Buchhaltung

Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. August 2003 um 12:51 Uhr durch 80.128.52.221 (Diskussion) (Profis bitte Def. kontrollieren, danke !). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Unter Buchhaltung i.w.S. versteht man alle Erfassungsvorgänge z.B. von Belegen nach bestimmten Kriterien zur späteren Weiterverarbeitung.

Desweiteren versteht unter Buchhaltung i.w.S. sowohl Formen der Sachbuchhaltung, wie Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, als auch die Finanzbuchhaltung wie die einfache, kameralistische Buchhaltung, wie sie von Privatpersonen oder Kommunen als Einnahmen-, Überschussrechnung gehandhabt wird, als auch die exaktere, bestimmten rechtlichen Vorschriften genügende, kaufmännische "Doppelte Buchführung" (Doppik), also Finanzbuchhaltung i.e.S. und Rechnungswesen i.e.S..