Frankfurter Tabelle

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Die Frankfurter Tabelle ist eine Liste zur Abschätzung von Reisepreisminderungen bei berechtigten Mängeln. Die Liste ist weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich, kann also nur zur Orientierung dienen. Ausgearbeitet wurde die Liste von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts.

Die Tabelle ist deshalb am Landgericht Frankfurt (Main) entstanden, weil es dort eine besonders hohe Zahl an Reisevertragsfällen aufgelaufen ist. Das liegt an der Zuständigkeit dieses Landgerichts als Berufungsgericht für das Amtgericht Bad Homburg. Sodass alle Fälle aus Bad Homburg in der Berufung nach Frankfurt kamen. Das Amtsgericht Bad Homburg wiederrum hat deswegen soviel mit Reiserecht zu tun, weil die TUI dort ihren Sitz hat und sämtliche Klagen gegen die TUI dort anhängig gemacht werden müssen.

Die TUI hat ihren Sitz in Hannover, so dass für Klagen gegen sie das Amts- oder Landgericht Hannover zuständig ist. Der Thomas-Cook-Konzern (u.a. Neckermann) hat seinen Sitz in Oberursel, und für den ist das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe oder das Landgericht Frankfurt zuständig.