Die Rechtsfolge ist die Schlussfolgerung aus der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen im weiteren Sinne. Bei Straftaten wird die Rechtsfolge abstrakt durch das angedrohte Strafmaß, konkret durch die individuelle Strafzumessung bestimmt.
Wegen der Gesetzesbindung der Rechtsprechung ist es den Gerichten nicht möglich, Rechtsfolgen zu konstruieren, die der abstrakten Beschreibung widersprechen. Nicht schriftlich fixierte Rechtsfolgen sind durch Auslegung oder Analogien (im Strafrecht nicht zulasten des Angeklagten) zu bestimmen.
Die gerichtlich festgestellte Rechtsfolge, im Zivilprozess z.B. der Schuldtitel, unterliegt der Verjährung (Schuldtitel: 30 Jahre). Strafen können nach einer bestimmten Frist nicht mehr vollstreckt werden ("Vollstreckungsverjährung").