Wahlgrundsätze
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Wahlgrundsätze
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes (Deutschland) müssen Wahlen
allgemeinsein (Grundsätzlich kein ausschluss vom Wahlrecht)
unmittelbar ,dass heisst ohne Zwischeninstanzen sein
frei, dass heisst mit freier Auswahl zwischen den zu wählenden Parteien sein
gleich, dass heisst das jede Wahlstimme gleich viel zählt
geheim, dass heisst das man für seine Stimme nicht gesetzlich belangt werden kann
Um wahlberechtigt zu sein muss man in Deutschland Staatsbürger und mindestens achtzehn Jahre alt sein. In einigen Bundesländern tritt das Kommunalwahlrecht schon mit sechzehn Jahren in Kraft.