Deutsche Sängerschaft
Die Deutsche Sängerschaft verbindet ca. 20 farbentragende und fakultativ schlagende Sängerschaften (Studentenverbindungen) mit insgesamt etwa 3.000 Mitgliedern an 20 Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Sängerschaft ist Mitglied im Convent Deutscher Korporationsverbände und im Convent Deutscher Akademikerverbände.
Charakter
Per Satzung hat sie sich die Wahrung deutschen Kulturgutes, die Pflege der Musik und des Chorgesanges zur Aufgabe gemacht. Gemeinsames Singen und Musizieren sollen das Zusammenleben und die Gemeinschaftsbildung innerhalb der Einzelkorporationen und des Verbandes fördern.
Die Deutsche Sängerschaft ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden. Die Staatsbürgerschaft ist kein Kriterium für eine Mitgliedschaft. Die Deutsche Sängerschaft erwartet von ihren Angehörigen eine den kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Aufgaben der Zeit gegenüber aufgeschlossene Lebenshaltung.
Die Mitgliedsbünde der Deutschen Sängerschaft sind farbentragend und fakultativ schlagend, d. h. sie stellen es ihren Mitgliedern frei, ob sie eine Mensur schlagen wollen oder nicht.
Geschichte
- 1816
Gründung eines Gesangsvereines innerhalb der Urburschenschaft. Mit der Auflösung der Jenaischen Burschenschaft erlischt auch dieser erste rein studentische Gesangsverein.
- 1822
Gründung der ersten Sängerschaften zu St. Pauli Leipzig und Leopoldina Breslau, als Universitätsgesangsverein zu St. Pauli und Akademisch-Musische Verbindung Breslau. 1825 wird in Halle der Akademische Gesangsverein (AGV) gegründet, der als Vorläufer der Sängerschaft Fridericiana anzusehen ist.
In den folgenden Jahren kommt es an ca. 20 Universitäten und Hochschulen zur Gründung von musisch orientierten Bünden, die sich aber von ihrem Charakter her alle unterscheiden (Farbentragen, Mensuren usw.)
- 1865
1. Deutsches Sängerbundfest in Dresden, an dem viele der Verbindungen teilnehmen. Der Versuch, einen Dachverband zu gründen, scheitert aber.
- 1867
Kartellvertrag zwischen der Akademischen Liedertafel Berlin und dem Akademischen Gesangverein München, dem sich weitere Verbindungen anschließen und der zur Gründung des Sondershäuser Verbandes der nicht-farbentragenden Verbindungen mit musischer Ausrichtung führt.
- 1877
Leopoldina Breslau legt als erste Sängerschaft Farben an.
- 1880
Der AGV der Pauliner in Jena führt als erster akademischer Gesangsverein die Besprechungsmensur ein.
- 1892
Erstes Deutsch-Akademisches Sängerfest in Salzburg. 23 Vereine nehmen daran teil. Ein Dachverband soll gegründet werden. Die Durchführung eines zweiten Sängerfestes 1896 wird beschlossen.
- 1896
Anlässlich des 35. Stiftungsfestes der Sängerschaft Erato findet in Dresden eine Vertreterversammlung statt, an der über 25 Vereine teilnehmen. Gründung des Deutsch-Akademischen Sängerbundes (DASB). Endgültige Trennung von späterer DS und des Sondershäuser Verbandes.
- 1901
Nach Differenzen über die Bestimmungsmensur kommt es zu mehrfachen Ein- und Austritten von Verbindungen des DASB. In diesem Jahr vereinigen sie sich wieder zum „Chargierten-Convent, Verband der Farbentragenden Akademischen Gesangsvereine“. Prinzipien sind Pflege des deutschen Männergesanges, unbedingte Satisfaktion und Verwerfung der Bestimmungsmensur.
- 1902
Einführung der Bezeichnung „Sängerschaft“, den in der Folge alle Vereine annehmen. Namensänderung des Verbandes in „C.C., Verband farbentragender Sängerschaften“. Wegen der Fechtfrage treten immer wieder Verbindungen aus bzw. wieder ein.
- 1905
Gründung des Gesamtaltherrenverbandes des C.C.
- 1906
3. Bundesfest in Weimar, das zum ständigen Tagungsort gewählt wird.
- 1911
Scharfer Gegensatz zwischen den mensurbejahenden und -ablehnenden Verbindungen. Austritte.
- 1919
Durch die Eindrücke des Weltkrieges kommt es wieder zu einer Annäherung zwischen den die Mensur ablehnenden und bejahenden Sängerschaften. Mehr und mehr Sängerschaften führen die Schlägermensur als Prinzip ein. Am 30. Juli 1919 kommt es zur Gründung des „Weimarer Verbandes Deutscher Sängerschaften“. Hauptprinzip ist das Sangesprinzip. Weiterhin ist die Besprechungsmensur gestattet, die Bestimmungsmensur verboten und die unbedingte Satisfaktion obligatorisch. Forderungen zwischen Sängerschaften sind verboten, die Wahl des Paukverhältnisses bleibt freigestellt. Ein Sängerschafter, dessen Mutterbund die Besprechungsmensur ablehnt, darf, wenn er einem „mensurfreundlichen“ Bund beitritt, nicht fechten. Es gilt vier Semester Aktivitätszwang, sechs Semester Chorpflicht (auch bei Studienortswechsel). Bei Abstimmungen werden die Stimmen nach der Mitgliederzahl gewichtet.
- 1922
Der endgültige Name „Deutsche Sängerschaft (Weimarer CC)“ (DS) wird angenommen, die Bestimmungsmensur und der Abschluss von Kartellen werden gestattet.
In den 1920er Jahren kommt es zu weiteren Neugründungen. Es werden Sing- und Schulungswochenenden veranstaltet (Wehrsport, Politische Schulungen). Zwischen DS und Sonderhäuser Verband kommt es zu Gesprächen über eine Zusammenarbeit der Verbände.
- 1934
Die DS führt die Bestimmungsmensur verpflichtend ein. Aufgrund der politischen Verhältnisse treten die Sängerschaften in Österreich und der Tschechoslowakei schon 1933 gezwungenermaßen aus und existieren bis 1938 weiter.
- 1936
Auflösung der DS in Hannover.
- 1951
Wiedergründung der DS. Erster Sängerschaftertag in Goslar. Weimar ist als Tagungsort noch nicht zugänglich, weswegen man an wechselnden Orten tagt. Sängerschaften, die sich an ihren Heimatorten nicht rekonstituieren können, fusionieren teilweise mit anderen Bünden, einige reaktivieren überhaupt nicht. Die Verbandsprinzipien bleiben bis auf die 1934 beschlossene Bestimmungsmensur erhalten.
- 1991
Erster Sängerschaftertag in Weimar nach dem zweiten Weltkrieg. Weimar wird wieder zum ständigen Tagungsort.
- 1992
Alle österreichischen Sängerschaften treten vor allem wegen der Nichtannahme des sängerschaftlichen Grundsatzpapieres aus der DS aus. Das Papier sollte die DS-Verfassung bzgl. der Punkte Mitgliederauswahl der Einzelsängerschaft, Chorarbeit und Paukzwang interpretieren. Die Sängerschaften Österreichs verbleiben aber gemeinsam mit einigen bundesdeutschen Sängerschaften in der Weimarer Interessengemeinschaft (WIG).
Veranstaltungen
Im Rahmen ihrer Bildungsarbeiten hielt die Deutsche Sängerschaft zusammen mit dem Coburger Convent (CC) von 1956 bis 1990 alljährlich Gesamtdeutsche Tagungen (GDT) in Berlin ab. Diese Tagungen beschäftigten sich vordringlich mit den Ursachen, den kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der deutschen Teilung und ihrer möglichen Überwindung und hatte die Aufgabe, aktive Mitglieder (also Studenten) der Sängerschaften mit dieser Problematik vertraut zu machen. Nach Öffnung der innerdeutschen Grenzen und dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland veranstalten DS und CC seit 1992 den Studententag in wechselnden Hochschulstädten.
Organisation
Die Deutsche Sängerschaft gehört als eigenständiger Verband dem Deutschen Sängerbund an. Obgleich die Sängerschaften der DS nach ihrer Verfassung Männerbünde sind, ist es ihnen durch ihre spezielle Aufgabe möglich, Damen in die sängerschaftliche Arbeit zu integrieren: einige der 24 aktiven Sängerschaften haben gemischte Chöre.
Verbandsvorsitzer und geschäftsführender Hauptausschuss der DS werden auf zwei Jahre beim jährlich zu Himmelfahrt stattfindenden Sängerschaftertag gewählt. Die aktiven Sängerschaften sind im Hauptausschuss durch den Sprecher der jeweilig präsidierenden Sängerschaft vertreten.
Vierteljährlich berichtet die bereits 1895 als "Akademische Sängerzeitung" gegründete Verbandszeitschrift "Deutsche Sängerschaft".
Weblinks
- http://www.deutsche-saengerschaft.de - Offizielle Homepage der Deutsche Sängerschaft
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