Gewaltenteilung

Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung
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In der Staatstheorie (Locke, Montesquieu) eine Aufteilung der Macht im Staat auf drei Bereiche (Legislative, Exekutive, Judikative), die voneinander unabhängig sind und sich gegenseitig kontrollieren können. Machtmissbrauch soll dadurch schon im Ansatz verhindert werden. Als Programm verkündet wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der USA (1776).