Eigentümer eines Gegenstands ist, wer die rechtliche Verfügungsgewalt über ihn hat, also über seinen Gebrauch, Verbleib etc. bestimmen darf. Der Eigentümer muss dabei nicht identisch mit dem Besitzer dieses Gegenstandes sein.
So kann jemand Eigentümer eines Autos sein, ohne es zu besitzen, wenn zum Beispiel jemand anderes mit diesem Auto durch die Gegend fährt.
Siehe auch: Eigentum