Papstkrone (Tiara) Papstkrone (Tiara) aus Meyers Konversationslexikon 1888 |
Papst (v. lateinisch papa, Vater) ist die Bezeichnung für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche. Auch die Amtsbezeichnung des Oberhaupts der koptischen Kirche wird im Deutschen mit "Papst" wiedergegeben. Rechtlich gilt das Amt des Papstes, der Heilige Stuhl, als eigenes Völkerrechtssubjekt neben denen des Vatikanstaats und der katholischen Kirche.
In der katholischen Kirche ist papa als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Römischen Bischof seit dem 5./6. Jahrhundert im Gebrauch. Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient. Seit Leo I. führt der römische Papst die Bezeichnung "Pontifex Maximus" (mögliche Etymologien u.a.: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Die offiziellen Titel des Papstes lauten:
- Bischof von Rom,
- Stellvertreter Jesu Christi,
- Nachfolger des Apostelfürsten,
- Oberhaupt der katholischen Kirche,
- Patriarch des Abendlandes,
- Primas von Italien,
- Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz,
- Souverän des Staates der Vatikanstadt,
- Servus Servorum Dei (Knecht der Knechte Gottes)
Gewählt werden kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte Katholik; es gibt keine näheren Bestimmungen. Dies ist allerdings Theorie, denn der letzte Papst, der kein Kardinal war, war Urban VI. und wurde im 14. Jahrhundert gewählt. Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die jünger als 80 sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle gehalten. Ein Papst kann auch freiwillig früher abtreten. Dies geschah bisher allerdings erst einmal, nämlich 1294 bei Coelestin V. In jüngerer Zeit lehnt der schwer erkrankte Papst Johannes Paul II. einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründet dies damit, dass er "sein Kreuz tragen" und Christus im Leiden nachfolgen will. Insbesondere in westlichen Gesellschaften, die öffentliches Leiden und Sterben tabuisieren, wird er dafür kritisiert.
1996 wurde die früher geforderte Zweidrittelmehrheit ab dem 30. erfolglosen Wahlgang durch eine einfach Mehrheit ersetzt. Seit dem Dictatus papae von 1075 gilt der Bischof von Rom in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Kirche und Stellvertreter Gottes auf Erden - eine Ansicht, die, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht geteilt wird.
In der Alten Kirche gab es allerdings fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):
- den Bischof von Rom
- den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
- den Bischof von Alexandria
- den Bischof von Antiochia
- den Bischof von Jerusalem
Auch damals schon galt der römische Bischofssitz als "primus inter pares", begründet durch die Aposteltätigkeit von Petrus und Paulus in dieser Stadt. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurde die Sonderentwicklung des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes begünstigt.
Laut dem Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea (†339) leitet sich das römische Bischofsamt in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus ab, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei und dort unter Kaiser Nero das Martyrium erlitten habe. Diese uralte Tradition ist historisch nicht sicher verifizierbar. Neben Rom beruft sich auch das Patriarchat von Antiochia auf Gründung durch den Apostel Petrus, und auch die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) führen sich auf einen Apostel zurück.
Seit dem ersten Vatikanischen Konzil (1869-1870) gilt der Papst in der römisch-katholischen Kirche zudem offiziell, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen als unfehlbar - auch diese Ansicht wird von den übrigen Kirchen nicht geteilt.
Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Die Päpstin Johanna ist wahrscheinlich Legende.
Im Mittelalter ergab sich des öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten.
Der Papst ist ferner weltliches Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt.
Siehe auch: Liste der Päpste - Konzil - Sedisvakanz - Päpste nach Namen - Liste der historischen Gegenpäpste - Liste der modernen Gegenpäpste - Konklave - Papstwahl