Landesarbeitsgericht
oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit
Das Landesarbeitsgericht ist regelmäßig Berufungs- oder Beschwerdegericht im Rechtszug der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen des Arbeitsgerichtes.
Gegen die Urteile des Landesarbeitsgericht ist als Rechtsmittel die Revision oder bei Beschlüssen die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.
Jedes Bundesland hat (mindestens) ein Landesarbeitsgericht (in der Regel in der jeweiligen Hauptstadt) eingerichtet. Davon bestehen folgende Ausnahmen:
- Nordrhein-Westfalen hat drei Landesarbeitsgerichte in Düsseldorf, Hamm und Köln eingerichtet.
- Bayern hat zwei Landesarbeitsgerichte in München und Nürnberg eingerichtet.
- Das Sächsische Landesarbeitsgericht sitzt in Chemnitz.
- Das Hessische Landesarbeitsgericht sitzt in Frankfurt (Main).
- Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesarbeitsgericht in Rostock eingerichtet.
- Sachsen-Anhalt hat sein Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) eingerichtet.
- Baden-Württemberg hat sein Landesarbeitsgericht in Stuttgart errichtet, jedoch jeweils eine Kammer in Freiburg und in Mannheim eingerichtet.
- Das Brandenburgische Landesarbeitsgericht befindet sich in Potsdam.