Exekutive

Teil der Regierung, die alleinige Autorität und Verantwortung für die tägliche Verwaltung des Staates hat
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auch: ausführende Gewalt, in der Staatstheorie eine der drei Gewalten neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung). Zur Exekutive gehören Verwaltung, Polizei, Diplomatie etc. Auch die Regierung eines Staates kann als Teil der Exekutive betrachtet werden.