Soziale Inklusion

vollständige Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft
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Der Begriff Soziale Inklusion beschreibt eine Sozialethik. Sie formuliert dass jeder Mensch in seiner Individualität akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollen Umfang an der Gesellschaft teilzunehmen. Unterschiede und Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion bewusst wahrgenommen und zelebriert. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder in Frage gestellt noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe bezieht sich dabei auf sämtliche Lebensbereiche die von allen uneingeschränkt genutzt werden können.

Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums ohne dabei eine homogene Gesellschaft zu wollen. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen sich den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich Personen mit Besonderheiten einbringen können. Ein Beispiel hierfür ist, jedes! Gebäude rollstuhlgerecht zu gestalten.

Inklusion als sozialpolitisches Konzept schafft separierende Einrichtungen ab und erklärt sich solidarisch zu Menschen mit Hilfebedarf. Das bedeutet, das heute bestehende Sondereinrichtungen, wie etwa Heime für Menschen mit Behinderung oder Asylbewerberheime abgeschafft werden und die betroffenen Personen in den Kreis der Gesellschaft gelangen. Soziale Inklusion schafft Chancengleichheit für jeden und fördert ein solidarisches Netzwerk, in dem sich jeder nach seinen Wünschen und Möglichkeiten entfalten kann.

Literatur