Prokuration

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Prokuration v. lat. prō-cūrō, "besorgen, verwalten", bezeichnet

den vorläufigen Abschluß eines Ehevertrages durch Vermittlung eines Bevollmächtigten (Adel);
den rechtlichen Heiratsakt per procurationem (der nicht anwesende Partner wurde durch einen Bevollmächtigten vertreten, in der Regel erfolgte danach eine nochmalige (kirchliche) Trauung des Paares; um dem Ehekontrakt pro forma Gültigkeit zu verleihen wurde unter Umständen das Ehelager symbolisch abgeschritten)
ehemals das Anrecht eines Bischofs auf Verpflegung an dem Ort seiner geistlichen Funktionsausübung; jetzt eine entsprechende Abgabe
einen Auftrag/ein Mandat, eine Bevollmächtigung oder Vollmacht