Ein Passbild ist eine Fotografie, die auf einem Ausweis verwendet werden soll.
Die Bundesdruckerei verlangt für Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine ein Bildformat von 35×45 mm (ohne Rand).
Anforderung an das Foto
Aktuelle Anforderungen in Deutschland
- Das Passgesetz legt in §4 Abs. 5 für Reisepässe fest: "[....] Einzelheiten des Lichtbildes bestimmt der Bundesminister des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt durch Rechtsverordnung [...]".
- Passbilder sind 35x45 mm groß (Hochformat, ohne Rand), wobei die Entfernung zwischen Stirn und Kinn mind. 32 mm bis max. 36 mm sein darf.
- Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und vor einem neutralen hellgrauen Hintergrund fotografiert werden. Effektbeleuchtung ist nicht gestattet, Schatten auf dem Hintergrund sind nicht zulässig. Reflexionen in einer vorhandenen Brille sollen vermieden werden.
- Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein.
- Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
- Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z.B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
- Zur Unterstützung der automatischen Gesichtserkennung (Biometrie) wird ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.
- Das Bild muss frontal aufgenommen werden, die Nase muss auf der Mittellinie liegen. Halbprofil ist nicht zulässig. In Deutschland gilt dies seit dem 1. November 2005, im Ausland (z.B. Großbritannien und Kanada) sind entsprechende Vorschriften ebenfalls bereits in Kraft getreten.
Informationen bietet die Bundesdruckerei online ([1]), das BMI bietet eine Foto-Mustertafel (http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html]) mit weitergehenden Informationen an.
Aktuelle Anforderungen in Österreich
Mit der Einführung biometrischer Pässe im März 2006 ändern sich auch die Kriterien für Passfotos. Die wichtigsten davon sind:
- Format: 35 mm x 45 mm
- Kinnspitze bis Scheitel soll 2/3 des Bildes (also ca 30 mm) einnehmen, aber nicht mehr als 36 mm; der Augenabstand hat mindestens 8mm zu sein (Ideal 10mm)
- hohe Anforderungen an Qualität, Hintergrund, Ausleuchtung und Kontrast
- nur die Person darf im Bild sein
- der Mund soll geschlossen sein
- der Gesichtsausdruck hat ernst und neutral zu sein
- eine etwaige Brille darf nicht spiegeln oder wichtige Teile wie etwa die Augen verdecken
- Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig und das Gesicht muss zur Gänze erkennbar sein
- Haare dürfen aus dem Bild ragen, aber nicht Teile des Gesichts verdecken
Aktuelle Anforderungen in der Schweiz
Format
- Die Normgröße beträgt 35x45 mm.
- 5mm Abstand vom oberen Rand.
- Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm.
- Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Größe abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten).
- Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.
Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung.
- Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in die Kamera blicken (Frontalaufnahme).
- Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
- Nase auf der gekennzeichneten Vertikal-Mittellinie der Schablone.
- Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern).
- Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!).
- Keine Hand und kein Gegenstand (z.B. Pfeife) im Gesicht.
- Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.
Brillenträger
- Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.
- Keine Spiegelung der Brillengläser.
- Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille.
- Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet.
Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast
- Foto muss scharf und kontrastreich sein.
- Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht).
- Natürliche Hauttöne.
- Keine Spiegelung auf der Haut (hot spots) und keine roten Augen.
Hintergrund
- Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
- Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.
Kopfbedeckung
- Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc.
- Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Fotoqualität und weitere Anforderungen
- Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis wird schwarzweiss sein.
- Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine mit dem Finger spürbare Struktur haben (sog. Pearl- oder Seidenraster-Effekt).
- Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden.
- Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen.
- Es darf keine abgerundeten Ecken haben.
- Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.
- Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.
- Bei Kleinkindern oder behinderten Personen müssen nicht zwingend alle Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera, neutralem Gesichtsausdruck und Kopfgröße sind Abweichungen akzeptabel.
Weitere Informationen und Informationen in anderen Sprachen unter www.schweizerpass.ch
Ehemalige Anforderungen
Bis noch vor wenigen Jahren musste auf einem Passbild mindestens ein Ohr zu sehen sein. Besonders bei Menschen mit langen Haaren führte das oft zu unnatürlich aussehenden Aufnahmen. Allerdings verlangten die Grenzbeamten in der DDR sehr häufig bei der Personenkontrolle die Freilegung des auf dem Passfoto sichtbaren Ohres.
Weblinks
- Neue Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (verbindlich für Reisepass-Bestellungen ab dem 1. November 2005)
- Passgesetz Deutschland
- Passbildkriterien in Österreich
- Photograph Guidelines der ICAO (pdf)
- Akzeptanzkriterien für Passfotos in niederländischen Reisedokumenten