Personalausweis (Deutschland)
Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebener Ausweis zur Identifikation eines Bürgers.
Personalausweis in Deutschland
In Deutschland muss nach Gesetz jeder deutsche Staatsbürger, der über 16 Jahre alt ist, einen Personalauweis (kurz: BPA, Bundespersonalausweis) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen Pass besitzt ist allerdings davon befreit (PersAuswG §1, Ausweispflicht). Eine allgemeine Mitführungspflicht für den Personalausweis besteht in Deutschland nicht.
Im Personalausweis sind folgenden Informationen enthalten:
Vorderseite:
- Name
- Vorname
- Geburtstag
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Gültigkeitsdauer
- Unterschrift des Inhabers
- Seriennummer
Rückseite:
- Adresse
- (Körper-)Größe
- Augenfarbe
- Künstlername
- Ausstellende Behörde
- Ausstellungsdatum
Infolge des 11. Septembers wurden so genannte Anti-Terror-Gesetze erlassen, die eine Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken u.a. erlauben. Dies ist sehr umstritten.
Jeder Personalausweis besitzt eine Seriennummer, sie ist in der untersten Zeile auf der Vorderseite angeben. Die Nummer ist in 4 Felder unterteilt:
- Der erste Teil enthält die Behördenkennzahl (Ziffer 1-4) und eine fortlaufende Ausweisnummer (Ziffer 5-9). Die 10. Ziffer ist eine Prüfziffer. Danach kommt ein Buchstabe, der für die Nationalität steht (D=Deutscher).
- Der zweite Teil enthält das Geburtsdatum in der Form yymmtt. Auch hier ist die letzte Ziffer eine Prüfziffer.
- Der dritte Teil enthält den letzten Tag der Gültigkeit des Personalausweises in der Form yymmtt. Danach folgt eine Prüfziffer.
- Der vierte Teil besteht lediglich aus einer Prüfziffer.
Nicht alle Länder haben eine Ausweispflicht. (z.B. USA, GB)
Siehe auch: Seefahrtsbuch