Downgrade bezeichnet die Installation einer Vorgängerversion einer erworbenen Software.
Zweck des Downgrade-Rechts
Da Softwarehersteller meist keine früheren Softwareversionen mehr vertreiben, würden sie Kunden verlieren die die aktuelle Version noch nicht für einsetzbar erachten. Diese Kunden können durch das Downgrade-Recht den Zeitpunkt des Updates frei wählen, da sie bis dahin alle neu erworbenen Rechner mit der alten erprobten Version betreiben können.
Softwarelizenz mit Downgrade-Recht
Das Downgrade-Recht ist nicht generell gegeben, es muss in den Lizenzbedinungen (EULA)der Software ausdrücklich enthalten sein. Meist ist das Downgrade-Recht auf die direkte Vorversion beschränkt, damit der Kunde keinen Releasezyklus überspringen kann.
Verbreitung
Ein Downgrade-Recht ist bei Software für Geschäftskunden verbreiteter, denn bei Software für Privatkunden. So erlaubt Microsoft in der Business-Version[1] von Windows Vista einen Downgrade auf Windows XP Professional. Dies liegt darin begründet, dass die IT-Abteilungen größerer Unternehmen Software erst dann einsetzen wenn Sie Ihnen ausgereift erscheint.