Diskussion:Theodor Heuss

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 88.72.9.130 in Abschnitt Elfriede Kaiser-Nebgen

Es gibt in fast jeder deutschen Stadt einen "Theodor-Heuss-Platz" oder eine "Theodor-Heuss-Straße". Also muß der in Berlin nicht extra genannt werden. --Mogelzahn 11:27, 4. Nov 2004 (CET)

Sehe ich auch so, geändert. --172.183.233.186 16:05, 13. Dez 2004 (CET)

Wäre es nicht schön, wenn man den Artikel mit einem Foto von Theodor Heuss versehen würde?--Crohweder 13:35, 16. Mär 2005 (CET)

Wenn du eines hast, das den urheberrechtlichen Bestimmungen genügen kann, her damit. Das heißt, der Fotograf, wenn bekannt, muss über 70 Jahre tot sein. Oder das Bild wurde vor mehr als 70 Jahren anonym veröffentlicht und er ist nicht bekannt (und zwar nicht nur dir oder mir unbekannt, sondern generell). Oder ... Zum Weiterlesen empfehlen sich Wikipedia:Bildrechte und Bildrechte. Gruß Rosenzweig 13:50, 16. Mär 2005 (CET)
Was ist, wenn man von dem Copyrightinhaber eine Erlaubnis zur Veröffentlichung bekommt? --Crohweder 22:57, 19. Mär 2005 (CET)
Das ist die spannende Frage, um die gerade hier gerungen wird. Nach gegenwärtigem Stand reicht das nicht aus; der Copyrightinhaber müsste das Bild entweder unter die GNU-FDL-Lizenz stellen oder für gemeinfrei erklären. --Rosenzweig 23:29, 19. Mär 2005 (CET)

Welche Gründe hatte Heuss, sich 1953 vehement gegen die nochmalige Bestallung von Thomas Dehler als Justizminister auszusprechen und ggf. sogar seine Unterschrift zu verweigern? Siehe dortige Diskussions-Seite Holgerjan 22:11, 10. Apr 2005 (CEST)

Kollektivscham

Ich würde begrüßen, wenn hier etwas über die Erfindung/Entwicklung dieses Begriffes zu lesen wäre.

Ermächtigungsgesetz

Nach dem Buch (KPD-Verbot oder mit Kommunisten leben?) was ich hier liegen habe ist der unten stehende Satz vollkommen falsch, auch im Artikel Ermächtigungsgesetz steht eindeutig, Heuss habe zugestimmt. Wenn keine Gegenquellen kommen änder ich den Satz.

Am 23. März 1933 blieb er der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz im Reichstag fern, das Abgeordnetenmandat wurde ihm im Juli 1933 aberkannt. 2.juni 21:11, 10. Apr 2006 (CEST)

Ausweislich des amtlichen Protokolls hat Heuss zugestimmt [1].--TMFS 17:20, 14. Jul 2006 (CEST)


Der zweite Satz:
Das Abgeordnetenmandat wurde ihm im Juli 1933 aberkannt.'
enthält einen falschen Zungenschlag. Wer oder was hat ihm das Abgeordnetenmandat aberkannt. Mir ist das zu passivisch. CreateContext 15:39, 14. Jul 2006 (CEST)
In § 1 der "Verordnung zur Sicherung der Staatsführung" vom 7. Juli 1933 steht: Die Zuteilung von Sitzen auf Wahlvorschläge der Sozialdemokratischen Partei für den Reichstag und die Landtage (Bürgerschaften) auf Grund der Wahlergebnisse vom 5. März 1933 oder des Ergebnisses des Gleichschaltungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 des Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 ist unwirksam. Ersatzzuteilung findet nicht statt.
Davon waren auch die Abgeordneten der Deutschen Staatspartei - also auch Heuss - betroffen, da die DStP für die Reichstagswahl vom 5. März 1933 mit der SPD eine Listenverbindung eingangen war bzw. die DStP-Kandidaten auf dem Wahlvorschlag der SPD kandidierten. --TMFS 17:46, 14. Jul 2006 (CEST)

Heidelberger Jahre - Bosch Biographie

Falsch ist wohl der Satz: "Nach dem Zweiten Weltkrieg zog Heuss von Berlin nach Stuttgart, wurde von 1945 erster Kultminister Württemberg-Badens."


Er lebte 1943 bis 45 in HD. Siehe unter Biographie bei http://www.stiftung-heuss-haus.de/html/drittes.html "im Herbst 1943 nach Heidelberg umzusiedeln, wo Theodor Heuss sich intensiv seiner Biographie über Robert Bosch widmet, um die ihn der Firmengründer 1942 kurz vor seinem Tod gebeten hatte. Der unmittelbare Anlass . . . . " Anschrift in HD-Handschuhsheim, Kehrweg 4

Dort wurde er 45 Lizenzträger (in einem 3er-Team) der US_Militärregierung für eine der ersten Nachkriegszeitungen - Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ). Bereits im September begann dann die >Stuttgarter Zeit. --Asdfj 11:19, 15. Jul 2006 (CEST)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 03:35, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die Fraktion der DStP

Heuss soll aufgrund einer wie auch immer gearteten Fraktionsdisziplin entgegen seiner Überzeugung dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt haben. Damals war er Mitglied der Deutsche Staatspartei, die insgesamt nur über fünf Abgeordnete verfügte, wie der wikipedia Seite über die Deutsche Demokratische Partei zu entnehmen ist.("Die fünf Abgeordneten der Partei stimmten für das Ermächtigungsgesetz, das den Reichstag faktisch entmachtete, in der Hoffnung, damit zu einer Kanalisierung der NS-Diktatur beizutragen"). Diese Abgeordneten waren, außer Heuss, Hermann Dietrich, Heinrich Landahl, Ernst Lemmer und Reinhold Maier. Wer diese sog. Fraktionsdisziplin ausgeübt haben soll, ist unerfindlich für mich, denn -wie auf den Seiten der Reinhold-Maier-Stiftung nachzulesen ist-, wurde auch er gegen seinen Willen verdonnert, das Ja zum Ermächtigungsgesetz vorzutragen. [2] Vermutlich waren dann die anderen drei liberalen Reichstagsabgeordneten die Entscheidungsträger.

Austerlitz -- 88.72.18.27 13:23, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wörtlich steht auf der betreffenden Seite der Reinhold-Maier-Stiftung :

  • Hier mußte er 1933 die Zustimmung der Rest-DDP zum Ermächtigungsgesetz begründen, was aber nicht verhinderte, daß Maier gleichzeitig sein Ministeramt verlor und später wegen seiner jüdischen Ehefrau Repressionen erleiden mußte.
  • [3]

Meine Ausdrucksweise oben war mißverständlich, wie ich zwischenzeitlich bemerkt habe: erstens wurde er nicht verdonnert, zweitens mußte er die Zustimmung nicht nur vortragen, sondern auch selbst begründen. 88.72.18.27 14:22, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Aberkennung des Reichstagsmandates im Juli 1933

Der Grund dafür ist für mich nicht klar ersichtlich, [4]. In diesem Text steht: Am 28. Juni 1933 löste sich die DStP auf, die bei der Märzwahl immerhin noch 330.000 Wähler gehabt hatte. Theodor Heuss verlor sein Reichstagsmandat am 12. Juli 1933. Damit war für ihn die Politik größtenteils beendet. Das hört sich fast so an, als habe er sein Reichstagsmandat verloren, weil es die Partei, für die er im Reichstag sass, nicht mehr gab.

Austerlitz -- 88.72.13.201 21:55, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

. Auf der wikipedia Seite Deutsche Staatspartei steht: "Die von den Nationalsozialisten erzwungene Auflösung der DStP erfolgte am 28. Juni 1933." Was war denn nun wirklich? Verloren die DStP-Abgeordneten ihre Reichstagsmandate, weil ihre Partei verboten (=aufgelöst?) worden war?

Austerlitz -- 88.72.13.201 22:04, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Hier [5] steht, die Deutsche Staatspartei hätte sich selbst aufgelöst, um einem Verbot zuvorzukommen, wie andere noch nicht verbotene Parteien ebenfalls.

Austerlitz -- 88.72.13.201 22:20, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Die Sozialdemokratische Partei war am 23.6.1933 (manchmal liest man auch den 22.6. als Datum) als "volks- und staatsfeindliche Organisation" verboten worden und ihr Vermögen eingezogen. Vermutlich durften die Parteien, die sich selbst aufgelöst haben, ihr Vermögen behalten.

Austerlitz -- 88.72.13.201 23:49, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
1) Die fünf Staatsparteiabgeordneten im Reichstag (und auch die im preußischen Landtag) verloren ihr Mandat gleichzeitig mit den SPD-Abgeordneten, weil sie es im Rahmen einer Listenverbindung von SPD und Staatspartei errungen hatten. Von der Frage der Parteiauflösung ist dieser Mandatsverlust unabhängig. Dort wo Staatspartei-Abgeordnete (wie in Hamburg) ohne eine solche Listenverbindung gewählt worden waren, durften sie ihre Mandate bis zur Gleichschaltung der Parlamente - und wenn dann immer noch ein Mandat auf die Staatspartei entfiel auch noch bis zur Auflösung der Landesparlamente - behalten. 2) Da KPD und SPD formal verboten wurden, fiel ihr Vermögen an den Staat (das war schon in der Weimarer Republik so geregelt und ist auch heute bei Partei- oder Vereinsverboten so). Bei den sich selbst auflösenden bürgerlichen Parteien galt einfaches Vereinsrecht, das bedeutet, daß das Vermögen an den fiel, der in der Satzung vorgesehen war (beim Zentrum z.B. an die katholischen Bistümer). Daß davon dann vieles später auch enteignet wurde, ist eine andere Geschichte. --Mogelzahn 11:50, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
1) Hast Du dafür evtl. noch eine andere Quelle außer Deinen Angaben? sorry, aber das habe ich noch nie zuvor gehört, was Du hier schreibst. 2) An wen fiel denn das Vermögen der Deutschen Staatspartei damals? Austerlitz -- 88.72.10.211 16:52, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
1) Ja, die Verordnung zur Sicherheit der Staatsführung vom 7. Juli 1933, Reichsgesetzblatt I, Seite 462. 2) Weiß ich nicht, da mir weder die Satzung der Deutschen Staatspartei noch deren Auflösungsbeschluß vom 28. Juni 1933 im Wortlaut vorliegt, kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. --Mogelzahn 17:09, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
1) Mogelzahn, ich glaube, Du veräppelst mich. Bei einer kurzen Suche habe ich zu der von Dir angegebenen Verordnung nur das hier [6] gefunden.

"b Die Zuteilung von Sitzen auf Wahlvorschläge »Sozialdemokratische Partei Deutschlands« wurde aufgrund der »Verordnung zur Sicherheit der Staatsführung« vom 7. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I, S. 462) unwirksam; aufgrund der Verfolgung ihrer Funktionäre hatte sich die SPD auch nicht an der Neubildung des Landtags beteiligt." Am besten Du stellst einen Link zu der betreffenden Seite des Reichsgesetzblattes hier ein.

Austerlitz -- 88.72.20.115 12:34, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
@austerlitz: Das Reichsgesetzblatt dürfte nicht im Netz vorhanden sein. Geh' also in die Universitätsbibliothek Deines Vertrauens und lies nach! --Mogelzahn 17:05, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
@Mogelzahn: Vielleicht kann man/frau die Verordnung hier finden [7] Du, evtl. mit Hilfe dieser Seite [8]?
Austerlitz -- 88.72.20.115 17:53, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Zu der erwähnten Listenverbindung von SPD und DStP: Hier ist sie ebenfalls erwähnt [9], Zitat von der Seite: " Den Einzug in den am 5. März 1933 gewählten Reichstag schaffte die DStP nur über eine Listenverbindung mit der SPD. Trotz ihrer Vorbehalte stimmten am 23. März alle fünf Reichstagsabgeordneten der DStP, unter ihnen Theodor Heuss, dem "Ermächtigungsgesetz" zu. Am 28. Juni 1933 löste sich die Partei auf." -- 88.72.20.115 18:26, 12. Apr. 2007 (CEST) Hier noch ein Faksimile von den Seiten der Theodor-Heuss-Stiftung [10] Ich verstehe nicht, was diese Listenverbindung bedeutete. Hat Heuss auf einer Wahlliste der SPD zum Reichstag kandidiert? -- 88.72.20.115 18:33, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Es gab nach dem Reichstagswahlgesetz die Möglichkeit von Listenverbindungen. Das bedeutet, die Wahlvorschläge in einem (oder mehreren) Wahlkreisen und/oder die Reichstagswahlvorschläge wurden durch Erklärung der jeweiligen Parteivorstände für verbunden erklärt. Die beteiligten Parteien stellten zwar eigene Listen auf, für die Berechnung der Parlamentssitze wurden diese Listen jedoch wie eine Liste behandelt und die von der Gesamtheit errungen Mandate dann proportional auf die verschiedenen Parteilisten verteilt. Insbesondere bei einer "automatischen Sitzzuteilung" wie beim Reichstagswahlrecht, wo auf jeweils 60.000 Stimmen ein Mandat (und auf überschiessende 30.000 ein weiteres) entfiel war dies für kleinere Parteien (wie die Staatspartei) lukrativ, weil die Listenverbindung sicher in den meisten Wahlkreisen den Minimalwert von 60.000 Stimmen übersprang. Damit gab es genügend zu verwertende Stimmen für den Reichswahlvorschlag, die zu Sitzen führten. Da die Listenverbindung rechtlich ein gemeinsamer Wahlvorschlag der jeweils beteiligten Parteien war (auch wenn jede Partei jeweils getrennte Listen abgab und der Wähler auch für die getrennten Listen stimmen konnte), handelte es sich bei den Staatspartei-Listen rechtlich auch um SPD-Listen (und umgekehrt), so daß die - auch im Schreiben an Heuss, daß Du bei der Theodor-Heuss-Stiftung gefunden hast zitierte - Verordnung vom 7. Juli 1933 griff und Heuss (wie auch Reinhold Maier, Hermann Dietrich, Heinrich Landahl, Ernst Lemmer und die drei preußischen Landtagsabgeordneten) ihr Mandat verloren. --Mogelzahn 19:02, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die Verordnung zur Sicherheit der Staatsführung vom 7. Juli 1933

Also, hier [11] müßte sie jetzt zu lesen sein.

Austerlitz -- 88.72.20.115 18:44, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, ist sie auch, wenn man sie vergrößert. (Die Vergrößerung kann man anscheinend nicht mitkopieren.)

Steht doch genau das drin, was ich gesagt habe. --Mogelzahn 19:03, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Mogelzahn, in gewissen Fragen scheinst Du so gut wie ein Lexikon zu sein. Deshalb zu Hermann Dietrich (DDP): Auf seiner wiki-Seite steht, er sei bis November 1933 Reichstagsabgeordneter gewesen. Wie hat er das gemacht? Trotz Deiner Verordnung?
Austerlitz -- 88.72.26.18 09:33, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Das wird ein Fehler sein, in dieser Quelle (es ist unter "D" der zweite der beiden Hermann Dietrichs) steht auch Juli 1933. Ich verbessere das mal im Artikel. Danke für den Hinweis. --Mogelzahn 13:21, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Bitte

Bei Eugen Bolz besteht ebenfalls Aufklärungsbedarf, diverse Zeitangaben widersprechen sich.

Austerlitz -- 88.72.9.164 10:30, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Interner Widerspruch von Heuss gegen die Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz

Kommen wir auf das dramatische Datum: auf die Akzeptanz des Ermächtigungsgesetzes durch die Reichstagsabgeordneten der bürgerlichen Parteien, inklusive durch Theodor Heuss, den späteren Bundespräsidenten.
Siedler: Er erbrachte nach dem Krieg immerhin den Nachweis, dass er bei den Vorbesprechungen leidenschaftlich gegen das Ermächtigungsgesetz gestritten hat. Heuss hat sich nur dem Fraktionszwang gebeugt. Schließlich hatte er 1932 mit „Hitlers Weg“ seinen Warnruf vor der Machtergreifung der Nazis geschrieben. Es ist ein Wunder, dass Heuss einigermaßen ungeschoren das Reich überdauern konnte, wenn auch außerhalb der politischen Welt.
Fest: Außerdem muss man auch sehen, dass das durch Hitlers Betrügereien geschehen ist: Er hat rechtliche Zusagen gemacht, der Brief, der das sicherstellen sollte, sei unterwegs.

[Der Fettdruck der Namen stammt von mir.]

Wo ist der Nachweis, den Heuss dafür erbracht hat, zu finden?

Austerlitz -- 88.72.9.164 11:23, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das Buch von 1932 "Hitler's Weg"

Auf der Hauptseite steht:

  • Hitlers Weg: Eine historisch-politische Studie über den Nationalsozialismus. Union, Stuttgart, 1932 [12](Vier Auflagen 1932; Zu Lebzeiten verhinderte Heuss einen Nachdruck.)

Soll das heissen, mittlerweile gibt es einen Nachdruck davon?

Austerlitz -- 88.72.9.164 13:45, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, 1968 gab es einen, der im Moment aber vergriffen zu sein scheint. (Wieso hat er bloß einen Nachdruck zu Lebzeiten verhindert (falls das stimmt)?

Bei amazon findet man 291 Einträge, wenn man nach Büchern von (manche auch über) Theodor Heuss sucht.

Austerlitz -- 88.72.9.164 14:53, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hier »1932 Erscheinen von "Hitlers Weg" steht, dass Heuss mit seinem Buch Hitlers Weg nach dem Krieg nicht mehr zufrieden war.

  • Noch 1932 erlebt der Band acht Auflagen und wird ins Schwedische, Niederländische und Italienische übersetzt. Die bürgerliche Presse empfiehlt die Schrift ihren Lesern als einen sehr gut geschriebenen "Bädeker durch den Nationalsozialismus". Heuss selber hingegen äußert sich nach 1945 mehrfach kritisch zu seinem Buch, weil er in ihm die praktische Tragweite der NS-Ideologie nicht erfasst habe.
Austerlitz -- 88.72.3.140 12:34, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Heuss schreibt in seinem Buch Erinnerungen 1905-1933 über sein Hitlerbuch:

Goebbels hatte es frühe gelesen und in seinem Tagebuch vom Januar 1932 notiert, mein Unterfangen sei so dumm und einsichtlos, daß eine Auseinandersetzung mit ihm sich gar nicht lohne.(S. 397)

ausserdem auf S.398

Nach dem 30. Januar 1933 aber hatte Goebbels in Deutschland sofort die Arbeit verboten und sie auf die Liste der Bücher gesetzt, die, in einem läppischen Kopieren des Verfahrens vom Wartburggründungsfest der Burschenschaft (1817), im Mai 1933 vor der Berliner Universität mit Schmähworten verbrannt wurden.

Bemerkenswert finde ich folgende Einschätzung von Heuss:

Nach 1945 legte mir ein junger Freund nahe, das Buch eben als Baedeker eines frühen Wanderversuches neu herauszugeben, aber ich lehnte natürlich ab. Denn das hätte als eine Verharmlosung dessen gewirkt, was wir, die einzelnen und das Volk, erlitten hatten. Auch einem amerikanischen "Berater", einem Professor Dorn, der das Buch drüben gelesen hatte und mir Freundlichkeiten sagen wollte, mußte ich ablehnend antworten: das Buch liege falsch, daran sei mein Vater schuldig, der seinen Söhnen eine Erziehung des bürgerlichen Anstandes gegeben habe. Der Mann hat die Geschichte von der "Schuld" des Vaters dort und dort weitererzählt.

(S. 398)

Austerlitz -- 88.72.9.130 19:20, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Es fehlen Angaben über die Rolle von Heuss in Bezug auf die deutsche Nationalhymne

Auf der wikipedia Seite Deutsche Nationalhymne sind entsprechende Angaben zu finden, wie ich jetzt bemerkt habe.

Austerlitz -- 88.72.20.115 11:54, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

z.B.: Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss (1952)

Austerlitz -- 88.72.18.92 10:01, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Parteidisziplin

3. Theodor Heuss in der NS-Zeit: Das Ermächtigungsgesetz Siehe vor allem den Abschnitt 3.5. Theodor Heuss und seine Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz Hier ist zu lesen, dass Heuss und Dietrich dagegen waren, die anderen drei (Maier, Landahl und Lemmer) jedoch dafür.

Austerlitz -- 88.72.3.140 19:33, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ist das wahr?

  • Heuss verzichtet deshalb im Dezember zugunsten seines Parteifreundes Reinhold Maier auf das Amt des "Kultministers", bleibt aber mit seiner Frau bis 1949 Abgeordneter für die liberale DVP im Landtag. [8]

Das habe ich von den Seiten der Stiftung Bundespräsident Theodor Heuss Haus abgeschrieben.

Können die auch was Falsches schreiben? -- 88.72.16.2 12:11, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hier ist eine weitere Quelle wg. Elly Heuss-Knapp und DVP, [13].

24.November 1. Landtagswahlen in Württemberg-Baden durch das Volk. Die DVP erhält 19,5 % der Sitze im Landtag.
Theodor Heuss und seine Frau Elly Heuss-Knapp werden für die DVP in den Landtag gewählt. Theodor Heuss wird Abgeordneter im Landtag und Elly Heuss-Knapp wird Landesvertreterin der Frauen
Austerlitz -- 88.72.7.179 09:12, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nochmal Elly Heuss-Knapp und DVP:

  • [14]: Sie war 1946 - 1949 Abgeordnete im Landtag von Württemberg-Baden.
-- 88.72.7.179 09:19, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Und, [15]

  • Nach dem Krieg setzt sie ihre Werbetätigkeit nicht fort, sondern engagiert sich wieder in der Politik. Mit ihrem Mann zusammen wird sie 1946 über die Liste der DVP/FDP in den Landtag von Württemberg-Baden gewählt. Wegen ihrer sozialpolitischen Aktivitäten nennen manche Abgeordnete sie liebevoll-spöttisch ‘unsere Landesmutter’.
Austerlitz -- 88.72.7.179 09:25, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Elfriede Kaiser-Nebgen

  • [16], Name: Elfriede Kaiser-Nebgen

geboren: 11. April 1890 Geburtsort: Hildesheim gestorben: 22. Oktober 1983 Tätigkeiten: deutsche Gewerkschafterin und Widerstandskämpferin Quellen: Dertinger, Antje. 1989. Frauen der ersten Stunde: Aus den Gründerjahren der Bundesrepublik. Bonn. Latka.

-- 88.72.9.130 23:44, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten