
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft
Versicherungsträger für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Unternehmer/Arbeitgeber. Arbeitnehmer zahlen im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) keine Beiträge.
Rechtgrundlage war ursprünglich die Reichsversicherungsordnung (Soziale Gesetzgebung Bismarcks, heute das Sozialgesetzbuch).