Besitz
in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache
Der Begriff Besitz bezeichnet etwas, was jemand erworben oder ererbt hat, so dass er darüber verfügen kann. Häufig synonym mit Eigentum verwendet, sachlich aber davon zu unterscheiden: Das, worüber jemand die tatsächliche Herrschaft ausübt.
siehe auch: Besitzer, Vermögen, Gut
Folgende Orte tragen den Namen "Besitz":