Hallo, folgende Zeittafel stand im Artikel zu dieser Buchreihe:
Zeittafel
- 1940 - (etwa) Die Ildiraner entdecken Klikiss Roboter auf den Eismonden von Hyrillka.
- 2100 - Peary, Bolboa, Marco Polo - Die ersten Generationenschiffe verlassen die Erde.
- 2103 - Burton und Caillié brechen auf.
- 2104 - Amundsen bricht auf.
- ...
- 2415 - Estarra Theron wird geboren.
- 2417 - Celli Theron wird geboren.
- 2427 - Die Klikiss-Fackel verwandelt Oncier in eine Sonne.
Die Zeittafel wurde 1:1 aus dem Glossar des ersten Bandes herauskopiert und stellt somit meiner Meinung nach eine URV dar. Ist das so richtig und war meine Löschung berechtigt oder war ich zu voreilig?--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:16, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Das ist eine reine Aufzählung von Fakten, das stellt keine Schöpfungshöhe dar und ist somit keine URV. --RalfR 22:29, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Danke, dann werde ich es wieder einfügen. Aber lieber einmal zuviel als zuwenig gefragt...--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:38, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Ich habe das gesamte "Glossar" entfernt, so eine Darstellung aus der Innenperspektive hat nichts in einer Enzyklopädie verloren. Mit Urheberrechten hat das nichts zu tun. --h-stt !? 07:06, 25. Apr. 2007 (CEST)
Fakten? Naja, das ist eine interessante Interpretation. --AndreasPraefcke ¿! 10:40, 25. Apr. 2007 (CEST)
100-Jahre-Regel
Ich würde eine Verschärfung vorschlagen:
"Es werden keine hochgelandenen Dateien gelöscht, wenn
- der Inhalt vor mindestens 100 Jahren erstellt wurde
- nachgewiesen wird (auf der Dateibeschreibungsseite), dass mit einem zumutbaren Aufwand nach dem Urheberrechtsinhaber und/oder seinem Todesdatum gesucht wurde
- nach einer Recherche, die mit einem zumutbaren Aufwand geführt wurde, sich gezeigt hat, dass weder urheberrechtlicher noch leistungsschutzrechtlicher Schutz mehr besteht"
Was halötet ihr davon? // Forrester 11:32, 7. Jun. 2007 (CEST)
- einverstanden (auch wenn es für Laien immer komlizierter wied) --RalfR 15:21, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Sollte man das nicht anders herum formulieren? Also eher, dass alle Dateien, die die genannten Bedingungen nicht erfüllen gelöscht werden? Also eine "Hochladeregel", nicht eine Löschregel. -- ShaggeDoc Talk 15:30, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Ist mir eigentlich egal. Mach Vorschlag. Vielleicht kannst du dabei ja noch etwas sprachlich vereinfachen...das fällt mir manchmal schwer. // Forrester 15:34, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Ich würde sagen, wenn du einfach den ersten Satz umdrehst "Es dürfen nur Dateien hochgeladen werden, wenn..." würde schon reichen. Bei solchen Formulierungen ist der psychologische Effekt ein Anderer und man fängt das Problem evtl. schon früher ab. -- ShaggeDoc Talk 15:44, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Ist mir eigentlich egal. Mach Vorschlag. Vielleicht kannst du dabei ja noch etwas sprachlich vereinfachen...das fällt mir manchmal schwer. // Forrester 15:34, 7. Jun. 2007 (CEST)
Und wie soll man das bitte nachweisen? Ich halte das für zu kompliziert und unpraktikabel. -- ChaDDy ?! +/- 15:42, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Man siehe sich den vorletzten Kommentar auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Richard_He.C3.9F (ist von histo) an. Das ist nur eine Methode. // Forrester 15:52, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Ich bin für den Vorschlag (in der Version von ShaggeDoc). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Urheber nach 100 Jahren noch keine 70 Jahre tot ist, ist nicht so klein, dass wann sie vernachlässigen könnte. Daher sollte man schon verlangen, dass der Hochlader vorher versucht hat, herauszufinden, wer der Urheber ist, und wie langer er schon tot ist. (Sonst besteht ja gar kein Anreiz, das zu überprüfen. Denn wenn ich es tue, kann ich es bestenfalls hochladen, was ich auch ohne Überprüfung könnte, schlechtestenfalls stelle ich fest, dass ich die Bilder doch nicht hochladen kann. Es bringt mir also nichts, sondern schadet nur.) -- Timo Müller Diskussion 23:19, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe mal angeregt, dass in die 100-Jahr-Vorlage auch der Hinweis hineinkommt, dass die Information über Daten des Urhebers erwünscht bleibt (auf der Diskussionsseite der Lizenzvorlagen).
- Das sehen dann einige als schon nicht mehr vertretenen Aufwand an. Vielleicht sollte man auch hier einmal ansetzen. -- Simplicius ☺ 23:35, 7. Jun. 2007 (CEST)
Wenn man die (Lebens-)Daten hat, müssen sie eh in die Bildbeschreibung (wenn das Bild hochgeladen werden darf). Man könnte das lediglich als Bestätigung, dass das Todesdatum gesucht wurde, ansehen. // Forrester 23:39, 7. Jun. 2007 (CEST)
Unpraktikabel und wohl kaum vermittelbar. V. a. in Anbetracht der Tatsache das anschließend wahrscheinlich Copyright-Paranoia ausbricht und flächendeckend rückwirkend irgendwelche Informationen eingefordert werden. --Polarlys 23:46, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Ich sehe darin keine Paranoia. Es gibt genug Bilder, das ist ebenso auch nicht das Entstehungsjahr gesichert. Ist doch schön, wenn irgendjemand weiss, wann ein Werk wirklich entstanden ist, und wer der Urheber war.
- Und wenn sich dann herausstellt, dass ein Bild nur 90 Jahre alt ist, der Urheber schon seit 80 Jahren tot, dann paßt es doch auch noch.
- Nur mal eben Bildergucken kann man auch woanders. Dies ist ein Wissensprojekt. -- Simplicius ☺ 00:25, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Copyright-Paranoia haben wir oft, letztes mal z.B. bei Commons-Panorama, davor bei TUM. Das überstehen wir schon. Wir werden sicherlich erstmal nix einfordern. Es geht mir vor allem darum, dass wir den zufluss begrenzen und diese wohl doch ziemlich wackelige regelung etwas verschärfen. ich sehe aber eicht keinen grund, was daran so schwer sein sollte. "wenn du das bild unter dieser regel hochladen willst, musst du erst nachschauen, ob es wirklich 100-10 jahre alt ist und nach dem urheber/seinem todesdatum gründlich suchen". wenn man das nicht versteht, sollte man lieber gar nichts hochladen. // Forrester 23:53, 7. Jun. 2007 (CEST)
- Der letzten Meinung bin ich auch. Dummerweise wird man hier schon angepöbelt, wenn man überhaupt nach einer Quelle fragt. 80 % der Leute, die Bilder unter dieser Regelung hochladen, wird man nicht begreifbar machen können, was mit „zumutbarem Aufwand“ gemeint ist (darüber ist man sich wohl auch an anderer Stelle nicht ganz klar) und wo man ansetzen könnte. Wenn zudem „anonym“ hier heißt „keinen Autor dazugeschrieben“, so wird man sich in Zukunft auch verkneifen, überhaupt irgendeinen Namen einer Person oder eines Ateliers zu notieren – könnte doch darauf basierend jemand das schöne Bild für den lesenswerten Artikel löschen, weil er vielleicht doch irgendwo etwas findet. Mit anderen Worten: Bei „Quelle“ wird irgendein deeplink angegeben, eine Seite mit Dateiinformationen ist nicht damit nur schwer auffindbar. Gleichzeitig ist es bei Commons möglich, weitaus liberaler derartige Bilder hochzuladen und einzubinden. Weiterhin wird man sich fragen lassen müssen, wie das mit dieser „Regelung“ („Freibrief“) einhergeht: „Fotos aus dem 1. Weltkrieg: Entgegen der Handhabung, dass Bilder unbekannter Urheber erst dann als gemeinfrei akzeptiert werden, wenn sie 100 Jahre alt sind, werden Fotos aus dem 1. Weltkrieg geduldet, da eine große Zahl der Kriegsteilnehmer gefallen ist, der Urheber deshalb mit erhöhter Wahrscheinlichkeit vor mehr als 70 Jahren verstorben und das Bild deshalb gemeinfrei ist.“. Mittlerweile wird das ja schon nicht mehr auf Kriegsbilder angewandt, sondern auf Bilder von 1910 bis 1920. Die große Anzahl der Kriegsteilnehmer hat übrigens überlebt. --Polarlys 00:23, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Könnte man relativ einfach mit ner hinreichend langen Bestandschutzregelung abblocken, wenn man da die Frist auf ein Jahr oder ein halbes setzt, ist der Druck da erstmal raus. Und nach Ablauf der Frist interessiert es die Paranoiker nicht mehr. -- ShaggeDoc Talk 00:04, 8. Jun. 2007 (CEST)
Dagegen Ich habe oben zumutbaren Aufwand präzisiert (QuestionPoint-Anfrage nach den Lebensdaten). Ansonsten wende ich mich gegen den Generalverdacht, dass die auf meinen Vorschlag eingeführte 100-Jahres-Regel ein sonderliches Risiko birgt und in der Vergangenheit mißbraucht wurde. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:33, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Dafür kann doch der Meister nichts. :-) Einen Autor schlichtweg weglassen und das Werk dann als „anonym“ zu deklarieren, ist aber wohl üblich. Solche Leute interessiert dann wohl auch eine QuestionPoint-Anfrage nicht. --Polarlys 13:12, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Es besteht bei der 100-Jahre-Regel selbstverständlich ein Risiko. Es ist nur eben nicht besonders groß. Trotzdem sollte man versuchen, es weiter zu minimieren und vor allem in Hinblick auf den Anspruch eine "echte" freie Enzyklopädie zu sein, sollte man diese praktikabele Lösung nicht ausufern lassen. Auch wenn es rechtlich wohl zu keinen Schwierigkeiten kommen wird, so stehen wir doch in der Verpflichtung uns selbst gegenüber, eine rechtlich auch theoretisch sichere Weiternutzung zu ermöglichen. Ein Generalverdacht findet doch überhaupt nicht statt. Ich sehe nur dort eine Möglichkeit, durch eine Verschärfung der Richtlinie in diesem Bereich den Missbrauch, der aber überall sowieso stattfindet (egal, von wem der Vorschlag zur Richtlinie stammt), zu reduzieren. Bei anderen URV-Uploadern ist diese Möglichkeit dagegen nicht gegeben, wir solten sie daher nutzen. Von daher würde ich doch von allen eine etwas präzisere Argumentation hören. // Forrester 13:56, 8. Jun. 2007 (CEST)
Eine präzise Argumentation wäre:
- Vorschriften, die endlose Auslegungsprobleme mit sich bringen (welcher Aufwand ist zumutbar, vgl. "diligent research" im Vorschlag des US-Copyright-Office zu den Orphans) sind zu vermeiden. Bereits jetzt kann bei Zweifeln eingehakt werden. Es wurde nicht nachgeweisen, dass die bisherige Praxis zu Problemen geführt hat.
- Die allgemeinen Ausführungen von Forrester weise ich zurück. Freie Inhalte bestimmen sich nicht nur nach dem, was - mitunter absurde - einzelstaatliche Vorschriften dafür halten. Das gravierende Problem der verwaisten Werke bedeutet, dass bei übervorsichtiger Handhabung hundertausende gemeinfreier Medien nicht genutzt werden können. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:49, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Ich denke, dass das durchaus angebarachte Kritikpunkte sind. Daher hier mein Verbesserungsvorschlag:
- Es wird gleich klar deutlich gemacht, wie der "Nachweis" auszulegen ist, so muss dokumentiert werden, wo und wie gesucht wurde und mit welchem Ergebnis. Das in 1-2 Sätzen zu formulieren dürfte Angesichts der Tatsache, dass wir das Bild dann als möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Werk dulden, als Dokumentations-Aufwand zu rechtfertigen sein. Es kann einfach nicht angehen, dass wir hier die "lieber ein bild mehr, als ein bild zu wenig"-politik durchgehen lassen. Außerdem müssen duch nicht immer vorher probleme auftauchen, bevor gehandelt wird. Kann man nicht mal ausnahmensweise bevor es zu problemen kommt, möglichen Unsicherheiten (und niemand kann mir erzählen, dass das Dulden von ggf. urheberrechtlich geschützten Werken keine unsicherheit ist!) vorbeugen???
- Es ist keinesfalls übervorsichtig, sich so genau wie möglich an die geltende Gesetzgebung zu halten. Ich bin doch auch ein Befürworter dieser Regel. Nur sehe ich eine Reduzierung der Anwendungsmöglichkeiten dieser pragmatischen Lösung als sehr positiv und nötig an. Im Moment ist es so, dass man auch Werke, bei denen schnell klar wird, dass sie urheberrechtlich geschützt sind, hochladen darf, wenn sie die Regel erfüllen. Ich bin da für eine schärfere und härtere Formulierung. Es geht nicht nur um das Risiko! // Forrester 16:57, 8. Jun. 2007 (CEST)
Es stimmt schlicht und einfach nicht, dass man derzeit klar urheberrechtlich geschützte Werke hochladen darf. Wir sprechen hier zudem über eine Ersatzregelung für die 70 Jahre nach Veröffentlichung-Frist bei anonymen Werken, da ist genug Luft drin. Wenn es um so alte Bilder geht, die aus der Zeit vor 1908 stammen, bekenne ich mich voll und ganz zu dem Grundsatz LIEBER EIN BILD MEHR ALS EIN BILD WENIGER --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:21, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Und unter denen kann durchaus ein urheberrechtlich geschützte sWerk sein. Warum sollte das nicht stimme??? Es ist nicht unschwer zu belegen, dass ein Werk wirklich anonym veröffentlicht wurde (vor 100 Jahren bzw. 70). // Forrester 17:28, 8. Jun. 2007 (CEST)
Du kapierst es einfach nicht. EOD von meiner Seite. Und wenn du mit mehrfachen Verneinungen argumentierst (nicht unschwer zu belegen), solltest du doch an potentielle Leser denken. Anonymes Werk solltest du mal lesen und zu verstehen versuchen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:23, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Habe ich. Der Artikel ist schlecht. Belege doch bitte mal, dass ein Werk, dass du im Internet findest, auch wirklich anonym veröffentlicht wurde, und nicht einfach das nur eine rechtswidrige Wiedergabe ist. // Forrester 22:04, 11. Jun. 2007 (CEST)
Ich verstehe den Sinn dieser Verschärfung nicht so ganz: Die Regel hat gewisse Macken, aber die Verschärfungsvorschläge sind doch wirklich ziemlich schwer kontrollierbar. Soll auf jeder Bildbeschreibungsseite eines 100-Jahr-Bildes eine halbe Seite Text stehen, in der nur immer und immer wieder steht, mit welch großem Aufwand die Suche nach dem unbekannten Urheber durchgeführt wurde und was man nicht alles unmögliche möglich gemacht hat, um diesen doch zu finden, aber [...]. Wer soll das kontrollieren? Ein eigenes 100-Jahr-Regelverschärfungskontrollteam, dass mit jedem Uploader von 100-Jahr Bildern aufnimmt, um "nachgewiesen wird (auf der Dateibeschreibungsseite), dass mit einem zumutbaren Aufwand nach dem Urheberrechtsinhaber und/oder seinem Todesdatum gesucht wurde; nach einer Recherche, die mit einem zumutbaren Aufwand geführt wurde, sich gezeigt hat, dass weder urheberrechtlicher noch leistungsschutzrechtlicher Schutz mehr besteht". Es gibt einfach viele Bilder, bei denen selbst so etwas nichts nützt, was ich aus eigener Erfahrung weiß: Bei über 100 Jahre alten Bildern kommt es eben vor, dass sich keiner mehr an den Urheber erinnern kann und selbst, wenn es sich dabei um wichtige Aufnahmen: Beispielsweise hier - aufgenommen nach der Eröffnung der Straßenbahn Gmunden, das einzige existierende Bild, Urheber heute unbekannt. Sollen solche Schätze verloren gehen? Hufi @ 15:17, 9. Jun. 2007 (CEST)
- Anscheinend war mein Regel-Vorschlag da etwas unklar formuliert. "nach einer Recherche, die mit einem zumutbaren Aufwand geführt wurde, sich gezeigt hat, dass weder urheberrechtlicher noch leistungsschutzrechtlicher Schutz mehr besteht" soll anders gedeutet werden. Und zwar so: SUche ich lang genug ("mit einem zumutbaren Aufwand"), udn finde ich keine anzeichen auf das weiterbestehen eines urheberrechtlichen schutzes, darf ich es verwenden. Das war mein Fehler. Wir brauchen aber kein 100-Jahr-Regelverschärfungskontrollteam. Wir haben auch kein Recht am eigenen Bild-Kontrollteam. Das machen alles BLU-User-Aberarbeiter oder Leute, die BLU setzen. Es hilft nur und schränkt das Anwendungsfeld dieser nicht ganz rechts-konformen regel ein. // Forrester 22:04, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Blos hat das einen Hacken: Wie wollen wir wissen, ob der Hochlader wirklich gesucht hat? Ich meine, wenn sich Leute als Urheber ausgeben, obwohl so offensichtlich ist, dass sie es nicht sind (habe ich schon häufig gesehen), dann wird sie das auch nicht davon abhalten. -- ChaDDy ?! +/- 23:26, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Man kann nie diesen Fall von Lügen ausschließen. // Forrester 23:37, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Blos hat das einen Hacken: Wie wollen wir wissen, ob der Hochlader wirklich gesucht hat? Ich meine, wenn sich Leute als Urheber ausgeben, obwohl so offensichtlich ist, dass sie es nicht sind (habe ich schon häufig gesehen), dann wird sie das auch nicht davon abhalten. -- ChaDDy ?! +/- 23:26, 11. Jun. 2007 (CEST)
Faire use
Da ich nirgends, auch in den Archiven bei WP:BR oder auf der Seite über Fair use sowie bei der Bilder FAQ, eine sinvolle Begründung gefunden habe, weshalb FU in der dt. WP nich gelten soll, möchte ich mein Frage hier äussern. Meiner Meinung nach gilt Fair use auch in der dt. WP, da
- die Bilder (soviel ich weiss) sowieso in den USA gehosted werden, und somit auch das US-law gilt
und
- dies in de/ch/at einfach zum ungeschriebenen Recht (gesunder Menschenverstand) gehört, schliesslich darf eine Zeitung auch Firmenlogos abbilden ohne gefragt zu haben. Es handelt sich ja nicht um eine Kopie/Nachahmung des Markenzeichens.
Konkret: Gibt es einen logischen Grund (Stelle im Gesetz), die das Abbilden dieses Bildes verbieten würde?
Oder kann jemand eine meiner zwei Behauptungen wiederlegen?
Ich freue mich, von euch eine Antwort zu erhalten. Gruss, Saippuakauppias 15:56, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Zu deiner konkreten Frage: Wikipedia:Bildrechte#Logos. Für mich keine Schöpfungshöhe.
- Zu Fair use: würdest Du Fair Use auch nur im weitesten Sinne als Freie Lizenz im Sinne der Grundprinzipien interpretieren? Ich nicht.--Taxman¿Disk?¡Rate! 16:10, 8. Jun. 2007 (CEST)
Man kann es noch so oft wiederholen, es wird nicht richtiger, dass durch den Serverstandort in den USA für uns US-Recht gilt. Es gilt AUCH US-Recht, aber Hochlader (deren Interessen wir achten müssen) oder Nachnutzer können sehr wohl in Deutschland nach deutschem Recht verklagt werden. Siehe WP:BR --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:23, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Es gilt doch eigentlich jedes Recht? Zumindest von den Ländern, in denen man Wikipedia aufrufen kann. // Forrester 17:25, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Ja eben, und dann müsste auch die englische WP die "Fair use"-Bilder rausnehmen. - Kann es ja nicht sein. Da sollte ja eigentlich in den AGBs etwas vom Gertichtststandort stehen. Mal schauen ... ... gefunden: Es scheint klar geregelt zu sein - Zitat von Wikipedia:Impressum: "Offizieller Ansprechpartner für solche Fälle [Urheberrechtsverletzung] ist der nach US-amerikanischen Recht bestimmte Designated Agent von Wikipedia." Also gilt auch in der dt. Wikipedia das US-law, womit jegliche "Fair use"-Bilder auch in allen WP-Projekten benutzt werden dürfen. Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler gemacht? --Saippuakauppias 20:36, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Ja, hast du. 1. ist die Wikipedia eine freie Enzyklopädie, also eine Enzyklopädie, die also freie Inhalte enthält. Das ist eins der Grundprinzipien der Wikipedia. Fair-Use-Bilder sind nicht frei, wir sollen aber eine freie Enzyklopädie, auch wenn man dann vielleicht auf einige Bilder verzichten müsste. Wenn dir das nicht gefällt, kannst du gerne deine eigene Enzyklopädie aufmachen. 2. Wird in vor einem deutschen Gericht nach deutschem Recht entschieden, egal, ob die Foundation in den USA sitzt oder auch auf Nauru. Die Inhalte sind deutsch und können in Deutschland abgerufen werden, daher gilt auch deutsches Recht. 3. Wer wird wohl verklagt werden, wenn die Foundation in den USA sitzt und deswegen für die deutsche Justiz kaum erreichbar ist (was sie wahrscheinlich schon vor so einigen Abmahnungen geschützt hat)? Natürlich derjenige, der sie hochgeladen hat. Daher wäre es recht unvernünftig, hier nach belieben Bilder hochzuladen. 4. Würde das, wie auf EN zu beobachten, ziemlich schnell einreißen. Keiner würde sich mehr die Mühe machen, freie Bilder zu erstellen oder Rechteinhaber um eine Freigabe zu bitten. Das würde dem Ziel der Foundation, freie Inhalte zu fördern, entgegenstehen. 5. Führen wir diese Diskussion ca. 10 mal pro Jahr, und bisher ist noch jedes mal das gleiche Ergebnis dabei rausgekommen: Kein Fair Use in der deutschen Wikipedia. -- Timo Müller Diskussion 20:51, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Nachtrag: Du machst einen Denkfehler: Deine Argumentation stützt sich im Grunde auf: „Wenn für Wikipedia Deutsches Recht gelten würde, wäre das Unbequem. Daher ist das nicht so.“ Das hört sich nett an, ist aber keine gültige Argumentation. -- Timo Müller Diskussion 20:57, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Ja, denn Ansprechpartner und Gerichtszuständigkeit sagen nichts über das anwendbare Recht aus. So wird zum Beispiel auch vor deutschen Zivilgerichten nach mexikanischem Scheidungsrecht eine Ehe getrennt, sofern dies Recht für die Ehepartner gilt. Sechmet Ω 20:42, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Danke für die Antworten.
- @Timo: 1. Toll, willst Du Dich über mich lustig machen. 2. Diese Annahme stimmt so nicht. Schliesslich darf eine amerikanische Seite auch - sagen wir mal Erotikbilder oder Bilder von Gewalt darstellen, die in Deutschland verboten wären. In irgeneinem Land ist das Darstellen jeglicher erotischer Information sicher verboten, was ja nicht heisst, das dann niemand solches Zeug ins Internet stellen darf. - Es gilt immer dasjenige Recht, welches dort gilt, wo sich der in den AGBs genannte Gerichtshof befindet. Da aber die WP keine mir bekannten AGBs hat und sie eine (Die Wikimedia Foundation ist eine) Stiftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida. ist (Quelle), gilt tatsächlich das US-law, was spricht dagegen? 3. Sieh mal hier, da wurde auch nicht der Uploader vors Gericht zitiert. 5. Ich habe leider - wie gesagt - keine solche Diskussion in den Archiven gefunden. Du kannst mir aber gerne den Link zu den betreffenden Diskussionen senden, ich werde sie aufmerksam studieren. Nachtrag: Was Du hier nennst ist vielleicht eine Überlegung, die ich aber so nicht ganz teile. Es muss einfach geregelt sein, welches Gesetz gilt. Wieso gerade das Deutschlands und nicht das der Schweiz oder Österreichs, oder gar das von Nauru? Es kommt nicht darauf an, wer etwas benützt, denn es können auch deutsche Nauruaner diese Seite ansehen und bearbeiten. Der benutzer ThePeter wohnt schliesslich auch in Finnland. Würde dann wohl finnisches Recht gelten?
- @Sechmet: logisch, eine Ehe, die nach mexikanischem Recht geschlossen wurde, muss auch nach selbigem wieder aufgelöst werden. Das aber ist bei Wikipedia nicht der Fall.
- Bitte sagt mir, weshalb das dt., österr., schweiz., Recht gelten soll und nicht das amerikanische! --Saippuakauppias 13:15, 9. Jun. 2007 (CEST)
- Danke für die Antworten.
- Ich finde es lustig, dass auf meine Antwort gar keine Reaktion kommt :-) Also noch einmal: Die deutschsprachige Wikipedia richtet sich an eine deutschsprachige Nutzerschaft, vornemlich in DACH. Um die Freiheit der Inhalte der zu gewährleisten, sollten sich die Inhalte auch nach dem entsprechenden Recht richten. Und nur zu Deiner Information: Es gibt fast jeden Monat eine Diskussion hierzu, bislang war nur noch niemand in der Lage, dies prägnant für die FAQ zu formulieren. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:20, 9. Jun. 2007 (CEST)
- Sorry, habe nicht mehr darauf geschaut. Nun ja, wenn es die SH nicht erreicht, dann sollten doch alle Logos, die auf Commons unter «Fair use» gehen auch noch mit {{Logo}} gekennzeichnet werden und für die dt. WP zugänglich sein, es hat ja wenig Sinn sie auch noch in der dt. WP hochzuladen.
- Sorry, habe nicht mehr darauf geschaut. Nun ja, wenn es die SH nicht erreicht, dann sollten doch alle Logos, die auf Commons unter «Fair use» gehen auch noch mit {{Logo}} gekennzeichnet werden und für die dt. WP zugänglich sein, es hat ja wenig Sinn sie auch noch in der dt. WP hochzuladen.
- Zu der Aussage mit den Grundprinzipien kann ich leider keine Stellung nahmen, kenne mich da nicht gut aus, aber es soll doch der gesunde Menschenverstand walten. - Was man in D/A/CH in ohne zu fragen in einer Zeitung veröffentlichen darf (alles was in den USA Fair use ist), sollte auch für Wikipedia gelten. Da ihr aber, wie es mir scheint, nichts vom gesunden Menschenverstand wissen wollt, sondern lieber eine «Paragraphenreiterei» wollt, möchte ich diese haben - Her damit! Zitat: «Um die Freiheit der Inhalte zu gewährleisten, sollten sich die Inhalte auch nach dem entsprechenden Recht richten.» - Wo steht das? Das ist rechtlich gar nicht so definiert. Rechtlich gilt nur jenes Recht, welches für die Wikimedia Foundation gilt - das amerikanische. --Saippuakauppias 13:38, 9. Jun. 2007 (CEST)
- Schon mal was vom Schutzlandprinzip gehört? Wenn nicht, dann ist es jetzt so weit. -- ChaDDy ?! +/- 13:46, 9. Jun. 2007 (CEST)
- Ok, der Artikel Schutzlandprinzip sagt leider noch immer gar nichts aus. - Siehe auch Diskussion:SLP. Ich kann mir leider nichts unter "Schutzland" vorstellen. Jedoch möcht ich klarstellen, dass dieses Gesetz in den USA nicht gilt. Gruss, Saippuakauppias 00:32, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Außerdem rede ich auch nicht von Recht sondern von den Zielen. Und ich möchte die Zeitung sehen, die ihre Artikel und Bilder gerne als Kopie im Internet oder einem Buch wiederfinden möchte, ohne dafür bezahlt worden zu sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:49, 9. Jun. 2007 (CEST)
- Es geht nicht um Artikel, sondern immer noch um Bilder also um ein Logo oder um einen Buchdeckel - auch nicht um Photographien die von zeitungseigenen Journalisten gemacht worden sind. Bei den Logos, hast Du ja selber gesagt, sie seien PD-SH. Also wieso nicht mit {{Logo}} kennzeichnen (Vorlage erstellen, Text auf englisch) und für DE-WP freigeben? (Nutzungsrechte ändern) (hast Du nicht beantwortet). --Saippuakauppias 14:10, 9. Jun. 2007 (CEST)
- Niemand hindert Dich daran ein Logo ohne Schöpfungshöhe als solches zu Kennzeichnen. Auf commons wirst Du dir da aber die Zähne ausbeißen, weil sie zwar einen Haufen offensichtlicher URV zulassen, Logos aber nicht :) Also einfach hier hochladen und gut ist. Bildzitate sind widerum ein anderes weites Feld. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:21, 9. Jun. 2007 (CEST)
- (BK) 1. Nein. Ich habe versucht, dir eins der Grundprinzipien der Wikipedia, die freien Inhalte, zu erklären. 2. So einfach, wie du es gerne hättest, ist das nicht. Deutsche Gerichte sind schon mehrfach gegen Betreiber von Seiten aus der USA vorgegangen. 3. Dass das da nicht so gemacht wurde, ist kein Hinweis darauf, dass man es nie so machen würde. Viele URVs werden nie verfolgt, weil sie dem Rechteinhaber nicht auffallen, weil der Rehteinhaber gar nicht weiß, dass er dagegen vorgehen könnte, weil ihm ein Gerichtsverfahren zu aufwändig oder zu teuer ist oder weil er schlicht und einfach keine Lust hat. Daraus kann man trotzdem noch lange nicht ableiten, dass alle URVs nie verfolgt werden. 5. In welchem Archiv die mittlerweile gelandet sind, weiß ich auch nicht, aber wenn du möchtest, kann ich gerne danach suchen. 6. (Nachtrag) Welches Recht gilt, entscheidet sich in der Regel danach, in welchem Land der Prozess geführt wird. Ein deutsches Gericht wird in der Regel auch nach deutschem recht urteilen, auch wenn die Foundation in den USA ihren Sitz hat. Soweit ich weiß wurde während der „Tron-Affäre“ auch eine einstweilige Verfügung nach deutschem Recht gegen die Foundation erlassen, aber die ging glaube ich irgendwo in Russland verloren, da sie statt nach Saint Petersburg nach Sankt Petersburg geschickt wurde. Sicherlich wäre es praktisch und sinnvoll, wenn die rechtliche Situation einfacher wäre. Ist es aber leider nicht. Einfach davon auszugehen, dass es so ist, wie man es für sinnvoll hält, weil einem das so in den Kram passt, ist aber auch keine Lösung. -- Timo Müller Diskussion 13:49, 9. Jun. 2007 (CEST)
grundlegende fehlannahme, meine damen und herren: "Nun ja, wenn es die SH nicht erreicht, dann sollten doch alle Logos, die auf Commons unter «Fair use» gehen auch noch mit {{Logo}} gekennzeichnet werden und für die dt. WP zugänglich sein" – in commons werden "fair use"-bilder (aus gutem grund; siehe grundprinzipien) nicht geduldet, sondern nur in der en.wp; wir in der de.wp kennen jedoch das logo-dingens, siehe z.b. Bild:Soulfly schriftzug.png. --JD {æ} 15:06, 9. Jun. 2007 (CEST)
- Aha, sorry, ich hab nicht gemerkt, dass das Bild nicht auf commons ist. Also müssen wir jetzt alle Logos aus der en.wp herunterladen und dann auf die de.wp hochladen? → Man erstelle einen Bot. Doch wer würde das machen? --Saippuakauppias 15:20, 9. Jun. 2007 (CEST)
- nachdem die frage der schöpfungshöhe eine einzelfallentscheidung notwendig macht und auf en.wp nicht nur logos als "fair use" zu finden sind, wird das wohl niemand machen. --JD {æ} 15:30, 9. Jun. 2007 (CEST)
derartige Grundsatzdiskussionen bitte aussetzen Die Foundation arbeitet an einer Antwort bis dahin: Ball flachhalten! --RalfR 05:17, 10. Jun. 2007 (CEST)
- OK. Könnte jemand bitte oben auf die Seite setzen: „Fragen zu Logos und/oder Fair Use sind momentan unerwünscht und werden nicht beantwortet.“ Damit es Leute, die das nicht wissen auch bescheid wissen? -- Timo Müller Diskussion 21:13, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Zur Info: Das Schutzlandprinizip gilt in den USA nicht, Gerichtshof der WP ist Florida. Siehe Mail von Jimmy Wales.
Gruss, Saippuakauppias 20:53, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Zur Info: Das Schutzlandprinizip gilt in den USA nicht, Gerichtshof der WP ist Florida. Siehe Mail von Jimmy Wales.
Recht kann sich auch / kann man auch verändern
Recht wird nicht nur in Gesetzen definiert, sondern auch in Urteilen. Es ist sinnvoll und alltägliche Praxis, darüber, ob man - wie hier in diesem Falle "fair use" - etwas darf oder nicht darf, ein Gericht entscheiden zu lassen. Also in diesem Falle hier: Riskiert doch mal was, lasst euch verklagen und dann ein Gericht entscheiden. Wenn's dann über dem Instanzenweg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt (also BGH), dann weissebescheid. Das ist zum Beispiel im Mietrecht gang und gäbe. Wenn das nicht ginge, würde man sich als Mieter/Vermieter überhaupt nichts mehr trauen können. Die Richter sind, eher als die im Raumschiff Reichstag lebenden Politiker, weitaus näher an der Lebenswirklichkeit. Und Wikipedia sollte sich - wenn's sinnvoll ist - mal den einen oder anderen Rechtsstreit leisten können. Eher als ein Privatmann jedenfalls.
BLU-Vorlagen
In Sachen "unzureichende Lizenz bzw. Beschreibung" bei Bildern gibt es drei verschiedene Vorlagen: {{BLU}}, {{BLU-User}} und {{DOL}}. Imho genügt aber auch eine. DOL ist komplett überflüssig, da sie im Grunde das selbe ist, wie BLU, nur speziell auf die Lizenz bezogen. Bleiben also noch BLU und BLU-User. Diese Trennung ist noch aus der Zeit vor dem BLU-Bot, um darauf hinzuweißen, dass der Hochlader u. U. noch gar nichts von seiner URV weiß. Durch den Bot werden aber mittlerweile immer die Hochlader benachrichtigt, weshalb diese Trennung unnötig geworden ist. Ich schlage deshalb vor, künftig nur noch {{BLU}} zu verwenden und die anderen beiden zu entsorgen. -- ChaDDy ?! +/- 04:09, 10. Jun. 2007 (CEST)
- DOL kann weg, aber BLU-User ist ganz nett, weil man daran sehen kann, ob der BLU-Bot ein spezielles BLU schon abgearbeitet hat. --sугсго.PEDIA-/+ 08:48, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Wenn man keine Ahnung hat..... (den rest möge man in Dieter Nuhr nachlesen). // Forrester 21:54, 11. Jun. 2007 (CEST)
Bilder unter GNU-Lizenz auf meine Homepage übernehmen
Hallo,
nachdem ich auf verschiedensten Seiten versucht habe (war für mich als Laie gar nicht so leicht da durchzusteigen) mir ein Bild davon zu machen was eine GNU-Lizenz für freie Dokumentation ist, suche ich jemand der mir sagen kann ob ich das jetzt richtig verstanden habe: Ich würde gerne auf meiner Homepage Pflanzen- oder Tierbilder die unter dieser Lizenz stehen mit einfügen. Beispiel:
1. Frage: Ich möchte das Bild auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Gruenlilie_blueten_geschlossen.jpg in meiner Homepage zeigen. Reicht es wenn ich unter das Bild schreibe:
Dieses Bild basiert auf dem Bild Drei Blütenknospen einer Grünlilie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Sebastian Stabinger.
"Drei Blütenknospen einer Grünlilie" würde ich verlinken mit dem obengenannten Bild bei Wikipedia. "Wikipedia" würde ich verlinken mit der Wikipedia Hauptseite. „GNU-Lizenz für freie Dokumentation“ würde ich verlinken mit der auch auf meiner Homepage abgespeicherten GNU-Lizenz für freie Dokumentation. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License )
2. Frage: Was ist eine Modifikation von Bildern? Gilt ein Bild schon modifiziert wenn ich die Größe ändere? Wenn ich die Helligkeit oder Schärfe ändere? Wenn ich nur einen Ausschnitt zeige? Darüber habe ich leider nichts gefunden. --Naturi 11:51, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Hallo,
- vielen Dank, dass Du dir die Mühe gemacht hast, es kommt selten vor, dass die Leute hier vor dem Fragen stellen tatsächlich die Hilfeseiten gelesen haben. Zu Deiner ersten Frage: Diese Kennzeichnung dürfte der Lizenz entsprechen. Zu deiner zweiten Frage: das Freistellen oder vergrößern eines Ausschnitts ist mit Sicherheit eine Bearbeitung, veränderung von Helligkeit und Schärfe auch. Bei der Auflösung sollte nochmal jemand anderes antworten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:09, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Hallo Taxman, danke für Deine Ausführungen!
- Abgesehen davon, dass für mich noch nicht geklärt ist, ob das verändern der Größe eine Veränderung des Bildes darstellt habe ich noch nicht verstanden, wie ich das machen muss, wenn ich ein Bild verändert habe. In aller Regel brauche ich nur die Größe zu verändern, da ich für meine Homepage eine bestimmt Größe verwenden möchte. Es kann aber auch sein, dass ich nur einen Ausschnitt (eine Blüte oder so) aus dem Bild verwenden möchte.
- Das, was in der deutschen Übersetzung der GNU Free Documentation License (http://www.giese-online.de/gnufdl-de.html) unter dem Punkt „4. Modifikationen“ steht ist für mich bis jetzt kaum zu verstehen. Für mein Gefühl ist das auf Schriftliche Dokumente ausgerichtet.
- Gibt es irgendwo ein Beispiel, wie ich vorgehen muss, wenn ich ein verändertes Bild in meiner HP einfügen will? Was muss ich anders machen als wenn ich ein unverändertes Bild einfüge. --Naturi 16:55, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Du musst es ganz genauso machen und zusätzlich dich noch als weiteren Urheber angeben. Allerdings hat eine reine Größenveränderung keine Schöpfungshöhe, weshalb du nur bei einer richtigen Midifikation auch Urheber bist. -- ChaDDy ?! +/- 17:18, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Proportionale Skalierung ist dürfte nicht als Bearbeitung gelten. Abgesehen davon wird man alles als Bearbeitung sehen müssen. Wenn Du das Bild in einen Artikel einbinden möchtest, musst Du ihn ebenfalls unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation stellen, siehe auch [1]. --rtc 19:06, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Ob es stimmt, dass man einen Artikel unter de GFDL stellen muss, wenn man ein GFDL-Bild einbindet, ist freundlich ausgedrückt ziemlich umstritten. Die meisten, unter anderem auch ich, sehen es anders. -- Timo Müller Diskussion 21:09, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Es interessieren aber nicht, wie viele welche Meinung haben, sondern es interessiert, was richtig ist. Es hat auch immer wieder Leute gegeben, die bestritten haben, dass man sein Programm unter die GPL stellen muss, wenn man ein Modul aus einem GPL-Programm verwendet. Letztendlich sind solche Argumentationen zum Scheitern verurteilt. Jeder einigermaßen kompetente Anwalt wird problemlos schlüssig argumentieren können, dass die Einbindung eines GFDL-Bilds in ein Dokument die kompatible Lizensierung des Dokuments erfordert, denn wenn es nicht so wäre, würde das gewissen Tricks im Zusammenhang mit der proprietären Lizensierung eines solchen Dokuments ermöglichen, die den von der GFDL geschützen Freiheiten zuwiderlaufen würden. --rtc 21:34, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Ja, nur wer entscheidet, was richtig ist? Die GFDL ist so verworen, dass ich nicht glaube, dass irgendjemand da auf den ersten Blick klar erkennen kann, was richtig ist, und was nicht. Und gottseidank sind wir doch noch nicht soweit, dass du entscheidest, was richtig ist, und was nicht. -- Timo Müller Diskussion 21:58, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Die Frage "Ja, nur wer entscheidet, was richtig ist?" ist falsch gestellt. Was richtig ist und was nicht, ist nichts, was zu unserer Disposition stünde und die Frage ist so sinnlos wie die davon implizierte spezifischere Frage "Wer entscheidet, ob die Relativitätstheorie richtig ist?" Die GFDL ist absolut weniger verworren, als Du das darstellst. Wer den Kontext der Entstehung der GFDL kennt, hat kein Problem damit, die Sache klar zu sehen. --rtc 22:13, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Ja, nur wer entscheidet, was richtig ist? Die GFDL ist so verworen, dass ich nicht glaube, dass irgendjemand da auf den ersten Blick klar erkennen kann, was richtig ist, und was nicht. Und gottseidank sind wir doch noch nicht soweit, dass du entscheidest, was richtig ist, und was nicht. -- Timo Müller Diskussion 21:58, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Es interessieren aber nicht, wie viele welche Meinung haben, sondern es interessiert, was richtig ist. Es hat auch immer wieder Leute gegeben, die bestritten haben, dass man sein Programm unter die GPL stellen muss, wenn man ein Modul aus einem GPL-Programm verwendet. Letztendlich sind solche Argumentationen zum Scheitern verurteilt. Jeder einigermaßen kompetente Anwalt wird problemlos schlüssig argumentieren können, dass die Einbindung eines GFDL-Bilds in ein Dokument die kompatible Lizensierung des Dokuments erfordert, denn wenn es nicht so wäre, würde das gewissen Tricks im Zusammenhang mit der proprietären Lizensierung eines solchen Dokuments ermöglichen, die den von der GFDL geschützen Freiheiten zuwiderlaufen würden. --rtc 21:34, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Ob es stimmt, dass man einen Artikel unter de GFDL stellen muss, wenn man ein GFDL-Bild einbindet, ist freundlich ausgedrückt ziemlich umstritten. Die meisten, unter anderem auch ich, sehen es anders. -- Timo Müller Diskussion 21:09, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Proportionale Skalierung ist dürfte nicht als Bearbeitung gelten. Abgesehen davon wird man alles als Bearbeitung sehen müssen. Wenn Du das Bild in einen Artikel einbinden möchtest, musst Du ihn ebenfalls unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation stellen, siehe auch [1]. --rtc 19:06, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Danke für die Erläuterungen und auch den Link. Leider kann ich kein Englisch. Gibt es das auch wo auf Deutsch?
- Auf meiner HP möchte ich einerseits Pflanzen in Form von Fotos vorstellen (z.B. Knospe, Blüte, Blatt, ganze Pflanze usw.). Das heißt, es gibt für jede Pflanze eine Seite auf der die Bilder in klein zu sehen sind und durch anklicken vergrößert werden können. Eigentlich ähnlich wie bei Wikipedia die Pflanzen vorgestellt werden. Andererseits wird zusätzlich zu manchen Pflanzen noch eine Pflanzenbeschreibung kommen.
- Mal abgesehen von diesem strittigen Punkt, was heißt, das Bild in einen Artikel einbinden? Wenn die Fotos nicht im Text sondern vor dem Text als extra Sammlung gezeigt werden und der Text sich nicht auf die Fotos im einzelnen bezieht dürfte doch keine Einbindung vorliegen, oder? Zählen bei Wikipedia die Pflanzenbilder als in den Artikel eingebunden? --Naturi 22:18, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Ich denke, dass, wenn sie als extra Sammlung vor dem Text stehen, es keine Einbindung ist. Nach der Position der FSF (die leider nicht auf deutsch verfügbar ist) dürften die Pflanzenbilder in der Wikipediaartikel als Einbindung gelten. --rtc 22:30, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Mal abgesehen von diesem strittigen Punkt, was heißt, das Bild in einen Artikel einbinden? Wenn die Fotos nicht im Text sondern vor dem Text als extra Sammlung gezeigt werden und der Text sich nicht auf die Fotos im einzelnen bezieht dürfte doch keine Einbindung vorliegen, oder? Zählen bei Wikipedia die Pflanzenbilder als in den Artikel eingebunden? --Naturi 22:18, 10. Jun. 2007 (CEST)
Wir ignorieren wieder einmal die wirren und dieses Projekt schädigenden Ausführungen von Rtc und empfehlen einmal mehr diese Erläuterung zur GNU FDL --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:35, 10. Jun. 2007 (CEST)
Lass Dich vom Projektheiland Historiograf nicht irritieren. Er trägt nicht die Verantwortung für Deine Nutzung der Bilder. --rtc 22:44, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Histo und rtc: So bringt das dem Fragesteller nichts. Überhaupt ist die obige Diskussion zumindest an dieser Stelle unsinnig. -- ChaDDy ?! +/- 23:26, 10. Jun. 2007 (CEST)
Bitte die Highway to Hell lesen - besser 3 Mal als 1 Mal - und dann mag der Leser entscheiden, was er tut. --RalfR 00:42, 11. Jun. 2007 (CEST)
Hallo, und vielen Danke für Eure Ausführungen! Dass sich die Meinungen manchmal widersprechen stört mich nicht. Im Gegenteil, es hat mir gezeigt, dass ich kein schlechtes Gewissen haben brauch wenn ich die Dinge nicht gleich verstehe. Da ich selber viele Fotos mache werde ich mir jetzt mal die anderen Lizenzen näher anschauen und bei Fragen mich wieder melden. --Naturi 06:16, 12. Jun. 2007 (CEST)
DOL
1. Bin ich der Ansicht, dass diese Vorlage unnötig ist (siehe weiter oben). 2. Die dazugehörige Kategorie Kategorie:Wikipedia:Datei ohne Lizenzbaustein ist hoffnungslos überfüllt (mehrere tausend Einträge) und wird offensichtlich nicht angebarbeitet. So ist das unsinnig und wir bunkern massig URV-Bilder, die teilweise schon vor Jahren hochgeladen wurden. Andererseits lagern da auch viele Bilder, die eigentlich ok sind, aber halt nicht richtig lizensiert sind (obwohl das sehr einfach zu beheben wäre). Wir sollten uns mal intensiv um diese Kat kümmern und die Vorlage am besten durch BLU ersetzten, denn das wird abgearbeitet. Und den ursprünglichen Sinn, nur Bilder ohne Lizenzbaustein zu sammeln, hat diese Kat/Vorlage eh schon lange verfehlt, indem sie kunterbunt mit eigentlichen BLU-Fällen vermischt wird und wurde. -- ChaDDy ?! +/- 16:35, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Grundsätzlich hast du Recht. Soweit ich das mitbekommen wird sich schon (spärlich) darum gekümmert. Auch sind manche Bilder o.k. Allerdings hat man früher die Lizenz noch als Text angegeben und nicht als Baustein. Da man (bzw. Benutzer:Forrester-Bot ;)) alle Bilder ohne Baustein, in die Kategorie veschoben hat, befinden sich diese Bilder jetzt in dieser Kategorie. Durch BLU ersetzen wird nicht so viel bringen, da viele Benutzer auch gar nicht mehr aktiv sind. Aber probieren kann man es ja ;). --Isderion 21:22, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Schlechte Idee. Dann werden korrekt lizensierte Bilder, bei denen nur der Baustein fehlt, automatisch als BLU (Bild-Lizenz unmbekannt) gelistet. Von da an ist es, da die meisten Bilder älter sind und die viele Hochlader nicht mehr aktiv sind, nur noch ein kleiner Schritt zu einem LA wegen mangelhafter Lizenz. Und alles nur, weil Forrester meinte, dass man DOL auch per Bot erledigen könne, das sei ja viel einfacher. :-( Ich sehe immer noch keine andere Möglichkeit, die Kat per Hand durchzugehen, und zu schauen, welche Bilder korrekt lizensiert sind, und dort die Lizenzbausteine nachzutragen, und bei den nicht lizensierten Bildern BLU einzutragen. Ein Bot kann zwar sehgen, ob ein schöner bunter Baustein drinsteht, aber nicht, ob eine Lizenz korrekt und nachvollziehbar angegeben ist, und ist für diese Aufgabe deshalb ungeeignet. -- Timo Müller Diskussion 07:55, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Das meinte ich ja auch mit abarbeiten. Ich habe mir gestern die Mühe gemacht und zahlreiche Bilder aus dieser Kat abgearbeitet (insgesamt mit SLA ca. 90). Allerdings ist das bei mehreren tausend Einträgen, die sich über den Lauf der Zeit da angesammelt haben, nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. -- ChaDDy ?! +/- 12:50, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Abarbeiten bedeutet in dem Fall aus den vorhandenen Infos irgendwie die Lizenz rauszuarbeiten oder falls nicht vorhanden einfach mit BLU kennzeichnen? Wenn das wirklich so einfach ist, kann ich mich da auch gerne ab Mittwoch dran beteiligen und bissl mitabarbeiten. Es dürfen halt keine hochgradigen Lizenzfragen zu beantworten sein, weil so viel Ahnung hab ich in dem Gebiet auch noch net. Aber nach dem ganzen anstrengenden Lernen fürs Abitur kommt mir ne stupide Aufgabe gerade recht :) Grüße --jodo 13:52, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Im Grunde ist da nicht mehr zu tun. Aber es sind auch Spezialfälle dabei, wie Bilder mit geringer Schöpfungshöhe, Amtliche Werke, alte Werke, ... -- ChaDDy ?! +/- 14:13, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Abarbeiten bedeutet in dem Fall aus den vorhandenen Infos irgendwie die Lizenz rauszuarbeiten oder falls nicht vorhanden einfach mit BLU kennzeichnen? Wenn das wirklich so einfach ist, kann ich mich da auch gerne ab Mittwoch dran beteiligen und bissl mitabarbeiten. Es dürfen halt keine hochgradigen Lizenzfragen zu beantworten sein, weil so viel Ahnung hab ich in dem Gebiet auch noch net. Aber nach dem ganzen anstrengenden Lernen fürs Abitur kommt mir ne stupide Aufgabe gerade recht :) Grüße --jodo 13:52, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Das meinte ich ja auch mit abarbeiten. Ich habe mir gestern die Mühe gemacht und zahlreiche Bilder aus dieser Kat abgearbeitet (insgesamt mit SLA ca. 90). Allerdings ist das bei mehreren tausend Einträgen, die sich über den Lauf der Zeit da angesammelt haben, nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. -- ChaDDy ?! +/- 12:50, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Schlechte Idee. Dann werden korrekt lizensierte Bilder, bei denen nur der Baustein fehlt, automatisch als BLU (Bild-Lizenz unmbekannt) gelistet. Von da an ist es, da die meisten Bilder älter sind und die viele Hochlader nicht mehr aktiv sind, nur noch ein kleiner Schritt zu einem LA wegen mangelhafter Lizenz. Und alles nur, weil Forrester meinte, dass man DOL auch per Bot erledigen könne, das sei ja viel einfacher. :-( Ich sehe immer noch keine andere Möglichkeit, die Kat per Hand durchzugehen, und zu schauen, welche Bilder korrekt lizensiert sind, und dort die Lizenzbausteine nachzutragen, und bei den nicht lizensierten Bildern BLU einzutragen. Ein Bot kann zwar sehgen, ob ein schöner bunter Baustein drinsteht, aber nicht, ob eine Lizenz korrekt und nachvollziehbar angegeben ist, und ist für diese Aufgabe deshalb ungeeignet. -- Timo Müller Diskussion 07:55, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Nur nochmal zum Verständnis: Wenn sich aus der Beschreibung bzw. dem Kontext (Logo) keine Lizenz ergibt bzw. der Ersteller nur geschrieben hat "eigenes Photo" aber nicht unter welcher Lizenz er es veröffentlichen will, dann soll er Baustein durch BLU ersetzt werden oder? Nicht, dass ich mir jetzt Arbeit mach und dann ist alles für den A** --jodo 15:55, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Richtig. Wenn aus dem Text keine brauchbare Lizenz zu entnehmen ist, kannst du BLU reinsetzten. (Es sei denn, es liegt eindeutig ein Spezialfall vor, wie ein amtliches Werk oder zu geringe Schöpfungshöhe.) -- Timo Müller Diskussion 16:10, 11. Jun. 2007 (CEST)
- ... {{Bild-PD-alt}} bzw. {{Bild-PD-alt-100}} is auch dabei --Btr 18:25, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Ich wusste, ich habe was vergessen. -- Timo Müller Diskussion 19:37, 11. Jun. 2007 (CEST)
- ... {{Bild-PD-alt}} bzw. {{Bild-PD-alt-100}} is auch dabei --Btr 18:25, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Richtig. Wenn aus dem Text keine brauchbare Lizenz zu entnehmen ist, kannst du BLU reinsetzten. (Es sei denn, es liegt eindeutig ein Spezialfall vor, wie ein amtliches Werk oder zu geringe Schöpfungshöhe.) -- Timo Müller Diskussion 16:10, 11. Jun. 2007 (CEST)
Also...
- Ihr könnt gerne DOL ind BLU umwandeln, aber noch nicht jetzt. Wir brauchen eher Hilfe bei anderen sachen und dann hat wieder keiner Zeit, wobei das viel wichtiger ist. Ich werde mich auf UF melden, wenn das ansteht. Wir bauen nämlich gerade das GANZE BLU-BLU-User-DOL-System um und da können wir keine Störungen gebrauchen. Aber wenn ich schon sachen höre wie "wird offensichtlich nicht angebarbeitet. So ist das unsinnig und wir bunkern massig URV-Bilder, die teilweise schon vor Jahren hochgeladen wurden"....das stimmt einfach so nicht mehr. Genau dagegen wenden wir uns. und wenn ihr uns von BLU-user jetzt genau jetzt wo wir in einer instabilen phase sind dazwischenfuknt wird das ein chaos. hilft lieber bei kunst >>>> vervielfältigung + münze. TimoM kann es euch erklären... // Forrester 22:33, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Hey, ich liebe es immer wieder, wenn von drei verschiedenen Leuten drei verschiedene Meinungen kommen. Ich hab heute einiges an DOL abgearbeitet ohne von den Problemen zu wissen. Hoffe, dass dadurch keine größeren Probleme entstehen. Wobei durch das einfache Umwandeln von den DOL in die richtigen Lizenzen ja eigendlich nicht viel zerstört werden kann. Ich würd mich nur echt mal freuen, wenn man in Bilderangelegenheiten mal die einen von den anderen was wüssten. Nicht, das mal wieder das oben angesprochene "Nicht, dass ich mir jetzt Arbeit mach und dann ist alles für den A**" eintritt. --jodo 22:53, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Die richtige Lizenz reinsetzen war sicher nicht verkehrt. @Forrester: Warum weiß ich von den Umbauarbeiten nichts? Und was wollt ihr umbauen? -- ChaDDy ?! +/- 23:19, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Das ist grafisch wiedergegeben auf Bild:Dateiüberprüfung.svg. Wenn du es verstehst: gut. wenn nicht: ich hab im moment mit der umsetzung dessen mehr zu tun, als es 100 mal zu erklären. daher lass es bitte erstmal einfach und hilf da, wo wir hilfe gebrauchen können: Vorlage:Bild-PD-Kunst. frag mal Benutzer:Timo Müller für mehr Datails. // Forrester 23:44, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Die richtige Lizenz reinsetzen war sicher nicht verkehrt. @Forrester: Warum weiß ich von den Umbauarbeiten nichts? Und was wollt ihr umbauen? -- ChaDDy ?! +/- 23:19, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Hey, ich liebe es immer wieder, wenn von drei verschiedenen Leuten drei verschiedene Meinungen kommen. Ich hab heute einiges an DOL abgearbeitet ohne von den Problemen zu wissen. Hoffe, dass dadurch keine größeren Probleme entstehen. Wobei durch das einfache Umwandeln von den DOL in die richtigen Lizenzen ja eigendlich nicht viel zerstört werden kann. Ich würd mich nur echt mal freuen, wenn man in Bilderangelegenheiten mal die einen von den anderen was wüssten. Nicht, das mal wieder das oben angesprochene "Nicht, dass ich mir jetzt Arbeit mach und dann ist alles für den A**" eintritt. --jodo 22:53, 11. Jun. 2007 (CEST)
Bevor mir die Leute die Disku einrennen: Forrester plant eine sogenannte „Dateiüberprüfung“, die das bisherige BLU-System ersetzen soll. Die wird auch die DOLs abarbeiten. Einen (sehr groben) Überblick, wie es funktionieren soll, liefert Bild:Dateiüberprüfung.svg. Wie es genau funktionieren soll, steht, wenn ich Forrester richtig verstanden habe, noch gar nicht genau fest. Forrester ist mit der Planung und dem Aufbau so beschäftigt, dass er leider keine Zeit hat, hier genaueres zu erklären. Die DOLs können ruhig abgearbeitet werden, indem eine Lizenz nachgetragen wird, wenn eine Lizenz klar nachvollziehbar angegeben ist und auch keine sonstigen Unklarheiten bestehen, die daran zweifeln lassen, ob die Lizenz korrekt ist; oder, wenn keine nachvollziehbare Lizenz angegeben ist, der DOL-Baustein durch den BLU-Baustein ersetzt wird. Allerdings sollten die Bilder dann auch wirklich per Hand kontrolliert werden; DOL z. Bsp. per Bot durch BLU zu ersetzen, würde das BLU-System, das sowieso gerade ein paar Wochen im Rückstand ist, mit teilweise eigentlich richtig lizensierten Bildern überlasten, da sie für derartig große Mengen nicht ausgelegt ist. Die Dateiüberprüfung wird sich laut Forrester um die DOLs kümmern, sobald sie fertig ist und funktioniert. Daher ist es nicht unbedingt nötig, das jetzt zu erledigen, zumal es sich um mehrere Tausend Dateien handelt. Schädlich ist es allerdings auch nicht, es entlastet viel mehr später die Dateiüberprüfung ein wenig.
Zum Thema PD-Kunst: Vorlage:Bild-PD-Kunst soll durch Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung ersetzt werden. Allerdings soll bei Bildern, die eine Münze oder ähnliche Objekte, bei denen nicht klar ist, ob sie hinreichend zweidimensional sind, dass das Bild nicht geschützt ist, statt dessen Vorlage:Münze eingesetzt werden. Da ein Bot natürlich nicht erkennen kann, ob ein Bild eine Münze etc. darstellt, oder nicht, muss das per Hand erledigt werden.Da es in der Kat aber sehr viele Bilder gibt, ist es eine Menge arbeit, daher ist jeder, der Zeit und Lust hat, eingeladen, mitzuarbeiten.
Wenn ihr zu einem der Beiden Themen (Dateiüberprüfung und PD-Kunst) noch Fragen habt, könnt ihr die hier oder auf meier Disku stellen. Allerdings weiß ich auch nicht viel mehr als ihr. Anregungen und Kritik bitte an Benutzer:Forrester (der allerdings gerade sehr beschäftigt ist), nicht an mich, denn ich habe mit beiden Sachen nichts zu tun, und wüsste darüber genauso wenig wie ihr, hätte ich nicht gestern Abend im Chat Forrester zum Thema DOL ausgefragt. -- Timo Müller Diskussion 09:46, 12. Jun. 2007 (CEST)
Darf ein Foto von der Seite der NSA in unserer Wiki benutzt werden?
Ein Foto von Arthur Scherbius, das sich bis vor kurzem im Artikel Enigma (Maschine) befand und nun aus mir nicht verständlichen Gründen auf Wiki-Commons gelöscht wurde, stammt von der Seite der NSA. Hierzu gibt die NSA unter Privacy Act and Security Notice auf ihrer Seite ausdrücklich an: „Unless expressly stated otherwise to comply with license requirements or copyrights owned by others, information presented on NSA.gov is considered public information and may be distributed or copied.“ Kann jemand helfen und mitteilen, ob dieses Foto in unserer Wiki benutzt werden darf oder ob hier lizenzrechtliche Probleme zu befürchten sind. Dank im Voraus und Gruß --OS 10:30, 11. Jun. 2007 (CEST) --OS 10:30, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Hallo! Auf der von dir verlinkten Übersichtsseite war kein Bild von Scherbius zu finden, deswegen wurde die Frage nach der Quelle gestellt und das Bild nach Ablauf der Frist gelöscht. Ehrlich gesagt bezweifel ich, dass das Bild PD ist (Woher hat die NSA es?), vielleicht in den USA, aber nicht nachweislich in der EU. --Polarlys 18:54, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Alle Bilder von amerikanischen Regierungsmitarbeitern in Ausübung ihrer Pflicht (also keine Privat-Fotos) sind gemeinfrei. Das gilt sogar für Soldaten, weshalb man so bei der NSA auch argumentieren kann, schließlich ist das ein staatlicher Geheimdienst. Allerdings muss natürlich erst mal nachgeweisen werden, dass das Bild wirklich von einem NSA-Mitarbeiter aufgenommen wurde. -- ChaDDy ?! +/- 22:41, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Dies ist mir bekannt. Scherbius lebte in Deutschland und der Schweiz. Internationale Würdigung hat seine Person (Vorsicht, eigene Behauptung), erst nachträglich gefunden. Es ist davon auszugehen, dass das Photo von der NSA aufgrund seines Alters als PD ausgewiesen wurde, wohl auch mit der Intention, die thematische Sammlung entsprechend zu ergänzen, und nicht Werk eines Regierungsmitarbeiters ist. Eine zwangsläufige Grundlage, warum das Bild auch in der EU gemeinfrei nutzbar sein sollte, sehe ich nicht. Grüße, --Polarlys 23:28, 11. Jun. 2007 (CEST)
Hallo Polarlys, welche Übersichtsseite meinst du denn, auf der du das Bild nicht finden konntest? Wenn ich die von mir oben verlinkte Seite der NSA „http://www.nsa.gov/cch/cch00013.cfm“ drücke, dann erscheint sofort das Foto Scherbius. --OS 07:53, 12. Jun. 2007 (CEST)
Das scheint es sich wohl um ein Missverständnis zu handeln, denn ich habe doch „http://www.nsa.gov/cch/cch00013.cfm“ verlinkt und nicht die von dir angegebene Übersichtsseite. Sag mir doch bitte, ob du dort das Bild Scherbius siehst. Und vor allem, darf man es angesichts der Rechtslage und der NSA-Aussage „Unless expressly stated otherwise to comply with license requirements or copyrights owned by others, information presented on NSA.gov is considered public information and may be distributed or copied.“ nun in unserer Wiki benutzen oder nicht? --OS 06:32, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Das Missverständnis lag dann wohl auf deiner Seite, denn die Übersichtsseite findet sich in der gelöschten Version wieder. Wie ich bereits erwähnte, denke ich dass das Bild in Anbetracht der US-Rechtslage ohne zusätzliche Einschränkung einstestellt wurde, siehe auch Copyright Term and the Public Domain in the United States. Das ist sowohl falsch, als dass es auch eine Nutzung hier nicht ermöglicht. --Polarlys 14:36, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Der Mann ist 1929 gestorben, also seit über 70 Jahren tot. Somit müsste das Bild doch in der Wikipedia verwendet werden können? --Exxu 16:52, 13. Jun. 2007 (CEST)
Ciriaco Sforza eine URV?
Die erste Version des Artikel Ciriaco Sforza ist ganz klar eine URV: Sie ist wörtlich aus dem gleichnamigen Encarta Artikel abgeschrieben. Mittlerweile sind aber einige Änderungen am Artikel vorgenommen worde, sodass ich mir nicht sicher bin, ob die aktuelle Version jetzt auch eine URV ist.
PS: Vielleicht kann noch jemand die anderen Artikel von Wollentier überprüfen. Die Artikel Viti Levu und Rotuma habe ich bereits gemeldet. Sie sind auch Kopien von Encarta Artikeln. Die Artikel Hervé Nzelo-Lembi, Michael Schjönberg und Wolfgang Blanke habe ich zwar nicht in Encarta gefunden, ich vermute aber trotzdem, dass es auch URVs sind. --IqRS 12:35, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Solange der Artikel nicht komplett neu geschrieben wurde, ist es immer noch eine URV. -- Timo Müller Diskussion 19:36, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Ok danke, ich werde den Artikel dann jetzt als URV melden. --IqRS 20:13, 11. Jun. 2007 (CEST)
Schock
- Schock. Man wacht auf und ist im Jahre 2004. Mit Original-Wikipedia-Kugel. -- Simplicius ☺ 12:36, 11. Jun. 2007 (CEST)
- So urheberrechtlich natürlich nicht unproblematisch. Gehört aber wohl eher da hin. -- ChaDDy ?! +/- 14:15, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Trifft lediglich die Marken- und Namenrechte der WMF; die GFDL und die übrigen freien Lizenzen sind gewahrt (Ist eine echte Vollkopie der Datenbank aller Namensräume). --sугсго.PEDIA-/+ 14:33, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Somit ist das kein Problem für uns (Wikipedia) sondern eins der Wikimedia. --RalfR 14:35, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Das dürfte sie auch interessieren, vermute ich. Aber das ist nicht mein Problem. Soll sich doch die Foundation drum kümmern. Natürlich könnte ich der Foundation bescheid sagen, aber ich sehe auch nicht ein, warum ich mir die Mühe machen sollte. Entweder sie kommt selbst drauf, oder sie hat Pech gehabt. Schließlich ist heute ein heißer Tag, und ich bin faul. Da genieße ich lieber einen Blick die Wikipedia, wie ich sie gesehen hätte, hätte ich sie 5 Monate früher gefunden. :-) -- Timo Müller Diskussion 15:13, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Wenn ich es richtig sehe, kann man diesen Mirror sogar bearbeiten, vorausgesetzt, man meldet sich an, was anscheinend auch noch möglich ist. Wer als nicht möchte, dass eine Benutzerseite dort auftaucht, kann das schnell selbst abstellen. -- Timo Müller Diskussion 15:18, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Ha, mit der ganzen Datenbank haben die natürlich auch die ganzen Bilder-URVs mit übernommen. Damit schneiden sie sich ja ins eigene Fleisch. Aber was soll´s. -- ChaDDy ?! +/- 22:28, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Somit ist das kein Problem für uns (Wikipedia) sondern eins der Wikimedia. --RalfR 14:35, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Trifft lediglich die Marken- und Namenrechte der WMF; die GFDL und die übrigen freien Lizenzen sind gewahrt (Ist eine echte Vollkopie der Datenbank aller Namensräume). --sугсго.PEDIA-/+ 14:33, 11. Jun. 2007 (CEST)
Versionslöschung
Hallo zusammen!
In diesem Fall hat der Benutzer meines Erachtens eine Urheberrechtsverletzung begangen (übernommen aus Bowling#Die Bowlingbahn). Da das jetzt aber schon fast ein Jahr her ist, stellt sich mir jetzt die Frage, ob man alle Versionen einfach so löschen kann. --Toffel 16:54, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Warum, das ist doch auch ein Wikipedia-Artikel? --IqRS 17:08, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Wenn die Versionsgeschichte bis zur Übernahme nicht mit übernommen wurde entweder löschen (natürlich alle Versionen die etwas vom "geklauten" Text beinhalten) -> Wikipedia:Versionslöschungen oder die Versionsgeschichte kann noch besorgt werden -> dann könnte man das evtl. noch "flicken", zu den Verfahren siehe Hilfe:Artikel verschieben#Wie verschieben? ff., Hilfe:Artikel zusammenführen
- @IqRS, weil die Wikipedia:GNU Free Documentation License die Nennung aller Autoren erfordert -> vollständige Versionsgeschichte erforderlich! --Btr 17:58, 11. Jun. 2007 (CEST)
Die übernahme der Versionsgeschichte ist für die Einhaltung der GFDL weder hinreichend noch notwendig; sie ist dafür schlicht irrelevant. --rtc 18:28, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Das ist deine Meinung, viele sehen das anders. Auf jeden Fall müssen die Urheber angegeben werden. Und die stehen eben nur in der Versionsgeschichte. -- Timo Müller Diskussion 19:38, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Das macht die Übernahme der Versionsgeschichte für die Einhaltung der GFDL immer noch nicht in irgendeiner Form relevanter. Dass angeblich viele das anders sehen als meine "Meinung" heißt nicht, dass sie falsch ist. --rtc 19:58, 11. Jun. 2007 (CEST)
Einmal mehr ignorieren wir die wirren Ansichten von rtc. Die Versionsgeschichte ist an sich Pflicht, aber man sollte mit Kanonen (Versionslöschung) nicht auf Spatzen schliessen, also etwas, was Tag für Tag hundertfach passiert --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:08, 11. Jun. 2007 (CEST)
- ACK Histo --RalfR 21:12, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Wirre Ansichten zeichnen sich primär dadurch aus, dass sie Strategien beinhalten, alle andersgearteten Ansichten als wirr zu 'entlarven'. --rtc 21:59, 11. Jun. 2007 (CEST)
- ... oder zu behaupten, die anderen Ansichten seien irrelevent; so wie du es tust. --Toffel 14:53, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Erstens ist das falsch, denn die Irrelevanz einer Behauptung für ein diskutiertes Problem ist ein objektives rationales Argument. So ist z.B. die Behauptung, dass heute die Sonne scheint, irrelevant für die Frage, wie die GFDL zu interpretieren ist. Zweitens habe ich hier nicht die allgemeine Irrelevanz einer Ansicht behauptet, sondern die spezifische Irrelevanz der Übernahme der Versionsgeschichte für die Lizenz. Die allgemeine Ansicht ist nicht irrelevant, sondern sie ist falsch, und zwar wegen dieses Sachverhalts. --rtc 16:49, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Warum ist die Übernahme der Versionsgeschichte in diesem Fall überflüssig? Es handelt sich hierbei um die Löschung der Belege für die Beiträge der Autoren. Der Artikel soll ja nicht einfach auf eine ältere Version zurückgesetzt und die Versionen dazwischen wegen URV gelöscht werden. Seitdem die URV entstanden ist, sind auch Beiträge dazugekommen, die erhalten werden sollen. Werden die Versionen aber einfach gelöscht, verschwinden die Autoren dieser Beiträge. --Toffel 19:08, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Genau deshalb habe ich auch explizit dargelegt, dass die Irrelevanz der Übernahme der Versionsgeschichte mehr ist, als dass sie nur nicht notwendig ist. Sie ist nämlich, was Du an meiner Argumentation zu übersehen scheinst, auch nicht hinreichend. --rtc 19:33, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Warum sollte das der Fall sein? Was wäre dann notwendig bzw. hinreichend? Würde man die Versionen einfach löschen, würde die Aktion das Urheberrecht verletzen. Wikipedia-Autoren haben auch Urheberrechte! --Toffel 19:50, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Nein, so einfach kann man das nicht sehen. Um meine Position zu verstehen, lies bitte Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ. --rtc 20:16, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Kannst du deine Späße bitte woanders treiben? Sämtliche Beiträge von dir sind unsachlich, unbegründet und hier völlig fehl am Platz. --Toffel 21:15, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Darf ich ich annehmen, dass das jetzt ein Beitrag war, an dem ich mir bezüglich Sachlichkeit und Begründetheit ein Beispiel nehmen sollte? Ich werde meine "Späße" weiter treiben, und weiter hier treiben, und ich werde sie ganz besonders bei Leuten wie Dir treiben, die auf Argumente so antworten, ohne wirklich selbst welche zu haben. --rtc 22:28, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Du bist der Einzige hier, der noch kein Argument angebracht hat. Du stellst hier die Behauptung: „Die übernahme der Versionsgeschichte ist für die Einhaltung der GFDL weder hinreichend noch notwendig; sie ist dafür schlicht irrelevant.“ Hast du das bisher begründet? Nein. Stattdessen verweist du auf eine Parodie einer Parodie, die ein Benutzer zum Spaß angelegt hat. Ich habe begründet, dass die Übernahme der Versionsgeschichte unbedingt erfolgen muss – wegen des Urheberrechts. Wie antwortest du darauf? Lediglich mit einer Behauptung, die Übernahme der Versionsgeschichte sei irrelevant. --Toffel 23:40, 12. Jun. 2007 (CEST)
- ... oder zu behaupten, die anderen Ansichten seien irrelevent; so wie du es tust. --Toffel 14:53, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Es ist eine Unverschämtheit zu behaupten, meine FAQ sei eine Parodie oder zum Spaß angelegt. Diese Fragensammlung ist eine POV-Auseinandersetzung, die hier gern als seriöses Hilfsmittel zum Verständnis der GNU FDL herangezogen wird. Im ürbigen: Don't feed the troll, er genießt es, wenn ihn jemand ernstnimmt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:17, 13. Jun. 2007 (CEST)
- „Die vorliegende deutsche Übersetzung [der GNU FDL] ist außerordentlich schlecht. Da kaum jemand die GNU FDL richtig versteht und juristisch Vorgebildete kaum Erfahrungen mit freien Lizenzen haben, hat sich bisher niemand weiter die Finger verbrennen wollen.“ Dann können wir ja mit Wikipedia von vorn anfangen oder es ganz sein lassen, wenn sowieso nur Blinde von Farbe sprechen. ;-D --Toffel 17:46, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Ich behaupte nicht, dass irgendetwas von dem, was ich sage begründet ist. Ich behaupte, dass es wahr ist. Begründung ist ein paradoxes Hirngesprinst, da sie notwendigerweise von unbegründeten Annahmen ausgehen muss. Aus dem Urheberrecht folgt nicht eine Notwendigkeit der Übernahme der Versionsgeschichte, da das Urheberrecht so etwas nicht fordert -- es fordert lediglich die Nennung des Urhebers. Darauf baut die Parodie der Parodie auf und erklärt, unter einbeziehung der GFDL und ihrer Zweckgeschichte, was notwendig ist und was nicht. Leider hast Du offensichtlich kein Interesse daran, etwas davon zu lesen – vielleicht weil Du nicht erkennst, dass die Parodie einer Parodie durchaus auch ernsthafte Aussagen machen kann. Im übrigen ist es eine falsche Unterstellung, ich hätte auf Deine Argumentation bezüglich Urheberrecht mit der Behauptung geantwortet, die Übernahme der Versionsgeschiche sei irrelevant. Das habe ich zu einem früheren Zeitpunkt in der Diskussion geäußert. --rtc 00:00, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Schon, aber du hast an der besagten Stelle wieder darauf verwiesen. „Aus dem Urheberrecht folgt nicht eine Notwendigkeit der Übernahme der Versionsgeschichte, da das Urheberrecht so etwas nicht fordert -- es fordert lediglich die Nennung des Urhebers.“ Warum sollte dann eine Übernahme der Versionsgeschichte nicht hinreichend sein? --Toffel 18:22, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe nicht wieder darauf verwiesen. Ich habe einmal auf die fehlerhafte Gleichsetzung "irrelevant = nicht notwendig" hingewiesen (ich habe von Anfang an klargestellt, dass "irrelevant = weder notwendig noch hinreichend") und einmal auf die fehlerhafte Herleitung der angeblichen Notwendigkeit der Kopie der Versionsgeschichte aus dem Urheberrecht. Nach wie vor werde ich das Gefühl nicht los, dass Du diese "Parodie" immer noch nicht gelesen hast, denn warum die Übernahme der Versionsgeschichte nicht hinreichend ist, ist dort ausführlich behandelt. Siehe z.B. den Abschnitt Ist die Versionsgeschichte die Sektion History der GNU FDL?. --rtc 19:04, 13. Jun. 2007 (CEST)
- „Natürlich ist das alles nur meine persönliche Privatmeinung [...], man sollte also nicht alles für bare Münze nehmen.“ Eine persönliche Privatmeinung ist für die seriöse Beantwortung dieser Urheberrechtsfrage genauso wenig von Bedeutung wie deine bisher unbegründeten Beiträge. --Toffel 21:41, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Sie ist insofern eine persönliche Privatmeinung, als dass ich sie alleine entwickelt habe, und sie sollte insofern nicht für bare Münze genommen werden, als dass man beim Lesen seinen Kopf nicht abschalten sollte, da auch ich Fehler mache. Aber das ändert nichts an ihrem absoluten Wahrheits- und Allgemeingültigkeitsanspruch, für den sie keine Begründung benötigt. Sie ist für die seriöse Beantwortung dieser Urheberrechtsfrage daher sehr wohl von Bedeutung, im Gegensatz zu Deiner irrationalen Pseudoargumentation. --rtc 22:06, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Hast du eigentlich in der Schule aufgepasst? Eine Erörterung einer Frage ohne Begründung ist absolut nichts wert. Zu behaupten, diese Seite hätte einen „absoluten Wahrheits- und Allgemeingültigkeitsanspruch, für den sie keine Begründung benötigt“ ist da wohl eher eine irrationale Pseudoargumentation. --Toffel 11:35, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Da Du nicht begründet hast, dass "Eine Erörterung einer Frage ohne Begründung [..] absolut nichts wert" ist, muss ich Deine Erörterung dieser Frage also als absolut wertlos ansehen und komme, insofern sie einen absoluten Wahrheits- und Allgemeingültigkeitsanspruch erhebt, nach Deinen eigenen Kriterien zu meinem bereits erfolgten Schluss: Was Du betreibst, ist irrationale Pseudoargumentation. Schade, dass sie Dir derartigen Unsinn in der Schule beigebracht haben. Verwende doch einfach Argumente zur eigentlichen Sache, statt zu versuchen, Dich in eine Metadiskussion zu flüchten. Vor meinen Argumenten gibt es keine sichere Zuflucht, auch nicht in einer Metadiskussion. --rtc 18:14, 14. Jun. 2007 (CEST)
- „Vor meinen Argumenten gibt es keine sichere Zuflucht, auch nicht in einer Metadiskussion.“ Eine „Zuflucht“ habe ich gar nicht nötig, da du noch kein einziges Argument genannt hast. Natürlich kannst du die bloße These als wertlos ansehen, dann darf ich das mit deinen bisher angeführten Thesen ohne Begründung ja wohl auch. Eine Erörterung einer Frage ohne Begründung ist deshalb absolut nichts wert, weil du dein Gegenüber sonst nicht überzeugen kannst. So steht es auch im Artikel Erörterung. Vielleicht willst du den Artikelinhalt ja auch als Unsinn bezeichnen. --Toffel 19:54, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe bereits mehrmals auf Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ verwiesen, wo die Argumente zur ursprünglichen Frage stehen, die Du alleine deshalb ablehnst, weil sie nicht begründet sind, und tatsächlich argumentiere ich auch hier die ganze Zeit gegen die Behauptung, dass sie das sein müssen. Ich habe nicht behauptet, dass Deine bloße These wertlos ist! Ich habe lediglich aufgezeigt, dass sie aus Deiner eigenen Sicht heraus wertlos sein muss! – und damit mit Deinen Annahmen "begründet", dass sie es ist. Richtig darf der Satz also nicht heißen "Natürlich kannst du die bloße These als wertlos ansehen, dann darf ich das mit deinen bisher angeführten Thesen ohne Begründung ja wohl auch" sondern "Natürlich kann ich die bloße These als wertlos ansehen, dann darf ich das mit deinen bisher angeführten Thesen ohne Begründung ja wohl auch" und hier sieht man dann auch ganz deutlich, wie Du Dich trotzig auf der Stelle bewegst. Aus meiner Sicht ist diese These nicht wertlos, sondern falsch, und zwar absolut und allgemeingültig falsch. Wenn Du Dich nur von etwas überzeugen lässt, das begründet ist, dann wirst Du Dich nie von überhaupt irgendetwas überzeugen lassen, da jede scheinbare Begründung auf unbegründete Annahmen zurückgreifen muss und somit keine Begründung ist (das habe ich oben bereits gesagt), und zwar wirst Du Dich insbesondere dann nicht von etwas anderem überzeugen lassen, wenn Deine Sichtweise falsch ist. Ich hingegen werde mich gerne überzeugen lassen, auch ohne dass Du etwas begründest. Es genügt mir, dass Du mir Fehler nennst; eine falsche Konsequenz dessen, was ich behaupte. Du musst diese Falschheit nicht begründen – mir genügt die Konsequenz selbst. Ich werde dann entweder schauen, ob ich Dein Argument meinerseits für falsch halte und das Gegenargument nennen, oder ich werde meine Position korrigieren. --rtc 20:23, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Okay, dann ist das deine Einstellung. Aber eine These ist immer die Begründung einer Konsequenz. Somit sind nach deiner Argumentation all deine Thesen nicht haltbar, weil sie auf unbegründete Annahmen zurückgehen. --Toffel 23:33, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Nein, es ist falsch, dass eine These immer die Begründung einer Konsequenz ist. Unter dieser Vorraussetzung würde jede Behauptung sich selbst begründen, denn die allertrivialste Konsequenz jeder Aussage ist sie selbst. Meine Thesen gehen nicht auf unbegründete Annahmen zurück. Sie sind selbst alle unbegründete Annahmen. Wie lange möchtest Du dieses für Dich ausweglose Spiel noch spielen? Kommen wir endlich zur eigentlichen Sache? --rtc 23:58, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Wenn deine Thesen unbegründete Annahmen sind, müssten sie ja ebenso unsinnig wie Begründungen sein, die ja – wie du sagst – auch auf unbegründete Annahmen zurückführen. --Toffel 00:39, 15. Jun. 2007 (CEST)
- Nein, das sagst Du. Ich sage, dass es Begründungen nicht gibt. Wenn es Begründungen gäbe, dann würden sie auf unbegründete Annahmen zurückführen, was aber unweigerlich ausschließt, dass es wirklich Begründungen sind. Deshalb kann es sie nicht geben. --rtc 00:54, 15. Jun. 2007 (CEST)
Wie wäre es damit, langsam mal wieder zur Sachfrage zurückzukommen oder diese Diskussion hier zu beenden? -- ShaggeDoc Talk 22:37, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Meine Frage hat Histograf mit „man sollte mit Kanonen (Versionslöschung) nicht auf Spatzen schliessen, also etwas, was Tag für Tag hundertfach passiert“ beantwortet. Deshalb habe ich mich entschlossen gar nichts zu tun (siehe unten). --Toffel 11:22, 14. Jun. 2007 (CEST)
Aber nun zur Vorgehensweise: Die Versionsgeschichte mit Erklärung auf die Diskussionsseite kopieren und dann einen Hinweis bei Wikipedia:Versionslöschungen geben. --Toffel 15:14, 12. Jun. 2007 (CEST) Dann befolge ich den Rat von Histo und lasse es, wie es jetzt ist. --Toffel 17:49, 13. Jun. 2007 (CEST)
Screenshots von Eclipse (IDE)
Es geht ums Bild:Eclipse 3.0.png. Das Programm ist unter einer eigenen Lizenz veröffentlicht, nämlich der Eclipse Public License, vormals unter der Common Public License. Da es bei Wikibooks ein Wikibook (noch ohne Screenshots) und in der Wikiversity möglicherweise bald einen Kurs zum Programm gibt und sich ein Screenshot auch im Artikel hier in der Wikipedia gut machen würde, möchte ich fragen, ob das lizenzrechtlich möglich ist und falls "Nein", dann, wie wir es vielleicht möglich machen könnten. Ein Wikibook zu einer Software ohne Screenshots ist ziemlich langweilig, ähnliches gilt für einen Kurs (bin in der Wikiversity aktiv). --Nutzer 2206 17:10, 11. Jun. 2007 (CEST)
Recht am Bild der eigenen Kathedrale
http://en.wikinews.org/wiki/Church_of_England_threatens_legal_action_over_PS3_game --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:14, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Wie sagte schon Asterix? Die spinnen, die Briten... --RalfR 21:14, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Also bei uns in NRW ist mal ein Doom/Quakemod beschlagnahmt worden, weil man dort inner Schule rumlaufen konnte und sie "entlehrern" konnte. Grund war neben der Gewaltverherlichung insbesondere auch die Verwendung des Namens der Schule ohne Erlaubnis. Also die spinnen die Düsseldorfer stimmt auch. --sугсго.PEDIA-/+ 10:05, 12. Jun. 2007 (CEST)
"Lizenz: by-nc-nd/2.0" können wir nicht nehmen oder? --jodo 22:48, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Nein, ganz bestimmt nicht. -- ChaDDy ?! +/- 23:23, 11. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe da für den Artikel auf Commons dieses Bild gefunden: Image:Gene statue.jpg, komme aber mit dem Copyright-Hinweis nicht klar, kann man das nun bei uns einbauen oder nicht? --W.W. 22:45, 11. Jun. 2007 (CEST)
- Ooops, da ist das Bild anscheinend kurzerhand gelöscht worden, hat sich also erledigt. --W.W. 19:01, 13. Jun. 2007 (CEST)
Liste von 1937 verstorbenen Fotografen
Hi,
gibts eigentlich irgendwo in der WP eine Liste der Fotografen/Künstler die 1937 gestorben sind? Ich meine damit vor allem auch solche, die nicht relevant genug für die WP sind, von denen es aber evtl. viele interessante Fotos gibt. Ich bin z.B. grad beim Landesarchiv Berlin auf ein interessantes Foto vom Alexanderplatz von Waldemar Titzenthaler gestoßen, das ich gerne am 1.1.2008 in den Artikel aufnehmen würde... und da der gute Mann so manches schöne Berlin-Foto gemacht hat, gibts sicher weiteres interessante Material - und so gibts sicher viele weitere. Gibts ne Liste oder haltet ihr das für nicht so sinnvoll? Grüße --APPER\☺☹ 02:37, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Absolut sinnvoll. Also eine wunderbare Liste von freiem Bildmaterial, dessen Urheber bereits seit 70 Jahren (plus) das Zeitliche gesegnet haben, tät' mir auch gefallen. Eine derartige Liste kenne ich noch nicht. Denn mal frisch ans Werk ;-) -- Hendrike ♒ 07:44, 12. Jun. 2007 (CEST)
- ps) also nicht nur auf Fotos bezogen, meinte ich, auch in der Malerei usw. fehlen 999999+1 Abbildungen. Da liegt doch bestimmt noch genug Zeux von vor 1936/37 in den Archiven rum...lg. -- Hendrike ♒ 07:49, 12. Jun. 2007 (CEST)
APPER kannste nicht einen Bot/Skript schreiben, der/das alle in den WPs getaggten Werkschaffer mit Sterbedaten sowie mit Geburtsdaten listet, sowie von vertrauenswürdigen Nutzern mit weiteren Datensätzen erweitert werden kann. Dann hätten wir zumindest einen Stamm samt Abfragetool, dass bei einzelnen Fragen helfen kann. (Das Tool müsste automatische Transkription nach en/de/wissenschaftlich können, um auch die kyrillischen WPs auswerten zu können, aber dafür könntest Du den Code von Wikyrilliza vielleicht verwursten.--sугсго.PEDIA-/+ 10:34, 12. Jun. 2007 (CEST)
Eine Liste insbesondere von Fotografen wäre schon sinnvoll. Das Problem ist aber nicht die Kenntnis der namen, sondern die Verfügbarkeit von Fotos. Wenn diese nicht in Büchern abgedruckt sind, haben die Institutionen die Hand drauf und man muss ggf. gegen deren Nutzungsbedingungen/AGB verstoßen. § 3 Abs. 4 LArchBO: "Die Veröffentlichung von Archivalienreproduktionen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Landesarchivs Berlin." Ist nicht mit unserem Artikel Genehmigungsvorbehalt kompatibel, aber das wird das LA nicht kümmern --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:58, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe noch nie einen Artikel gesehen, der zu einem so großen Anteil aus Zitaten besteht. -- Timo Müller Diskussion 16:58, 12. Jun. 2007 (CEST)
Diese sind a) geboten und b) aufgrund § 5 I UrhG auch zulässig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:23, 12. Jun. 2007 (CEST)
- An der Zulässigkeit habe ich überhaupt nicht gezweifelt. Nur finde ich, dass es nicht aus rechtlicher, aber aus enzyklopädischer Sicht zu wenig Artikel für so viel Zitat ist. -- Timo Müller Diskussion 21:40, 12. Jun. 2007 (CEST)
Es ist kein Zitat, sondern es sind Textteile --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:18, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Wie du es nennst, ist aus enzyklopädischer Sicht ebenfalls unwichtig. :-) -- Timo Müller Diskussion 21:48, 13. Jun. 2007 (CEST)
kommerzielle Veröffentlichungen
Nach US-Amerikanischem Recht ist es erlaubt, Veröffentlichungen zu kommerziellen Zwecken in die Wikipedia einzubinden, auch ohne Lizenz, solange einige Bedingungen zutreffen. Dürfte ich ebenso ein Bild von einem CD-Cover ohne Lizenz hochladen? --Nanokras 20:01, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Weder noch. → WP:BR#Fair use --rtc 20:11, 12. Jun. 2007 (CEST)
- ACK - das geht nicht --RalfR 21:32, 12. Jun. 2007 (CEST)
BLUbot - Bilder bei Wikipedia
Sehr geehrte Damen und Herren,
mittlerweile habe ich zum zweiten Mal versucht, ein neues Bild zum Artikel über Marcus Weinberg einzustellen. Jedes Mal wurde ich von einem BLUbot darauf hingewiesen, dass angeblich noch ANgaben fehlten, obwohl ich - zumindest beim 2. Versuch - alle erforderlichen Angaben gemäß "Bedienungsanleitung" gemacht habe.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn die ANgelegenheit kurzfristig dahingehend geklärt wird, dass keine automatischen Mails verschickt, sondern konkrete Hinweise gegeben werden.
Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr herzlich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Wehling--DWehling 13:59, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Antwort auf Benutzer Diskussion:DWehling. --Noddy93 14:21, 13. Jun. 2007 (CEST)
Bilder von deutschen Behörden
Sind Bilder von deutschen Behörden (wie dem BKA) frei verwendbar, wie die von Behörden der USA? Ich möchte z.B. dieses Bild auf Wikipedia stellen. geht das ohne weiteres oder muss man nach den Rechten explizit fragen? Danke für eine Antwort! Mario23 19:51, 13. Jun. 2007 (CEST)
- Ich würde da vorsichtig sein...Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte (Layout, Texte, Bilder, Grafiken usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Anbieter. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten, ganz oder teilweise, in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet. Das Spiegeln sowie das Downloaden der BKA-Website ist untersagt.
Die unerlaubte Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
© 2007, BKA. Alle Rechte vorbehalten. - mal abgesehen davon, daß auch die das (c) verwenden, was ziemlich irrelevant ist, wird doch sehr deutlich, daß das BKA es nicht wünscht. Ob man deren Werke per se als amtliche Werke einstufen kann, würde ich bezweifeln. Du weißt nicht, ob dieses Foto nicht zufällig von einem Fotografen stammt, der garnicht beim BKA ist. Eine mailanfrage kostet aber nichts. Das US-Recht ist nicht auf Deutschland übertragbar. --RalfR 20:34, 13. Jun. 2007 (CEST)
Ist Amtliches Werk oder WP:BR#Amtliche_Werke irgendwie mißverständlich? Nein amtliche Werke sind, auch wenn sich das Gesetz anders liest, nicht verwendbar (außer solche mit Normcharakter wie Wappen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:04, 13. Jun. 2007 (CEST)
- OK, danke für die Antworten. Hab schon eine e-mail gesendet und erwarte eine schnelle Antwort! Mario23 23:33, 13. Jun. 2007 (CEST)
Könnte sich bitte jemand das Bild von Horst Wessel auf der en-WP anschauen? Tot ist der ja schon lange und der Urheber ist mEn unbekannt. Die Artikel Horst Wessel und Horst-Wessel-Lied schreien nach einem Bild. Danke schonmal. --Poupée de chaussette Stress? 10:41, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Da Wessel 1907-1930 lebte ist dass Bild sicher nicht 100a+ alt, noch ist der Urheber mit auchnur hoher Wahrscheinlichkeit länger als 70 Jahre tot. Das Bild geht also weder hier noch auf den Commons.--sугсго.PEDIA-/+ 11:16, 14. Jun. 2007 (CEST)
Hochgeladene Bilder auf Commons
Hallo, seit ein paar Tagen fallen mir in verschiedenen Artikeln zu aktuellen Ereignissen Bilder auf, wie etwa Image:Palestinian militants.jpg, die von Flickr stammen und dort von 2007.urtea hochgeladen wurden. Wenn ich da aber so durchbrowse, kann ich mir schlecht vorstellen, daß diese Bilder iN Flickr allesamt unter der richtigen Lizenz hochgeladen wurden. Die Bildbeschreibung ist in einer mir unverständlichen Sprache (baskisch? esperanto?). --Matthiasb 18:44, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Ich finde es immer wieder unsinnig, wenn eine Bildbeschreibungsseite auf Commons nicht auch auf Englisch oder wenigstens Deutsch verfügbar ist. In diesem Fall würde ich erstmal das BLU-Äquivalent, dessen Name mir im Moment leider nicht einfällt, hernehmen. Aber auch gleich LA wäre vertretbar. -- ChaDDy ?! +/- 20:27, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Ich finde es immer wieder befremdlich, daß auf Commons englisch oder deutsch verlangt wird, das kann nicht jeder. PS: es ist nicht baskisch. --RalfR 20:47, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Aber baskisch, spanisch oder sonst was können noch viel weniger. Die Beschreibungsseite ist aber dermaßen wichtig, dass sie von möglichst allen verstanden werden sollte. Und da nun eben Englisch und Deutsch die beiden wichtigsten und in der Benutzerzahl die häufigsten Sprachen sind, sollten die beide auf der Beschreibungsseite sein. Ich habe auch nichts gegen mehrsprachige Beschreibungsseiten, so kann z. B. auch Baskisch rein. -- ChaDDy ?! +/- 21:15, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Englisch - ok, aber deutsch? Sooo wichtig und verbreitet ist deutsch auch nicht. Spanisch (Castillisch) ist mehr verbreitet als Englisch, Portugiesisch sprechen auch mehr Menschen als Deutsch, mal ganz abgesehen von Russisch, Chinesisch oder Hindu. Englisch sollte rein (wenn der Benutzer es kann) - aber niemand sollte sich anmaßen, deutsch oder englisch als alleinigen Standard zu fordern. Castillisch ist in Commons übrigens überrepräsentiert, da .es nur noch Hochladen nach Commons erlaubt. --RalfR 21:31, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Als alleinigen Standard fordere ich Deutsch ja gar nicht. Und mit der Verbreitung habe ich nicht weltweit gemeint (klar sieht´s da anders aus), sondern projektweit. -- ChaDDy ?! +/- 22:02, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Commons ist weltweit und da spielt Deutsch eine untergeordnete Rolle. Englisch ist Kommunikationssprache im Internet - aber nicht jeder kann das. Als Zweitsprache sehe ich Castellano ebenso gleichberechtigt wie Russisch, Chinesisch oder Deutsch. Wir als Deutsche sollten da nicht zu hochnäsig rangehen, Deutschland ist nicht der Nabel der Welt. --RalfR 22:52, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Als alleinigen Standard fordere ich Deutsch ja gar nicht. Und mit der Verbreitung habe ich nicht weltweit gemeint (klar sieht´s da anders aus), sondern projektweit. -- ChaDDy ?! +/- 22:02, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Englisch - ok, aber deutsch? Sooo wichtig und verbreitet ist deutsch auch nicht. Spanisch (Castillisch) ist mehr verbreitet als Englisch, Portugiesisch sprechen auch mehr Menschen als Deutsch, mal ganz abgesehen von Russisch, Chinesisch oder Hindu. Englisch sollte rein (wenn der Benutzer es kann) - aber niemand sollte sich anmaßen, deutsch oder englisch als alleinigen Standard zu fordern. Castillisch ist in Commons übrigens überrepräsentiert, da .es nur noch Hochladen nach Commons erlaubt. --RalfR 21:31, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Aber baskisch, spanisch oder sonst was können noch viel weniger. Die Beschreibungsseite ist aber dermaßen wichtig, dass sie von möglichst allen verstanden werden sollte. Und da nun eben Englisch und Deutsch die beiden wichtigsten und in der Benutzerzahl die häufigsten Sprachen sind, sollten die beide auf der Beschreibungsseite sein. Ich habe auch nichts gegen mehrsprachige Beschreibungsseiten, so kann z. B. auch Baskisch rein. -- ChaDDy ?! +/- 21:15, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Ich finde es immer wieder befremdlich, daß auf Commons englisch oder deutsch verlangt wird, das kann nicht jeder. PS: es ist nicht baskisch. --RalfR 20:47, 14. Jun. 2007 (CEST)
Die Uploads von diesem flickr-Account sind uns auf Commons schon aufgefallen, bitte auf weitere Bilder aufmerksam machen, ich habe den Nutzer erstmal gebeten, keine weiteren Bilder von diesem flickr-Account hochzuladen und die verbleibenden Bilder gelöscht. Was die Themenbreite, die Qualität und den inhomogenen Charakter hinsichtlich Auflösung u.ä. angeht, so kann es sich nur um URV handeln. Ralf, was ist denn deiner Meinung nach eine praktikable Lösung für ein mehrsprachiges Projekt? Inwiefern Castellano mit Sprachen wie den genannten vergleichbar ist, ist mir unklar, Fakt ist, dass du die Leute in diesem Projekt mal über die Grundlagen der Bildrechte informieren solltest. Ich lösche nahezu täglich ein dutzend Bilder auf Commons, die nur auf ca.wikipedia.org eingebunden sind und ohne jegliche Informationen zu Urheber und Quelle, aber mit einer entsprechend nebulösen Lizenz, von tausend und einer Webseite kopiert wurden sind. --Polarlys 02:51, 15. Jun. 2007 (CEST)
Zitat, oder URV?
Ich würde den ersten Teil gerne in die Löschdiskussion einbringen. Und zwar als Vollzitat, falls der Blog gelöscht wird. Meinungen? --Ein digitaler Einzelkämpfer, ein Amokläufer im Netz
- Das glaub' ich jetzt nicht. Da wird offen zu Mobbing gegen dich bei Wikipedia aufgerufen. Sauber. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 21:29, 14. Jun. 2007 (CEST)
Ich finde die Aufgeregtheit, mit der hier mit externen Kritikern umgegangen wird, immer wieder degoutant. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:41, 14. Jun. 2007 (CEST)
- @Histo: Das ist deine Meinung als Privatmensch. Als Fachmann in diesem Gebiet an dich die direkte Frage: Ist es durch das Zitatrecht erlaubt, den gesamten Text (mit Link als Quelle) an die Löschdiskussion anzufügen? Gruss --Nightflyer 23:13, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Nein, das ist kein Zitat mehr. -- ChaDDy ?! +/- 23:27, 14. Jun. 2007 (CEST)
Bild vom Kirchturm aus
Ich habe eine Innenstadtaufnahme von einem Kirchturm aus gemacht. Der Knackpunkt ist jetzt die Panoramafreiheit, denn das Kirchengebäude gehört zwar der evangelischen Kirche, der Turm kann aber von jedermann betreten werden (1 Euro 'Eintritt'). Fällt das noch unter die Panoramafreiheit, oder wäre der Upload diess Bildes in die Wikipedia unzulässig? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Oxensepp (Diskussion • Beiträge) 0:06, 15. Jun 2007) -- Isderion 00:14, 15. Jun. 2007 (CEST)
- Hier wurden auch schon Aufnahmen akzeptiert, die von einem Fernsehturm gemacht worden sind, weswegen ich mich nicht gegen Aufnahmen von einem Kirchenturm sperren will. Die Frage ist auch, ob auf den Bildern etwas schützbares zu sehen ist. Mein Vorschlag wäre hochladen - wenn man sichergehen will unter einem anonymen Zweitaccount. --Isderion 00:14, 15. Jun. 2007 (CEST)