Gefangenschaftshaltung

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Mit dem Ausdruck Gefangenschaftshaltung von Tieren bezeichnen Tierschützer die Haltung von nicht domestizierten Tieren in Gehegen oder Käfigen zum Zweck der Anschauung und Forschung oder aus wirtschaftlichen Gründen. Artenschützer verstehen darunter die "Pflege in menschlicher Obhut".

Beispiele für die Gefangenschaftshaltung zum Zweck der Anschauung und Forschung sind die Haltung von Wildtieren in Zoos, die Käfighaltung von Vögeln, das Betreiben von Aquarien und Terrarien oder die Haltung von Tieren für Forschungszwecke. Aus wirtschaftlichen Gründen werden z.B. Damhirsche zur Wildbret-Gewinnung, Nerze zur Pelzerzeugung und andere Tiere zum Testen von Medikamenten gehalten.