Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Protokolle
Das finde ich toll, dass es hier Protokolle geben wird! Eine Frage--es scheint mir sinnvoll, dass 5 SchiedsrichterInnen den Fall annehmen müssen, damit er als angenommen gilt, aber die 72-Std-Frist geht nicht aus dem Protokoll hervor und scheint mir auch nicht sonderlich sinnvoll zu sein. Wie ist sie zustande gekommen und welche Überlegungen stecken dahinter?--Bhuck 13:54, 30. Mai 2007 (CEST)
- Auf was bitte beziehst Du dich? Auf Befangenheitsanträge vermutlich? Wieso geht „die 72-Std-Frist … nicht aus dem Protokoll hervor“? Es steht doch ganz deutlich da, daß ein Befangenheits-Antrag „mindestens 3 Unterstützerstimmen durch die Richter [benötigt] und … innerhalb von 72 Stunden – also 3 Tagen – entschieden sein“ muß. Die Überlegung ist so simpel wie einleuchtend: Ein Befangenheitsantrag muß innerhalb einer gewissen Zeit entschieden werden: Eine Stunde ist deutlich zu kurz, eine Woche deutlich zu lang. Also irgendeinen gut merkbaren Mittelwert nehmen, der ein mögliches Verfahren nicht zu sehr verzögert und auch den Richtern, die nicht 24/7 in der WP unterwegs sind, die Möglichkeit gibt darüber nachzudenken und eine Meinung zu äußern. 3 ist eine schöne Zahl, erfüllt die Bedingungen und wurde von der Allgemeinheit als sinnvoll empfunden. Ergo haben wir 3 Tage (= 72 Stunden) gewählt. Das hat mit der Bearbeitung von Schiedsgerichtsfällen selbst nicht sehr viel zu tun. Nur insofern, als sich durch einen erfolgreichen Befangenheitsantrag die Zahl der Richter, die den Fall bearbeiten dürfen, verringert. Alles klar? --Henriette 16:21, 30. Mai 2007 (CEST)
- Sorry, wenn das nicht klar war. Es geht mir aber nicht um die Befangenheit, sondern die Annahme des Falls im Allgemeinen--siehe Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Wie_wird_ein_Fall_angenommen.3F, und da insbesonders der letzte Satz des Abschnitts.--Bhuck 11:01, 31. Mai 2007 (CEST)
- Ach so... durch nochmaliges lesen entdecke ich, dass "der Antrag", der als abgelehnt gilt, dann der Befangenheitsantrag ist, und nicht der Antrag an das Schiedsgericht selbst, wie man von der Überschrift denken könnte. Ich würde eine Überarbeitung des Abschnittstexts (oder Aufspaltung in einen Sonderabschnitt zu Befangenheit) vorschlagen, da es sein könnte, dass ich nicht der einzige bin, der beim Lesen auf dieses Missverständnis kommt. Ich dachte, wenn 6 Richter einen Fall 3 Tage lang ignorieren und nicht explizit den Fall annehmen, dann wird der Fall negativ entschieden, ohne dass er überhaupt verhandelt worden wäre. Das käme mir dann doch etwas doof vor, gerade, wenn es z.B. ein Feiertagswochenende wäre, wo vielleicht 6 von 10 Richter mal weggefahren wären und nicht im Netz. Aber wenn ich Dich richtig verstanden habe, war das so nicht gemeint.--Bhuck 11:06, 31. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe, die Seite war nicht gesperrt, und habe die Umformulierung mal provisorisch selbst vorgenommen. So dürfte sich relativ schnell herausstellen, ob "der Antrag", der dort gemeint war, der Hauptantrag oder der Befangenheitsantrag war.--Bhuck 11:09, 31. Mai 2007 (CEST)
- Sorry, wenn das nicht klar war. Es geht mir aber nicht um die Befangenheit, sondern die Annahme des Falls im Allgemeinen--siehe Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Wie_wird_ein_Fall_angenommen.3F, und da insbesonders der letzte Satz des Abschnitts.--Bhuck 11:01, 31. Mai 2007 (CEST)
- Falsch, der letzte Satz bezieht sich nicht auf den Befangenheitsantrag, sondern auf die Annahme des Falls. Wenn sich nicht genügend Leute (mind. 5) bereiterklären, den Fall zu übernehmen, gilt er als abgelehnt. Negativ entschieden wird dabei nix, weil ja überhaupt nichts entschieden wird, außer dass das SG sich damit nicht befassen kann/will/darf. --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 12:42, 31. Mai 2007 (CEST)