Friedrich III. (Dänemark und Norwegen)

König von Dänemark und Norwegen
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Friedrich III., auch: Frederik III. (* 18. März 1609 in Haderslev; † 9. Februar 1670 in Kopenhagen) war König von Dänemark und Norwegen von 1648 bis 1670.

Friedrich III. von Dänemark

Friedrich III. begründete den Absolutismus in Dänemark und Norwegen, der in Norwegen über fast 150, und Dänemark 200 Jahre Bestand haben sollte.

Familie

Friedrich III. war der dritte Sohn von Christian IV. von Dänemark und dessen erster Gemahlin Anna Katharina von Brandenburg. Er war mit Sophia Amalia von Braunschweig-Lüneburg verheiratet, die ihm die folgenden Kinder schenkte:

Zudem war er Vater des unehelichen Sohnes Ulrich Friedrich, Graf von Güldenlöw-Laurvig.

Werdegang

Der Protestant Friedrich erwarb während des Dreißigjährigen Krieges folgende Titel:

Diese Titel, die mit dem Besitz der jeweiligen Hochstifte verbunden waren, verlor er 1645 wieder, als Bremen und Verden in den Besitz der Schweden übergingen. Die Schweden hatten dieses Recht im Westfälischen Frieden erworben.

Bereits zu seiner Bremer Zeit war Christoffer von Gabel Friedrichs enger Vertrauter, der seine Finanzen abwickelte. Daran sollte sich für den Rest seines Lebens nichts ändern. Er machte Gabel später zum mächtigsten Mann am Hofe.

Nach dem Tod seines älteren Bruders, des Kronprinzen Christian (1647), und seines Vaters am 28. Februar 1648 wurde Friedrich zum König ernannt. Im gleichen Jahr gründete er die Dänische Königliche Bibliothek, die heutige Nationalbibliothek des Landes.

Krieg gegen Schweden

1657 erklärte er Schweden den Krieg. Die Gelegenheit dazu schien günstig, da er den schwedischen König Karl X. Gustav durch den Krieg in Polen beschäftigt glaubte. Dieser marschierte aber in Dänemark ein und bedrohte Kopenhagen. Daher willigte Friedrich am 28. Februar 1658 in den Frieden von Roskilde ein, wodurch er Schonen, Halland, Blekinge, Bohusland, die Inseln Bornholm und Hven und das Stift Drontheim an Schweden abtreten und die Souveränität des Herzogs von Holstein-Gottorp anerkennen musste.

Im August 1658 griffen die Schweden erneut Kopenhagen an. Friedrich berief mit Hans von Schack einen erfahrenen Soldaten und Festungskommandanten zum Oberkommandierenden und konnte im Verbund mit einer holländischen Hilfsflotte unter Opdam sowie mit Hilfe des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg den Angriff abwehren (bei Nyborg am 14. November 1659) und so die Souveränität Dänemarks retten. Nach dem Tod des schwedischen Königs wurde im Vertrag von Kopenhagen (5. Juni 1660) im wesentlichen die Vereinbarung aus dem Roskilde-Vertrag bestätigt, allerdings fielen Drontheim und Bornholm an Dänemark zurück.

„Vertragsmäßiger Staatsstreich“

Friedrich berief hierauf einen Reichstag ein, um mit ihm über die Konsolidierung der Finanzen, der Armee, der Marine und des Handels zu beraten. Die Geistlichkeit und der Bürgerstand betrachteten als Mittel dazu die Demütigung des Adels und die Erhöhung der königlichen Macht, weshalb Dänemark für ein Erbreich in männlicher und weiblicher Linie und der König für völlig souverän erklärt wurde (14. Oktober 1660). Am 10. Januar 1661 wurde ihm die entsprechende Akte überreicht, und 14. November 1665 unterzeichnete er das Königsgesetz (die Lex Regia), nach welchem in Dänemark und Norwegen eine völlig unumschränkte Monarchie hergestellt und der Reichsrat wie der Reichstag abgeschafft wurden; doch wagte man diese Neuerungen erst bei der Krönung des Nachfolgers 1709 vollständig bekannt zu machen.


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