Bevölkerungsschutz (Deutschland)

Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen aus den Bereichen Katastrophenschutz und Zivilschutz
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Unter Zivilschutz versteht man in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen alle nicht-millitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen für das öffentliche Leben.

Abgrenzung zum Katastrophenschutz

Der "Zivilschutz" unterscheidet sich definitionsgemäß und vor allem hinsichtlich der staatlichen Zuständigkeiten vom "Katastrophenschutz". Das wird oft 'in einen Topf geworfen', es sind grundsätzlich aber unterschiedliche Sachverhalte und Zuständigkeitsbereiche: Der Zivilschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes (und ist hier ein Teilbereich der Zivilverteidigung). Der Katastrophenschutz ist Sache der Bundesländer.

Zivilschutz als Grundrecht

Jedoch ist die Zuordnung des "Zivilschutzes" als Teil der "Zivilverteidigung" spätestens seit der Ratifizierung der Zusatzprotokolle zum 4. Genfer Abkommen durch die Bundesrepublik Deutschland fragwürdig geworden. Denn das 1. Zusatzprotokoll definiert "Zivilschutz" nunmehr als eine Art "humanitäres Grundrecht" der Bevölkerung und löst ihn somit aus dem Status als "Mittel zum Zweck" der Verteidigungspolitik heraus. Obwohl Rechtswirklichkeit, hat sich dies jedoch in der Rechtswahrnehmung in Deutschland noch nicht verfestigt. Es käme womöglich auf Musterprozesse Einzelner an, die ihr persönliches Recht auf einen humanitären Zivilschutz an Hand eines besonderen Rechtsanspruches einzuklagen versuchten. Es bleibt mithin abzuwarten, wie sich die Einbindung des Zivilschutzes weiter entwickelt.

Reformbewegung

Überdies ist es derzeit in der politischen Diskussion, die bisherigen klaren Grenzen der Zuständigkeiten (Grundgesetz) aufeinander zu zu bewegen und großflächige Gefahrenlagen in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern zu meistern. Gerade in letzter Zeit (Naturkatastrophen, Gefahr von Explosionsereignissen) ist hier Bewegung in die Reformüberlegungen gekommen.

Zuständigkeit in Deutschland

In Deutschland ist seit dem 1. Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit Sitz in Bonn auf Bundesebene für den Zivilschutz zuständig. Die Zuständigkeit auf lokaler Ebene liegt bei den Gemeinden. Operativ wirken im Zivilschutz sowohl öffentliche als auch private Hilfsorganisationen mit. Zu den öffentlichen Organisationen gehören - neben den öffentlichen Feuerwehren, die in aller Regel auf Gemeindeebene organisiert sind - das Technische Hilfswerk als Bundesanstalt.

Private Organisationen des Zivilschutzes sind:

  • das Deutsche Rote Kreuz als nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland mit seinen Landes- und Kreisverbänden und Ortsvereinen, wobei auch der DRK-Landesverband Bayrisches Rotes Kreuz trotz seiner Rechtsnatur als öffentlich-rechtliche Körperschaft in der Praxis als private Organisation des Zivilschutzes gilt;
  • der Arbeiter-Samariter-Bund;
  • die Johanniter-Unfallhilfe;
  • der Malteser-Hilfsdienst und
  • die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft.

Soweit in den Bundesländern weitere Organisationen im Katastrophenschutz mitwirken, sind sie in aller Regel auch in den Zivilschutz eingebunden.

Pressemitteilungen des zuständigen Bundesministerium des Innern zum Thema Zivil- und Katastrophenschutz erhalten Sie per automatischer E-Mail: elist@abo.bundesinnenministerium.de