Land oder Bundesland
In Art. 2 BV-G heißt es "Länder". In Art. 3 BV-G heißt es "Bundesländer". Deshalb wird man (für Österreich, ganz anders sieht für Deutschland aus) beide Bezeichnungen als amtlich ansehen müssen dürfen können. Meiner Vermutung nach ist die Bezeichnung "Bundesland" eine republikanisierte Form der vormaligen Bezeichnung "Kronland". Pelagus 10:51, 25. Mai 2007 (CEST)