Beurkundung Bei einer Beurkundung durch einen Notar ist dieser für den gesamten Inhalt der Urkunde verantwortlich. Im Gegensatz dazu ist bei einer Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar dieser nur dafür verantwortlich, daß die bezeichnete Person tatsächlich die Unterschrift geleistet hat. Im Rahmen beider Geschäfte bei einem Notar müssen sich die Beteiligen durch gültige amtliche Ausweise ausweisen.