Unter Winterfütterung versteht man die Fütterung von Tieren im Winter. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren unterscheidet sich die Winterfütterung heute oft nicht mehr von der Fütterung im Sommer. Bei Wildtieren versteht man unter Winterfütterung speziell die Gabe von Futter durch den Menschen im Winter. Dazu gehören sowohl das Auffüllen der Futterstellen im Wald durch den Jäger als auch das private Angebot von Vogelfutter etwa in Form von Körnermischungen in Vogelhäuschen.
Fütterung von Vögeln
Die Fütterung von Vögeln in durchschnittlich kalten Wintern ist umstritten. Kritiker wenden ein, dass sie das ökologische Gleichgewicht stört: Vogelarten, die sich am Futterort nicht gut durchsetzen können (etwa die von ihrer langen Reise geschwächten Zugvögel), würden durch die Fütterung benachteiligt. Naturschutzorganisationen raten daher oft, nur bei anhaltender Kälte und geschlossener Schneedecke zu füttern.
Allerdings gibt es unter den Ornithologen auch deutliche Befürworter der Vogelfütterung. In der Vogelwarte Radolfzell am Bodensee, die schon seit 50 Jahren die Bestände erfasst, hat man festgestellt, dass von ehemals 110 Brutvogelarten 35% ganz verschwunden sind oder nur noch unregelmäßig brüten. Weitere 20% nehmen in ihrem Bestand ab, und nur 10% zeigen eine Bestandszunahme oder haben sich neu angesiedelt. Weltweit sterben Vogelarten schneller aus, als erwartet, wie US-Forscher feststellten. Der wichtigste Grund für den verheerenden Rückgang sei vor allem die enorme Abnahme hauptsächlich der Nahrungs- aber auch der Nistgrundlagen. Die Abnahme in der Verfügbarkeit von Heuschrecken liege in einer Größenordnung von 90%, bei Pflanzensamen zum Teil bei 100%.
Das Max-Planck-Institut für Ornithologie und englische ornithologische Gesellschaften haben in verschiedenen Studien sämtliche Vorbehalte, die landläufig gegen die Vogelfütterung vorgebracht werden, wissenschaftlich widerlegt und empfehlen zum Erhalt der Vogelbestände die Durchführung einer angepassten Ganzjahreszufütterung. Dieser Ansicht hat sich die Heinz-Sielmann-Stiftung angeschlossen.
Fütterung von Wild
Die Wildfütterung ist definiert als die Versorgung von Wildtieren mit Nahrung in Notzeiten durch den Menschen. Sie dient als Ersatz für in der Natur nicht oder nicht mehr in ausreichender Menge vorkommende, energiespendende Nahrung. Der Zeitpunkt der Verabreichung richtet sich nach dem höchsten Energiebedarf des Wildes (z.B. vorwinterliche Depotbildung).
Während der Notzeit verfügt das Wild über zu wenig Äsung und ist auf künstliche Futterquellen angewiesen. Notzeiten sind gesetzlich festgelegt, z. B. in Hessen und Schleswig-Holstein vom 1. November bis zum 30. April oder in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Januar bis zum 28. Februar. Eine Notzeit besteht bei hoher oder gefrorener Schneedecke, Frost, Dürre oder Überschwemmungen. Dabei sind heutzutage auch Nahrungsengpässe zu berücksichtigen, die in Abhängigkeit von der Land- und Bodennutzung entstehen und in ihrem örtlichen und zeitlichen Auftreten unterschiedlich sein können.
Eine Fütterung von Gams- und Steinwild erfolgt aufgrund seines Lebensraumes grundsätzlich nicht. Sollten diese Tiere aber Not leiden, ist davon auszugehen, dass sie tiefer gelegene Fütterungen für Schalenwild aufsuchen.
Die Verpflichtung Jagdausübungsberechtigter, das Wild vor Futternot zu schützen, ergibt sich in Deutschland aus den Landesgesetzen. Es besteht ein bundesrechtliches Verbot, in der Notzeit Schalenwild in einem Umkreis von 200 m von den Futterstellen zu erlegen. Künstlich angelegte Futterstellen, die mit artgerechten Futtermitteln bestückt werden, dienen der Erhaltung des Wildes. Eine mit dem Boden verbundene Einrichtung wird nicht verlangt. Nicht als Fütterung gelten Maßnahmen zur Äsungsverbesserung (z. B. Wildäcker, Wildwiesen oder Prossholzflächen).
Kirrungen, Luderplätze oder Ablenkfütterungen sind keine Winterfütterungen im Sinne der Ernährung. Sie dienen der Lenkung des Wildes zwecks Bejagung oder Schadensverhütung. Ihre Eigenschaften als Fütterungen werden bei Fehlen landesrechtlicher Regelungen unterschiedlich beurteilt. An Luderplätzen (Fuchs) dürfen seit Auftreten von Krankheiten an unserem landwirtschaftlichen Nutzvieh nur noch Abfälle von Wild ausgebracht werden. Luderplätze gelten als Kirrungen.
An Kirrungen darf das Wild während der erlaubten Jagdzeit, jedoch nicht während der Schonzeit, geschossen werden, sofern es bei Mond (Vollmond) ansprechbar ist. In Bayern besteht das Verbot des Erlegens von Schalenwild in der Notzeit in einem Umkreis von 200 m von Fütterungen entfernt ausdrücklich nicht für Kirrungen.
In Hessen gilt das Ausbringen von Lockfutter mit Ausnahme des Köderns von Fallen und Luderplätzen als Wildfütterung. In Baden-Württemberg ist der Abschuss von Reh- und Rotwild an Kirrungen grundsätzlich erlaubt. Für Futterstellen bestehen gesetzlich fixierte Fütterungszeiten vom 1. Oktober bis 30. April unter Ausschluss der Zeiten mit hoher oder harscher Schneelage.
Gemäß dem BjagdG können die Bundesländer die Fütterung von Wild untersagen oder von einer Genehmigung abhängig machen. Die meisten Bundesländer haben entweder die Notzeit, in der das Wild vor Futternot geschützt werden muss, zeitlich befristet oder den Zeitraum, in dem nicht gefüttert werden darf, gesetzlich geregelt.
In Bayern gilt aufgrund der unterschiedlichen Landschaftsräume keine landesweite Regelung. Vielmehr erlässt die Jagdbehörde im Einzelfall Regelungen zur Verhinderung von missbräuchlichen Wildfütterungen, z. B. im Hinblick auf nicht artgerechtes Futter, Fütterung außerhalb der Notzeit mit Ausnahme von Ablenkungsfütterungen für Schwarzwild, Fütterung in Schutzwäldern, wenn dadurch deren Schutzfunktion beeinträchtigt wird etc.
Die Fütterung erfolgt mittels Raufentrog, Futtertisch oder Kraftfutterautomat/Rutschfütterung für Pellets (Schalenwild, Schwarzwild, Hasen), Futterautomat oder Fasanenschütten mit Getreide und Mais oder Futterbahnen (frei gehaltener Gang in Deckung, der pro Fasan 0,5 m lang ist) und Rebhuhnschütten, die entfernt von Bäumen angelegt werden, da die Rebhühner sonst von Greifvögeln erjagt werden). Bei der Entenfütterung (Mais, Getreide, Eicheln) dürfen die Futtermittel nicht ins Wasser gelangen (§26 Wasserhaushaltsgesetz).
Futtermittel sind in natürliche Futtermittel wie Eicheln, Kastanien, Bucheckern, Hafer, Mais u. a. Getreide und industriell gefertigte wie Sojaschrot, Sesamkuchen, Luzernemehl, Weizenkeime, Biertreber oder Kraftfutterpresslinge (Pellets) unterteilt. Trockenfutter enthält unter 10% Feuchtigkeit. Saftfutter besteht aus Silage, Rüben, Kartoffeln, Obst, Gemüse, Kohl, Trester oder Saftfuttermischungen. Auch Zusätze werden gereicht, z.B. um den Nährwert zu erhöhen oder Zusätze mit medikamentöser Bedeutung.
Futterstellen werden so angelegt, dass Schalenwild (z.B. Rehe) nicht durch harschen Schnee laufen muss, da dieser rasch seine Hufe verwundet. Das Wild wird krank und quält sich auf der Suche nach Futter zu Tode. Die hinterlassene Blutspur macht dem Fuchs die Verfolgung und das Reißen des todkranken Tieres leicht. Zwar gibt es Jagdgegner, die hierin eine "natürliche Regulierung" der Schalenwildbestände sehen, die ihrer Meinung nach den Jäger überflüssig macht, aber insgesamt ist diese Haltung als grausam und mitleidlos gegenüber der Kreatur anzusehen.
Die Wildfütterung in einem Tiroler Bergrevier wird aufgrund der mangelnden Herbst- und Winteräsung auch von Jägermeister Otto Gitterle für notwendig erachtet. Zwar forderten manche Wissenschaftler ein "naturbelassenes" Wild und das Unterlassen jeglicher Fütterungen, aber dadurch würde das Wild zum Schädling degradiert. Ohne Fütterung sei in den Tiroler Gebirgslagen mit enormen Verlusten zu rechnen. Zwar blieben "einige Rehlein" immer am Leben, aber viel zu wenig, um noch von gesunden Beständen sprechen zu können. Darüber hinaus sei die Fütterung die Grundvoraussetzung für die Verhinderung von Wildschäden und für das Wohlbefinden und den guten Allgemeinzustand des Rehwildes. Eine fehlende Fütterung führe zu Kümmer- und Bleistiftböcken sowie zu Knöpflern und sei ein Zeichen für fehlgeschlagene, die gute Entwicklung indes ein Gradmesser für erfolgreiche Rehwildhege.
Als Futter wird gutes Bergheu, Silage und eine Kraftfuttermischung bestehend aus 40% Maisbruch, 40% Hafer (nicht gequetscht) und 20% Sesam verwendet; Beigaben werden nicht verabreicht.
Das Wildaufkommen an den Futterstellen hilft bei der Bestandsermittlung, auch der Futterverbrauch ist eine gute Grundlage für die Schätzung des Wildbestandes, wobei pro Reh und Tag mit einem Verbrauch von ½ kg Futter gerechnet wird.
Literatur
- Peter Berthold u. Gabriele Mohr: Vögel füttern - aber richtig. Anlocken, schützen, sicher bestimmen. Kosmos, Stuttgart 2006, 79 S., ISBN 3-440-10800-7
- Jagdlexikon, blv, 1996
- Otto Gitterle, Traumböcke: Das Rehwild in einem Tiroler Bergrevier, blv 2007
- Otto Henze (Begr.) u. Johann Gepp: Vogelnistkästen in Garten und Wald. Über die Lebensweise und Bedeutung aller ihrer Bewohner. Ein Sach- und Kontrollbuch. 6. Aufl. Graz u. Stuttgart: Leopold-Stocker-Verlag 2004
Weblinks
- Naturschutzbund Deutschland - Vögel füttern im Winter
- Wildvogelhilfe.org - Vogelfütterung im Winter