Referendariat

Vorbereitungsdienst für die höhere Beamtenlaufbahn
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Deutschland

Referendariat bzw. Referendarzeit ist allgemein die Bezeichnung für einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt, der auf ein in der Regel mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium folgt, selbst aber kein Teil des Studiums mehr ist. Das Referendariat endet wiederum mit einer Staatsprüfung (2. Staatsexamen) und berechtigt den Absolventen zum Tragen des heute allerdings kaum noch verwendeten Titels Assessor.

Einem Referendariat müssen sich Anwärter für den höheren Beamtendienst, insbesondere Lehramtsanwärter (sog. "Vorbereitungsdienst für das Lehramt", z.B. an Gymnasien) und Juristen (sog. "juristischer Vorbereitungsdienst") unterziehen. Die Referendarzeit dauert, je nach Bundesland unterschiedlich, ungefähr zwei Jahre.

Aus Kostengründen haben beinahe alle Bundesländer das Referendariat, das ursprünglich ein Dienstverhältnis als Beamter auf Widerruf darstellte, in ein sog. "öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis" mit geringeren Bezügen und ohne Verleihung des Beamtenstatus umgewandelt.

Rechtsreferendariat

Im Bereich der Justiz tragen die Auszubildenden in den meisten Bundesländern die Dienstbezeichnung "Rechtsreferendar". In Hessen wird diese Bezeichnung allerdings Juristen nach bestandenem 1. Staatsexamen als Titel verliehen, der nicht an das Referendariat gebunden ist. Den Referendaren dürfen gemäß §§ 10, 142 Abs. 3 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) bestimmte Aufgaben zur Erledigung unter Aufsicht eines Richters oder Staatsanwaltes übertragen werden (beispielsweise die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung in der Hauptverhandlung in Strafsachen).

Am Ende des Referendariats hat der junge Jurist das anspruchsvolle Zweite Juristische Staatsexamen zu bestehen und ist dann Volljurist. Dies ist Voraussetzung für die meisten juristischen Berufe, wie Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Beamter im höheren Dienst.

Lehramtsreferendariat

Im Bereich der Lehramtsausbildung tragen die Auszubildenden in den meisten Bundesländern die Dienstbezeichnung "Studienreferendar". Das Referendariat ist der zeite Teil der Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer, nachdem ein erster, vorwiegend fachlicher an der Universität stattgefunden hat. Das Referendariat dauert in allen Bundesländern eineinhalb bis zwei Jahre. Die Referendarinnen und Referendare unterrichten etwa im Umfang einer halben regulären Stelle und absolvieren zusätzlich verschiedene Seminarverstaltungen, in den didaktische und pädagogische Kompetenzen erworben werden sollen.

Klassischer Weise gehen die Referendarinnen und Referendare in die Klassen verschiedener Lehrerinnen und Lehrer und übernehmen unter deren Aufsicht den Unterricht für ein paar Wochen. In vielen Bundesländern wurde in den letzten Jahren sogenannter eigenverantwortlicher Unterricht eingeführt. Dabei übernehmen die Referendarinnen und Referendare eigene Klassen, die sie in der Regel ohne Unterstützung durch reguläre Lehrkräfte über eine Jahr führen. Der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht ist unterschiedlich hoch, umfasst häufig die Hälfte der gesamten Ausbildungsstunden.

Der eigenverantwortliche Unterricht hat spezifische didaktische Funktionen, wurde aber vermutlich häufig in erster Linie aus fiskalischen Gründen eingeführt.

Die Besoldung der angehenden Lehrkräfte liegt 2004 bei etwa 980 Euro netto, abzüglich einer privaten Krankenversicherung von 60-120 Euro.

Technisches Referendariat

Weniger bekannt als juristisches Referendariat und Lehramtsreferendariat ist das technische Referendariat, bei dem Hochschulabsolventinnen und -absolventen verschiedenster technischer Fachrichtungen die Gelegenheit zur Weiterqualifikation erhalten. Angeboten wird das technische Referendariat unter anderem in den Fachrichtungen Hochbau, Städtebau, Stadtbauwesen, Maschinentechnik, Elektrotechnik, Straßenwesen, Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Landespflege sowie Umwelttechnik/Umweltschutz. Mit Ausnahme der Länder Bayern und Baden-Württemberg werden die Prüfungen zentral vom "Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten" abgenommen.

Durch das Referendariat wird die laufbahnrechtliche Befähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst erworben. Damit haben die Absolventen später gute Chancen, sich für Leitungspositionen zu qualifizieren. Während diese Befähigung ursprünglich nur im öffentlichen Dienst eine Bedeutung hatte, kommen heute viele Absolventinnen und Absolventen auch in gehobenen Positionen der privaten Wirtschaft unter.

Zudem bietet das technische Referendariat – ergänzend zu den verbesserten Karrierechancen – eine sehr gute Möglichkeit, sich praxisnah in die Handlungsfelder des jeweiligen Fachgebietes einzuarbeiten und das im Studium erworbene Fachwissen erheblich auszuweiten. Im technischen Referendariat werden vor allem umfassende Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Mitarbeiterführung vermittelt. Die Ausbildung besteht aus informatorischen Tätigkeiten und praktischer Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung:

Die informatorische Tätigkeit vermittelt Kenntnisse über Gliederung und Aufgaben der Verwaltung, das Zusammenspiel der Dienststellen untereinander und das Verhältnis zwischen politischen Gremien und Verwaltung. Neben dem spezifischen Fachwissen sollen Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie des Finanz- und Personalwesens erarbeitet und Einblicke in Führungsaufgaben gewonnen werden. Während der praktischen Mitarbeit ist eine weitgehend selbständige Mitarbeit bei hoheitlichen und fiskalischen Aufgaben der technischen Verwaltung vorgesehen.

Daneben bestehen regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendar/innen. In den Arbeitsgemeinschaften wird in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt. Verschiedene Fachlehrgänge im Laufe des Referendariats (unter anderem mit den Schwerpunkten Verwaltungsgrundlagen, Fachrecht, Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit) dienen der Vertiefung einzelner Themenbereiche.