Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren (auch Journalisten), Ärzten und Architekten.
Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen von honorarium (Ehrengeschenk) und leitet sich von „honor“ (Ehre) ab. Da Freiberufler keinen Lohn erhalten – sie sind schließlich „frei“ –, aber auch nicht „von der Luft alleine“ leben können, nehmen sie nur diese „Geschenke“ an.
Bei Schauspielern, Musikern und Fotomodellen heißt das Honorar auch Gage.
Als Ausfallhonorar bezeichnet man die Vergütung eines Freiberuflers, der seine Leistung erbracht hat - ohne dass die auch verwendet wird (z. B. bei Gebrauchsgrafikern, Sprechern). Gängig sind Ausfallhonorare in Höhe von 50 % des ursprünglich vereinbarten Honorars. Allerdings entbehrt die Praxis jeglicher rechtlicher Grundlage, denn das volle Honorar wird fällig, wenn das bestellte Werk bzw. die Dienstleistung ordnungsgemäß geliefert wurde. Das Veröffentlichungs- bzw. Verwendungsrisiko liegt hingegen einzig und allein beim Verwerter. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk können (sehr seltene) Ausfallhonorare über den 50 % liegen.
Die Höhe eines Honorars kann auch bestimmten, z. B. staatlichen Regelungen (z. B. bezüglich der abrechenbaren Leistungen, Vergütungshöhe o. ä.) unterliegen, wie beispielsweise in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.