Evangelische Kirche der altpreußischen Union

evangelische Landeskirche in Preußen bzw. seinen Nachfolgestaaten
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Die Kirche der Altpreußischen Union war eine evangelische Landeskirche in Preußen, die von 1817 bis 1945 unter verschiedenen Namen existierte.

Am 27. September 1817 kam es in Preußen zur organisatorischen Vereinigung (Union) der reformierten und lutherischen Gemeinden zu einer „unierten“ Kirche. Ein treibendes Element neben anderen war dabei die aus Befreiungskriegen und pietistischer Erweckung, was besonders von Friedrich Wilhelm III. galt, geborene Einsicht, dass die Abgrenzungen zwischen den evangelisch-reformierten, zu denen vor allem die Hugenotten, die regierenden Hohenzollern und die Bewohner an Niederrhein,Teilen des Hunsrücks und Teilen des Bergischen Landes sowie des Siegerlandes gehörten, und den evangelisch-lutherischen Christen, die die Mehrheit der preußischen Bevölkerung ausmachte, unzeitgemäß war.

Bei der nunmehr vereinigten Kirche handelte es sich zunächst um eine Verwaltungs- und nicht Bekenntnisunion; doch entstanden schon bald auch bekenntnis-unierte Gemeinden.

Im Laufe der Geschichte veränderte sich der Name dieser 1817 gegründeten Kirche mehrmals: 1821 hieß sie „Evangelische Kirche in Preußen“. Nach dem Aufkommen verschiedener Freikirchen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, besonders der Altlutheraner, nannte sie sich zur Unterscheidung von diesen ab 1845 „Evangelische Landeskirche in Preußen“. 1866 hatte sich das Staatsgebiet von Preußen erheblich vergrößert. Daher nannte sich die Kirche ab 1875 offiziell „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“ und nach Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments 1918 wurde die Bezeichnung 1922 in „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ (EKapU bzw. ApU) geändert.

Dieser gehörten alle neun altpreußischen Provinzialkirchen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen an. Die übrigen erst 1866 zu Preußen gelangten Provinzen Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein wurden selbständige Landeskirchen und traten der Altpreußischen Union nicht bei.

Im Dritten Reich prägte insbesondere der gemeinsame Widerstand während des Kirchenkampfes in der Bekennenden Kirche gegen die hitlertreuen Deutschen Christen einen kleinen Teil der Christen in der Kirche. Die Theologische Erklärung von Barmen (1934) kann als unierte Bekenntnisschrift angesehen werden, in die auf dem Gebiet der unierten Kirche Christen aus reformierter und lutherischer Tradition gemeinsam einstimmten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen von Deutschland abgetrennt und unter polnische Verwaltung gestellt. Ferner wurden die Gebiete von Brandenburg, Pommern und Schlesien erheblich verkleinert und die östlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiete ebenfalls unter polnische Verwaltung gestellt. Sämtliche Gebiete gehören seither zur Evangelischen Kirche in Polen.

Die Kirchenleitungen der noch in Deutschland verbliebenen sechs Provinzen westlich von Oder und Neiße, Brandenburg, Rest-Pommern, Provinz Sachsen, Rest-Schlesien, Rheinland und Westfalen, trafen sich 1945 in Treysa (heute ein Ortsteil von Schwalmstadt), um neue Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Die Kirchenprovinzen wurden selbständige Landeskirchen. Sie bildeten nach weiteren Zusammenkünften 1949, 1950 und 1954 schließlich die „Evangelische Kirche der Union (EKU)“. Diese trat, wie ihre Mitgliedskirchen selbst, der EKD bei und war fortan eine Union von sechs selbständigen unierten Landeskirchen.

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