Landesarbeitsgericht

oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit
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Das Landesarbeitsgericht ist regelmäßig Berufungs- oder Beschwerdegericht im Rechtszug der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen des Arbeitsgerichtes.

Gegen die Urteile des Landesarbeitsgericht ist als Rechtsmittel die Revision oder bei Beschlüssen die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Jedes Bundesland hat (mindestens) ein Landesarbeitsgericht (in der Regel in der jeweiligen Hauptstadt) eingerichtet. Davon bestehen folgende Ausnahmen: