Der Nationalpark gehört zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt.
Gesetzgebung und Verwaltung
In §24 des BNatSchG wird festgelegt, dass Nationalparke dem großräumigen Schutz von Gebieten von besonderer Eigenart dienen sollen. Diese Gebiete müssen in einem überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen. Laut internationaler Konvention gelten für einen Nationalpark folgende Kriterien:
- es handelt sich um ein hervorragendes Gebiet von nationalem Interesse
- der Nationalpark wird öffentlich kontrolliert, d.h. Eigentümer ist eine zentrale Regierung, die auch die Verwaltung und Finanzierung sicherstellt
- es herrscht ein strenger gesetzlicher Schutz mit Einschränkung oder Verbot der Nutzung
- der Nationalpark ist für die Öffentlichkeit erschlossen
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiederlaufen. Im übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.
Nationalparke sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
Neben dem Nationalpark kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
- Besonderer Gebietsschutz: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke,
- Schutz einzelner Landschaftsteile: Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile
- Schutz von Arten und Biotopen: Biotopschutz
- Europäische Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Bildung eines europäischen Biotopverbundsystems Natura2000
Geschichte der Nationalparke
Die Idee ein besonders schützenswerte Naturlandschaften als Nationalpark zu schützen ist über 100 Jahre alt. 1872 wurde in den USA der Yellowstone-Nationalpark gegründet. Bereits seit 1864 gab es ein erstes Schutzgebiet im heutigen Yosemite-Nationalpark, das aber erst 1906 in das entstehende Nationalpark-System eingegliedert wurde. Die Idee der Gründer war, die Wunder der Natur zu Bewahren, so dass auch nachfolgende Generationen sich an ihnen erfreuen können und sich hier erholen können.
Die Länder Kanada, Australien und Neuseeland folgten bald mit der Errichtung von Nationalparken, da hier noch große Gebiete unberührter Natur existierten, die relativ einfach geschützt werden konnten. In Europa wurden die ersten Nationalparke 1910 in Schweden errichtet, 1914 in der Schweiz. Vor allem nach dem 2. Weltkrieg etabliederte sich die Idee und heute existieren in etwa 120 Ländern mehr als 2.200 Nationalparke. Die landschaftliche Vielfalt der Gebiete ist enorm und beinhaltet fast alle Landschaftstypen.
In Deutschland wurde mit dem Bayerischen Wald der erste Nationalpark erst 1969 errichtet, 1978 folgte das Königsseegebiet bei Berchtesgaden und 1985 wurden die Küstenbereiche des deutschen Wattenmeers als Nationalpark ausgewiesen. In der DDR waren Nationalparke politisch nicht erwünscht. Rund 15% der Landesfläche waren aber öffentlichem Zugang versperrt und wiesen fast unberührte Landschaften auf. In den Umbruchszeiten von 1989 wurden noch vor der Wiedervereinigung fünf Nationalparke in der noch-DDR umgesetzt. So bestehen 2003 in Deutschland 13 Nationalparke, die Errichtung eines Parks Elbtalaue scheiterte 1999 und gegenwärtig gibt es Bestrebungen ein ehemaliges Truppenübungsgelände südlich der Rurtalsperre in der Eifel sowie im Westen Hessens den Kellerwald als Nationalpark auszuweisen.
Nationalparke in Deutschland
- Nationalpark Bayerischer Wald - 13.042 ha
- Nationalpark Berchtesgaden - 21.000 ha
- Nationalpark Elbtalaue
- Nationalpark Hainich - 7.600 ha
- Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer - 11.700 ha
- Nationalpark Harz - seit 1994 15.800 ha
- Nationalpark Hochharz - seit 1990 5.889 ha
- Nationalpark Jasmund - seit 01.10.1990 3.000 ha
- Nationalpark Kellerwald (Einrichtung geplant) - 5.724 ha
- Nationalpark Müritz - seit 01.10.1990 32.000 ha
- Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - 240.000 ha
- Nationalpark Unteres Odertal - 32.884 ha
- Nationalpark Sächsische Schweiz - 9.292 ha
- Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
- Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft seit 12.09.1990 80.500 ha
Nationalparks in Österreich
- Nationalpark Donau-Auen 9.300 ha
- Nationalpark Kalkalpen 20.800 ha
- Nationalpark Hohe Tauern
- Nationalpark Neusiedlersee 4.000 ha (gemeinsam mit Ungarn
- Nationalpark Thayatal
- Nationalpark Gesäuse (Projekt)
Nationalparks in Polen
- Babia Gora-Nationalpark (1 700 ha)
- Bialowieza-Nationalpark
- Bieszczady-Nationalpark (27 000 ha)
- Bory Tucholskie-Nationalpark