Sozialgesetzbuch (Deutschland)

Kodifizierung des Sozialrechts in Deutschland
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Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist Kodifikation des Sozialrechts. 1969 hat der Gesetzgeber eine Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk vorgenommen.

Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher 11 Bücher.

Das erste Buch ist der Allgemeine Teil, der Verfahrens- und weitere Rechtsvorschriften beinhaltet.

Das zweite Buch ist derzeit nicht besetzt.

Das dritte Buch regelt seit 1998 das Arbeitsförderungsrecht.

Das vierte Buch regelt die gemeinsamen Vorschriften der Sozialversicherung.

Das fünfte Buch regelt das Recht der Krankenversicherungen.

Das sechste Buch regelt das Rentenrecht.

Das siebte Buch regelt das Unfallversicherungsrecht.

Das achte Buch regelt das Recht der Kinder- und Jugendhilfe.

Das neunte Buch regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Das zehnte Buch regelt die Verwaltungsverfahren und den Sozialdatenschutz.

Das elfte Buch regelt die Pflegeversicherung.

Siehe auch: Fürsorge, Sozialamt, Versorgung, Entschädigung, Sozialstaat, Sozialhilfe, Kindergeld, Grundsicherung, Erziehungsgeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Vorsorgesystem, Versicherungspflicht, Krankenkasse