Diskussion:27. Juni

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Ich hab´s mal dringelassen, weil insges. wenig Beiträge vorhanden, aber vermutlich lautet die korrekte Ergänzung "... sind nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes verfassungswidrig" Schwach!

Ebenso! -- Robodoc 16:18, 29. Okt 2004 (CEST)