Berufsgenossenschaft

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft
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Versicherungsträger für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Unternehmer/Arbeitgeber. Arbeitnehmer zahlen im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) keine Beiträge.

Rechtgrundlage war ursprünglich die Reichsversicherungsordnung (Soziale Gesetzgebung Bismarcks, heute das Sozialgesetzbuch).