Das Substantiv "Gut" (bzw. das Adjektiv "gut"), etymologisch verwandt mit "Gatte", "Gatter" und "Gitter" (= Passendes, Gefügiges), bezeichnet
- in der Pädagogik die Schulnote "gut"
- in den Rechtswissenschaften einen materiellen, für jemandes "Hab und Gut" bestimmten Wertgegenstand - siehe etwa "Gütergemeinschaft" und "Gütertrennung" in der Ehe; besonders auch der Grund und Boden eines "Gutsbesitzers" - siehe Gut (juristisch)
- einen landwirtschaftlichen Betrieb mitsamt den dazugehörigen Ländereien, siehe Gutshof
- in der Wirtschaft ein Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, siehe Gut (ökonomisch)
- in der Philosophie das Gute als ideellen (ästhetischen, religiösen, vor allem moralischen) positiven Wert, siehe Das Gute
- in der Seemannssprache: die Gesamtheit der Taue und Seile in der Takelage eines Schiffes, siehe Gut (Seemanssprache)
- GUT (grand unified theory, Große vereinheitlichte Theorie).