Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Hallo, folgende Zeittafel stand im Artikel zu dieser Buchreihe:

Zeittafel

  • 1940 - (etwa) Die Ildiraner entdecken Klikiss Roboter auf den Eismonden von Hyrillka.
  • 2100 - Peary, Bolboa, Marco Polo - Die ersten Generationenschiffe verlassen die Erde.
  • 2103 - Burton und Caillié brechen auf.
  • 2104 - Amundsen bricht auf.
  • ...
  • 2415 - Estarra Theron wird geboren.
  • 2417 - Celli Theron wird geboren.
  • 2427 - Die Klikiss-Fackel verwandelt Oncier in eine Sonne.

Die Zeittafel wurde 1:1 aus dem Glossar des ersten Bandes herauskopiert und stellt somit meiner Meinung nach eine URV dar. Ist das so richtig und war meine Löschung berechtigt oder war ich zu voreilig?--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:16, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine reine Aufzählung von Fakten, das stellt keine Schöpfungshöhe dar und ist somit keine URV. --RalfR 22:29, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke, dann werde ich es wieder einfügen. Aber lieber einmal zuviel als zuwenig gefragt...--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:38, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das gesamte "Glossar" entfernt, so eine Darstellung aus der Innenperspektive hat nichts in einer Enzyklopädie verloren. Mit Urheberrechten hat das nichts zu tun. --h-stt !? 07:06, 25. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fakten? Naja, das ist eine interessante Interpretation. --AndreasPraefcke ¿! 10:40, 25. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

WICHTIG: Was tun? Alle Medien von Urhebern, die nach 1925 starben, in Gefahr

WS - gilt hier genauso --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:38, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Toll. Ich werde mich dann wohl ausführlicher mit US-Recht beschäftigen müssen, weil sonst habe ich womöglich bald auf WP:UF wirklich keine Ahnung mehr... Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass wir auf einen deutschen Server umziehen können, auf dem die Foundation uns dann weiter nach deutschem Recht arbeiten lässt? Imho doch eher gering, oder? -- ChaDDy ?! +/- 16:56, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Für einen Server für Wikisource kommt als Träger z.B. auch der deutsche Verein in Betracht. Für die WP ist ein solcher Umzug aber nicht realistisch --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:06, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, habe ich mir gedacht. Wir müssen uns dann wohl damit abfinden, dass wir früher oder später US-Recht bekommen? -- ChaDDy ?! +/- 17:08, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die WMF müsste die Namensrechte rausrücken und das tun die - wenn sie nut halbwegs normal sind - eh nicht. PS: Ich habe den Verdacht hier könnte es echt leer werden, wenn die WMF das durchzieht. sугсго.PEDIA-/+ 17:10, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, u. a. die ganzen Panoramafreiheit-Bilder, die Logos und überhaupt alles was mit Schöpfungshöhe zu tun hat, PD-alt (70 Jahre pma) können wir dann alles löschen lassen. In Zukunft könnte dann sogar ein einfacher Kreis geschützt sein. -- ChaDDy ?! +/- 17:17, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

@ Histo: Warum hältst du einen Umzug der de:WP nicht für realistisch? Die Daten sind schnell gespiegelt und die Kosten von zumindest vorläufigen Virtual Private Servern wie bei Host Europe sind kalkulierbar, da man den Traffic der Server kennen dürfte. Dass so ein Projekt in einem der klagefreudigsten Länder mit den höchsten Klagesummen gehostet wird, fand ich schon immer etwas … ungeschickt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:30, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Anders als für WS betrifft das jetzige Problem ja sehr viele, aber doch nur einen kleinen Teil der hier eingebundenen Medien, nämlich Werke, die nach 1922 veröffentlicht wurden und deren Urheber nach 1925 verstarb. Nur deshalb umzuziehen, wäre vielleicht doch übertrieben. Kann jemand berechnen, wieviele Medien hier betroffen wären? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:39, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Aber das würden dann doch jedes Jahr immer mehr Medien, die wir in DE nützen könnten, aber wegen der US-Gesetze eben doch nicht nützen dürfen. So bekommen wir die Artikel über die moderne Kunst und Literatur dann niemals bebildert. --AndreasPraefcke ¿! 22:43, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte sprecht euch alle auf Commons in der von mir eingerichteten Opinion section http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Licensing#Opinion_section für Option 3 aus. Wenn es genügt, dass ein Rechteinhaber eine einfache Mail an die WMF sendet, können wir mittelfristig zB Tucholsky und Karl Kraus auf Commons und vielleicht auch auf de-Wikisource vergessen. Hier sollte die WMF die hohen Kosten eines US-Gerichtsverfahrens nicht scheuen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:33, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Es geht nicht nur um den Serverort, sondern auch insbesondere um den Sitz des Anbieters und die WMF wird den Anbietestatus nur dann los, wenn sie die einem rechtlich wirklich unabhängigen Dritten den Betrieb erlaubte, also auch die Verwendung der Namensrechte. sугсго.PEDIA-/+ 17:37, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Verein kann ohne weiteres als Anbieter von de auftreten, wenn er die Namensrechte verwenden darf. US-Gerichtsverfahren wären dann sehr viel unwahrscheinlicher. Aber das ist ultima ratio, wir sollten erstmal versuchen, die Foundation auf unseren Kurs zu bekommen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:41, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn wir schon beim Thema sind, wie sieht´s eigentlich jetzt mit dem TUM-Logo aus? -- ChaDDy ?! +/- 17:50, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
das wird hinter den kulissen geregelt, wer die geheimdiplomatie kritisiert oder thematisiert wird gesperrt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:59, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Achso, ok. -- ChaDDy ?! +/- 18:02, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn ihr hier die Lösungen auf Deutsch diskutiert, könntet ihr das Problem doch auch mal auf Deutsch darstellen oder? -- Simplicius 18:42, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
"Die Daten sind schnell gespiegelt und die Kosten von zumindest vorläufigen Virtual Private Servern wie bei Host Europe sind kalkulierbar, da man den Traffic der Server kennen dürfte." *Prust*. --rtc 18:52, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Darstellung des Problems

Es hat da wohl was zu tun mit ... Berner Übereinkunft und dem Uruguay Round Agreements Act ... und weiter?

Nach Lupo, der hier die US-Juristen auf seiner Seite hat, gilt:

  • Werke, die nach 1922 außerhalb der USA erschienen sind (Ursprungsland nicht die USA) waren bis 1996 oft nicht urheberrechtlich geschützt in den USA (Verletzung von Formvorschriften über Registrierung usw.). Soweit sie aber beim Inkrafttreten des genannten URAA (meist 1996) noch geschützt waren, wurde ein erloschener oder nicht bestehender Schutz in den USA wiederhergestellt. Sie sind dann 95 Jahre nach Erscheinen geschützt. Es spielt keine Rolle, ob sie in ihrem Ursprungsland gemeinfrei sind oder werden, da der (in der EU gegenüber anderen Staaten verbindliche Schutzfristenvergleich der Berner Übereinkunft in den USA gesetzlich nicht gilt. Die USA sichert also auswärtigen Urhebern genau die gleichen Rechte wie inländischen zu, ohne auf die Gegenseitigkeit zu achten. Schutzfristenvergleich meint: Regel der kürzeren Frist gilt (rule of the shorter term): ist ein Werk aus Australien (Regelschutzfrist: 50 Jahre pma) gemeinfrei, weil der Schutz bereits abgelaufen ist, wird es in der EU nicht geschützt, auch wenn es, würde es von einem EU-Urheber stammen, noch geschützt wäre. Es gilt die kürzere Frist, ist diese abgelaufen, ist das Werk in der EU schutzlos.
  • Praktisch für Karl Kraus. Unproblematisch sind nur die Fälle, bei denen der Urheber vor 1926 gestorben ist (1996 minus Regelschutzfrist 70). Karl Kraus war in seinem Ursprungsland Österreich 1996 geschützt, gemäß URAA wurde der Schutz in den USA wiederhergestellt, US-Recht sichert dann jedem seiner nach 1922 erstmals erschienenen Werke einen Schutz von 95 Jahren nach Erscheinen zu.
  • Wenn es für Commons oder de.Wikisource keine Ausnahmeregelung seitens der WMF/Community gibt, müssen seine Werke (ggf. auf die Mail eines Rechteinhabers) gelöscht werden, obwohl sie in fast allen Ländern der Welt gemeinfrei sind (wenn Mexiko die Berner Übereinkunft anwendet sind sie nach dem Schutzfristenvergleich/Regel der kürzeren Frist auch dort gemeinfrei, Mexiko hat 100 Jahre pma als Regelschutzfrist). Da Commons-Policy ist "Frei im Ursprungsland UND in den USA", sind die seit 1.1.2007 freien Kraus-Werke an sich zum Abschuss freigegeben.

Soweit alles klar? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:12, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Woher kommen die 95 Jahre? Ich habe dunkel in Erinnerung, dass das nur für "Work for hire" gilt, d.h. wenn die Arbeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses angefertigt wurde und das Copyright daher gleich von Anfang ab bei der Körperschaft liegt, und nicht beim Autor. Für sonstige Arbeiten gilt 70 pma. Kann aber sein, dass ich falsch liege; wäre für weitere Aufklärung dankbar. --rtc 23:18, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
http://www.copyright.cornell.edu/training/Hirtle_Public_Domain.htm --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:46, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Tja, das sieht dann in der Tat nicht gut aus. --rtc 03:45, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nachdem ich die Diskussion durchgelesen habe, ist mir was aufgefallen: diese ganze Situation gibt es nur wegen Disney (die sich für die 95 Jahre eingesetzt haben) und schlampigen Abgeordneten im Repräsentantenhaus (die die shorter-term-rule nicht explizit im Gesetzestext untergebracht haben)? sebmol ? ! 17:22, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Disney? Gibt es also doch einen aktuellen Anlaß? -- Simplicius 19:25, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Kommt drauf an, ob man Anfang der 90er Jahre noch als "aktuell" ansieht.--Wiggum 19:54, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
s. Copyright Term Extension Act. Es ging unter anderem um Micky, als der amerikanische Kongress entschied, die Schutzdauer um 25 Jahre zu verlängern. Ja, so offensichtlich kann Lobbyismus manchmal sein... sebmol ? ! 19:57, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nach 10 Jahren plötzlicher Aktionismus?

Wenn ich das richtig sehe, geht es um Gesetze, die man schon seit 1996, also seit zehn Jahren kennt? Zehn Jahre lang hat's keiner gemerkt und keiner hat sich beschwert? Und jetzt plötzlich dieser Aktivismus?
Die Panoramafreiheit gilt in den USA. Dennoch wurden nach einem zweiten Löschantrag die Bilder der Louvre-Pyramide durch französische admins gelöscht und die Kritiker von diesen verhöhnt. Hier wurde also in einem Vergleich zwischen dem Standort des Kunstwerks, Frankreich, und dem Standort der Server und seiner Betreiber, USA, die jeweils strengere, in diesem Falle französische Variante gewählt.
Im jetzigen Fall soll für nicht-amerikanische Werke die - wie sie sich momentan darstellt - strengere amerikanische Variante gewählt werden.

  • Also interessiert sich hier niemand für das Schutzlandprinzip, die einen wollen stattdessen immer laut Vergleich den stärksten Schutz haben (Maximum), die anderen wollen einen Schutzfristenvergleich, mit der Wahl des geringeren Schutzes (Minimum)?

Ich finde, es läuft momentan recht eigenartig und man sollte sich mal etwas mehr Zeit lassen. Den Artikel Schutzfristenvergleich könnte man aus gegebenem Anlaß auch mal schreiben! -- Simplicius 11:31, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

PS: Die Gemeinfreiheit durch eine Frist post mortem auctoris scheint ja weltweit zunehmend aus dem Ruder zu laufen. Wenn aber die Tochter eines Holocaustopfers die ihrer Familie gestohlenen Kunstwerke wieder haben will, läuft sie weltweit auf.

Bildschirmfoto von Fernsehprogramm

Darf ich die vom TV abfotografierte Szene eines Spielfilms bei Wikipedia hochladen? Es handelt sich um eine Porträtaufnahme Marlene Dietrichs im Film Schöner Gigolo, armer Gigolo, die ich gern in letzterem Artikel unterbringen würde. --Chrisha 20:08, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein. Da der Kameramann mit Sicherheit noch keine 70 Jahre tot ist. --kandschwar
völlig korrekt, das ist nicht gestattet. --RalfR 21:10, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Gilt für Stills das Urheberrecht des Kameramanns? Für den ganzen Film jedenfalls nicht: "Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik." --AndreasPraefcke ¿! 17:54, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Alte Luftaufnahmen aus Berlin

Hallo, vor einigen Monaten waren auf Spiegel.de mal Luftaufnahmen aus von Berlin aus den Jahren um 1880 zu sehen. Sie stammen von http://www.galerie-clairefontaine.lu/gcf_site/vintage/source/luftaufnahmen.htm (dort findet man heute nur noch ein einziges davon und das auch nur in klein). Die Spiegel-Bilder hatte ich mir damals privat heruntergeladen. Sie alle tragen ein Symbol von eben dem genannten Fotografiestudie aus Luxemburg. Wie geht man damit um: Kann man irgendwie herausfinden, ob die Bilder erstmalig in der Neuzeit durch das Luxemburger Fotostudio veröffentlicht wurde? Wenn nein: kann man sie dann trotz des Logos von Clairefontaine bei Commons hochladen? Wenn nein: kann man die Bilder nach Entfernung des Logos hochladen? --Stern 21:11, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Urheber, Hugo Ernst Georg vom Hagen, starb 1913 (siehe Berlin Online), die Bilder sind also gemeinfrei. Die Veröffentlichung durch Clairefontaine ist urheberrechtlich egal, die Bilder wurden bereits in den 1880ern erstveröffentlicht (es waren staatliche Aufnahmen, man kann absolut davon ausgehen, dass der Fotograf sie zur Beurteilung der neuen Technik seinen Auftraggebern gezeigt, die Bilder also veröffentlicht hat, siehe Spiegel-Artikel).
Das Logo auf den Fotos sollte vor dem Hochladen entfernt werden, jedoch nicht aus urheberrechtlichen Gründen, sondern aus Gründen des Markenrechts, damit es keinen Ärger gibt und weil die Fotos ohne das Logo einfach besser aussehen. --Wikipeder 22:59, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Den staatlichen Auftraggebern zeigen ist KEINE Veröffentlichung. Und es ist auch ganz piepegal, ob sie veröffentlicht wurden. Wenn sie erst jetzt ERSCHIENEN sind (was allerdings der Rechtebeansprucher zu voll und ganz zu BEWEISEN hat), sind sie 25 jahre nach jetziger Veröffentlichung (= Ersterscheinen) gemäß Editio princeps geschützt. Sorry --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:08, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Angenommen, sie sind bereits erschienen und sind gemeinfrei. Gilt das auch für die JPG-Dateien von Clairefontaine. Immerhin hatte man dort ja eine gewisse Arbeit bei der Digitalisierung. Was genau ist unter "Erscheinen" zu verstehen? Geht es darum, dass sie in einem Buch oder einer Zeitschrift mit ISBN etc. abgedruckt wurden? Oder was zählt dazu? Stern 23:12, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Leider nicht verwendbar wegen editio princeps. Manchmal ist deutsches Recht halt auch hinderlich... --RalfR 23:30, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn sie scon vorher erschienen waren, sind wohl auch die Scans PD (keine Schöpfungshöhe), wenn sie wegen Editio princeps geschützt sind, gilt das auch für die Originale, nicht nur für JPGs. -- Timo Müller Diskussion 00:02, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann müsste man also jetzt mit Bestimmtheit zeigen, dass die Fotos bereits erschienen sind. Immerhin: spiegel.de hat sie ja gezeigt. Stern 00:12, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, der angebliche Rechteinhaber muss zeigen, dass sie vor der Veröffentlichung auf der Website (wird als Erscheinen gesehen) NIE zuvor erschienen sind. Gelingt ihm dieser Beweis (Juristen diskutieren Beweiserleichterungen http://archiv.twoday.net/stories/3620318/, dort LIT), dann sind die Bilder für 25 Jahre ab seiner Erstveröffentlichung = Erst-Erscheinen geschützt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:45, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das dürfte sicher schwierig sein, wenn nicht unmöglich? Stern 20:25, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nötige Schöpfungshöhe?

Darf ich dieses Bild als Logo einstellen, da es nicht die nötige Schöpfungshöhe hat?

Logo der DEW

--Caulfield 01:05, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

  • Um es kurz zu machen: Ja darfst du, jedoch muss zusätzlich zu dem {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} noch der Hinweis für ein markenrechtlich geschützes Logo eingefügt werden. Dies wird mit {{Logo}} gemacht. MaTi 01:25, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
  • Unsere Richtlinien erlauben es prinzipiell, Logos einzustellen, sobald ihr dreijähriger Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz und eine eventuelle Geschacksmusterregistiertung abgelaufen ist. Ob es gesetzlich damit Probleme gibt oder nicht, können wir Dir nicht sagen. In jedem Fall trägst Du die volle Haftung dafür. Allerdings ist bei Logos entgegen anderslautender Gerüchte für den urheberrechtlichen Schutz nicht die Schöpfungshöhe das Kriterium (sie ist das Kriterium für Geschmacksmusterfähigkeit, und die ist sehr niedrig und auch bei diesem Logo erreicht), sondern die außergewöhnliche und überragende Gestaltung. Das ist deshalb so, weil sonst die für die bei Geschmacksmusterregistrierung von Logos nötige Gebühr umgangen werden könnte – der Urheberrechtsschutz hält ja viel länger und kostet nichts, so dass niemand mehr Geschmacksmuster auf Logos anmelden würde, wenn sie darunter fielen. --rtc 03:36, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ums klar zu sagen: Unsere Richtlinien sagen nichts von einem Geschmacksmusterschutz. Gemäß WP:BR ist nur der urheberrechtliche Schutz relevant. Private Ansichten von Rtc sind keine Richtlinien dieses Projekts --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:29, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Es wäre nett, wenn ihr zwei euch mal einigen könntet (hab ich glaub ich schon öfter geschrieben). -- ChaDDy ?! +/- 16:41, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Da müssen sich nicht rtc und Histo einigen, sondern rtc müsste die Wikipedianer überzeugen, unsere Regeln zu ändern. PS: Oftmals ist eine Einigung in urheberrechtlichen Fragen schwer erzieltbar, da gerade viele Grenzen höchst schwammig sind. sугсго.PEDIA-/+ 17:01, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ack Histo und Syrcro. --AndreasPraefcke ¿! 17:47, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ihr könnt das gerne so sehen wenn ihr wollt, ändert allerdings nichts dran, dass es verantwortungslos gegenüber dem Hochlader ist, das zu verschweigen. Er trägt ja die Entscheidung und die Haftung. Es ist unehrlich, hinterhältig und gierig, möglichst alle Dinge zu verschweigen, die ihn dazu bringen könnten, es nicht hochzuladen. --rtc 03:29, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wahlplakate als Wiki-Bilder?

--Punktional 14:15, 8. Mai 2007 (CEST) Moin habe eine Frage im Wikiprojekt Landtagsabgeordnete gestellt und ich würde gerne nochmal eine rechtlich Überprüfung haben. Wenn jemand mal Lust hat dort zu schauen (sonst gibt es wieder mehrere Disk. an verschiedenen Stellen). Vielen Dank schon mal, Gruß --Punktional 14:15, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das geht eindeutig nicht, weil die Panoramafreiheit nicht greift. --RalfR 14:18, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Sind Postkarten und Produktflyer gemeinfrei?

Ich bin Sammler von Postkarten eines Ortes (von 18xx - heute). Gelten Postkarten als gemeinfrei, darf man sowas scannen und hochladen?

Nein, wenn sie nicht alt genug sind. Wir akzeptieren nur Werke, die vor 1907 entstanden sind. --RalfR 14:45, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Fast. Wir akzeptieren Ansichtskarten von bekannten Urhebern, wenn diese bis 1936 verstorben sind, und anonyme Ansichtskarten mit beim besten Willen nicht herausfindbaren Urhebern, wenn sie vor 1907 entstanden sind. --AndreasPraefcke ¿! 17:46, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Weiterhin bin ich Sammler von Produkten einer Firma aus den USA (Firma bereits erloschen) und einer weiteren Firma aus Japan (bis heute aktiv). Sind Produktflyer gemeinfrei und darf ich diese hochladen? Zudem möchte ich selbst Fotos von Produkten dieser Firmen erstellen und hochladen. Damit habe ich sicher das Urheberrecht am Bild, aber da es sich um Produkte handelt stell ich mir die Frage nach einem rechtlich einwandfreien Upload? --141.39.217.141 14:40, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Produktflyer - kommt darauf an... Produktfotos gehen. --RalfR 14:45, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ohne nähere Angaben kann man dazu gar nichts sagen! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:23, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Was Histo sagen will, ist: kennst Du http://www.flickr.com; da kann man Fotos einstellen und hier zur Beurteilung verlinken? --sугсго.PEDIA-/+ 16:36, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe ein Foto selbst erstellt, hochgeladen und soweit alles eingetragen. Bekomme Meldung wegen Fehler. Was muss ich noch machen?

Hallo,

ich habe am 05.05.2007 ein Foto selbst erstellt und hochgeladen. Ich bekam dann eine Meldung, das die Lizenzangabe fehlt, obwohl das Foto von mir ist. Ich habe dann noch noch die Ergaenzung {{Bild-PD-frei}} hinzugefuegt. Was muss ich noch tun? Bekomme ich noch mal eine Meldung, das alles gut gegangen ist?

--Kadu70 16:30, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Falls du Bild:DSC 3980.JPG meinst - den Baustein, daß Angaben fehlen, hat ein Bot gemacht, der kann jetzt rausgenommen werden. Bei der Bildbeschreibung wäre es hilfreich, wenn man wüßte, wo das ist (um welche Tat geht es?). --RalfR 16:34, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe das rausgenommen. Für die Zukunft bitte auch an folgendes denken: die Bilder mit sinnvollen Dateinamen versehen. DSC 3980 ist völlig sinnfrei. --AndreasPraefcke ¿! 16:35, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Eucerin

Die Firma Eucerin bittet mich ein FOTO und Ihr LOGO bei WIKIPEDIA zu veröffendlichen.. welche Regel muss ich beachten / oder wie bekomme ich und Wikipdia jezt eine Lizenz dafür  ? --84.235.207.18 17:22, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Siehe Hilfe:Bildertutorial. Der Urheber bzw. die Firma (so sie das rechtlich darf) muss das Foto unter eine freie Lizenz stellen. --AndreasPraefcke ¿! 18:30, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Logo (wenn es das Logo auf [1] ist) hat wahrscheinlich keine Schöpfungshöhe und kann daher hochgeladen werden. Das Foto muss aber vom Rechteinhaber unter eine hier akzeptierte freie Lizenz gestellt werden. -- Timo Müller Diskussion 00:11, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie sieht es eigentlich bei so einem Artikel der fast nur aus zitierten Sprüchen besteht mit dem Urheberrecht aus? Einzelne Zitate sind hier ja zulässig aber fallen die ganzen Sprüche dort noch unter das Zitatrecht? --Fischkopp 18:55, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

LA ist gestellt und auch aus URV-Gründen sinnvoll (siehe auch: Wikiquote), das geht viel zu weit --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:38, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

ACK - das geht zu weit --RalfR 21:04, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

als URV schnellgelöscht --RalfR 21:15, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nur die Liste war URV und der Löschantrag wurde heute erst gestellt. --xls 21:24, 8. Mai 2007 (CEST)
URV wird prinzipiell schnellgelöscht. --RalfR 21:27, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Liste war URV; für den Rest reicht ein Redirect dorthin. Enzyklopädisch war diese Ansammlung von Vermutungen über tiefere Beweggründe der Frequenz einer Gagform im Vorspann einer Fernsehserie jedenfalls nicht. Noch sind wir nicht die en.wikipedia. --AndreasPraefcke ¿! 21:39, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Da war doch sicher noch was rauszuholen. --Toffel 23:20, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
<ironie>Klar, mindestens 2 Lesenswerte und ein Exzellenter.</ironie> -- ShaggeDoc Talk 23:41, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Name einer Universität

hallo,

darf ich als den namen einer universität ("humboldt universität berlin") auf ein t-shirt drucken und dieses verkaufen?

vielen dank!

gruß,

walter c.

--87.123.96.24 22:41, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Dieses Forum ist nur für Fragen, die Wikipedia betreffen. Für alles weitere können und dürfen wir keine Auskunft geben. -- ChaDDy ?! +/- 22:49, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechte von Bilder über Waffen der Deutschen Wehrmacht.

Es geht um die Rechte von Bildern, insbesondere um militärische deutsche Flugzeuge des Zweiten Weltkrieges.

Hier in der Wikipedia wird immer argumentiert, dass der Fotogaph die Rechte an seinen Bildern hat - und das diese Rechte erst 70 Jahre nach seinem Tod verfallen.

Aus meiner Sicht stimmt diese Argumentationslinie nicht für Fotos, die die Deutsche Wehrmacht selbst geschossen hat (ein Nicht-Wehrmachtsangehöriger dürfte sicherlich nur in extremen Ausnahmefällen Fotos schiessen.)

Selbst der Hersteller von Flugzeugen oder Panzern darf diese Fotos nur für den internen Gebrauch benutzen (auch heute noch - Verfassungsschutz uberwacht Mitarbeiter).

Seit 1945 gibt es weder Wehrmacht noch Luftwaffe noch das Dritte Reich. Die Rechtsnachfolger sind Bundeswehr und die BRD. Wenn der damalige Feind Fotos vom Eigentum der Deutschen Wehrmacht gemacht hat - ist es fraglich - ob Ihm die Rechte an diesen Fotos überhaupt zustehen. Vor 1945 hätte das Deutsche Reich sicherlich keine Erlaubnis gegeben. Auch der Rechtsnachfolger, die BRD, hat sicherlich keine Erlaubnis für die Entwendung von Deutschen Flugzeugen gegeben. Wenn man sich z.B. Foto Fw 190D us.jpg - ein deutsches Flugzeug umlackiert mit russischen Stern - aufgenommen von U.S. Truppen - wer hat die Rechte an dem Bild - die U.S. Air Force. Ist das wirklich so ?

Die Bilder aus denm Zweiten Weltkrieg wurden vor über 62 Jahren geschossen und auch veröffentlicht.

Aus meiner Sicht gilt § 72 - Absatz 3

Zitat: "...Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen..."

Frage: Ist es zulässig - hier in der Wikipedia Bilder zu veröffentlichen, die Kriegsgerät (Flugzeuge, Panzer, usw.) zeigen und augenscheinlich vor 1945 (Lackierung) geknipst wurden ?


Wie sieht es mit zivilen Flugzeugen aus (auch Veröffentlichung vor 1945) - wenn der Auftraggeber des Fotographen (bzw. Mitarbeiter im Werk), das Flugzeugwerk, nicht mehr existiert ?


(Ich habe hier Fotos gefunden Focke-Wulf Fw-190 D-9.jpg, die man frei verwenden kann.) --Wiki-IP 01:11, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Deutsche Urheberrecht heißt Urheberrecht, weil es immer beim Urheber (bzw. dessen Erben) liegt und nicht übertragbar ist; Verträge die das versuchen, sind nichtig. Es liegt daher insbesondere nie bei Körperschaften, auch nicht, wenn der Fotograf dort beschäftigt ist. Diese erhalten nur ein ausschließliches Nutzungsrecht, das jedoch immer unauflöslich an den Urheber gekoppelt bleibt. Hört aus irgendwelchen kuriosen Gründen der Inhaber der Nutzungsrechte auf zu existieren ohne einen Rechtsnachfolger zu haben, dann fallen die Rechte automatisch zum Urheber zurück. Der 50jähige Lichtbildschutz ist für nahezu allen Fotographien nicht mehr relevant, da "Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind." (Lichtbildwerk). Dies ist auch für Fotos anzuwenden, die früher entstanden sind, und deren Urheberrechte nach der älteren Rechtslage oder nach dem ganz alten Kunsturhebergesetz bereits abgelaufen waren. Bild:Focke-Wulf Fw-190 D-9.jpg ist also mitnichten PD und muss daher gelöscht werden. Das Eigentum am Fotografierten hat außerdem anders als Du es implizierst mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Urheber ist alleine der Fotograf; wer die Dinge besitzt, die auf einem Foto abgebildet sind, ist irrelevant. Die Antwort auf die Frage "Ist es zulässig" lautet also "Nein, nicht, solange der Fotograf nicht mindestens seit 70 Jahren tot ist". --rtc 03:07, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine mögliche Ausnahme: Der Fotograf hat keine Erben und vermacht seine Rechte einer juristischen Person (so geschehen bei Rudolf Schmidt) - das dürfte aber eher die Ausnahme sein. --RalfR 08:14, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann müsst Ihr aber noch eine ganze Menge an Bildern löschen - Danke für die Antwort.--83.236.59.85 15:11, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie meinst du das? -- ChaDDy ?! +/- 15:22, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Verwendung anderer GNU-FDL-Texte

Theoretisch dürfte es möglich sein Fremdtexte, die unter GNU FDL stehen auch zu verwenden, oder? Das einzige Problem wäre die Versionsgeschichte... Reicht da eine Nennung der ursprünglichen Autoren auf der Diskussionsseite?

--FF-Wonko 08:12, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Versionsgeschichte hat mit der Lizenz nichts zu tun; ihre Übernahme ist weder hinreichend noch notwendig um die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Die Autoren müssen genannt werden, und zwar im Dokument (zu dem die Diskussionsseite nicht gehört). Laut GFDL sollten die Autoren bereits entsprechende Vermerke im Dokument angebracht haben, die beizubehalten sind. Fehlen die entsprechenden Teile im Ausgangsdokument hingegen, lasse Deiner Kreativität freien Lauf, wie Du das realisierst. Worauf es ankommt, ist, dass Du es auf angemessene Weise tust. --rtc 09:39, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe als Quelle "Orginalartikel von ..." mit Link angegeben: B.A.T.M.A.N.#Quellen --FF-Wonko 10:42, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Du hast den Originalartikel aber nicht als Quelle verwendet, sondern teile aus ihm übernommen. Du musst seinen Autor als Autor des Wikipedia-Artikels nennen, nicht als Autor einer seiner Quellen. --rtc 10:54, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe das jetzt so geändert, dass keine Missverständnisse aufkommen dürften.--FF-Wonko 11:23, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Es handelt sich bei dem Bild um einen Ausschnitt von Bild:AlterOrient2.png, das auf den Commons liegt und unter der GFDL lizensiert ist. Da ein Ausschnitt mE eine Bearbeitung ist, sollte dieses Bild ja auch unter der GFDL lizensiert sein, oder nicht? Im Chat wurde gerade darüber diskutiert, ob die Karte überhaupt urheberrechtlich geschützt ist (in DE). Ich neige eher dazu, das das Bild (auch) unter der GFDL lizensiert gehört (selbst wenn es keine SH hat), um den Lizenzbedingungen zu genügen. Doch darf ich, als jemand der die Bearbeitung nicht durchgeführt hat, das einfach nachtragen? In dem Fall ist die "Bearbeitung" so trivial, dass ich das selbst nachmachen könnte, aber im Allgemeinen? --Lychee 11:21, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild des Freistaates Sachsen

Kann mal jemand schauen, ob Bild:Dr_buttolo_gr2.jpg in Ordnung ist? In Sachsen Gibt es doch keine GOV-Freiheit, oder? Kolossos 12:58, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Bild ist nicht ok. Es ist nichtmal der Urheber genannt. Außerdem zweifle ich die Lizensierung an. Ich glaube nicht, dass das Bild unter der GFDL steht. -- ChaDDy ?! +/- 14:44, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

§ 5 Abs. 2 UrhG (D)...

...ist dieser hier anwendbar? Gruß, --Mdangers 13:26, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist ein Werk der Regierung von Osttimor. Ich denke, dass §5 UrhG doch nur für Werke der deutschen Regierung gilt? --Lychee 13:47, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nö, es gilt nach der ganz hM für alle amtlichen Werke. sугсго.PEDIA-/+ 13:55, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
So kann man sich täuschen. Wieder was gelernt! --Lychee 19:13, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Rechte bei Bibliographien aus SciFinder Datenbank

Ich möchte zur Biographie eines Chemikers eine Liste von seinen Patenten und Publikationen in Wikipedia eintragen. Ich habe Patente und Publikationen eines Chemikers (Hermann Zorn) in SciFinder recherchiert. Die Liste aller seiner Publikationen und Patente gibt SciFinder aus in folgender Form:

Mark, Hermann; Petrovicki, Herbert; Zorn, Hermann. Highly polymeric thermoplastic material of metallic properties. Ger. Offen. (1970), 17 pp. CODEN: GWXXBX DE 1912427 19701001 CAN 73:131659 AN 1970:531659 CAPLUS (Copyright (C) 2007 ACS on SciFinder (R))

Zorn, Hermann; Baaz, Katharina. Interfacial chemistry of organophosphorus compounds. IV. Monolayers of n-aliphatic phosphines on poly(tetrafluoroethylene). Kolloid Zeitschrift & Zeitschrift fuer Polymere (1970), 242(1-2), 1165-72. CODEN: KZZPAF ISSN:0023-2904. CAN 74:126306 AN 1971:126306 CAPLUS (Copyright (C) 2007 ACS on SciFinder (R))


Es folgt folgender Hinweis:

CAPLUS: Copyright © 2007 American Chemical Society. All Rights Reserved. (The UK patent material in this product/service is UK Crown copyright and is made available with permission. © Crown Copyright. The French (FR) patent material in this product/service is made available from Institut National de la Propriete Industrielle (INPI).)

Darf ich eine Liste dieser Patente und Publikationen in Wikipedia veröffentlichen? Es ist doch nur die wissenschaftlich übliche Angabe.


Worauf bezieht sich das Copyright der ACS on SciFinder??



Du fragst jetzt nicht ernsthaft, ob du 2(!) bibliographische Angaben kopieren darfst?--Wiggum 15:51, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
es ist unehrlich, hinterhältig und gierig so zu tun, als könnte in jeder der vielen möglichen Welten die Übernahme von 2 bibliografischen Angaben aus einer geschützten Datenbank (siehe Datenbankwerk) bedenkenlos sein. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:38, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, ist es nicht. --rtc 21:54, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich würde übrigens dringend empfehlen, den Datenwust, den die Datenbank da ausgibt, verständlicher zu gliedern und zu erläutern. Dann ist's auch schon nicht mehr so schlimm mit dem Plagiat, wenn Du tatsächlich an der Rechtmäßigkeit zweifeln solltest (ist aber m. E. in dieser Größenordnung völlig in Ordnung). --AndreasPraefcke ¿! 22:29, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Hinweise.
Ich möchte eine ganze Reihe von bibliografischen Angaben einstellen, natürlich nicht nur 2. Die Menge ist sicherlich irrelevant, es geht ums Prinzip. Ich finde folgende Information sehr hilfreich:

http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/98_05_15.htm

Darin: "Zum einen handelt es sich dabei um die urheberrechtlich geschützten elektronischen Datenbankwerke, die gemäß § 4 UrhG Sammelwerke von Elementen, Daten etc. darstellen und sich dadurch auszeichnen, daß der Zusammenstellung eine geistige Schöpfung zugrunde liegt." und weiter: "Um einen unwesentlichen Teil handelt es sich danach, wenn dieser nicht geeignet ist, die Systematik, den Aufbau oder die Auswahl der Datenbank bzw. des Datenbankwerkes abzubilden. Zur Verdeutlichung sei nochmals auf das Kopieren eines Zeitschriftenaufsatzes aus einem Zeitschriften-Datenbankwerk zurückgegriffen. Die Kopie des Einzelelementes Aufsatz spiegelt in keiner Weise das Gesamtwerk wider, in dem sich regelmäßig stets mehrere Zeitschriftenaufsätze nach einer bestimmten Systematik und Auswahl befinden müssen. Somit wird weder in den Urheberrechtsschutz an dem gesamten Datenbankwerk noch in den Investitionsschutz an der Datenbank eingegriffen." Allerdings folgt dann eine Einschränkung, die mir nicht klar wird: "Anders gestaltet sich die Rechtslage bei elektronischen Datenbankwerken, die der Öffentlichkeit ausschließlich über Lizenzverträge angeboten werden. Der Lizenzvertrag erfüllt nicht die Kriterien "durch Veräußerung in Verkehr gebracht" (Kauf, Tausch, Geschenk), so daß nach § 17 UrhG nicht der Erschöpfungsgrundsatz zur rechtmäßigen Weiterverbreitung eintritt." --129.27.220.235 15:47, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

In dem Text geht es imho um die Nutzung von Datenbanken in Bibliotheken, darauf bezieht sich auch die Erörterung der Lizenzverträge. Bedeutsam für uns ist: Übernahme von wesentlichen Teilen und/oder systematische und wiederholte Entnahme sind unzulässig. Ersteres dürfte bei großen Datenbanken für die WP praktisch irrelevant sein, aber auf den zweiten Punkt ist zu achten. Bei Informationen, die in jedem Bibliothekskatalog zu finden sind kann man imho großzügiger sein als bei ganz speziellen Datenbanken, da man bei letzteren die Herkunft viel einfacher erkennen wird.--Wiggum 13:26, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Könnte sich vielleicht mal jemand den Artikel Münch-Bräu Eibau ansehen, zumindestens in der Ursprungsversion stellt er klar eine URV dar, in der jetzigen Fassung ist mindestens ein satz noch wortwörtlich übernommen. Diese Version (Einstellfassung) des Artikels Münch-Bräu Eibau stellt größtenteils eindeutig eine URV von hier bzw. dort da. Durch Umformulieren wurde der Text so geändert, dass er jetzt anders lautet, und die URV eingeschränkt wurde. Vielleicht könnte sich das mal jemand anschauen, der mehr Ahnung von diesem Thema hat als ich. Gruß--Mo4jolo     18:04, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

austauschwiki

Ich habe heute diese Seite entdeckt: http://www.austauschwiki.de/wiki/Liste_PPP_07/08 Ist die Seite irgendwie mit wikipedia zusammenhängend? Und wenn nicht: Wurde von dieser Seite schon Schlechtes berichtet? --77.128.11.239 20:45, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

DIe Seite benutzt lediglich die selben Sowfware wie die Wikipedia, MediaWiki. Im übrigenen scheinen die Texte dort nicht von hier zu stammen, was mit Quellenangabe aber problemlos möglich wäre; siehe WP:WN --schlendrian •λ• 21:06, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ähm, nein. Alles, was mit der GFDL zu tun hat, kann unmöglich problemlos sein. Es müssten mindestens die Urheber des Artikels und der komplette Lizenztext mitangegeben werden. -- Timo Müller Diskussion (der dem Gentleman’s Agreement nie zugestimmt hat) 22:42, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bandlogo „Antestor“: Schöpfungshöhe?

Ist dieses Logo, wenn ich es eigenhändig vektorisiere, mit dem Vermerk auf eine zu geringe Schöpfungshöhe in der WP nutzbar? Ich kenne mich leider mit den Kriterien der Schöpfungshöhe zu schlecht aus und möchte nicht umsonst Arbeit investieren. --D135-1r43 21:07, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, hochladbar, aber nur auf de, commons würdens löschen. sугсго.PEDIA-/+ 21:18, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Da Logos Gebrauchsgegenstände sind, gilt für sie nicht das Kriterium, dass sie eine geringe Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtlichen überstreigen müssen, sondern sie müssen eine außergewöhnliche und überragende Gestaltungs besitzen. Wenn Du Dich mit den Kriterien nicht auskennst, solltest Du das Logo nicht hochladen, denn Du garantierst für die Korrektheit Deiner Einschätzung und trägst die Verantwortung und Haftung dafür. --rtc 21:52, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Lad es hoch und ignoriere die Warnung von rtc. Wenn du einen temporären Account verwendest, spricht nichts dafür, dass dich jemand zur Rechenschaft ziehen kann. Es ist im Zusammenhang mit Logos noch nie ein Benutzer der WP haftbar gemacht worden, soweit bekannt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:43, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das müsste eine URV darstellen. Oder sind Fahndungsplakate amtliche Werke? Wenn nicht, muss es aus den Artikeln raus. -- Timo Müller Diskussion 10:41, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Eindeutige URV, Bild aber auf commons --RalfR 13:18, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das es auf Commons ist, ist mir auch aufgefallen. Ich wollte nur nicht, dass alle auf mir rumhacken, wenn ich das Bild aus den Artikeln nehme. -- Timo Müller Diskussion 17:01, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Fotografie mit unbekannten Urheber aus den 1920 Jahren einstellen

Hallo, ich möchte eine Fotografie aus den 1920 Jahren einstellen, auf der 2 Personen dargestellt sind, die beide seit mehr als 70 Jahren verstorben sind. Das Foto ist von einem unbekannten Fotostudio, wahrscheinlich in Berlin oder Hamburg, aufgenommen worden (zu dieser Zeit waren Privataufnahmen bekanntlich mangels Verbreitung von Kameras nicht üblich :-)).

Der Aufwand, dieses unbekannte Fotostudio zu ermitteln, dann den Angestellten zu identifizieren und diesen ausfindig zumachen, ist meiner Meinung nach nicht zumutbar, so das ich micht hier auf § 66 UrhG stützen möchte, der für anonyme Werke bestimmt, "dass das Urheberrecht bereits 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme erlischt". Das Bild habe ich uch schon 2mal bei Flickr gefunden, unter der CC Lizenz.

Trotzdem wurde es, nach Diskussion, vom Admin Noddy93, der das für einen Scherz hielt, entfernt, was ich ziemlich ärgerlich finde ???

--Blackpiper 17:51, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wann ist das Bild denn veröffentlicht worden? Die Aufnahme ist nicht gleich der Veröffentlichung. -- ChaDDy ?! +/- 18:01, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Versteh nich

Ich habe Genehmigung des Urhebers für Nutzung der Bilder innerhalb Wikipedia bekommen. Versteh überhaupt nicht, warum das nicht ausreichen soll. Urheberrecht wird ja damit nicht mehr verletzt.--Prandr 18:34, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Bilder müssen von jedem zu allen Zwecken genutzt werden dürfen. Verwendung nur für Wikipedia reicht nicht aus. -- ChaDDy ?! +/- 18:37, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wieso versteh ich eben nicht.--Prandr 18:55, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Ziel der Wikipedia ist es, Inhalte anzubieten, die jeder nutzen kann. Eine Verwendung nur in Wikipedia steht dem aber entgegen. Man kann die Bilder, Texte, ... dann nicht weiternutzen. -- ChaDDy ?! +/- 19:00, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
So eine blödsinnige Regel: schon klar, dass man eine Genehmigung haben muss, sonst ist es ja gesetzwidrig. Solche Materiale kann eben JEDER benutzen - wenigstens in Wikipedia. Mit so einem Regel kann es NIEMAND mehr benutzen.--Prandr 01:50, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Jo, ist eine blöde Regel, das haben schon viele festgestellt, geändert wirds leider nicht, da es denen da oben nicht darum geht eine möglichst gute Wikipedia zu schaffen, sondern "freie Inhalte" bereitzustellen (die hätte man zwar auch, wenn man ZUSÄTZLICH nur für Wikipedia lizensierte Inhalte hätte, aber dann müssten sich die Kommerzialisten die die ganze Wikipedia auf eine werbeverseuchte Seite spiegeln ja die Mühe machen das Zeug zu trennen und das kann man den Leuten doch nun wirklich nicht zumuten). --Toon 12:28, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
:( Ja sofern ich weiß, stammt es unmittebar von Jimmy "Jimbo" Wales. Nun dann bin ich derjenige, der ihm erklärt, dass er sich irrt...--Prandr 15:31, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Eine Entwicklungshilfeorganisation könnte "nur Wikipedia"-Medien genausowenig verwenden, das mit den "Kommerzialisten" ist etwas zu kurz gedacht.--Wiggum 15:40, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Von wem den kurz gedacht? IMHO du bist derjenige. wenn wir diese Materialien nicht nutzen, dann können diese Organisationen genauso nicht nutzen. Also mit dem Nichtnutzen helfen wir sie gar nicht, sondern nur schaden der Wikipedia--Prandr 16:13, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Siehe hier. --Noddy93 18:41, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Ziel dieses Projektes ist es nicht einfach nur, eine Enzyklopädie zu schaffen, sondern eine freie Enzyklopädie zu schaffen. Daher sollen hier auch nur freie Inhalte eingestellt werden. Das wir dadurch viele Inhalte nicht nutzen können, ist uns voll bewusst, aber das muss in Kauf genommen werden, wenn wir eine freie Enzyklopädie wollen. Wer diesem Ziel widerspricht, ist hier schlicht und einfach falsch. -- Timo Müller Diskussion 23:38, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Mir ist grad aufgefallen, dass einige Bilder mit dieser Vorlage gekennzeichnet wurden, aber keine Gründe dabeistehen. Wollte nur mal fragen, ob das in Ordnung ist. --Lychee 19:11, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Da scheint es einen Nutzer, der Bilder mit Lizenzverstößen nicht löscht, sondern mit einem {{Ausnahme}} versieht. BildLAs, ihn darauf anspreche und AGF? --sугсго.PEDIA-/+ 20:00, 10. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht an Artikel

´habe nun einen längeren Artikel (zum spannenden Thema Zusammenhangszuständigkeit) geschrieben. Für diesen und etwaige Wiederholungstaten möchte ich nun wissen, ob ich mir vorbehalten kann, dass ich meine Ausführungen mit dem Stand von jetzt anderswo verwenden darf (am besten ohne Zitierobliegenheit). Ich habe nichts dagegen, dass andere meinen Senf zitieren und verwenden wie sie wollen. Ich möchte nur fragen, wie man es anstellt, dass man auf die Arbeit, die man hier reinsteckt, später vielleicht mal bei Aufsätzen in Fachzeitschriften wieder zurückgreifen darf. Vielen Dank ! Hans-Jürgen Streicher 02:48, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

(BK)Als Autor hast du automatisch das Urheberrecht an deinen Texten. Indem du den Text hier gepostet hats, haben wir nun sozusagen eine Kopie davon. Diese Kopie steht unter der GNU-FDL. Du als Autor kannst jeder Zeit neue Kopien von deinem Text ziehen und unter andere (auch unfreie) Lizenzen stellen. Natürlich kannst du die Kopie auch verkaufen oder einer Zeitschrift anbieten.
Prolematisch kann es nur werden, wenn ein Vertrag, den du mit einer Zeitschrift schließt, dir verbietet, den Text noch woanders zu veröffendlichen. Das musst du dann vorher abklären.
Natürlich alles AFAIk und AINAL. --DaB. 02:57, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ein generelles Veröffentlichen unter unfreien Lizenzen ist nicht mehr möglich, da die GFDL an jedermann erteilt wird, und somit nicht nur die Kopien betrifft, die auf das Exemplar der Wikipedia zurückgehen, sondern jedes Exemplar! So kann ich z.B. ein Bild, das ich unter CC-BY gestellt habe, nicht mehr anderswo unter CC-BY-NC-ND veröffentlichen. Was möglich ist, ist weitere Nutzungsmöglichkeiten zu bieten, die nicht bereits in der GFDL enthalten sind (z.B. Verwendung ohne Abdruck der GFDL; aber: bei GFDL2 nicht mehr zwingend für jede Nutzung erforderlich! – oder neue Teile, die in der Wikipedia-Veröffentlichung noch nicht enthalten waren), und für diese weiteren Nutzungsmöglichkeiten zusätzliche Bedingungen (z.B. nur unverändert) vereinbaren. jedenfalls darf eine solche Lizenz keinerlei Einschränkungen beinhalten, die mit der GFDL im Konflikt stehen, d.h. Nutzung, die bereits unter der GFDL erlaubt wäre, nur unter Bedingungen erlauben, die strenger sind als die der GFDL. --rtc 03:05, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Da muss ich jetzt Rtc scharf wiedersprechen. Ich alls Autor darf mit meinem Text machen was ich will. Allerdings, kann ich die GFDL nicht mehr zurückziehen. Das heisst wenn der Anwender denn Teil meiner Arbeit den ich unter GDFL, Lizenzkonform weiterverwendet kann ich nichts dagegen machen, auch wenn ich die Arbeit selber zusätzlich, genau gleich in ein Buch geschrieben hab das unter CC-nc-nd steht. Ich darf ihn auch complett freigeben, was immer noch gestattet den Text unter GDFL zu benutzen. Kurz gesagt, einmal GDFL immer auch GDFL. Ich bin als Urheber allerdings NICHT verpflichtet, darauf hinzuweisen das der Text einmal unter GDFL veröffentlicht wurde. Bobo11 07:59, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Du darfst ihn gerne in einem Buch verwenden, wo Du den Artikel zusätzlich zur GFDL und CC-NC-ND stellst. Das geht, weil die CC-NC-ND Dinge erlaubt, die die GFDL nicht erlaubt (und zwar die Verwendung ohne Abdruck der Lizenz). Aber Du solltest auf die GFDL-Lizensierung hinweisen, alles andere grenzt schon scharf an Schutzrechtsberühmung. Wenn der Text einmal GFDL ist, ist er immer GFDL, und nicht deutlich darauf hinzuweisen, dass ein Text unter der GFDL steht, widerstrebt ganz unabhängig vom rechtlichen dem Sinn der GFDL – der ist nämlich im Gegensatz zu einigen Irrigen Meinungen nicht, die Verwendung so schwer wie möglich zu machen. Anders ist es bei CC-BY. Hier wäre CC-BY-NC-ND wie gesagt nicht mehr möglich, da CC-BY-BC-ND keinerlei Freiheiten beinhaltet, die über CC-BY hinausgehen. Auch habe ich ausdrücklich geschrieben "generelles Veröffentlichen", womit ich meine, dass es eben nicht mehr in allen Fällen, d.h. für alle unfreien Lizenzen geht, und zwar diejenigen unfreien Lizenzen nicht mehr, die mehr Bedingungen als die bereits gegebene beinhalten, ohne gleichzeitig mehr Freiheiten einzuräumen. --rtc 08:23, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Herzlichen Dank erst einmal für die Mühe ! Bin nun leider etwas verwirrt, weil mir die Abkürzungen nichts sagen. Im Ergebnis verstehe ich das hier so, dass 1) ich als Urheber eines Artikels, soweit ich wirklich der Urheber (geblieben) bin, den Text etwa auch in einer Fachzeitschrift veröffentlichen darf und 2) darüber Streit besteht, ob die Zeitschrift bzw. ich als Autor in einer Fußnote darauf hinweisen muss, dass der Text/Teile davon schon (hm was:) bei wikipedia veröffentlicht und/oder einer GNU-Lizenz unterliegend ist, was 3) auf jeden Fall ein Lektorat darauf vorab hingewiesen werden sollte/muss. Ist das so richtig verstanden ? Danke nochmals ! Hans-Jürgen Streicher 08:36, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, Du darfst ihn in einer Zeitschrift veröffentlichen, allerdings sind Verlage in der Praxis sehr feindlich dagegen eingestellt, wenn bereits große Teile veröffentlicht wurden, und erst recht, wenn unter einer freien Lizenz. Hinweisen musst Du auf jeden Fall bei Vertragsabschluss, da es Verkehrssitte ist, dass eben noch keine weitreichende Lizenz erteilt wurde, und der Verlag sonst davon ausgeht, dass das nicht der Fall ist. (sonst gibts später Zoff, wenn plötzlich die Hälfte des Buchs legal bei der Konkurrenz erscheint!) Der Hinweis in der Fußnote, dass Teile unter der GFDL stehen (auf Wikipedia muss nicht hingewiesen werden), ist zwar rechtlich sicherlich ein Streitthema, aber moralisch geboten, wenn man die GFDL, die man für seine Beiträge erteilt hat, wirklich im Geiste unterstützt, lies die Präambel: http://www.gnu.org/licenses/fdl.txt Im Gegensatz zu sonstigen Nutzern musst Du als Autor, im Gegensatz zu jedermann sonst, wenn Du die Teile später verwendest, den übrigen Text nicht unter GFDL stellen, d.h. Du bist als Autor natürlich nicht an Deine eigenen Nutzungsbedingungen gebunden – Du bist nur daran gebunden, sie bei den GFDL-lizensierten Teilen nicht mehr im nachhinein weiter einzuschränken. --rtc 08:45, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die GFDL zurückziehen oder einzuschränken geht nicht, aber an die Pflichten der GFDL (Autorenangabe, Abdruck des Lizenztextes etc.) ist man als Urheber selbstverständlich nicht gebunden, man behält ja die Rechte an dem Text, und räumt nur anderen Leuten unwiderruflich zusätzliche Rechte ein. Daher muss man auch bei einer späteren Weiternutzung nicht angeben, das der Text unter GFDL steht. Was „moralisch geboten“ ist, darüber lässt sich streiten. Es wurde zum Beispiel schon häufig genug behauptet, dass es „moralisch geboten“ sei, Leute, die die Inhalte weiternutzen, zu tolerieren und nichts dagegen zu unternehmen, da das im Sinne einer freien Lizenz sei. Das halte ich allerdings für Unsinn: Es ist gerade nicht im Sinne der freien Lizenz, das sie ignoriert wird, sonst bräuchte man sie ja gar nicht. Zusammenfassung: Du kannst die von dir geschriebenen Texte beliebig weiterverwenden, und bist dabei nicht an die Bedingungen der GFDL gebunden. Allerdings darfst du die GFDL nicht nachträglich einschränken oder zurückziehen. Außerdem musst du, wenn du deine Texte zum Beispiel in einer Zeitschrift veröffentlichen willst, vorher den Verlag darüber informieren, dass der Text bzw. Teile davon schon unter der GFDL veröffentlicht wurden und daher von jedem, der die GFDL einhält, weitergenutzt werden können. -- Timo Müller Diskussion 11:32, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Du behälst eben bei einer Freigabe an jedermann nicht alle Rechte. Du gibst Exklusivrechte kategorisch auf einer ganzen (bei der GFDL sehr großen) Bandbreite auf und verzichtest darauf zugunsten der Allgemeinheit. Dass man etwas gegen Leute, die die Inhalte weiternutzen, unternehmen sollte, halte ich für Unsinn. Freie Lizenzen sind für die Weiternutzung bestimmt. Selbst wenn dabei die Lizenz verletzt wird, muss man immer abwägen: Handelt es sich nur um Kopien, wo die Formalien nicht so toll eingehalten werden? Das ist nicht so wirklich schlimm; es behindert die Freiheiten ja nicht. Wird das Copyleft ignoriert? Das ist nicht unproblematisch. Wird kein transparentes Format angeboten? Da sollte man schon nicht nachgiebig sein und drauf bestehen. Wird DRM verwendet? Hier sollte man sofort eine Abmahnung schicken. Es ist nicht der Zweck, irrelevante kleine Verstöße bei freien Lizenzen zu verfolgen, die nicht wirklich mit ihrem Geiste in Konflikt stehen. Der Lizenzgeber gibt bei FSF-Lizenzen grundsätzlich seine konkludente Einwilligung in Lizenzverstöße, soweit Teile der Lizenz der Freiheit hinderlich sind, die sie sicherzustellenden soll. Jedenfalls ist die Angabe eines proprietären Copyrightvermerks a la "all rights reserved", wie er in der Regel in Fachzeitschriften angegeben ist, im Kontext eines Beitrags, der eigentlich unter der GFDL steht, absolut inakzeptabel. Wer da nicht *fordert*, dass auf die GFDL hingewiesen wird, der sollte auf die Verwendung der GFDL besser verzichten, denn er hat ihre Intention nicht verstanden, und wenn man als Urheber nicht hinter der Intention einer Lizenz steht, sollte man sie nicht verwenden. --rtc 13:07, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich freue mich über jeden, der eine freie Lizenz verwendet, egal aus welcher Intention. Was ein Glück, dass du weder mir noch sonst jemandem vorschrieben kannst, welche Lizenz er verwendet, und welche nicht. Übrigens liegt es durchaus in der Intention des Copyleft-Prinzip, dass die Inhalte weiternutzbar, aber eben nicht gemeinfrei sind. Daher kann ich es nicht ab, dass hin und wieder jemand (damit meine ich weder dich noch jemand anderen bestimmtes) meint, dass man auf die Lizenz nicht zu achten brauche, denn wer eine freie Lizenz nutzt, will, dass jeder mit den Inhalten macht was er will. Das stimmt so überhaupt nicht, auf jeden Fall nicht für die vom mir erstellten Inhalte. Aber eigentlich ist diese Diskussion off topic, es geht um die Frage, ob man als Urheber siene Inhalte nutzen kann, ohne an die Bestimmungen der GFDL gebunden zu sein, und die Frage lautet eindeutig: Ja, man kann. -- Timo Müller Diskussion 18:35, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die GFDL ist sehr wohl mit der Intention geschaffen worden, dass jeder macht, was er will, um es etwas überspitzt auszudrücken. Sie will dem Anwender genau die Freiheiten einräumen, die ihm das Urheberrecht nimmt. Die Lizenzbedingungen dienen dem Zweck, zu verhindern, dass jemand kommt, und versucht, diese Freiheit einzuschränken. Ich habe nicht behauptet, dass man die Lizenz nicht zu beachten braucht; aber die Verstöße gegen Formalitäten, um die es geht, wenn hiesige Eiferer ihre Verwarnungs-Emails verschicken, sind völlig sekundär. --rtc 23:40, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Intention der GFDL wie auch aller anderer Copyleft-Lizenzen ist, dass die Inhalte für alle frei nutzbar sind, also auch kommerziell genutzt und auch verändert werden dürfen, unter der Bedingung, dass auch die veränderten Versionen unter der gleichen Lizenz stehen. (Außerdem müssen bei GFDL und auch den meisten anderen freien Lizenzen die Urheber genannt werden.) Freie Lizenzen wollen das Urheberrecht nicht unwirksam machen, sondern dazu verwenden, dem Urheber die Möglichkeit zu geben, Werke für alle frei nutzbar zu machen, aber dennoch Missbrauch dieser Freiheit verhindern können. Von „jeder darf machen, was er will“, also der Gemeinfreiheit, ist das immer noch ein ganzes Stück entfernt. GNU is not Public Domain. Die GFDL ist wirklich nicht unbedingt die beste freie Lizenz, CC-by-sa ist viel praktischer. Aber das gibt weder dir noch sonst jemandem das Recht, Teile davon für „sekundär“ zu erklären und zu ignorieren bzw. ignorieren zu lassen. Natürlich ist die GFDL kompliziert, natürlich muss man sie interpretieren und natürlich muss man dabei nicht unbedingt alles so eng sehen. Aber sie teilweise komplett ignorieren, weil man es für „moralisch geboten“ hält, ist keine Lösung, sondern schlicht und einfach eine Urheberrechtsverletzung. Und es ist das Recht des Urhebers (Darum ja auch Urheberrecht) dagegen vorzugehen, egal, ob du es für „moralisch geboten“ hältst, das nicht zu tun, oder es gar als „Perversität“ bezeichnet, wenn man es tut. -- Timo Müller Diskussion 00:14, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Bitte lies doch mal die GFDL. Ich "nehme mir das Recht raus", dies als sekundär zu bezeichnen, weil es die GFDL explizit tut, und zwar gleich am Anfang:
The purpose of this License is to make a manual, textbook, or other
functional and useful document "free" in the sense of freedom: to
assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it,
with or without modifying it, either commercially or noncommercially.
Secondarily, this License preserves for the author and publisher a way
to get credit for their work, while not being considered responsible
for modifications made by others.
Beachte das Wort "secondarily", nicht "secondly". Ich habe ausdrücklich gesagt, dass "jeder darf machen" überspitzt formuliert war. Aber "jeder darf machen, solange er andere nicht daran hindert, das ebenfalls zu tun" trifft es schon sehr gut. So weit ist die GFDL nicht von gemeinfrei entfernt, wie Du es hier glaubst. Es gibt Dinge, bei denen stimme ich zu, dass aufgrund Lizenzverstoßes wegen Urheberrechtsverletzung vorgegangen werden muss, und das ist jeder Versuch der Proprietarisierung. Aber Formalitäten, an die sich hier viele so viele krampfhaft klammern, sind wirklich bei der GFDL völlig sekundär. Bei der CC-BY mag das was anderes sein, aber wir sprechen hier über die GFDL. --rtc 00:23, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Da steht aber nicht, dass man den Teil ignorieren darf. Und wieso die CC-by strenger sein soll als die GFDL, verstehe ich auch nicht. Die Pflicht, die Urheber zu nennen, ist zwar nicht Hauptzweck der Lizenz, aber auch alles andere als so unwichtig, dass man sie einfach ignorieren könnte. Ich bestehe jedenfalls darauf, dass man mich als Urheber meiner Werke nennt. Auch wenn du das als „Perversität“ ansehen würdest. -- Timo Müller Diskussion 00:49, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist keine Perversität, sondern ledliglich Eifertum. Als Perversität habe ich lediglich das Vorgehen bezeichnet, die GFDL mit dem Ziel einzusetzen, das Bild in der Wikipedia zu haben, gleichzeitig aber eine sinnvolle sonstige Nutzung effektiv so schwer und unrealistisch wie möglich zu machen. Dies ist eine Perversität, weil es die GFDL als Waffe gegen die Freiheiten einsetzt, die sie eigentlich garantieren soll. Die CC-BY ist strenger als die GFDL bezüglich Namensangabe, weil bei ihr im Gegensatz zur GFDL die Sicherstellung der Namensnennung Primärzweck ist. Man wird also bei der CC-BY von einem Schadensersatzanspruch, bei der GFDL lediglich von einem Unterlassungsanspruch ausgehen müssen, wenn die Namensangabe fehlt. --rtc 00:56, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Einmal mehr sieht man, dass Rtc durch seine Wirrköpfigkeit und seine überspitzten Privatansichten diesem Projekt Schaden zufügt. Die Sache wäre mit dem Hinweis auf die FAQ gegessen gewesen. Ich kann nach meiner Rechtsauffassung das gleiche Werk unter so vielen verschiedenen Bedingungen lizenzieren wie ich möchte, da ich jeweils nur ein einfaches (kein ausschließliches) Nutzungsrecht erteile und dieses sich auf eine konkrete Erscheinungsform (z.B. Bildauflösung) bezieht. Wer das als umstritten sieht, muss auf die Zweckübertragungsregel hingewiesen werden, die auch für die Auslegung von freien Lizenzen gilt. Im dubio pro autore, im Zweifel für den Urheber. Dieser gibt für die Allgemeinheit nur so viele Rechte wie nötig. Wenn für die Allgemeinheit eine niedrige Auflösung unter freier Lizenz vorliegt, dann kann man im Zweifel eben nicht ableiten, dass eine anders lizenzierte bessere Version ebenfalls frei sein soll. Das Copyleft erfasst nur Kinder aber nicht Geschwister ums mit einem Bild auszudrücken. Aber Rtc verwirrt den armen Fragesteller, indem er ohne Not einmal mehr seine nicht konsensfähigen Privatansichten propagiert. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:14, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich hätte nicht gedacht, dass ich dir das einmal sage, aber: Danke und ACK. -- Timo Müller Diskussion 23:44, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]


Die Lizenz bezieht sich nicht auf eine konkrete Erscheinungsform, sondern auf das Werk. Die Beschränkung auf eine konkrete Erscheinungsform wäre eine zusätzliche Lizenzbedingung. Bei einer freien Lizenz mit Zweckübertragung zu argumentieren ist eine Perversität ohnesgleichen. Wenn ich mein Werk nicht wirklich freigeben will, sondern es nur möglichst so in der Wikipedia haben möchte, dass verhindert wird, dass es tatsächlich von der Allgemeinheit auch sinnvoll genutzt werden kann, dann sollte ich es nicht unter die GFDL stellen. --rtc 23:40, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie üblich, verstehst du bei Kritik nicht, was gemeint ist, verdrehst alles und arbeitest mit unsachlichen Begriffen (Perversität). Du solltest von einem Administrator einmal ermahnt werden. Wenn es um freie Lizenzen geht, ist das Werk nur in der konkreten Erscheinungsform präsent. Es ist sehr wohl nachvollziehbar, dass jemand in der WP sein Werk unter freier Lizenz freigibt, andernorts aber kommerziell nutzt. Eine Lizenzauslegung ist keine zusätzliche Lizenzbedingung. Wenn man nicht genau weiss, was Sache ist, also im Zweifel ist, gilt die Zweckübertragungslehre. Dein Eiferertum ändert nichts daran, dass du schlicht und einfach nicht mehrheitsfähig hier bist, auch wenn du noch 100 konfuse Abschnitte ablassen kannst. Nur sehr junge Mitarbeiter und einfältige Gemüter fallen auf dich rein. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:46, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Da muss ich Histo zustimmen: Unter der GFDL stehen mMn nur die Versionen, die der Urheber unter die Lizenz stellt. Und gleich „Perversität“ zu schreien, wenn jemand es wagt, seine Inhalte unter eine freie Lizenz zu stellen, ohne sich dabei zu verhalten, wie du es für „moralisch geboten“ hälst, ist auch alles andere als sinnvoll … -- Timo Müller Diskussion 23:54, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK Histo - ich lizensiere meine Fotos hier GFDL oder cc-by-sa, anderenorts cc-by-nc-sa oder wie auch immer. Das würde genauso für Texte gehen. Der Diskussionsstil von rtc ist oftmals sehr destruktiv, weil unerfahrene Benutzer verunsichert werden. Warum stellst du immer wieder den Konsens in Frage, die hier von der Mehrheit der Benutzer gefunden wird? --RalfR 23:55, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Na es interessiert doch die GFDL herzlich wenig, welche falschen Auslegungen Historiograf vertritt, und es interessiert sie genausowenig, wieviele Leute darauf hereinfallen und diesen falschen Auslegungen konsensmäßig zustimmen. Niemand sagt, dass jemand, der sein werk unter einer freien Lizenz freigibt, es nicht andernorts kommerziell nutzen darf. Er darf es nur nicht mehr unter eine proprietäre Lizenz stellen oder unter eine anderweitig eingeschränktere Lizenz, ohne es gleichzeitig um neue Teile zu erweitern oder irgendwelche anderen oder neuen Freiheiten zu gewähren, für die diese eingeschränktere Lizenz zur Geltung kommt. Ein einmal unter CC-BY-SA lizensiertes Foto kann nun mal nicht mehr unter CC-BY-NC-SA veröffentlicht werden. Ich sage Benutzern, die fragen, ehrlich das, was ich für richtig halte. Es geht hier nicht um Richtlinien, über die wir vielleicht mit Konsens bestimmen können, sondern um Fragen, die für uns überhaupt nicht zur Disposition stehen, auch nicht mit Konsens. --rtc 00:12, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Gottseidank interessiert es auch die GFDL für herzlich wenig, welche falschen Auslegungen du vertrittst. Wenn der Urheber der Allgemeinheit das (einfache) Recht einräumt, das Werk unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, dann kann er das nicht zurückziehen, sehr wohl aber der Allgemeinheit zusätzlich das Recht einräumen, das Werk unter anderen, auch strengeren, Bedingungen zu nutzen. -- Timo Müller Diskussion 00:22, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das kann er nicht, denn dieses Recht hat er schon eingeräumt, als er die das Werk unter den ursprünglichen, freieren Bedingungen veröffentlichte. In jedem Fall führt eine solche Lizenzangabe über den tatsächlichen Status des Werks in die Irre und ist daher abzulehnen. --rtc 00:26, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Doch, das kann ich und ich mache es auch. Wenn ein WP-Mirror mein Bild verwendet, muß er GFDL einhalten. Wenn jemand das gleiche Bild woanders als cc-by-nc-sa findet, darf er es unter dortiger Quellenangabe entsprechend nutzen. Wenn ich das gleiche Bild als gemeinfrei einem Kinderbuchverlag gebe, ändert das nichts an der Sache. Wenn du das verwerflich findest, ist das deine private Meinung. --RalfR 00:38, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das habe ich nicht bezweifelt. Die CC-BY-NC-SA bietet mehr Freiheiten als die GFDL (Benutzung ohne Abdruck der Lizenz) und kann daher zusätzliche Bedingungen für diese zusätzlichen Freiheiten festlegen. Ich bezog mich ausdrücklich auf den Fall, ein CC-BY-SA-Bild nochmals unter CC-BY-NC-SA zu veröffentlichen. Man kann die Bearbeitung eines CC-BY-SA-Bilds (aber nur als Autor, nicht als normaler Lizenznehmer) unter CC-BY-NC-SA veröffentlichen, aber nicht die ursprüngliche bereits CC-BY-SA-lizensierte Fassung. PS: Was ich sage ist nicht "meine private Meinung". Es ist eine Form des ad hominem, so zu argumentieren. Du darfst meine Meinung gerne für falsch halten, aber sie ist nicht mehr "meine private Meinung" als es die private Meinung einer "Konsens"mehrheit ist. Wahrheit ist keine gesellschaftliche Konstruktion. --rtc 00:50, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Na freilich geht das. Ich kann das gleiche Bild in Quelle X als cc-by-sa veröffentlichen und in Quelle Y als cc-by-nc-sa. Das mache ich ganz, wie es mir beliebt. --RalfR 01:03, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
(Gna, 2 mal BK:) Ich fürchte, da irrst du dich: Wenn ich ein Werk verändere, dass unter CC-BY-SA steht, darf ich (als Nicht-Urheber) die veränderte Version nicht unter CC-BY-NC-SA stellen, sondern muss wieder die CC-BY-SA nutzen. Wenn das ursprüngliche Werk aber unter CC-BY-NC-SA steht, kann und muss die bearbeitete Version auch unter CC-BY-NC-SA stehen. Wenn ich nicht wollte, dass meine Bearbeitung kommerziell genutzt wird, wäre es für mich daher gut, wenn das Original (auch) unter CC-BY-NC-SA stünde. Daraus folgt, dass nicht alle Freiheiten der CC-BY-NC-SA in der CC-BY-SA enthalten sind, eine Doppellizensierung daher nicht nur möglich ist, sondern auch für manche Leute nützlich wäre. (Da mir letzteres egal ist, werde ich meine Werke trotzdem nicht unter CC-BY-NC-SA stellen.) Nebenbei hat diese Fragestellung so ziemlich gar nichts mehr mit der Ursprünglichen Frage zu tun. -- Timo Müller Diskussion 01:07, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe nicht behauptet, dass ich als Nicht-Urheber die veränderte Version unter CC-BY-NC-SA stellen darf. Aber ich stimme zu, dass dies einen Fehler bezüglich meiner Aussage offenbart, dass man CC-BY-SA nicht zusätzlich unter CC-BY-NC-SA veröffentlichen könne. Es gilt aber für die CC-BY. Darunter veröffentlichte Werke kann ich im Nachhinein weder unter die CC-BY-SA noch unter die CC-BY-NC-SA stellen, weil beide subsumiert werden. --rtc 01:18, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Halten wir einfach fest: Rtc glaubt, dass er mit seiner Auslegung, die wir anderen als eher eigenwillig sehen, recht hat. Der Fragesteller hat inzwischen das Weite gesucht dank Rtc und seiner Rabulistik, ja, ich denke Rabulistik triffts. Wir sind alle um nichts klüger als um wertlose Spitzfindigkeiten. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:02, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöner Link, man lernt doch immer noch was dazu, das kannte ich noch nicht. --RalfR 01:06, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK und EOD. -- Timo Müller Diskussion 01:07, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

eingescannte Etiketten oder Bierdeckel

Dürfen eingescannte Etiketten oder Bierdeckel, die Marken zeigen, verwendet werden? Das Logo erreicht Schöpfungshöhe. --Carl 02:59, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, aber nicht in der WP veröffentlicht werden, ohne die Freigabe unter einen hinreichend freien Lizenz durch den Ueheber.sугсго.PEDIA-/+ 08:34, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Geht auch eine Freigabe durch den Besitzer der Markenrechte? --Carl 11:42, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Schnappschüsse aus Filmen

Wenn der Film aus den 1930igern (Stummfilm, Doku-Material) ist, kann man davon ausgehen dass Regisseur und Kameramann schon tot sind. Oder müssen sie siebzig Jahre tot sein?

Wie ist das bei Filmen, die digital übertragen und nachbearbeitet wurden? Wer muss dann wie lange tot sein? --Carl 03:13, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Sie müssen 70 Jahre lang tot sein. Colorierte Filme 70 Jahre lang der Bearbeiter. --rtc 03:14, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann sind Bilder aus Filmen jetzt überhaupt nicht verwendbar, weil es keine Filme gibt, die so alt sind, dass die schon 70 Jahre tot sind. --Carl 11:45, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt sicher vereinzelte Filme, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot sind (z.B. die Trickfilme von Winsor McCay), aber das ist eher die Ausnahme. Eine digitale Übertragung (bei der der Inhalt aber nicht verändert wird) schafft keine neuen Urheberrechte. --Toon 12:06, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt einige auch sehr lustige von den Streitkräften der USA produzierte Propagandafilmchen, die wohl PD sind. Teils sogar von damaligen Offizier John Ford gedreht. --sугсго.PEDIA-/+ 12:34, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Sutren-Übersetzungen, neuer Versuch

Meine Anfrage von vor etwa 10 Monaten wurde leider ignoriert. Ich versuche es daher aufs neue: Es geht hier um die Übersetzung eines sehr alten Sutras, die Übersetzungen dürften jedoch wesentlich jüngeren Datums und keineswegs gemeinfrei sein: diese im Artikel selbst und diese zwei auf der Diskussionsseite. Dürfen die hier so voll zitiert werden? --Asthma 04:16, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, wenn es sich um eine Übersetzung handelt, deren Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist. NB: Volltexte sollten, wenn sie gemeinfrei/korrekt lizenziert sind, sowieso nach Wikisource. --Fb78 10:34, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Also heißt es jetzt Versionslöschung beantragen? --Asthma 10:44, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Hab's einfach mal beantragt. Ist zwar schon heftig, aber mir brennt das zu lange bereits auf den Nägeln. Danke für die Auskunft. --Asthma 10:53, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Dürfte das nicht als Zitat zulässig sein? Das deutsche Urheberrecht scheint so etwas zu erlauben: „einzelne Werke“ dürfen „in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden“.--Hannes2 Diskussion  15:43, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein. Erklär das mal dem Verlag oder wer auch immer die Rechte dran hat, dass das ein "Zitat" sein soll. --Fb78 21:08, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Personen der Zeitgeschichte

Ich suche Bilder von Personen der Zeitgeschichte v. a. DDR-Politiker und Raf-Miglieder. Sind denn Fahndungsplakate oder Bilder vom Bundesministerium für Stasiunterlagen "amtliche Bilder" und damit urheberrechtsfrei und vor allem wo bekomme ich die Fotografien? -- Carl Steinbeißer 11:08, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das wird nicht funktionieren. Auch für Fahndungsplakate gilt das Urheberrecht. Erst kürzlich wurden Fotos von Schleyer gelöscht, weil selbst Terroristen Urheberrechtsschutz besitzen. In jedem Fall müssen Fotograf oder Erben zustimmen. --RalfR 11:27, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie ist es dann mit Bildern von DDR-Politikern, i der englischen WP gibt es ein Bild von Erich Mielke das vom Ministerium für Stasiunterlagen kopiert wurde, darf dies verwendet werden? -- Carl Steinbeißer 14:09, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
http://en.wikipedia.org/wiki/Image:EMielke.jpg Dieses? Ja. Klar. Wenn du dafür ne Freigabe vom Urheberrechtsinhaber bekommst. Aber kein Fair Use... // Forrester 14:28, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Will jemand Admin auf den Commons werden? // Forrester 15:04, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Magst Du uns nicht, oder warum wünschst Du uns die Hölle auf Erden? ..sугсго.PEDIA-/+ 15:56, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich schätze, das ist eine rhetorische Frage. Wer Commons kennt, will da nicht Admin werden, wer es nicht kennt, sollte da auch nicht Admin werden. -- Timo Müller Diskussion 16:52, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Selbst wenn ich mich erneut zur Wahl stellte, würde ich wieder nicht gewählt :) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:17, 11. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Damit war gemeint, dass anscheinend jeder dort Admin werden kann....die GFDL-Aktion ist schlichtweg unzulässig. Schon allein aus Gründen der reinen Logik und in Deutschland, weil die Linux-Klausel nur ein einfaches Nutzungsrecht umfasst. // Forrester 00:05, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Siehe dazu auch commons:Commons_talk:Licensing#Changes_to_hundredfold_used_licence_templates.--Wiggum 09:44, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Rob hat das Problem offenbar erkannt...--RalfR 10:00, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
...und meiner Meinung nach völlig klar auf den Punkt gebracht. Bin gespannt, was weiter passiert. --Lychee 12:51, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
So nebenbei gesagt: manchmal frag ich mich wirklich, ob ihr hier inoffiziell Preise an denjenigen verleiht, der am besten über Commons und/oder deren Admins herzieht. sebmol ? ! 12:54, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Sebmol, ohne dieses Dampfablassen kann man nicht bei WP:UF mitmachen und die commons nicht vollkommen ignorieren. PS: Der amtierende Weltmeister im Commonsbashin` ist immer noch rtc, der machts als einziger noch drüben. --sугсго.PEDIA-/+ 13:13, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wieder mal die Panoramafreiheit

Hallo, ich stelle mir gerade die Frage, ob dieses Bild vom Dresdner Hauptbahnhof verwendet werden kann oder ob es gegen Urheberrecht verstößt. Es ist von einem Riesenrad aufgenommen (daher nicht per se panoramafrei). Das dumme ist: Zwar ist das Dach neu gestaltet, hält sich aber weitgehend an die Form der bis 1898 erbauten Stahlbögen. Die gänzlich neugestaltete Kuppel kann man für sich betrachtet sicher noch als Beiwerk sehen. Wie sind die Meinungen dazu? Geo-Loge 12:39, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Meiner Meinung nach hat man sich hier eng an die Vorlage gehalten, auch die Kuppel ist nicht "ganz neu". Dresden ist zwar hinsichtlich Urheberrecht an Restaurationen schonmal negativ aufgefallen aber ich würde hier keinen Aktionismus betreiben. Super Bild übrigens und interessant, dass man die alte Filmschau stehen liess. Die Innenaufnahmen halte ich im Fall der Fälle eher für problematisch.--Wiggum 13:01, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Okay, freut mich zu hören. Das Bild ist natürlich wirklich sehr illustrativ; deswegen frage ich ja ;) Geo-Loge 13:11, 12. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]