Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen
Eher eine Ämterliste als ein Artikel. --Xocolatl 16:49, 28. Mai 2007 (CEST)
Zulassung (Homologation): Eisenbahnfahrzeuge, die in Betrieb gesetzt werden, müssen eine behördliche Zulassung und einen Netzzugang für jedes Land in Europa separat erhalten. Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen beschreibt allgemein die Erteilung einer Betriebserlaubnis, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung bzw. Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen zum Verkehr auf den Netzen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach den jeweiligen nationalen Zulassungsgesetzen oder Verordnungen. Diese Gesetze und Verornungen beschreinben im allgemeinen, dass den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen müssen. Diese Anforderungen an Fahrzeuge sind in den Anerkannten Regeln der Technik und in nationalen Richtlinen bzw. Gesetzen beschrieben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen diese Anforderungen nachgewiesen werden. Teilweise sind diese Anforderungen von Land zu Land unterschiedliche, was den grenzüberschreitenden Verkehr von Eisenbahnfahrzeugen schwierig gestaltet. Die Nachweisführung der Sicherheit und der funktionalen Anforderungen erfolgt durch technische Beschreibungen, Prüfberichte, Gutachten, Sicherheitsnachweise, Sicherheitsanalysen.
Die Zulassung sprechen nationale Behörden (Sicherheitsbehörden) für jedes Land aus. Sicherheitsbehörden sind unter anderm:
BAV (Bundesamt für Verkehr)
BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)
EBA (Eisenbahn-Bundesamt)
IVW (Inspectie Verkeer en Waterstaat)
RFI Cesifer RFI – DT- Cesifer (Rete Ferroviaria Italiana S.p.A., Direzione Tecnica, Certificazione Sicurezza Imprese Ferroviarie)