Der Begriff Bischof (v.griech.: episkopos Aufseher, aus episkeptomai besuchen, heimsuchen) beschreibt in der Urkirche eine kollegiale Funktion neben anderen, z.B. Diakonen. In der zweiten christlichen Generation (Ignatius von Antiochien) entwickelte sich, v.a. in der Auseinandersetzung mit gnostischen Strömungen, das Verständnis des Bischofs als des Garanten der kirchlichen Einheit an der Spitze der Kirchenhierarchie (s. Amt).
Nach katholischem Verständnis ist der Bischof Vorsteher einer Diözese/eines Bistums.
Ein Bischof ist stets ein Priester. Er wird von Bischöfen mit der Zustimmung des Papstes zum Bischof gesalbt. Dabei handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes.
Einem Bischof in manchen Punkten gleichgestellt ist ein Abt, der Vorsteher eines Klosters.
Im evangelischem Verständnis kann die bischöfliche Funktion bei verschiedensten Gremien liegen. Sie kann kollegial vom Kirchenparlament (Synode), oder personal vom Bischof /Bischöfin, vom Generalsuperintendenten /Generalsuperintendentin oder dem / der Präses als ein Dienst auf Zeit wahrgenommen werden. Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel vom Kirchenparlament gewählt.
Aufgaben eines katholischen Bischofs:
Als Priester kann ein Bischof die Sakramente spenden. Im Unterschied zum "gewöhnlichen" Priester kann ein Bischof:
- andere Priester weihen
- das Sakrament der Firmung spenden (im Ausnahmefall auch ein Priester)
- die Bischofsweihe weitergeben
Kirchengeschichtliche Begründung:
Jesus erwählte 12 Apostel und sandte sie aus, seine Lehre zu verkünden und die Kirche zu leiten. Nach römisch-katholischer Auffassung setzt sich diese apostolische Vollmacht in den Bischöfen fort, deren Sukzession in einer ununterbrochenen "Reihe der Handauflegungen" bis zu den Aposteln zurückreicht. Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (s. Papst; Mattäus 16,18).
Da die Anzahl der Gläubigen, für die ein Bischof zuständig war, bald zu groß wurde, ermächtigten diese Priester, einen Großteil der Aufgaben stellvertretend zu übernehmen.