Beweissicherung
Die Beweissicherung ist eine Aufgabe der Polizei im Strafprozess und umfasst die Sicherung von Beweismitteln in einem Ermittlung- bzw. Strafverfahren. Betroffen sind Sicherungen der Personen- und Sachbeweise, vor allem mittels Sicherstellungen. Sie dient bei streitigen Verfahren der schlüssigen, detaillierten und sicheren Beweisführung von Tat und Täterschaft im Verfahren vor der Ordentlichen Gerichtsbarkeit.


Sicherung von Personenbeweisen
Hierzu gehören unter anderem die Zeugenvernehmung sowie im Strafprozess die Festnahme tatverdächtiger Personen.
Sicherung von Sachbeweisen
Zur Beweissicherung von Sachbeweisen – auch durch Spurensicherung bzw. Sichtung – zählen unter anderem Dokumente, die Fotografie, die Videographie und die Gegenstände; dabei können diese auch Spurenträger sein.
Aus- und Durchführung
Einige polizeilichen Verbände, vor allem die geschlossenen Einheiten der Polizei, verfügen über Beweis- und Dokumentationstrupps (BeDo), Beweissicherungstrupps (BeSi) oder Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu). Diese werden jedoch in der Regel nur bei großen Lagen tätig.
Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen, das heißt es müssen sowohl belastende als auch entlastende Beweise für das Ermittlungsverfahren gesammelt werden. Die Ergebnisse der Beweissicherung werden stets fallweise dokumentiert und der Justiz zur Entscheidung vorgelegt.