Hans-Joachim Jentsch

deutscher Politiker, MdL, MdB und Richter des Bundesverfassungsgerichts
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Hans-Joachim Jentsch (* 20. September 1937 in Fürstenwalde/Spree) ist ein deutscher Politiker der CDU und war von 1996 bis 2005 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband erhielt er im September 2005.

Leben und Beruf

Nach dem 2. Staatsexamen im Jahre 1966 wurde Jentsch in Marburg mit einer Arbeit über Die Beurteilung summarischer Exekutionen durch das Völkerrecht promoviert. Im selben Jahr wurde er als Rechtsanwalt zugelassen, in dieser Eigenschaft wurde er in Wiesbaden tätig. 1977 erfolgte zudem die Bestellung zum Notar. Beide Zulassungen ruhten während seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister, Minister und Verfassungsrichter. Hans-Joachim Jentsch ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. Hans-Joachim Jentsch lebt in Wiesbaden.

Abgeordneter

Von 1976 bis 1982 war Jentsch Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Von 1987 bis 1990 war er Landtagsabgeordneter in Hessen.

Öffentliche Ämter

1982 wurde Jentsch zum Oberbürgermeister von Wiesbaden gewählt und übte dieses Amt bis 1985 aus.

Nach der Wiedervereinigung diente er dem Freistaat Thüringen von 1990 bis 1994 als Justizminister und von 1995 bis 1996 nebenamtlich als Mitglied des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs.

Vom 3. Mai 1996 bis zum altersbedingten Ausscheiden am 30. September 2005 war er Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts und zuletzt Berichterstatter u. a. bei Parteiverbots- und Wahlprüfungsverfahren sowie in Verfahren des Parteien- und Wahlrechts. Sein Nachfolger im Amt ist Herbert Landau. Er galt als der zu seiner Zeit am ehesten „politische“ Richter des Bundesverfassungsgerichtes.

Als Berichterstatter war er federführend unter anderem an der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren vom 18. März 2003 (Az. 2 BvB 1/01), der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Juli 2004 zur Juniorprofessur und zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestages durch die Stellung der Vertrauensfrage vom 25. August 2005 (Az. 2 BVE4/05, „Vertrauensfrage II“) beteiligt. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 2005 zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestags vertrat er nicht die Auffassung der Senatsmehrheit; die Entscheidung fiel mit sieben zu eins Stimmen. Jentsch begründete sein Sondervotum damit, dass durch die Auflösung des Bundestages durch ein konstruktives Misstrauensvotum zu einem im Grundgesetz bewusst nicht vorgesehenen Selbstauflösungsrecht des Bundestages führen würde.

Im September 2004 bestellte ihn der Thüringer Kultusminister zum Honorarprofessor.

Ehrungen

Im Juli 2002 verlieh ihm die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Ehrendoktorwürde. Verliehen wurde ihm die Ehrendoktorwürde „für seine wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts und seine besonderen Verdienste um das Gemeinwesen und die Rechts- und Verfassungsentwicklung in Deutschland“.[1] Mit Beschluss vom 18. November 2006 wurde ihm Ehrenbürgerwürde der Stadt Wiesbaden verliehen.[2]

Einzelnachweise

  1. Mitteilung der Universität Jena vom 4. Juli 2004 zur Verleihung des Doktors ehrenhalber
  2. Mitteilung der Stadt Wiesbaden zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde