Wikipedia Diskussion:Bildrechte

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Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von Mathias Schindler in Abschnitt Olympische Ringe (aus Löschkandidaten/Bilder)

Frühere Beiträge

Es ist dringend zu empfehlen das Archiv der früheren Beiträge zu konsultieren:

Archiv 1 von "Diskussion:Bildrechte" von 4. Juli 2004 bis 30. September 2004

Inhaltsverzeichnis 1 Schutzrechte und alte Fristen 2 Magdeburg-Link 3 Museen und Hausrecht 4 Zum Artikelstand: 14. Juli 2004 - 19:00 5 Panoramafreiheit 6 Bildrechte der Archive 7 Schutzfristen bei einfachen Lichtbildern 8 Selbst geschossene Fotos privaten Besitzes 9 Editionsschutz - editio princeps 10 Luftbildaufnahmen 11 Schutzdauer bei Fotos vor 1959 12 Screenshots aus Microsoft-Programmen 13 Gemeinfreiheit nach der Gesetzesänderung von 1995 14 Rechte von Eigentümern von Foto-Originalen und Abzügen 15 Alte Karten aus hist. Atlas 16 Ars Electronica Logo 17 US-Government Werke hierzulande NICHT Public Domain 18 Depp und Ryder 19 Briefmarken (Faröer) 20 Bildrechtevermerk auf Webseiten 21 Bitte mithelfen! Rechtsfragen im Meta strukturieren 22 Alte Drucke im WWW - Datenbankschutz

Archiv 2 von "Diskussion:Bildrechte" von 1. Oktober 2004 bis 31. Oktober 2004

Inhaltsverzeichnis 1 Genehmigungsfreier Abdruck: PD? 2 "copyright-free" 3 Bild vom Bild 4 Recht am eigenen Bild 5 Bildrechte: Irische Präsidentin 6 Briefmarken (Deutschland, Argentinien) 7 Internationale Bildrechte und die Wikipedia als GNU-Projekt 8 Schutzrechte bei Reproduktionen (Gemälde usw.) 9 Schutzdauer bei Fotos: Lichtbilder oder Lichtbildwerke 10 Bildrechte - Abtretung 11 Uneindeutige Zustimmung 12 Freigabe von Warenzeichen 13 Kartendaten 14 Anfrage an die ESA 15 aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder 27. August 16 aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder 23. Sept. 17 Russische/Sowjetische Bilder 18 Aus Büchern scannen 19 Fotos von öffentlichen Schautafeln 20 Alte Aktien 21 Bild:Klas Pontus Arnoldson.jpg 22 Anstoss nehmen ... GNU 23 Kriegskasse 24 Hilfe, diese Seite wird zu gross 25 Eigene Bilder unter PD 26 Geschmacksmusterrecht 27 Fahndungsfotos


Schutzfristen von Fotos nach deutschem Recht (Zusammenfassung)

Im Archiv bzw. den Archiven dieser Seite befassen sich damit:

Niemand kann behaupten, die Schutzfristenfrage sei einfach und klar geregelt. Sie ist im Gegenteil durch die verschiedenen Gesetzesänderungen extrem kompliziert. Vielleicht sollte man einen Entscheidungsbaum entwerfen, im Netz gibt es jedenfalls keine leicht verständliche Darstellung (auch bei http://www.fotorecht nicht).

Zu beantworten sind von jedem Nutzer folgende Fragen:

  1. Handelt es sich um ein Lichtbildwerk?
  2. Handelt es sich um ein einfaches Lichtbild, das spätestens heute als Dokument der Zeitgeschichte gilt?
  3. Handelt es sich um ein einfaches Lichtbild, das kein Dokument der Zeitgeschichte ist?
  4. Handelt es sich um eine Reproduktionsfotografie, die keinem Schutz unterliegt?
  5. Wann wurde das Foto hergestellt?
  6. Ist es bereits erschienen und wenn ja wann?
  7. Ist der Fotograf bereits verstorben und wenn ja wann?
  8. Handelt es sich um ein anonymes Lichtbildwerk?

Ad (1) Unglücklicherweise (für uns) hat die EU-Schutzdauerrichtlinie von 1995 dazu geführt, dass schon lange gemeinfrei gewordene Fotos wieder geschützt wurden, wofür vor allem die langen spanischen Schutzfristen verantwortlich sind. Erschwerend kam hinzu, dass die EU-Schutzdauerrichtlinie eine Absenkung des Schutzniveaus mit sich brachte. Da auch die "kleine Münze" geschützt ist, wird heute keine besondere künstlerische Gestaltung mehr für Lichtbildwerke verlangt. Bereits vergleichsweise einfache Bilder sind nunmehr Lichtbildwerke. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn es dem Fotografen gut gelungen ist, eine Stimmung einzufangen oder ein ausdrucksvolles Porträt zu schaffen. Die Schutzfrist bei Lichtbildwerken beträgt (außer bei anonymen Werken, siehe dazu aber ad (8)) 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen (pma=post mortem auctoris).

Ad (2) Höchst kompliziert ist aufgrund des nur von 1985 bis 1995 bestehenden Schutzes von einfachen Lichtbildern als Dokumente der Zeitgeschichte die Lage insbesondere bei 1960/9 erschienenen Bildern. Hier spielt auch das Todesjahr des Fotografen eine Rolle, da nach dem früheren KUG zu Lebzeiten unveröffentlichte Bilder 25 Jahre pma geschützt waren. Viele dieser Bilder sind noch geschützt. Wenn es sich nicht um Lichtbildwerke handelt, dürften die für die Wikipedia in Betracht kommenden Aufnahmen leicht unter diese Gruppe subsummiert werden können, da die Bilder für eine Lexikonillustration ausgewählt wurden.

Ad (3) Sonstige Bilder, die vor 1970 erschienen sind, sind gemeinfrei. Aufgrund des zu (2) und (4) ausgeführten fällt es aber schwer, konkrete Beispiele solcher Bilder anzugeben.

Ad (4) Fotografen-Lobbyisten behaupten insbesondere bei Gemäldefotos, dass es sich um einfache Lichtbilder handelt. Diese Annahme eines Leistungsschutzrechtes als einfaches Lichtbild bei zweidimensionalen Vorlagen ist jedoch heftig umstritten, für die Gegenansicht kann man auf die Rechtsprechung des BGH verweisen. Aber auch sie verneinen einen Schutz, wenn ein bestehendes Foto nochmals fotografiert wird, wenn eine Vorlage bloß fotokopiert oder mit einem Flachbettscanner gescannt wird. Bei alten Bildern, die keine Dokumente der Zeitgeschichte sind (etwa weil die fotografierte Handschrift im Krieg zugrundeging), ist es aber belanglos, wie man sich entscheidet, da sie, wenn sie früh publiziert wurden (z.B. vor 1960), heute vielfach ohnehin gemeinfrei sind.

Ad (5) Wenn das einfache Lichtbild nach derzeit geltendem Recht nicht innerhalb von 50 Jahren nach Herstellung veröffentlicht wird (erscheint), knüpft die Frist an die Herstellung an. So kann es zu einer maximalen Schutzfrist von bis zu 100 Jahren nach Herstellung kommen.

Ad (6) 50 Jahre nach dem ersten (autorisierten) Erscheinen ist nach geltendem Recht das Bild frei - siehe aber auch ad (5) und ad (2).

Ad (7) Bei Lichtbildwerken gilt heute die normale Schutzfrist 70 Jahre pma. Siehe aber auch ad (2).

Ad (8) Höchst kompliziert ist die Rechtslage auch bei anonymen Werken, die keinem Fotografen zuzuordnen sind. Ist abgeklärt, dass der Urheber in keiner Weise bekannt ist (was häufig gar nicht möglich ist), so gilt die Frist 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung oder, wenn das Werk innerhalb von 70 Jahren nach Herstellung nicht veröffentlicht wurde, 70 Jahre nach Herstellung. Dies kann im Einzelfall zu sehr viel längeren Fristen als die 70 Jahre pma führen. (Beispiel: Lichtbildwerk 1920 erstellt, Fotograf starb 1921, Bild wäre 1991 frei, es wurde aber 1989 erstmals veröffentlicht und ist 2059 erst frei!)

Alle Klarheiten beseitigt? --Historiograf 00:14, 1. Nov 2004 (CET)

Klagerisiko

Zur Diskussion über Bildrechteprobleme drei Fragen:

  • 1.) Gab es einmal eine Klage gegen die Wikipedia (deutsch und andere Sprachen) wegen eines Verstoßes gegen Bildrechte oder (allgemeiner) gegen das Urheberrecht? Wenn ja: Was ist dabei rausgekommen?
  • 2.) Stößt eine Klage wegen eines Bildrechteverstoßes nicht ins Leere, weil die Wikipedia a.) anonymisiert ist (Kurznamen statt "richtiger" Namen), b.) international ist (Leser und Schreiber in mehreren Staaten, zumindest (auch) im Fall der deutschen Wikipedia) und c.) nicht komerziell ist?
  • 3.) Wichtigste Frage: Wer muss im Fall, dass eine Klage durchkommt, bezahlen?

Vielen Dank! AxelM

Ad 2a) Nein, wegen der Serverlogs, ad 2b) Nein, wegen der Vereinbarungen zum Urheberrecht, die IANAL einen Verstoss dort justitiabel machen, wo er erfolgt, ad 2c) ja, aber darum geht es nicht, weil nicht nur Sicherheit der WP vor Klagen angestrebt wird, sondern die (deutsche) WP dies auch für Bilder evtl. Weiterverwertern per GFDL zusichern will. --Rivi 12:45, 1. Nov 2004 (CET)

Screenshots (aus Löschkandidaten/Bilder)

Reno schrieb URV ist Urheberrechtsverletzung. Die Rechte für Screenshots liegen beim Hersteller der Software, weswegen wir die Bilder in der Wikipedia nicht verwenden können und sie gelöscht werden müssen. 21:29, 12. Okt 2004 (CEST)

Kann mal bitte jemand diese Unsinns-Interpretation aus der Welt schaffen? Oder sollen jetzt wirklich alle Screenshots zu sämlichen Programmen und Spielen in der Wikipedia gelöscht werden? Das sind doch tausende, dann fangt bei Opera mal an oder bei Turrican, X-Com, CAD oder Adobe Photoshop. Ich glaub das jetzt nicht! Asserty

Wenn man auf dem Screenshot mehrheitlich etwas anderes als das Programm selbst sieht (z.B. Wikipedia Startseite, eigene Fotos) kann man sie IMO ruhig lassen. Ich hab mich mal kurz durchgeklickt, und bei einigen keine Lizenzangabe gefunden, das wäre dann ein Löschgrund. ps. Screenshots von Spielen gehören gelöscht. -- Breezie 19:00, 13. Okt 2004 (CEST)
Wieso hat dann die englische Wikipedia damit kein Problem? Siehe: Pacman! Asserty
Die hat genauso ein Problem damit, siehe die Beschreibung im gelben Kasten. Allerdings gibt es in den USA noch das Fair Use-Prinzip, was es in Deutschland eben nicht gibt und weswegen der Screenshot dort toleriert wird. 100% rechtlich abgesichert ist es dort aber auch nicht. --Reeno 17:54, 14. Okt 2004 (CEST)

Auf (deutschen) PC-Zeitschriften gibts doch auch überall Screenshots. Missbrauchen diese Zeitschriften die Urheberrechte denn nun en masse oder wie ist das? --Filzstift 13:36, 20. Okt 2004 (CEST)

Siehe auch: Archiv1, Nr. 12, Screenshots aus Microsoft-Programmen. -- Simplicius 17:49, 1. Nov 2004 (CET)

Olympische Ringe (aus Löschkandidaten/Bilder)

sehe ich es richtig daß das Foto einer Flagge oder sowas geeignet wäre? Ralf 18:11, 5. Jul 2004 (CEST)
wenn wir ein Renderbild nehmen? Dieses ist noch zu unfertig, hab nur schnell was zusammengebastelt?   Bild:Olympische-ringe.jpg Ralf 18:24, 5. Jul 2004 (CEST)
Nicht das "Wie" ist geschützt, sondern das "Was". Auch das Renderbild zeigt klar die fünf zusammenhängenden Ringe - und die stehen in der gewählten Farbgebung für die Olymp. Ringe. Ob sie nun in 3D, kursiv, gedreht usw. sind ist nicht entscheidend. Das Bild einer Flagge ist etwas anderes, denn zum einen gehört das Recht an der eigenen Aufnahme einem selbst. Und die Flagge (nicht gerendert!, sondern als Aufnahme) entspricht einer Bildkomposition. Allerdings muss die AUfnahme auch als das Bild einer Flagge interpretiert werden können. TG 12:29, 16. Jul 2004 (CEST)
Dieses Bild steht jetzt hier schon Ewigkeiten. Kann mal jemand kundtun, was die Rechtslage ist (oder zumindest derzeitiger Diskussionsstand zu derselben)? --mmr 02:11, 12. Sep 2004 (CEST)
Unter Olympische Ringe findest Du einen Link auf die aktuelle Rechtslage. Soweit ich das Gesetz verstehe, ist die Verwendung in der Wikipedia rechtlich bedenkenlos. -- Triebtäter 01:55, 13. Sep 2004 (CEST)

1. Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung der Inhaber des Schutzrechts im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem

  1. zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,
  2. in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,
  3. als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer gewerbsmäßigen Veranstaltung oder für Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen

zu verwenden

Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Kennzeichnung eines nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes geschützten Werkes sowie für die Werbung hierfür, wenn das Werk sich mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung im weitesten Sinne befasst. Ich würde sagen, die Bilder können bleiben. -- Breezie 16:48, 10. Okt 2004 (CEST)

Da stimme ich Breeze zu, weil die Wikipedia zwar eine Dienstleistung, sprich Information, bereitstellt, diese jedoch kostenlos ist. Denn wenn man mit der olympischen Flagge anfängt, kann man demnächst alle Hoheitszeichen bzw. Flaggen verbannen. --Zytoxy 08:40, 25. Okt 2004 (CEST)

Siehe auch: Archiv2, Nr. 12, Freigabe von Warenzeichen. -- Simplicius 17:49, 1. Nov 2004 (CET)

Datenbankschutz oder nicht?

Es wurde nach gemeinfreien Bildern aus den Digitalisierungsprojekten der UB Mannheim (z.B. Phantasie-Porträts von Kaisern und Königen) gefragt. Da aber das Gesamtangebot unter Datenbankschutz stehen dürfte, wurde dort angefragt und die Genehmigung der Nutzung des Gesamtbestands wurde, da Wikipedia kein kommerzielles Projekt ist, erteilt. Die Diskussion wurde verschoben nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Public-Domain-Bilderquellen#Gemeinfreie_Bilder_aus_dem_Angebot_der_UB_Mannheim

Modelle

Was ist mit Modellen, z.B. ein Spielzeugauto? Darf ich das ohne Urheberrechte zur verletzen, fotografieren und das Foto unter die GFDL stellen oder veletze ich damit das Urheberrecht desjenigen, der das Modell gebaut hat oder sogar das Urheberrecht desjenigen, der das Orginalauto gebaut hat, nach dem das Modell gebaut wurde?

Nulli - 10:16, 9. Oktober 2004

Wenn das Autodesign urheberrechtlich geschützt ist (meist liegt nur ein Geschmacksmusterschutz vor), dann ist ein originalgetreues Modell eine unfreie Bearbeitung (dreidimensionale Vervielfältigung) des Autodesigns. Der Rechteinhaber des Autodesigns (der Modellbauer hätte allenfalls abgeleitete Rechte) kann also grundsätzlich die Verwendung kontrollieren. Die Unterstellung unter GNU FDL geht hinsichtlich des Bilds, aber nicht hinsichtlich des Bildinhalts. Es ist umstritten, ob ein unfreier Bildinhalt bei freiem Bild mit unserem Meinungsbild vereinbar ist. --Historiograf 13:41, 5. Nov 2004 (CET)

Wittgenstein, Swansea, 1947 - Problemfall?

Es geht um dieses Foto: Bild:Wittgenstein_Swansea.jpg. Aufnahmezeitpunkt: 1947, Fotograf: Ben Richards (kein Fotograf, damals Medizinstudent, also ein "Schnapschuss"), Quelle (von wo ich es habe): Österreichische L. Wittgenstein Gesellschaft (http://www.alws.at ). Ich habe bei der ALWS nachgefragt und eine positive e-mail der Vizepräsidentin erhalten - diese mail ist hier nachzulesen: Benutzer:Tsui/in_Arbeit. Allerdings ist die AWLS selbst nicht Besitzer des Bildes, verwendet es aber selbst und weist in der mail darauf hin, dass es schon vielfach reproduziert wurde. In wessen Besitz es ist, ist offenbar unbekannt. Es wird in einer Vielzahl von Wittgenstein-Biografien, div. Büchern, Symposien-Unterlagen und (universitären) Websites verwendet - oft mit dem Hinweis auf den Fotografen, der als Freund Wittgensteins Teil der Biografien ist. Die hier zu findenden Diskussionen zu Bildrechten habe ich zum Teil gelesen. Die 70 Jahre Frist u.ä. sind mir bekannt - aber was tun, wenn sich bei einem Foto offenbar ohnehin niemand darum kümmert? Die Verwendung ist - zumindest dort wo Wittgenstein bekannt ist (Verlage, Universitäten) - seit Jahrzehnten weit verbreitet und wurde noch nie beeinsprucht. Was haltet Ihr davon? --Tsui 14:39, 6. Nov 2004 (CET)

Vielleicht macht man mal den Fehler, und gibt ein Negativ aus der Hand und kriegt es prompt nicht wieder. Trotzdem bleibt man der Urheber. Die Rechte haben dann später die Erben.
An dieser Stelle könnte man noch anmerken, dass Fotografen oftmals nicht als Künstler, sondern im Gegenteil als "Handwerker" angesehen werden. Die häufige Reproduktion ist jedenfalls ein Hinweis auf einen künstlerischen, schöpferischen Wert dieser Aufnahme, also ist es ein Lichtbildwerk, kein Schnappschuss. Der Urheber ist ferner nicht anonym sondern bekannt und keine 70 Jahre tot.
Man könnte vermuten, dass dieses Bild von Ben Richards der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wurde. Eigentlich müsste man den Urheber bzw. seine Erben fragen - oder jemand, der das Bild selbst reproduziert hat, weiss von einer allgemeinen Genehmigung (z.B. Michael Nedo).
Was soll man also davon halten? Riskieren kann man natürlich auch mal was, doch dann muss man stets hoffen, dass es mal hier oder da nur zu einer Beschwerde, aber niemals ausgerechnet zu einer möglicherweise gesammelten Schadensersatzforderung gegen die Wikipedia-Betreiber kommt. Bei 1 % fauler Äpfel im Korb bei eines Tages 100.000 Fotos und Abbildungen ergibt sich eines Tages ein gewiss geringes, doch auch teures Riskio.
Anmerken möchte ich, dass man in Sachen GNU/FDL das Urheberrecht ernst nehmen sollte: zum einen, damit nicht der Ruf "gut und umsonst ist nur möglich, wenn gut geklaut" entsteht, zum anderen schützt auch GNU/FDL insbesondere die eigenen Urheber. -- Simplicius 15:14, 6. Nov 2004 (CET)

Ich kann die immer wieder unter Beweis gestellte Rigorosität von Simplicius nicht teilen. Ob es sich tatsächlich um ein Lichtbildwerk handelt, können letztendlich nur die Gerichte beurteilen, aber da das Bild atmosphärisch sehr gelungen ist, tendiere auch ich zu einem Lichtbildwerk. Simplicius verwechselt wie meistens unser Meinungsbild mit einer URV, da wir bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung uns auf das Zitatrecht berufen könnten. Ob erfolgreich, wird man sehen - auch bei vergleichswqeise klarer Sachlage können Gerichte nicht nachvollziehbar urteilen. Life is risk, und wer nichts wagt, sollte überhaupt auf Bilder hier verzichten, da auch außerhalb des Urheberrechts jede Menge Möglichkeiten denkbar sind, die Wikipedia zu verklagen - gegen böswillig angezettelte Prozesse hilft nur, die Finger ganz vom Internet zu lassen. Simplicius hat beispielsweise vergessen zu erwähnen, dass wir natürlich einen IP-Filter gegen mexikanische Benutzer einbauen müssten, denn dort läuft das Urheberrecht 100 Jahre nach dem Tod. Daraus ergibt sich vielleicht auch "ein gewiss geringes, doch auch teures Risiko". --Historiograf 03:10, 7. Nov 2004 (CET)

Die Wikipedia kann nur doch den jetzigen Zustand des Urheberrechts beschreiben und sich danach richten. Sie ist keine Plattform für interessante Gerichtsauseinandersetzungen für die politischen Interessen Dritter, dafür fehlt ihr das Geld.
Fakt ist, wir haben keinen festen Anhaltspunkt für die Behauptung unter diesem Bild, die Aufnahme mit Ludwig Wittgenstein sei gemeinfrei. Bei Texten oder Fotos, die man in der Wikipedia vorfindet, muss sich auf das GNU/FDL oder PD verlassen können. Die freie Verfügbarkeit wird allgemein garantiert in GNU Freie Dokumentationslizenz.
Die Rechtfertigungen von Frau Leinfellner (1) beruhen offensichtlich nur auf Vermutungen, das österreichische Urhebergesetz scheint sie auch nie gelesen zu haben. So gilt die Frist für Lichtbilder ab der Erstveröffentlichung, und bei ungeklärter Urheberschaft tritt erst einmal der erste Herausgeber an dessen Stelle.
Übrigens, wenn man sich dann plötzlich auf Zitatrecht beruft ... hat man gerade die Existenz der noch existierenden Urheberrechte zugegeben. Die freie Verfügbarkeit ist aber gerade dann nicht mehr sichergestellt.
Zum Bild: Wenn dieser Fall nicht bis zu 15. November 2004 geklärt ist, werde ich ggf. einen URV-Vermerk in das Bild setzen. Aus gegebenem Anlass mache ich noch einen Vermerk in die Informationen des Bilds (Further information is coming.). -- Simplicius 12:35, 8. Nov 2004 (CET)

Klingt vernünftig. Ich werde versuchen noch Näheres herauszufinden - ich mag das Bild und würde es ungern löschen/gelöscht sehen. Sobald ich mehr weiß melde ich mich.--Tsui 13:18, 8. Nov 2004 (CET)
Simplicius klingt für mich zu rechthaberisch. Wir wollen hier doch alle dasselbe, nämlich eine optimale Bebilderung für die Wikipedia, da sollten wir uns nicht in irgendwelchen Grabenkämpfen verzetteln. Wenn Simplicius auch nur einen leisen Zweifel hat, ein Bild könnte unter Umständen nicht gemeinfrei sein, dann holt er jedes Mal die ganz grosse Keule raus (Bill Gates, der im Jahr 2020 die Wikipedia abschiesst, weil er 1000 problematische Bilder gefunden hat.) Dazu möchte ich feststellen: 1. Simplicius ist nicht die Wikipedia und von daher auch nicht in der Lage, autoritativ über die Finanzverhältnisse der Wikipedia Auskunft zu geben. 2. Im Bereich von Lichtbildern und Lichtbildwerken ist die Abgrenzung generell ungeheuer problematisch, aus der Rechtsprechung sind keine eindeutigen Kriterien zu entnehmen, letztlich entscheiden die Gerichte, wie sie wollen. Wer das leugnet, handelt unredlich. 3. Wenn ein geschütztes Bild schlüssig in einen Artikelkontext eingebunden ist, hat man bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die nicht zu prüfen hat, ob die Bildverwendung unserem Meinungsbild und unserer (bzw. Simplicius') deutschen Auslegung der Freiheit der Wikipedia (anderssprachige Wikipedias sehen das bekanntlich anders) entspricht, gute Chancen. Nicht mehr und nicht weniger. 4. Ich finde die ultimative Fristsetzung von Simplicius ist eines Großinquisitors würdig, aber nicht einem gedeihlichen Zusammenwirken. --Historiograf 17:27, 8. Nov 2004 (CET)

Bis zur Klärung der Lizenz habe ich die Verlinkung des Fotos im Artikelnamensraum mal entfernt. Gruß --[[Benutzer:Bdk|:Bdk:]] 21:38, 9. Nov 2004 (CET)

Ich erwarte in Kürze eine Nachricht des Wittgenstein-Archivs in Cambridge, wo eine Vielzahl von Dokumenten Wittgensteins aufbewahrt werden; unter anderen offenbar auch dieses Foto. Ich gehe davon aus, dass wir von dort keine Genehmigung zur Verwendung erhalten werden - sobald ich genaueres weiß, werde ich das Bild dann voraussichtlich gleich löschen (aus dieser Seite und meiner Benutzerseite nehme ich es gleich heraus, bevor es noch jemand, im Glauben es wäre PD, von hier herunterlädt). --Tsui 22:17, 9. Nov 2004 (CET)

Danke. Es gibt keine andere Lösung, als vor dem Einstellen eines Bildes die Urheberrechtsfrage sauber zu klären (eigenes Bild, Gemeinfreiheit oder ansonsten Zustimmung des Urhebers). Eine entsprechend differenzierte Erklärungsmöglichkeit sollte es in Zukunft beim Upload eines Bildes geben.
Im Nachhinein klären zu müssen, warum etwas unberechtigt als garantiert frei verfügbar auf den Seiten oder gar auf der Wikipedia-CD gelandet ist (ISBN 3-89853-019-1), ist zu arbeits- und konfliktintensiv. Damit beschädigt man den guten Ruf von GNU/FDL und gefährdet die Wikipedia als Projekt.
Schade, dass ich mich hier als Hohepriester und Großinquisitor behämmern lassen muss, aber das ändert leider nichts zur Sache. -- Simplicius 23:30, 9. Nov 2004 (CET)

Du bist hier der einzige, der seine Position verabsolutiert. Ich kann nicht im geringsten erkennen, dass deine Rigorosität diesem Projekt weiterhilft. Was Sache ist, definierst nicht du. Glücklicherweise. --Historiograf 00:29, 10. Nov 2004 (CET)
Diese Position wurde in Meinungsbild Urheberrecht (Diskussion) im März 2004 definiert.
Konsens ist, das Bilder, die gegen das Urheberrecht verstossen, rausgenommen werden. -- Simplicius 21:23, 10. Nov 2004 (CET)
Bitte verwechsle nicht deine eigene Auslegung unseres de-Meinungsbilds mit unserem de-Meinungsbild. Es wären dir möglicherweise ausser mir noch andere hier verbunden, wenn du erkennen lassen könntest, dass du nicht in jedem Fall darauf besteht, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben. Da du es ja nicht begreifen willst, schreibe ichs hier nur für die anderen:
  • Bilder, deren Nutzung nur aufgrund der Schranken des deutschen Urheberrechts (mit Ausnahme der Panoramafreiheit möglich ist, die also keine hier zugelassene Lizenz aufweisen (gemeinfrei/PD, GNU FDL, CC BY SA), sind mit unserem Meinungsbild nicht vereinbar.
  • Es gibt eine grosse Zahl von Zweifelsfällen, bei denen eine eindeutige Entscheidung, ob ein Schutzrecht besteht (z.B. Unterscheidung Lichtbild/Lichtbildwerk) nicht möglich ist.
  • Ob ein Bild, das an sich nicht unserem Meinungsbild entspricht, trotzdem im Einzelfall geduldet wird, entscheidet sich beim Löschantrag bzw. ob dieser gestellt wird.

@Simplicius: Deine laienhafte Ausdrucksweise "Bilder, die gegen das Urheberrecht verstossen" sei dir verziehen. --Historiograf 18:34, 11. Nov 2004 (CET)

Jedes Bild, das zu Unrecht beschuldigt wird, kann sich ja äussern. :-)) -- Simplicius

Exponate Naturkundlicher Museen

Ich bin mir etwas im Unklaren über die Bildrechte an Fotos aus naturkundlichen Museen, also Fotos von präparierten (z.B. ausgestopft, Skelette etc.), konservierten (z.B. Fossilien) oder plastisch nachgebildeteten Lebewesen (Tiere, Menschen, Pflanzen). Zum einen stellt sich die Frage nach einem urheberrechtlichen Anspruch auf die fotografierten Objekte durch z.B. den jeweiligen Präparator, beziehungsweise Schöpfer einer plastischen Nachbildung. Zum anderen die Frage wie sich, vom Urheberrecht abgesehen, das Eigentumsrecht auf die Veröffentlichungsmöglichkeit solcher Fotos auswirkt. Wer kann sich da mal aufklärerisch betätigen ? --Erzwo 00:38, 8. Nov 2004 (CET)

Es kann da keinerlei Aufklärung geben, da die Rechtslage unklar ist. Soweit eine eigene schöpferische Leistung in das Präparat eingeflossen ist, bedarf seiner Abbildung der Zustimmung des Urhebers. Das erscheint vor allem bei plastischen Nachbildungen gegeben, während man bei originalgetreuen Präparaten wohl eher zurückhaltend sein kann, was Urheberrechte des Präparators betrifft. Es ist desweiteren ungeklärt, inwieweit Museen Rechte hinsichtlich von Fotos haben, die unter Verstoß gegen Fotografierverbote (ggf. auch nur gegen solche zu gewerblichen Zwecken) zustandegekommen sind. Aus dem Eigentumsrecht an sich ergeben sich nach herrschender Meinung keine Immaterialgüterrechte, da es kein "Recht am Bild der eigenen Sache gibt", siehe auch OLG Köln http://www.aufrecht.de/2366.html:
"Die Anfertigung von Fotografien fremder Gegenstände und deren nichtgewerbliche Veröffentlichung wird allgemein als grundsätzlich zulässig angesehen (vergleiche die ausführlichen Darstellungen bei Prinz - Peters, Medienrecht, Rdnr. 886 bis 889; ferner Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rdnr. 21.31 ff., 21.31). Jedenfalls gilt dies dann, wenn der Gegenstand frei zugänglich ist und die Anfertigung der Fotografien somit ohne Eingriff in das Hausrecht oder die Privatsphäre des Eigentümers des Gegenstandes möglich ist. Es gibt nicht in Anlehnung an § 22 KunstUrhG ein Recht am Bild der eigenen Sache. Denn die Herstellung von Abbildungen einer Sache greift in keiner Weise in das Recht des Eigentümers zum Besitz und zur Benutzung seiner Sache ein. Andernfalls wäre auch nicht verständlich, wieso § 59 UrhG sogar erlaubt, von urheberrechtlich geschützten Werken, die an öffentlichen Plätzen befindlich sind, Bilder herzustellen und zu verbreiten (vergleiche BGH in NJW 1989,2251 - Friesenhaus -). Würde man ein der zustimmungslosen Ablichtung entgegenstehendes Recht am Bild der eigenen Sache aus dem Eigentum heraus annehmen, so wäre im Grunde nahezu jede Anfertigung von Fotografien unmöglich. Denn irgendetwas in fremdem Eigentum wird sich auf fast jedem Bild finden.
Anders ist das Erfordernis einer Erlaubnis nur zu werten, wenn sich der abgebildete Gegenstand an einer für die Öffentlichkeit unzugänglichen Stelle befindet und die Herstellung der Aufnahme in legaler Weise nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich ist. Die Verwendung unerlaubt hergestellter Aufnahmen kann der Eigentümer verbieten lassen. Die Fotografiererlaubnis bedarf in derartigen Fällen auch keiner ausdrücklichen Einschränkung auf Aufnahmen für private Zwecke. Vielmehr ergibt sich dies i. d. R. stillschweigend daraus, dass es das natürliche Vorrecht des Eigentümers ist, den gewerblichen Nutzen, der aus seinem nur mit seiner Erlaubnis zugänglichen Eigentum gezogen werden kann, für sich zu beanspruchen (vergleiche BGH in NJW 1975,778 - Schloss Tegel -). " Auch wenn man der Ansicht sein kann, dass Schloss Tegel durch Friesenhaus überholt ist (siehe http://www.jurawiki.de/SachFotografie), so lohnt ein Blick in diese Entscheidung durchaus. --Historiograf 01:12, 8. Nov 2004 (CET)

Geschichte des Schutzes ... 1995

Die Formulierung in der aktuellen Version dieses Artikels zur Geschichte das Schutzes für Fotografien unter 1995:

„Die Unterscheidung von einfachen und zeitgeschichtlichen Lichtbildern wurde in der Änderung des Urhebergesetzes vom 23. Juni 1995 zum 1. Juli 1995 aufgehoben, die Schutzfrist für Lichtbilder beträgt seitdem einheitlich 50 Jahre nach Entstehung oder Veröffentlichung innerhalb dieser Frist“

scheint zu Missverständnissen führen zu können. Es ist (bitte korrigieren wenn ich falsch liege) nicht so, dass die Schutzfrist für einfache Lichtbilder generell 50 Jahre nach Veröffentlichung oder Entstehung endet (das würde bedeuten die Schutzfrist endet generell 50 Jahre nach Entstehen der Aufnahme, da dieses Datum auf jeden Fall vor dem der Veröffentlichung läge) , sondern 50 Jahre nach der Veröffentlichung oder 50 Jahren nach dem Entstehen – letzteres jedoch nur wenn das Foto innerhalb dieser Zeit nicht veröffentlicht wurde. --Erzwo 14:08, 8. Nov 2004 (CET)

Korrekter Hinweis, habe mal Änderungen an den Passagen gemacht. Sieht's besser aus [1] ?-- Simplicius 14:41, 8. Nov 2004 (CET)

Ich habe den Abschnitt nochmal ergänzt, auch wenn es weiter oben im Artikel bereits korrekt wiedergegeben ist. Mir wurde ein Zitat des "1995" Abschnittes vorgelegt, der ohne die Einleitende Definition unter "Schutzfrist" sehr schnell zu Missverständnisen führen kann. Daher habe ich diesen Abschnitt noch einmal konkretisiert.--Erzwo 15:14, 8. Nov 2004 (CET)

Ok, danke. -- Simplicius 15:28, 8. Nov 2004 (CET)

Pressebilder eines Unternehmens - Verwendung in Wikipedia erlaubt?

Bosch stellt unter http://www.bosch-presse.de Pressebilder mit folgender Bedingung zur Verfügung: Nachdruck aller Bilder honorarfrei mit Vermerk "Foto: Bosch"

Darf ich die Bilder dann in der Wikipedia verwenden?

Konkret geht es um ein Portrait von Robert Bosch aus de Jahr 1888, darf ich das bild vernweden auch wenn obige Erlaubniss nicht ausreicht? --Habakuk 12:15, 9. Nov 2004 (CET)

Wir haben die Vorlage: Bild-by. Das dürfte dem Wunsch von Bosch entsprechen. --[[Benutzer:Steschke|ST]] 12:52, 9. Nov 2004 (CET)
Dummerweise meint mindestens eine Person, dass die Vorlage:Bild-by nicht verwendet werden soll. Und was verwende ich nun? --Habakuk 22:41, 9. Nov 2004 (CET)
Nun, dann müssen geeignete Schritte gegen diese Person eingeleitet werden. Es ist allgemein anerkannt, dass eine CC-Lizenz BY hier in Ordnung geht und auch die GNU FDL sagt nichts anderes. --Historiograf 22:58, 9. Nov 2004 (CET)
Nachdruck aller Bilder honorarfrei mit Vermerk "Foto: Bosch" klingt irgendwie etwas anders als Der Urheber der Darstellung gestattet die Verwendung und Weiterverbreitung des Bildes mit oder ohne Veränderung unter der Bedingung, dass weiterverbreitete Kopien die Nennung seiner Urheberschaft enthalten. (CC-by) - insbesondere das nicht ganz unerhebliche Recht zur Veränderung kann ich in dem Bosch-Hinweis nicht finden. -- akl 00:30, 10. Nov 2004 (CET)
Im Zweifel sollte man dann halt doch nachfragen. Ich ziehe meine vorige Wortmeldung insoweit zurück. --Historiograf 00:46, 10. Nov 2004 (CET)
Wenn man das mit oder ohne Veränderung weglässt, müsste es aber doch für solche Fälle wie oben passen, oder? siehe auch Vorlage Diskussion:Bild-by -- Habakuk 12:01, 10. Nov 2004 (CET)
Dann würde vielleicht Dein selbstgeschriebener Text zu dem erklärten Willen von Bosch, aber leider nicht mehr zum in der Wikipedia gepflegten Konzept von Freien Inhalten passen - zumindest wäre eine solche Lizenz aber nicht mit dem m.W. nach wie vor gültigen Wikipedia:Meinungsbild Urheberrecht vereinbar. -- akl 15:20, 10. Nov 2004 (CET)
Ah, dass ist ja dumm. Leider hab ich in der Wikipedia Diskussion nichts dazu gefunden, warum man bei "Bildlizenzen" unbedingt eine "Bearbeitungserlaubniss" braucht - Bilder müssen doch in den wenigsten Fällen bearbeitet werden. Hat jemand einen Tipp? Oder hat das etwas mit der "Gesamtlizenz" GDFL von Wikipedia zu tun (Alle Teile müssen unter diese Lizenz passen also auch bearbeitet werden können)? --Habakuk 15:41, 10. Nov 2004 (CET)

Also eine Bearbeitung ist immer wichtig. Schließlich ist es ab und zu angebracht bspw. den Kontrast, Farben und Helligkeit eines Bildes zu verändern. Und das Bildformat will man auch ab und zu ändern (von TIFF auf JPEG bspw. ist das Bild nachher nicht dasselbe). Außerdem hat die GFDL einen (selten genutzen) Mechanismus zum Schutz vor Reputationsschädigung durch ungewollter (entstellende) Manipulation, siehe "Invariant Sections", den könnte man bei Firmenlogos bspw. durchaus in Erwägung ziehen. Dabei darf man zwar nach wie vor das Bild beliebig ändern muss aber einen anderen Titel wählen (es darf dann nicht mehr heißen "Offizielles Logo der Firma Musterfirma"). Arnomane

Wenn das Bild gut ist, muss man nichts daran ändern (Kontrast, Farbe, Helligkeit) und ein anderes Bildformat ist keine Änderung, wenn es vorher und hinterher gleich ausschaut (sonst dürfte man z.B. ein Bild, dass unter der CC-Keine Bearbeitung-Lizenz steht auch nicht gedruckt werden). - Aber insgesamt scheint das mit Bilder, bei denen keine Änderung erlaubt ist in der Wikipedia nicht zu funktionieren. (Höchstens wenn man sowas wie commons:Hauptseite macht und diese "Ausgründung" unter eine andere Lizenz stellt). --Habakuk <>< 18:24, 10. Nov 2004 (CET)
Natürlich wird man ein gutes Bild kaum verändern wollen, aber wer sagt, dass das Bild perfekt ist und nicht jemand eine Modifikation einfällt die das Bild doch noch verbessert? Es geht um die prinzipielle Möglichkeit und nicht darum ob dies erforderlich ist. Es ist einfach eine Frage der Freiheit was ich darf, aber nicht notwendigerweise auch tun muss. Wenn man dann in 10 Jahren dann doch einen kleinen Makel gefunden hat wäre es doch außerdem mehr als umständlich dann den Urheber nochmal um Erlaubnis zu bitten. Arnomane 18:57, 10. Nov 2004 (CET)
Es geht mir ja nicht darum, dass es manchmal praktisch wäre ein Bild zu verändern, sondern, dass es nicht notwendig ist (Dann nehme ich entweder dass Bild oder nicht). Jetzt muss ich oder nicht wählen.--Habakuk <>< 11:08, 11. Nov 2004 (CET)
Für dich ist es nicht notwendig, aber für irgendjemand anderes wahrscheinlich schon. Wer definiert Notwendigkeit? Das mag jetzt alles nach Spitzfindigkeiten klingen, aber wenn man bestimmte Rechte einschränkt, weil man meint es wäre nicht notwendig, hat man hinterher erfahrungsgemäß Probleme. Es gab da mal ein berühmtes Betriebssystem namens Minix, das zur Entstehung von Linux führte, einfach weil der Urheber von Minix keine Notwendigkeit sah sein Minix für alle zur freien Veränderung freizugeben, weil er der unverrückbaren (und aufgrund der Lizenz nicht umgehbaren) Meinung war Minix wäre für seine Aufgabe perfekt. Wer garantiert dir, dass das bei einem Bild nicht anders läuft? Arnomane 12:24, 11. Nov 2004 (CET)
Ich glaube du argumentierst in die falsche Richtung. Im Moment kann man diese Bilder gar nicht verwenden. Gäbe es diese Einschränkung mit den Modifikationen nicht, könnte man sie verwenden. Das ist letzteres doch besser, oder? --Habakuk <>< 13:08, 11. Nov 2004 (CET)
Ich kann nicht erkennen, dass man bereit ist, allgemein vom Meinungsbild abzuweichen und als Lizenzen anderes nur PD/GNU FDL bzw. CC-BY-SA zu akzeptieren. Gäbe es unser Meinungsbild nicht, könnten wir wie die anderen Wikipedias, die das gelassener sehen, sehr viel mehr Bilder verwenden. Auch das wäre meines Erachtens für die Illustration der Wikipedia besser. Grundsatzdiskussionen führen hier eigentlich nicht weiter. Im übrigen sei daran erinnert, dass auch bestimmte Ausschnitte als Veränderungen gelten. Der Grundkonflikt von Authentzität (etwa bei Kulturgut) und GNU FDL-Forderung nach Veränderbarkeit wird weiter schwelen. Siehe auch Panoramafreiheit. --Historiograf 20:37, 11. Nov 2004 (CET)

Freigabe eigener Bilder ohne Rechteaufgabe

Ich würde gerne einige professionelle Unterwasseraufnahmen für den Zoologiebereich in die Wikipedia (zum Teil in von mir geschreibenen Artikeln - aber das spielt wohl in diesem zusammenhang keine Rolle) einstellen.

Ich würde die Bilder gerne für Wikipedia und ander Wikimedia Projekte zeitlich unbegrenzt und unwiederuflich freigeben. Da ich mit den Bilder jedoch einen Teil meines Lebensunterhaltes verdiene kann ich sie weder komplett freigeben noch sie unter GNU-FDL stellen (was für mich weitgehend auf das gleiche herauskommt).

Meine Frage: Sind die Bilder unter einer solchen Lizensierung erwünscht oder nicht?

--Sklaiber 16:54, 10. Nov 2004 (CET)

Meines Wissens ist eine solch eingeschränkte Freigabe mehrheitlich nicht erwünscht. Aber warum machst Du es nicht anders? Lade die Bilder nur in einer für die Wikipedia ausreichenden aber für Druckerzeugnisse zu geringen Auflösung hoch (unabhängig davon, dürfte die GNU FDL zumindest in der derzeitigen Fassung wohl für jeden Verlag ein KO-Kritierium sein, da der vollständige Lizenztext mit abgedruckt werden müsste). Auf die Bildbeschreibungsseite kannst Du dann einen Hinweis schreiben, dass auf Anfrage gerne individuelle Lizenzvereinbarungen für höhere Auflösung geschlossen werden können. In letzter Zeit kommen selbst für Bilder ohne solche Hinweise auf der allgemeinen E-Mail-Adresse der Wikipedia immer mal wieder entsprechende Anfragen rein. Insofern könnte Dir ein solches Vorgehen unterm Strich sogar nützen statt zu schaden. -- Akl 17:07, 10. Nov 2004 (CET) (Sign. nachgetragen.)
Wieso verhindert die GFDL, dass du mit den Bildern kein Geld mehr verdienen kannst? Zum einen kann man auch GFDL-Inhalte verkaufen (okay okay jeder darf es also wird der Preis eher niedrig sein, wenn man nicht gerade einen erheblichen Mehrwert -wie Service- zu den Bildern liefert) eine zweite Möglichkeit ist Doppellizensierung. Ein Bild das unter der GFDL steht darf meines Wissens bspw. nicht in ein nichtfreies Werk integriert werden, sprich ein Buch dass derartige Bilder nutzt müsste dann ebenfalls komplett frei sein (nicht notwendigerweise unter der GFDL, aber einer kompatiblen Lizenz). Die wenigsten Autoren werden das jedoch für ihre Bücher wollen, also kann man man an diese Leute, die sich nicht den Bedingungen der GFDL beugen wollen, als alleiniger Inhaber der Bildrechte das Recht verkaufen, das Bild in ihrem nichtfreien Werk zu verwenden. Dieses Prinzip wird bei Software unter der Schwesterlizenz GPL von etlichen Firmen wie bspw. Trolltech und Mysql AB mit geschäftlichem Erfolg angewandt. Die freie Version ist für die Firmen somit auch gleich noch eine Art Werbung, da ihre Produkte somit weiter bekannt und verwendet werden. Spezielle Fragen zum Thema Doppellizenzen wird dir die FSF-Europe sicher gerne beantworten. Die Idee die Bilder hier in schlechtere Qualität hochzuladen finde ich aber nicht so gut, da dann der Eindruck entstehen muss Freie Inhalte wären minderwertig (die freien Versionen der Produkte der obengenannten Firmen sind qualitativ hochwertig und auch nur deshalb so beliebt, da Qualität letztlich das einzige wichtige Nutzungskriterium bei Freien Werken ist). Arnomane 17:38, 10. Nov 2004 (CET)
Wenn du meine Meinung wissen willst: Die Wikipedia ist kein Promotionsmedium für irgendwelche Fotografen, die zwar gerne ihre Bilder bekanntmachen möchten und dazu die Wikipedia nutzen wollen, sich aber nicht an die Spielregeln freier Inhalte halten wollen. Also stell die Bilder unter eine hier hinreichende Lizenz oder lass es. --Historiograf 18:37, 11. Nov 2004 (CET)
Jetzt mal bitte nicht aggresiv werden: Ich habe nichts von Promotion geschrieben, das waren Vorschläge anderer. Meine Frage war: Ist das was ich beschrieben habe eine hinreichende Lizenz. Ist nur PD oder GNU hireichend oder z.B. auch CC-BY-NC-ND oder ander partiellen Freigaben? Ich habe kein zwingendes Bedürfnis die Bilder einzustellen, wäre aber dazu bereit, wenn sich die Lizenz mit meinem Gegebenheiten verträgt. Ich will mich einfach an die Regeln halten und habe gefragt ob etwas ok ist, mir dann Hintergedanken zu unterstellen ist nicht wirklich Fair. --Sklaiber 18:59, 11. Nov 2004 (CET)

@Sklaiber: Ich hab da ja einen ganz passablen Vorschlag gemacht, der deiner ursprünglichen Idee ziemlich nahe kommt und der mit der GFDL perfekt in Einklang steht. Nur musst du Historiograf auch verstehen. Wir haben schon eine ganze Reihe hochwertiger Bilder aus genau dem Grund mangelnder Freiheit nicht aufgenommen (bspw. die ESA-Bilder, die von Leuten hochgeladen wurden und welche jetzt deswegen zum Großteil schon gelöscht sind). Wikipedia will schließlich eine Freie und nicht irgendeine Enzyklopädie sein. Selbst wenn es kurzfristig dazu führt, dass wir uns damit selbst beschneiden. Und Freie Software im Allgemeinen und die Wikipedia im speziellen gibt es auch nur deswegen, weil Leute von dieser Idee begeistert waren und dafür auch durchaus finanzielle Risiken/Nachteile eingegangen sind (Trolltech bspw. hatte erst eine andere Lizenz, aber das Risiko hat sich gelohnt). Natürlich kann man nicht mit Freien Inhalten so einfach Geld verdienen wie mit anderen, eine zweites Microsoft wird es bei Linux so nicht geben und ein AOL-Time-Warner oder Bertelsmann wird es mit freien Inhalten in der Form auch nicht geben können. Aber mit Qualität und cleveren Geschäftsideen lässt sich mit Freien Inhalten durchaus Geld verdienen. Arnomane 19:28, 11. Nov 2004 (CET)

@Arnomane Ich fand deinen Vorschlag gut und denke darüber nach. Meine Antwort war lediglich darauf gemünzt, das mir nach einer einfachen frage Dinge unterstellt wurden, die nicht stimmen (nicht von Dir!). Die vorteile von Freier Software kenne ich und ich habe hier schon einiges and diverse Projekte (insbesondere bei der Apache Foundation) contributet (Softwareentwicklung ist der Andere teil meines Broterwerbs). Allerdings sind die Kosten bei den UW-Fotos (Sehr Teure Ausrüstung, Reisekosten etc.) deutlich höher und ich muß eben sicherstellen, das die Bilder "verkaufbar" bleiben. Die alternativen erlösmodelle, die bei Software funktionieren funktionieren eben leider nicht bei content. Wie gesagt ich muß über das ganze noch ein paar Nächte schlafen, aber es klingt nach einem gangbaren Weg. --Sklaiber 20:30, 11. Nov 2004 (CET)
Ich bin bekanntlich kein Anhänger unseres Meinungsbilds, weil es die Bildbeschaffung in bestimmten Bereichen unzumutbar einschränkt. Da ist es dann doch ein bisschen zuviel verlangt, Verständnis für einen Urheber aufzubringen, der ohne weiteres seine Bilder unter GNU FDL stellen könnte. Ich sehe keinen allgemeinen Konsens, vom Meinungsbild abzurücken. Und auch wenn es nicht nett klingt: Es wurde hier schon hundert Mal geklärt, dass wir in de KEINE Bilder akzeptieren können, deren CC-Lizenz anders aussieht als BY-SA. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: CC-BY-NC-ND ist NICHT möglich. Ich sehe im übrigen auch keinerlei Grund, bei Unterwasserbildern eine Ausnahme zu machen. Im Gegensatz zu den Reichskleinodien kann jeder freie Bilder der gleichen Objekte machen. --Historiograf 20:14, 11. Nov 2004 (CET)
@Historiograf Ich habe leider keine klare, eindeutige Aussage gefunden und habe deswegen gefragt. Die Antwort jetzt beantwortet meine Frage. Es wäre nur schön, wenn man auf eine höfliche Frage auch eine zumindest nicht unfreundliche Antwort bekommen könnte. --Sklaiber 20:30, 11. Nov 2004 (CET)
Ich denke, auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_f%C3%BCr_Bilder hättest du eine klare und eindeutige Aussage gefunden und auf vielen anderen ähnlichen Seiten auch. Wenn du meine Antwort unfreundlich fandst, solltest du dich fragen, wie man eine Haltung findet, die sich nicht an Spielregeln halten will. --Historiograf 20:46, 11. Nov 2004 (CET)
@Historiograf dise Seite ist mir leider Entgangen, ich habe nur einige Diskussionen zu dem Thema gefunden. alerdings bekommst du hier wohl was in den falschen Hals. Ich will mich ja gerade an die Spielregeln halten, war mir über die Spielregeln aber nicht im klaren. Deswegen habe ich gefragt. Ich denke das ist besser als einfach Hochzuladen und damit den Admins ne menge Arbeit zu machen, oder? --Sklaiber 21:06, 11. Nov 2004 (CET)
@Historiograf ich kann mich Sklaiber anschließen --> ein bischen freundlichkeit schadet selten ...Sicherlich 21:20, 11. Nov 2004 (CET)