Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Hallo, folgende Zeittafel stand im Artikel zu dieser Buchreihe:

Zeittafel

  • 1940 - (etwa) Die Ildiraner entdecken Klikiss Roboter auf den Eismonden von Hyrillka.
  • 2100 - Peary, Bolboa, Marco Polo - Die ersten Generationenschiffe verlassen die Erde.
  • 2103 - Burton und Caillié brechen auf.
  • 2104 - Amundsen bricht auf.
  • ...
  • 2415 - Estarra Theron wird geboren.
  • 2417 - Celli Theron wird geboren.
  • 2427 - Die Klikiss-Fackel verwandelt Oncier in eine Sonne.

Die Zeittafel wurde 1:1 aus dem Glossar des ersten Bandes herauskopiert und stellt somit meiner Meinung nach eine URV dar. Ist das so richtig und war meine Löschung berechtigt oder war ich zu voreilig?--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:16, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine reine Aufzählung von Fakten, das stellt keine Schöpfungshöhe dar und ist somit keine URV. --RalfR 22:29, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke, dann werde ich es wieder einfügen. Aber lieber einmal zuviel als zuwenig gefragt...--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:38, 24. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das gesamte "Glossar" entfernt, so eine Darstellung aus der Innenperspektive hat nichts in einer Enzyklopädie verloren. Mit Urheberrechten hat das nichts zu tun. --h-stt !? 07:06, 25. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fakten? Naja, das ist eine interessante Interpretation. --AndreasPraefcke ¿! 10:40, 25. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

PD-alt in Gefahr?

Ich wollte nur eben ein klein wenig Panik/Sensibilität hierfür schaffen. Gruß, --Flominator 15:11, 30. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Versteh ich das richtig? Stellen die jetzt Server in Timbuktu auf, um sich gegen Strafverfolgung zu schützen? Commons ist doch kein Offshore-Raubkopien-Refugium! --Fb78 16:38, 30. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Irgendwann werden die schon raffen, dass sich das Problem international verschiedener Rechtsnormen nicht lösen lässt, indem man die Server an einem Ort X aufstellt oder indem man alle PD-Country-Vorlagen killt und nur noch PD-US zulässt. Die WMF wird auch nicht ewig vor marodierenem Universitätspersonal den Schwanz einziehen können.--Wiggum 16:48, 30. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich komme nicht ganz mit. Die wollen Server in irgendeinem Land aufstellen, um keine URV mehr zu haben? Gleichzeitig wollen sie aber das US-Recht verbindlich für alle machen? Irgendwie paradox... -- ChaDDy ?! +/- 17:08, 30. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sealand soll gute Bedingungen für Offshore-Server bieten (und Kunden wie die Commons werden gerade gesucht).sугсго.PEDIA-/+ 19:54, 30. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ach, haben sie etwa den Anwaltsbrief der Chaldej-Erbinnen bekommen? --RalfR 20:20, 30. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, das versteht ihr falsch. Das mit den Servern woannaschda war eher so eine Schnapsidee von Abfallprodukt. Um was es wirklich geht, ist dass die eventuell foundationweit nur noch Inhalte dulden wollen, die nach US-Recht frei sind. Daher wären, wenn ich das recht verstehe, unsere Logos und Panoramafreiheitbilder langfristig gefährdet, ohne dass wir etwas dagegen tun könnten. --Flominator 21:51, 1. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Achso, dass ist ja noch schlimmer. Toll. Und was ist dann mit dem Schutzlandprinzip? Überhaupt, was wollen die dadurch bezwecken? Das zwar die aus en das Copyright verstehen, alle anderen aber keine Ahnung mehr davon haben? Wenn´s soweit kommt, werde ich dieses Projekt nicht mehr bebildern. Und hier Fragen beantworten kann ich dann aus Mangel an Kenntnisauch nicht mehr. -- ChaDDy ?! +/- 22:17, 1. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ins blaue gedacht: Dann sollte der Verein m. E. einen Bild-Server in Deutschland bereitstellen, dessen Inhalte irgendwie (gekennzeichnet) in de.wikipedia eingebunden werden können. Oder gleich die de.wikipedia selbst hosten. --AndreasPraefcke ¿! 20:16, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Naja, ich glaube nicht, dass die Foundation viel von Abspaltungsplänen (oder nennt es von mir aus auch "Unabhängigkeitsbewegung") hält... -- ChaDDy ?! +/- 20:20, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir sind selbst auf der sicheren Seite. Hauptsache "Gleichzeitig wollen sie aber das US-Recht verbindlich für alle machen." bedeutet nicht, dass unsere Regeln aufgeweicht werden. Carl 20:26, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das mit der Dauerhaftigkeit bei Panoramafreiheit

Hallo,

nachdem ein Bild gelöscht wurde, dass ich hochgeladen hatte, eine kurze Frage: Sehe ich das richtig, das Bild1 nicht dauerhaft ist, im Sinne der Panoramafreiheit und Bild2 dagegen schon?

Bild1

Bild2

Spielt es dabei wirklich keine Rolle, ob es im Land, wo die Aufnahme entstanden ist, Panoramafreiheit gilt oder nicht? Z.B. USA/Canada

--Grim.fandango 20:50, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Zu einem Bild 1 vergleichbaren Bild habe ich mich neulich in die Nesseln gesetzt. Bild 2 ist ein Graffiti, die gelten nach deutscher Kommentarliteratur als panoramafrei. Es kommt nur darauf an, in welchem Land du verklagt wirst (siehe WP:BR, das du offenbar nicht gelesen hast). Wir haben uns entschieden, uns nach deutschem Recht zu richten, sonst dürften wir gar keine Bilder unter Panoramafreiheit veröffentlichen, denn natürlich kann ein deutscher Architekt in Frankreich (ohne P.) uns oder dich erfolgreich verklagen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:58, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Doch habe ich gelesen, aber manchmal hat man dennoch nicht alle Informationen parat. Der entsprechende Abschnitt sagt aber aus, dass die Sache bei Aufnahmen im Ausland nicht ganz so "sicher" ist.
Im übrigen ist Bild2 ein Graffiti, dass im Auftrag Rechteinhabers entstanden ist. --Grim.fandango 21:12, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Theoretisch könnte dich ein deutscher Rechteinhaber im Ausland verklagen, wenn du ein von dir in Deutschland aufgenommenes Bild eines deutschen Künstlers veröffentlichst. Das nennt man Forum shopping, deswegen kann man ein gewisses Risiko nie ganz ausschliessen - da das Internet nicht territorial orientiert ist, kann eine Verletzung eines Schutzrechts eben in jedem Land vorliegen. Wir richten uns hier nach dem Recht der D-A-CH-Länder und folgen damit einem auch in der Literatur vertretenen Ansatz, dass das Recht jener Länder zur Anwendung kommen soll, an die sich ein Internetangebot vorwiegend richtet, das sind bei uns sprachbedingt die deutschen Länder. Ob sich dieser Ansatz letztlich sicher durchsetzen wird steht in den Sternen, es ist aber eine pragmatische und gleichzeitig objektiv untermauerte Argumentationsweise.--Wiggum 21:21, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Noch eine Frage: Macht es in diesem Zusammenhang einen Unterschied, ob man die Bilder auf Commons hochlädt? --Grim.fandango 21:34, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Jup, in Sachen Panoramafreiheit werfen die auf den Commons gern der Schreder an. Also möchtest du bei einem Foto bei dem du dich auf die Panoramafreit berufen must (Kunstwerk im öffentlichen Raum, kein Gebäude), das es behalten wird, ist es ratsam es auch auf de: hochzuladen. Bobo11 21:38, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
{2BK}Ja hier auf de.WP werden Löschanträge nicht mit dem d6-Würfel entschieden.;-P Zur Zeit überlegen die Commons komplett auf US-Recht umzusteigen, also gar keine Panoramafreiheit, bisdato jedoch sind panoramafreie Blder nach dem Aufnahmeland erlaubt (also zB aus DACHLIE).sугсго.PEDIA-/+ 21:43, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Syrco, in Panoramafreiheit steht: das gibt es in den USA sehr wohl.
Ich bitte hierzu noch mal um deine Stellungnahme. -- Simplicius 16:49, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Und umgekehrt: Ich kann nicht Bild1 oder irgendwelche Screenshots auf Commons laden und hier einbinden, oder? --Grim.fandango 21:40, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Von Commons habe ich mich weitgehend verabschiedet, aber nach meiner Erfahrung würde das Bild1 dort wohl auch gelöscht. Allerdings ist es eben so, dass fast alle Nutzer dort (ich will mich da gar nicht ausschliessen) von der Komplexität des internationalen Urheberrechts etwas überfordert sind. Daher sind Entscheidungen zu Grenzfällen dort ziemlich stochastisch. Bei Bildern, die ganz offensichtlich hierzulande noch geschützt sind, aber nach US-Recht PD wegen Zeitablauf sind, werden Einbindungen hier häufig revertiert. Eine ganz konsistente Vorgehensweise gibt es aber auch da nicht.--Wiggum 21:45, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Und Fair Use-Bilder... Gibt es die auf Commons? Soweit ich sehe nicht, oder? --Grim.fandango 21:55, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, Fair use wird auch Commons nicht akzeptiert, das muss jede Sprach-WP für sich ausmachen.--Wiggum 21:57, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Antworten. --Grim.fandango 22:02, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Fair-Use-Ausnahme lässt sich auf Commons genau so anwenden, wie die Ausnahme der straffreien Abtreibung auf ein 12jähriges Kind. --rtc 22:34, 2. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Gehts etwas geschmackvoller? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:22, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das war nun wirklich etwas daneben. --RalfR 00:37, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Satire darf das. --rtc 00:58, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne zwar die grundlegenden Regeln, auch Fair Use und Co. Aber die Kategorie Panoramafreiheit wird ja gar nicht benötigt. Würde das Bild auf Commons ohne diese Kat auch gelöscht? Für mich ist ebenfalls unklar, ob es eine Rolle spielt bezüglich der Entfernung/Bildanteil (Beiwerk), oder der Aufnahmewinkel (nicht frontal), oder ob eine bekannte Person mit drauf ist, oder ob es, wie bei der Löschdiskussion gar auf den Artikel oder die Absicht ankommt, in der das Bild verwendet werden soll. Gleiches gilt übrigens auch für Produktabbildungen. Da müsste man sicher viele Bilder hier löschen. Noch besser wäre natürlich hier eine Fair-Use-Regelung. Übrigens liegen die Bilder ja auf einem Server in den USA. Wie sieht es aus, wenn man nur Teile des Plakates sieht, oder das Plakat unscharf ist? --Kungfuman 15:19, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Was willst Du mit einem Foto von einem Plakat, auf dem man das Plakt nicht erkennen kann?!? sугсго.PEDIA-/+ 15:22, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Bild (Kulisse der Häuser) war auch so schön. Wie sieht es mit Bildteilen aus. Prozentzahl? --Kungfuman 15:25, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Es wird kein Bild von einem Plakat benötigt, sonst hätte man das Plakat ja bildfüllend aufgenommen, es geht darum irgendein passendes Bild für den GTA-Artikel (Kandidat exzellenz) zu finden. Deshalb auch die Fragen, ob die Entfernung eine Rolle spielt. --Kungfuman 15:32, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Terminus lautet Beiwerk. Prozentzahlen gibt es nicht, entscheidend ist, ob man sich das Plakat als Bildelement neben dem eigentlichen, zentralen Motiv "wegdenken" kann oder nicht. Allein schon die Tatsache, dass das genannte Bild den Titel "Grand Theft Auto" trägt, beweist, dass es die Absicht des Fotografen war, das Plakat darzustellen und nicht die Häuserreihe. Alles, was unter Beiwerk fällt, wäre zur Illustration des Gegenstands unbrauchbar. --Phrood 15:55, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Aufklärung. Vermutlich kommt es also immer auf den Einzelfall an. Der Name des Bildes (auf Flickr) könnte man ändern bzw eine Neueinstellung erfragen. Bei dem Bild kann man sich das Plakat schon wegdenken. Ein anderes Bild einer Brücke (siehe Artikeldisk) käme auch in Frage und wäre für die Illustration des Spieles brauchbar. Eine vermutete Absicht des Fotografen o.ä. halte ich für bedenklich. Das Bild ist ja nicht von einem Wikipedianer gemacht. Es muss doch objektive Regeln für ein Bild geben (ohne dass es auf den Artikel oder irgendwelche vermeintlichen Absichten) ankommt. Außerdem kommt es bestimmt auf die Entfernung an, da man draußen oft Werbung o.ä. mit drauf hat. Auch die Frage bezüglich Commons ohne Panoramafreiheit ist unklar. Ist eigentlich die Lizenz des Bildes falsch? by:sa müsste verwendet werden dürfen. --Kungfuman 16:12, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Kungfuman: Lad Bild 2 nochmal auf de.WP, wie Histo oben schon zu recht festgestellt hat, ist das in DACH ein panoramafreies Bild. (Du kennst die Sache mit dem Wegwerfnutzernamen, oder?)sугсго.PEDIA-/+ 16:09, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Bild2 war glaube ich noch nicht hochgeladen. Ich werde das auch nicht anonym machen, vor allem wenn hier soviel Unklarheit herrscht. Vielleicht macht es Grim. Was ist zB mit Bild:Ana.b747.pokemon.arp.750pix.jpg ? Ich könnte bestimmt dutzende Bilder nennen, die unklar sind. Ich lade bislang nur auf Commons hoch. Was da längere Zeit bleibt ist sicher. --Kungfuman 16:19, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Es herrscht keine Unklarheit: Bild 2 ist in DACH panoramafrei und kann daher in die de.WP hochgeladen werden. Überall, wo es keine Panoramafreiheit gibt, unterliegt es dem Copyright/Urheberrecht. Wenn Du es anonym (nicht als IP) hochlädst vermeidest Du nur unangenehme Überaschungen, wenn Du mal nach Belgien fährst um Pommes zu essen. Das kann Die aber auch bei einem Bild eines Hundertwasserhauses passieren, die Flamen, Walonen und Deutschbelgier kennen halt keine Panoramafreiheit.sугсго.PEDIA-/+ 16:27, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Kungfuman, mit der Absicht des Fotografen hast Du eine ausgezeichnete Vorstellung davon, worauf es ankommt. Nun ist das kein objektives Kriterium, wie Du richtig erkannt hast, aber wenn Du Dich danach richtest, hast Du die richtige Intuition und denkst in die richtige Richtung. Die objektiven Kriterien für Beiwerk sind, dass die Abbildung des entsprechenden Objekts unwesentlich ist, also weggelassen werden kann, ohne an der Aussage des Bilds irgendetwas zu verändern. Alle interessanten Fälle scheiden also gerade aus; die Ausnahme kann nicht zur Umgehung des Urheberrechts verwendet werden. Wenn sich also etwas ändert, wenn Du einen schwarzen Balken drüber machst, dann ist es kein Beiwerk. Das gilt übrigens auch für den Kontext. Wenn Du ein Foto machst, in dem ein Objekt vorkommt, das bezüglich des fotos allein Beiwerk ist, dann kann das trotzdem eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn Du in der Bildunterschrift oder durch den Kontext allgemein die Aufmerksamkeit des Betrachters auf dieses Objekt lenkst. Ich sehe im übrigen nicht, inwiefern Produktabbildungen im Sinne von Gebrauchsgegenständen problematisch sein sollten. --rtc 17:33, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich wollte ja nur mal nachfragen. Manche Argumente sind schon sehr seltsam. Bei Produktabbildungen meine ich natürlich (auch) welche mit urheberrechtlich geschützten Figuren drauf (s. Pokémon). Auch Figuren an sich, nicht Gebrauchsgegenstände. Ich hatte schon mehrere URV-Fragen, die leider seit Monaten unbeantwortet sind. Oft wird wohl mit mehrerlei Maß gemessen, aber ich will hier keine Massen-LAs stellen, sonst bin ich noch der Troll. Und dann soll man noch eindeutige Fälle anonym hochladen. --Kungfuman 20:05, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildrechte und Bildqualität

Liebes Wikipedia Team,

ich bin Assistentin am Geographsichen Institut der Uni Bern und die Lehrstuhlinhaberin ist Herausgeberin der Deustchen Ausgabe des Buches "Humangeographie", welches 2007 in erneuter Auflage erscheint. Innerhalb dieses Lehrbuches gibt es insgesamt 12 Kapitel rund um Themen der Geographie unter anderem zum Thema Naturrisiken. In diesem Zusammenhang würden wir sehr gerne die Satellitenaufnahme der Elbe vor und während der Flut von Wikipedia benutzen (http://de.wikipedia.org/wiki/Elbehochwasser_2002).

Nun haben wir zwei Anfragen: Erstens: wie geht das mit den Rechten aus und Zweitens bräuchten wir für den Buchdruck eine hohe Qualität des Bildes. Wie muss ich jetzt verfahren, an wen muss ich mich melden.

Lieben Dank und einen schönen Tag Jeannine Wintzer

--130.92.9.56 11:42, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die sind eine freundliche Spende der NASA, auf deren Website gibt es noch eine höhere Auflösung ([1], ansonsten einfach an deren Bildarchiv wenden, die könnten qualitativ besser Dateien gegen geringe mäßige Gebühren auf Lager haben. Die WP muss jedoch gar nicht erwähnt werden. PS: Die Bilder sind wohl gemeinfrei.sугсго.PEDIA-/+ 11:53, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das zweite Bild gibts hier gratis in hoher Auflösung: http://veimages.gsfc.nasa.gov//3584/elbe.L72002232_lrg.jpg --RalfR 12:14, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Dazu ist noch zu erwähnen, dass diese Bilder grundsätzlich in den USA Public-Domain sind, weil es dort eine gesetzliche Regelung für Werke der US-Regierung gibt. Grundsätzlich gilt diese Regelung nur in den USA, aber wir gehen davon aus, dass, weil hier der Gesetzgeber selbst der Rechteinhaber ist, das Gesetz außerhalb von Amerika als Lizenz gültig ist. Das wurde aber noch nie gerichtlich bestätigt (hauptsächlich deshalb, weil die US-Regierung gegen die Nutzung im Ausland nicht vorgeht, was umgekehrt so interpretiert werden kann, dass sie die Sache auch so sieht). Das ist aber nicht unumstritten. Bevor Du also die Bilder auch in Veröffentlichungen verwendest, die außerhalb der USA erscheinen, solltest Du gegebenenfalls in Erwägung ziehen, mit einem Anwalt zu sprechen und die NASA zu fragen. --rtc 17:43, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Term of Use erlauben positiv eine Nutzung unter Quellenangabe: "NASA Terms of Use -For all non-private uses, NASA's Terms Of Use are as follows:
The imagery is free of licensing fees
NASA requires that they be provided a credit as the owners of the imagery

Visible Earth Addendum
br>Beyond the NASA Terms, the Visible Earth team requests, but does not require:
The Visible Earth be provided a credit as the location that the imagery was found at
A URL be provided, either to the Visible Earth (http://visibleearth.nasa.gov/) or to the page providing the link to the used image." Also ist das mit PD-US hier egal, eine Anfrag bei der Nasa wäre aber trotzdem eher antzuraten.sугсго.PEDIA-/+ 18:43, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild eines Künstlers im eigenen Besitz

Es geht um die Rechte an einem künstlerischem Werk/Gemälde, dessen Besitzer ich bin. Inwieweit habe ich mit dem Erwerb des Bildes - ohne weiteren Vertrag - vom (noch lebenden) Urheber/Maler die Rechte an diesem Bild, z. B. zur Vervielfältigung oder Verbreitung erworben? Darf ich eine eigene Fotografie "meines" Bildes unter GNU-Lizenz veröffentlichen? --Bücherhexe 12:48, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wir treiben hier keine Rechtsberatung, aber nehmen wir mal an, Du willst das Bild in die de.WP hochladen. Das geht leider nicht, da Du durch den Kauf eines Bildes ohne weitere vertragiche Regelung lediglich Eigentümer des Bildes, jedoch nicht Inhaber der nötigen Verwertungsrechte wirst. Du kannst Dein Original verkaufen, verbrennen an die Wand hängen oder an ein Museum verschenken, freigeben kannst Du das in dem Bild verkörperte Werk aber nicht.sугсго.PEDIA-/+ 13:06, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Antwort, ich hab's befürchtet. :( - Übrigens ging es mir tatsächlich nur um ein mögliches Hochladen bei de.WP bzw. Wikimedia, ich wollte die Frage nur möglichst klar formulieren. Grüße --Bücherhexe 13:25, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Beanstandete Lizenz bei Bildern zu den Artikeln Carl Heuer und Haus Heyde

Ich weiß nicht, warum die Lizenzen als nicht ausreichend beanstandet wurden und was ich zur Abhilfe tun soll. 1. Im Artikel Carl Heuer handelt es sich um Werke des Künstlers Carl Heuer, die ich von ihm gekauft habe (oder die er mir geschenkt hat). Ich habe für Commons diese Werke, die in meinem Eigentum und Besitz sind, selbst fotografiert. Der Künstler und seine Frau sind inzwischen über zehn Jahre tot. Sie haben einen Sohn und Enkel. Bei der großen Produktivität des Künstlers wissen diese überhaupt nicht, wo überall seine Werke zu finden sind. 2. Die Luftaufnahme im Artikel Haus Heyde ist nach mündlicher Auskunft des Landesvermessungsamtes von Nordrhein-Westfalen in Bonn (T.0228/846/xxxx) frei, wenn sie für Wikipedia benutzt wird und ein Link zum Amt "www.lverma.nrw.de" gelegt wird. Das habe ich getan. Dies ist auch nachzulesen in der Broschürte "Landesvemessung NRW. Produkte und Dienstleistung 2006/2007" S. 102. Josef Cornelissen

--Josef Cornelissen 12:24, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Du brauchst die ausdrückliche Freigabe, die Werke unter eine freie Lizenz zu stellen oder sie müssten Dir die vollständigen Verwertungsrechte übertragen haben, dies geschieht aber bei Käufen von Kunstwerken nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ansonsten bräuchtest Du die Freigabe durch die Rechtsnachfolger im Urheberrecht (also des/r Erben). Bezüglich der Luftaufnahme: Eine Freigabe für die Wikipedia genügt nicht, das Bild müsste entweder nicht urheberrechtlich geschützt oder aber unter einer ausreichend freien Lizenz freigegeben worden sein. Ich schau aber noch mal auf die Seite, ob das hier nicht ausnahmsweise zutrifft. sугсго.PEDIA-/+ 15:32, 3. Mai 2007 (CEST) PS: Bitte keine Telefonnummern Dritter hier veröffentlichen.[Beantworten]
"Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangabe gestattet.
Die Verwendung der zum Herunterladen angebotenen Bilder ist ausschließlich für Zwecke der aktuellen Presseberichterstattung gestattet.
Die Genehmigung zur Publikation der Webseiten kann die Redaktion erteilen (Impressum).

Weiterhin können Bilder, Grafiken, Text- oder sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen." Das reicht leider nicht. Bitte in Zukunft immer die fraglichen Seiten und Bilder verlinken (S0: [[:Bild:Bildname.jpg]]. sугсго.PEDIA-/+ 15:36, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für die Antwort. Ich wusste einfach nicht - und da bin ich wohl nicht der einzige -, dass ich das Bild eines anderen, obwohl es mir gehört, zwar zerstören, verkaufen oder verschenken, nicht aber ohne weiteres hochladen darf. Ich verzichte jetzt zunächst einmal auf das Einstellen der Bilder. Im Fall Haus Heyde würde ich aber gern die Luftbildaufnahme bringen. Das Landesvermessungsamt stimmt ja grundsätzlich zu. Was müsste ich hierfür konkret tun?

--Josef Cornelissen 19:00, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Lizenzen "für Wikipedia" sind 'verboten' hier. Der BEtreiber der Wikipedia stellt den Speicherplatz nur unter der Bedingung zur Verfügung, dass bezüglich Personenkreis, der die Inhalte nutzen darf, bezüglich kommerzieller Nutzung und bezüglich Bearbeitung keinerlei Einschränkungen bestehen. --rtc 19:09, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Es ist schon dreist, dass Leute WP:BR ignorieren --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:16, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage

Spricht etwas gegen die Verwendung von Bildern von der Internetseite www.welfen.de, wenn es sich wie hier um Fotos von Bildern handelt die keine Schutzrechte mehr besitzen. Welche Lizensierung ist in dem Fall zu verwenden? Wie ist es wenn ich historische Landkarten, deren Originale ebenfalls kein Urrheberechtsschutz mehr haben, von fremden Webseiten nutzen möchte? Tönjes Disk. Bew. 15:44, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn es tatsächlich kein Urheberrecht mehr an den Werken gibt, kannste Du sie hochladen. Richtige Lizenz ist {{Bild-PD-Kunst}}. Damit keine unberechtigten Abmahnungen kommen (einge Süddeutsche Hochschulen haben sowas schon mal versucht), kann man einen Wegwerfnutzer benutzen. sугсго.PEDIA-/+ 16:02, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Und die Foundation hat natürlich sofort löschen lassen. -- ChaDDy ?! +/- 16:14, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Aber nicht in Bezug auf Bild-Pd-Kunst, oder? --Raymond Disk. Bew. 19:05, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Bislang nicht. -- ChaDDy ?! +/- 19:37, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Schriftsteller Urheberrecht

Wien, 03. Mai 2007

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich - Werner Kittl - wohnhaft in Österreich bin Hobbyschriftsteller. Wikipedia ist wirklich sehr sehr toll. Sie helfen mir bei meinen Nachforschungen im Bereich Geheimnisse der Geschichte sehr.

Nun habe ich eine Bitte an Sie: Darf ich bitte auch das eine oder andere von Wikipedia in meinen literarischen Werken, welche aber noch lange nicht fertig sind schreiben und später veröffentlichen? Sie würden mir damit einen großen Gefallen tun, wenn Sie mir dies gestatten würden. Selbstverständlich werde ich - unter anderem - Wikipedia lobenswert erwähnen.

Ich danke Ihnen im voraus.

Mit netten Grüßen aus Österreich

Werner Kittl


--80.108.102.108 16:27, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung. Für eine Nutzung in einem buch sind die Lizenzbestimmungen nicht besonders günstig, aber es ist machbar. In Frage kommt aber auch ein Großzitat, wenn sich das Buch inhaltlich ausreichend mit dem Artikel auseinander setzt. --h-stt !? 17:49, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn nur Fakten und Informationen übernommen und in eigener Sprache formuliert werden, und nicht Teile des Artikels kopiert werden, dann gibt gibt es keine Beschränkungen. Wenn nicht, dann muss das Buch unter die GFDL gestellt werden. Großzitat geht nicht, es sei denn es handelt sich um eine wissenschaftliche Analyse von Wikipedia-Artikeln. Davon ist aber bei der Beschreibung absolut nicht auszugehen. --rtc 18:02, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

US-PD (Image:Douglas Mawson.jpg)

Kann man folgendes Bild von Commons (Image:Douglas Mawson.jpg) auch auf dem deutschsprachigen Wikipedia integrieren? Bei Lizenzinformationen steht nämlich ua. "This image might not be in the public domain outside of the United States (this especially applies in Canada, China (not Macao or Taiwan), Germany or Switzerland). The creator and year of publication are essential information and must be provided. See Wikipedia:Public domain and Wikipedia:Copyrights for more details." --schmechi 19:47, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Lies es so: This image is not in the public domain in all countries outside of the United States. --rtc 20:12, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Bild müsste folglich auf den Commons gelöscht werden und strenggenommen auch auf en (die representiert ja nicht nur die USA). -- ChaDDy ?! +/- 20:21, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun ja, standardmäßig ist das Bild ja durchaus in vielen Ländern PD, wegen des Schutzfristenvergleichs. Dieser kommt eben nur in einigen Ländern, wie Deutschland, nicht zur Anwendung, wegen spezieller Staatsverträge. Wenn Commons auf jede lokale Spezialität Rücksicht nehmen würde, dann wäre Commons nicht mehr praktikabel. Es gibt größere Probleme, z.B. Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Denmark50, Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Sweden-photo und Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Polish --rtc 20:42, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Na ok. Aber wenigstens die Vorlage:Geschützt müsste doch rein, oder? -- ChaDDy ?! +/- 20:57, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Oh, PD-Polish mal wieder. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich da was ändert? Was solls, ich hab mein vote mal abgegeben.--Wiggum 21:01, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich vote da nicht mehr, weil ja nur englische Stellungnahmen aktzeptiert werden. Irgendwann wird das den commons ganz böse auf den Fuß fallen. --RalfR 23:16, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Muss man das ernst nehmen? Meiner Meinung nach fällt das unters Zitierrecht bzw. ist losgelöst vom Kontext des Sketches überhaupt nicht schützenswert. Was meinen die Experten? --Zinnmann d 20:58, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Zitatrecht ohne Quellenangabe sicher nicht. Ob es geschützt ist weiß ich nicht. Aber sehr enzyklopädisch ist es wohl nicht. -- Timo Müller Diskussion 21:59, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Um welchen artikel geht es da überhaupt? --rtc 22:02, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Fuck. Sorry :-) --Zinnmann d 22:24, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Sorry, ich blicke nicht durch. Wo wurde dort etwas gesperrt und um welchen Edit bzw. Teil des Textes geht es genau? --rtc 22:30, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel verletzt keine Rechte. Zum Vergleich der Sketch von Monty Python --Phrood 23:22, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildern von Orden

Könnte da mal bitte jemand mit mehr Ahnung als ich (Histo, rtc z. B.) seine Meinung kundtun? -- ChaDDy ?! +/- 21:43, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildschirmfotos von Textmodusprogrammen und MS-Windows-Fensterdekorationen

Ist bei Bildschirmfotos von Textmodusprogrammen eine Schöpfungshöhe gegeben? Konkret geht es um Bild:CharbasedUserInterface.gif. Außerdem frage ich mich, ob die Windows-Fensterverzierungen nun gestattet sind oder nicht, die etwa bei Bild:FreeXP.png und anderen Bildern zu sehen sind. --RokerHRO 21:44, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Beide Bilder sind nach deutschem Recht ok, da keine Schöpfungshöhe gegeben ist. Allerdings hat das zweite Bild auf den Commons nur geringe Überlebenschancen, da Schöpfungshöhe nur in de gilt. -- ChaDDy ?! +/- 22:04, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Gilt dies eigentlich auch für Bild:Newsgroup.png? Man sieht ja eindeutig das Windows XP-Design, sowie Pictogramme. --Kungfuman 10:33, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Großlogen-Logos

Ich würde gern die Artikel von internationalen Großlogen zur Illustration mit ihren Logos ausstatten. Macht das Sinn, oder widerspricht dies den Regeln der Wikipedia? Ich denke z. B. an tr:Resim:Locaamblem.gif. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:11, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Richtlinien tolerieren Logos, die in Deutschland PD sind, weil sie kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" zeigen bzw. keinen "höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad [..] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]" (Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Werke der angewandten Kunst). Ob das der Fall ist, musst Du auf eigene Verantwortung und Gefahr hin entscheiden. --rtc 22:18, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das verlinkte Logo hat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 22:20, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die hat es sehr wohl, nur genügt das eben im Spezialfall der angewandten Kunst noch nicht für urheberrechtlichen Schutz. --rtc 22:22, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke, ich glaube, damit kann ich arbeiten: Ein komplett neues Logo wäre grenzwertig, aber dieses Logo der türkischen Großloge verwendet das alte bekannte Winkelmaß und Zirkel, fügt Text und einen Kreis hinzu und ist zudem fast hundert Jahre alt. Naja, im Zweifel wird es eben gelöscht. Aber ich werde es aus diesem Grund dann erst mal nur auf die deutsche Wikipedia hochladen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:24, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Diese Denkweise denkt auf Basis der Schöpfungshöhe, aber das ist falsch und irrig bei Logos. Das Kriterium bei Gebrauchsgegenständen wie Logos, Zahnbürsten, Schmuch und ähnliches ist nicht die Schöpfungshöhe, sondern die Frage, ob sie eine derartig außergewöhnliche und überragende Gestaltung haben, dass sie eine künstlerischen Wert besitzen der weit über den Gebrauchswert hinausgeht, d.h. dass man von einem Werk der angewandten Kunst sprechen kann. --rtc 22:28, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Histo erzählt das zwar immer etwas anders, aber auch gut. @Liberaler Freimaurer: Bitte Logos nur auf de hochladen, denn Commons akzeptiert keine Logos. -- ChaDDy ?! +/- 22:30, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
quetsch! Guter Hinweis, danke! --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:35, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, weil Histo den Begriff Schöpfungshöhe synonym mit Werkhöhe verwendet. Ich hingegen verwende den Begriff einheitlich; die Schöpfungshöhe beginnt für mich bei Gebrauchsgegenständen dort, wo sie geschmacksmusterfähig sind, und wo sie urheberrechtlich geschützt wären, wenn es keinen gesonderten Geschmacksmusterschutz als lex specialis gäbe. Wenn man das nicht macht, läuft man gefahr, Leute irrezuführen, wenn man nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Schöpfungshöhe im Histo-Sinne nicht einheitlich ist, sondern "dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen [wird]" --rtc 22:34, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Da jetzt bei diesem exemplarischen Emblem nur das uralte bekannte Symbol von Winkelmaß und Zirkel verwendet wurde, dürfte hier kein künstlerischer Wert vorhanden sein. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:40, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Du hast es leider noch nicht ganz verstanden. Es genügt nicht, dass künstlerischer Wert vorhanden ist, sondern er muss außergewöhnlich und überragend sein. Er muss den Gebrauchswert deutlich übersteigen. --rtc 22:42, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
quetsch! Mit kein [...] Wert meinte ich implizit nicht außergewöhnlich. Der Umkehrschluss wäre natürlich falsch. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:03, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist mir schon klar. Ich persönlich z.B. würde jedoch dem Bild nicht völlig jeglichen künstlerischen Wert absprechen. Deshalb weise ich darauf hin. Wenn Du meinst, es sei nicht außergewöhnlich, dann ist das ja gut so, und ich möchte dem nicht widersprechen, nur sei Dir bewusst, dass Du das im Falle eines Falles nicht gegenüber mir, sondern gegenüber dem Zeichner verteidigen musst. --rtc 23:08, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich kann dazu nur sagen, dass ich von Rtc selten etwas überzeugendes gelesen habe. Das Konzept Schöpfungshöhe ist universal auf alle Werkgattungen anwendbar. Man lese dazu die Kommentierung zu § 2 etwa bei Schricker, UrhR 3. Aufl. 2006. Für die Unterscheidung von Rtc, die wie üblich sektiereisch ist, würde ich gern eine Reihe von belegen aus der Fachliteratur sehen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:50, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich definiere das Konzept nicht deshalb anders, weil es in irgendwelcher Fachliteratur so definiert ist, sondern weil es hier, in der Wikipedia, so zu weniger Missverständnissen führt. So lange wir uns einig sind, wo der urheberrechtliche Schutz beginnt, ist es völlig irrelevant, in welcher Bedeutung wir bestimmte Worte verwenden.--rtc 22:54, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Falls ein Werk außergewöhnlich oder überragend wäre, könnte man doch auch von einer relevanten Schöpfungshöhe sprechen. Selbst dann, wenn diese "Schöpfung" nicht vorgesehen wäre. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:03, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Selbstverständlich, das tue ich ja auch. Man kann aber bereits von einer Schöpfungshöhe sprechen, wenn es weder außergewöhnlich noch überragend ist, aber immer noch geschmacksmusterfähig. Nur genügt das eben nicht für einen urheberrechtlichen Schutz. --rtc 23:09, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Verstehe. Danke für den Hinweis. Ich hatte zwar ein Semester Urheberrecht auch im Studium, aber das sind doch Dinge, mit denen wir uns überhaupt nicht auseinandergesetzt haben.
Danke auch an Chaddy, der die entsprechenden Bausteine in deb Bildern gesetzt hat. Ich werde sie mir merken. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:26, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok. aber beachte, dass das nur für Gebrauchsgegenstände (angewandte Kunst) gilt. Überall sonst ist die "Kleine Münze" geschützt. Bei bildender Kunst z.B. kann schon ein schwarz angemaltes Blatt Papier geschützt sein (Image:Black square.jpg), zumindest so weit, dass man keine schwarzen Blätter verkaufen darf mit der Behauptung, es handle sich um die Kopie des Werks des entsprechenden Künstlers. --rtc 00:32, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke, mir ging es ja gerade speziell nur um diese Logos, die noch nicht 100 Jahre alt sind. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:24, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die, die schon 100 sind, sind, wenn der Urheber unbekannt ist, PD. Ist der aber bekannt, sind sie 70 Jahre nach dessen Tod PD. -- ChaDDy ?! +/- 15:34, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die 100-Jahre-Regel steht so aber auch nicht im Gesetz, wir nehmen das nur als Richtlinie, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber 100 Jahre nach dem Erscheinen des Werkes noch lebt, recht gering ist. -- Timo Müller Diskussion 16:29, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist mir bekannt. -- ChaDDy ?! +/- 17:43, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist falsch. Die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich genau 0.5. Wir tolerieren solche Bilder auf die Verantwortung und die erhöhte Gefahr des Hochladers hin, im vollen Bewusstsein dass im Schnitt jedes zweite davon faktisch URV ist. Erst 150 Jahre nach Veröffentlichung ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber noch nicht länger als 70 Jahre lang tot ist, vernachlässigbar klein. --rtc 17:55, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Gibt's das?

[2] Jemand, der lange nach Kraus' Tod überhaupt geboren wurde, kann schlecht das Urheberrecht an einem Foto von Karl Kraus besitzen, oder? Vorlage ist nämlich ein mir zufällig bekanntes, identisches Foto. ҉ 12:12, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich weiß nicht, ob es dasselbe Foto ist, aber bei uns hatte Benutzer:Der "Bugaev" damals eine Karl-Kraus-URV hochgeladen und behauptet, er hätte die Rechte daran. --Streifengrasmaus 12:20, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Commons-Problem. --RalfR 12:55, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Auge drauf - ein Legastheniker hat das jetzt bei Karl Kaus eingestellt. ҉ 13:00, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Derivative-Marker und gut is. --Wiggum 13:07, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte setze dem Uploader dann auch den Hinweis auf seine Diskussionsseite. Ich habe das jetzt nachgeholt und das Foto zugleich gelöscht. --Raymond Disk. Bew. 12:52, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

russisches Firmen-/ Markenlogo in der deutschen WP bzw. WP Commons, von mir selbst vektorisiert

Ich habe von der russischen Flugallianz AiRUnion das Logo von einem Foto selbst als Vektorgrafik nachgezeichnet, um es eigentlich in der Commons einzustellen. Da dort aber Logos nicht unbedingt erwünscht sind habe ich es erstmal in die deutsche WP geladen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Bild mit der richtigen Lizenz und beschriebung versehen habe. Ich habe mich an anderen Logos russischer Firmen orientiert. Könntet Ihr bitte mal hier nachschauen und Euch zur Rechtmäßigkeit äußern?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:AiRUnion.svg

Ich habe auch ein ähnliches Kommentar dort in der Diskussion hinterlassen. Kann ich das Logo so lassen, oder muss ich es löschen und unter einer anderen Lizenz hochladen, oder darf ich es gar nicht, da ich ein Logo eines Markenrechtsinhabers nachgezeichnet habe? --Fremantleboy 12:49, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe das als völlig korrekt an. --RalfR 12:54, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das passt so. -- ChaDDy ?! +/- 15:11, 4. Mai 2007 (CEST) (der sich einen Monat lang von dieser Seite fernhalten soll)[Beantworten]

Grundrisszeichnungen von Gebäuden

Hallo zusammen, ich würde gerne eine Grundrisszeichnung einer Kirche scannen und hochladen. Es handelt sich dabei nicht um den Originalgrundriss des Architekten sondern um eine "Nachzeichnung" aus den 1950er Jahren, da die Kirche seit 1482/87 gibt. Kann ich das ganze hochladen, ober verstößt dass gegen das Urheberrecht des Nachzeichners? Vielen Dank für die Antwort --kandschwar 17:42, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Was verstehst du unter nachgezeichnet? Einfach die Originalpläne noch mal genauso hingepinselt, oder komplett neu gezeichnet? -- ChaDDy ?! +/- 19:47, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das steht leider bei der Abbildung die ich habe nicht dabei. Allerdings stammt die Kirche wie schon erwähnt aus dem Jahre 1482. Inwieweit die damaligen Pläne mit der Nachzeichnung übereinstimmen weis ich nicht. Das einzige was neu in der Karte ist, ist das Wort Sakristei und eine Maßstabskala in Metern. Gruß --kandschwar 19:54, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Solche Karten akzeptieren wir gerne (wie immer, auf Deine Haftung). --rtc 19:57, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Messergebnis, auf dem der Grundriss beruht, ist frei, da Fakten nicht geschützt sind. Schon bei einer geringen Veränderung der Vorlage ist kein Schutz (falls überhaupt vorhanden, trotz kleiner Münze) mehr gegeben. Vergleichbare Fälle hatten wir bereits. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:59, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke. Gruß --kandschwar 20:06, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Naja gut, die Originalpläne sind ja auch schon wieder recht alt. Ich glaube kaum, dass der Architekt noch lebt. -- ChaDDy ?! +/- 21:43, 4. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe mal die Zeichnung hochgeladen, schaut es euch bitte mal an und falls Ihr eine Schöpfungshöhe erkennen könnt, könnt ihr es auch direkt löschen. Vielen Dank und Gruß --kandschwar 15:17, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Geerbtes Familienfotoalbum - Urheber nicht immer feststellbar

In geerbten Fotoalben meiner Familie habe ich ein interessantes Foto aus dem Jahr 1920 gefunden (Amerika-Auswanderer gehen an Bord eines Schiffes des NDL). Vermutlich hat mein Urgroßvater, der damals in diesem Bereich arbeitete (gestorben 1965) das Foto gemacht. Seine Urheberschaft ist aber nicht 100% sicher, genauso gut könnte dieses Foto ihm geschenkt oder verkauft worden sein. Es ist nur ein Papierabzug vorhanden, kein Negativ. Wie sollte ich mich verhalten, hochladen ja oder nein; wenn ja, mit welcher Lizenz?

--Ignatius 10:52, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn Du doch noch sicher feststellen kannst, dass das Foto von Deinem Uropa ist und Du sein Erbe bist, kannst Du es freigeben. Nimm bitte nicht als einzige Lizenz GFDL, die ist für Fotos und andere Mediendateien eigentlich eine Freiheitsverhinderungslizenz. Soweit andere Mitglieder Deiner Famile (Mit-)Erben sind, müssten sie der Freigabe zustimmen (Dann an die bekannte Email-Adresse). Soweit das Foto jedoch unbekannten Urheberes bliebe, musste leider bis zum 1.1.2021 mit der Einstellung warten. sугсго.PEDIA-/+ 11:15, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für die blitzschnelle Beratung! Ignatius 11:56, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Erreicht dieses Logo Schöpfungshöhe? --Mg 11:52, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

4me not --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:23, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das reicht nicht mal für meine geringen Ansprüche, aber ich wette, das wird zum Zwecke des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen unseres Schöpfergottes geOffice-Action-del-t.--sугсго.PEDIA-/+ 15:05, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ok, dann haben wir das Logo jetzt auch. :) Danke --Mg 15:55, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

An das Logo von der Firma, die Jimbo höchstpersönlich gehört, dran zuschreiben, dass es PD ist, halte ich für keine gute Idee. Erst recht nicht jetzt, wo es sowieso Probleme mit unseren Logo-Richtlinien gibt. Wenn Jimbo das sehen sollte, wird ihm das bestimmt überhaupt nicht gefallen. -- Timo Müller Diskussion 00:37, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Soll er sich beschweren :-) --Finanzer 02:24, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

WICHTIG: Was tun? Alle Medien von Urhebern, die nach 1925 starben, in Gefahr

WS - gilt hier genauso --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:38, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Toll. Ich werde mich dann wohl ausführlicher mit US-Recht beschäftigen müssen, weil sonst habe ich womöglich bald auf WP:UF wirklich keine Ahnung mehr... Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass wir auf einen deutschen Server umziehen können, auf dem die Foundation uns dann weiter nach deutschem Recht arbeiten lässt? Imho doch eher gering, oder? -- ChaDDy ?! +/- 16:56, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Für einen Server für Wikisource kommt als Träger z.B. auch der deutsche Verein in Betracht. Für die WP ist ein solcher Umzug aber nicht realistisch --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:06, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, habe ich mir gedacht. Wir müssen uns dann wohl damit abfinden, dass wir früher oder später US-Recht bekommen? -- ChaDDy ?! +/- 17:08, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die WMF müsste die Namensrechte rausrücken und das tun die - wenn sie nut halbwegs normal sind - eh nicht. PS: Ich habe den Verdacht hier könnte es echt leer werden, wenn die WMF das durchzieht. sугсго.PEDIA-/+ 17:10, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, u. a. die ganzen Panoramafreiheit-Bilder, die Logos und überhaupt alles was mit Schöpfungshöhe zu tun hat, PD-alt (70 Jahre pma) können wir dann alles löschen lassen. In Zukunft könnte dann sogar ein einfacher Kreis geschützt sein. -- ChaDDy ?! +/- 17:17, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

@ Histo: Warum hältst du einen Umzug der de:WP nicht für realistisch? Die Daten sind schnell gespiegelt und die Kosten von zumindest vorläufigen Virtual Private Servern wie bei Host Europe sind kalkulierbar, da man den Traffic der Server kennen dürfte. Dass so ein Projekt in einem der klagefreudigsten Länder mit den höchsten Klagesummen gehostet wird, fand ich schon immer etwas … ungeschickt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:30, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Anders als für WS betrifft das jetzige Problem ja sehr viele, aber doch nur einen kleinen Teil der hier eingebundenen Medien, nämlich Werke, die nach 1922 veröffentlicht wurden und deren Urheber nach 1925 verstarb. Nur deshalb umzuziehen, wäre vielleicht doch übertrieben. Kann jemand berechnen, wieviele Medien hier betroffen wären? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:39, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte sprecht euch alle auf Commons in der von mir eingerichteten Opinion section http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Licensing#Opinion_section für Option 3 aus. Wenn es genügt, dass ein Rechteinhaber eine einfache Mail an die WMF sendet, können wir mittelfristig zB Tucholsky und Karl Kraus auf Commons und vielleicht auch auf de-Wikisource vergessen. Hier sollte die WMF die hohen Kosten eines US-Gerichtsverfahrens nicht scheuen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:33, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Es geht nicht nur um den Serverort, sondern auch insbesondere um den Sitz des Anbieters und die WMF wird den Anbietestatus nur dann los, wenn sie die einem rechtlich wirklich unabhängigen Dritten den Betrieb erlaubte, also auch die Verwendung der Namensrechte. sугсго.PEDIA-/+ 17:37, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Verein kann ohne weiteres als Anbieter von de auftreten, wenn er die Namensrechte verwenden darf. US-Gerichtsverfahren wären dann sehr viel unwahrscheinlicher. Aber das ist ultima ratio, wir sollten erstmal versuchen, die Foundation auf unseren Kurs zu bekommen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:41, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn wir schon beim Thema sind, wie sieht´s eigentlich jetzt mit dem TUM-Logo aus? -- ChaDDy ?! +/- 17:50, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
das wird hinter den kulissen geregelt, wer die geheimdiplomatie kritisiert oder thematisiert wird gesperrt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:59, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Achso, ok. -- ChaDDy ?! +/- 18:02, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn ihr hier die Lösungen auf Deutsch diskutiert, könntet ihr das Problem doch auch mal auf Deutsch darstellen oder? -- Simplicius 18:42, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
"Die Daten sind schnell gespiegelt und die Kosten von zumindest vorläufigen Virtual Private Servern wie bei Host Europe sind kalkulierbar, da man den Traffic der Server kennen dürfte." *Prust*. --rtc 18:52, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Darstellung des Problems

Es hat da wohl was zu tun mit ... Berner Übereinkunft und dem Uruguay Round Agreements Act ... und weiter?

Nach Lupo, der hier die US-Juristen auf seiner Seite hat, gilt:

  • Werke, die nach 1922 außerhalb der USA erschienen sind (Ursprungsland nicht die USA) waren bis 1996 oft nicht urheberrechtlich geschützt in den USA (Verletzung von Formvorschriften über Registrierung usw.). Soweit sie aber beim Inkrafttreten des genannten URAA (meist 1996) noch geschützt waren, wurde ein erloschener oder nicht bestehender Schutz in den USA wiederhergestellt. Sie sind dann 95 Jahre nach Erscheinen geschützt. Es spielt keine Rolle, ob sie in ihrem Ursprungsland gemeinfrei sind oder werden, da der (in der EU gegenüber anderen Staaten verbindliche Schutzfristenvergleich der Berner Übereinkunft in den USA gesetzlich nicht gilt. Die USA sichert also auswärtigen Urhebern genau die gleichen Rechte wie inländischen zu, ohne auf die Gegenseitigkeit zu achten. Schutzfristenvergleich meint: Regel der kürzeren Frist gilt (rule of the shorter term): ist ein Werk aus Australien (Regelschutzfrist: 50 Jahre pma) gemeinfrei, weil der Schutz bereits abgelaufen ist, wird es in der EU nicht geschützt, auch wenn es, würde es von einem EU-Urheber stammen, noch geschützt wäre. Es gilt die kürzere Frist, ist diese abgelaufen, ist das Werk in der EU schutzlos.
  • Praktisch für Karl Kraus. Unproblematisch sind nur die Fälle, bei denen der Urheber vor 1926 gestorben ist (1996 minus Regelschutzfrist 70). Karl Kraus war in seinem Ursprungsland Österreich 1996 geschützt, gemäß URAA wurde der Schutz in den USA wiederhergestellt, US-Recht sichert dann jedem seiner nach 1922 erstmals erschienenen Werke einen Schutz von 95 Jahren nach Erscheinen zu.
  • Wenn es für Commons oder de.Wikisource keine Ausnahmeregelung seitens der WMF/Community gibt, müssen seine Werke (ggf. auf die Mail eines Rechteinhabers) gelöscht werden, obwohl sie in fast allen Ländern der Welt gemeinfrei sind (wenn Mexiko die Berner Übereinkunft anwendet sind sie nach dem Schutzfristenvergleich/Regel der kürzeren Frist auch dort gemeinfrei, Mexiko hat 100 Jahre pma als Regelschutzfrist). Da Commons-Policy ist "Frei im Ursprungsland UND in den USA", sind die seit 1.1.2007 freien Kraus-Werke an sich zum Abschuss freigegeben.

Soweit alles klar? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:12, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Woher kommen die 95 Jahre? Ich habe dunkel in Erinnerung, dass das nur für "Work for hire" gilt, d.h. wenn die Arbeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses angefertigt wurde und das Copyright daher gleich von Anfang ab bei der Körperschaft liegt, und nicht beim Autor. Für sonstige Arbeiten gilt 70 pma. Kann aber sein, dass ich falsch liege; wäre für weitere Aufklärung dankbar. --rtc 23:18, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
http://www.copyright.cornell.edu/training/Hirtle_Public_Domain.htm --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:46, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Tja, das sieht dann in der Tat nicht gut aus. --rtc 03:45, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nachdem ich die Diskussion durchgelesen habe, ist mir was aufgefallen: diese ganze Situation gibt es nur wegen Disney (die sich für die 95 Jahre eingesetzt haben) und schlampigen Abgeordneten im Repräsentantenhaus (die die shorter-term-rule nicht explizit im Gesetzestext untergebracht haben)? sebmol ? ! 17:22, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Disney? Gibt es also doch einen aktuellen Anlaß? -- Simplicius 19:25, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Kommt drauf an, ob man Anfang der 90er Jahre noch als "aktuell" ansieht.--Wiggum 19:54, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
s. Copyright Term Extension Act. Es ging unter anderem um Micky, als der amerikanische Kongress entschied, die Schutzdauer um 25 Jahre zu verlängern. Ja, so offensichtlich kann Lobbyismus manchmal sein... sebmol ? ! 19:57, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nach 10 Jahren plötzlicher Aktionismus?

Wenn ich das richtig sehe, geht es um Gesetze, die man schon seit 1996, also seit zehn Jahren kennt? Zehn Jahre lang hat's keiner gemerkt und keiner hat sich beschwert? Und jetzt plötzlich dieser Aktivismus?
Die Panoramafreiheit gilt in den USA. Dennoch wurden nach einem zweiten Löschantrag die Bilder der Louvre-Pyramide durch französische admins gelöscht und die Kritiker von diesen verhöhnt. Hier wurde also in einem Vergleich zwischen dem Standort des Kunstwerks, Frankreich, und dem Standort der Server und seiner Betreiber, USA, die jeweils strengere, in diesem Falle französische Variante gewählt.
Im jetzigen Fall soll für nicht-amerikanische Werke die - wie sie sich momentan darstellt - strengere amerikanische Variante gewählt werden.

  • Also interessiert sich hier niemand für das Schutzlandprinzip, die einen wollen stattdessen immer laut Vergleich den stärksten Schutz haben (Maximum), die anderen wollen einen Schutzfristenvergleich, mit der Wahl des geringeren Schutzes (Minimum)?

Ich finde, es läuft momentan recht eigenartig und man sollte sich mal etwas mehr Zeit lassen. Den Artikel Schutzfristenvergleich könnte man aus gegebenem Anlaß auch mal schreiben! -- Simplicius 11:31, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

PS: Die Gemeinfreiheit durch eine Frist post mortem auctoris scheint ja weltweit zunehmend aus dem Ruder zu laufen. Wenn aber die Tochter eines Holocaustopfers die ihrer Familie gestohlenen Kunstwerke wieder haben will, läuft sie weltweit auf.

Verwendung eines Textes für eine Schularbeit

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich sehr für den Artikel "Brüder Grimm" auf ihrer Seite interessiert und wollte aus ihm Informationen für eine Schularbeit nehmen. Leider habe ich diesen Text bereits drei weitere Male im Internet gefunden und nun weiß ich nicht, bei wem ich mir die Erlaubnis holen muss um Informationen aus dem Text zu nehmen. MfG

--87.67.183.146 16:48, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Halte dich an das, was hier steht und du kannst (fast) nichts verkehrt machen. Übrigens, wo hast du den Artikel noch im Netz gefunden? -- ChaDDy ?! +/- 16:58, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Da die Texte aus der Wikipedia frei verbreitet werden dürfen, kann man sie oft auch auf anderen Websites finden. Es müsste jedoch dort aus der Seite hervorgehen, dass sie aus der Wikipedia stammen. mfg--Regiomontanus (Diskussion) 17:12, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Genau deshalb will ich ja wissen, wo er die noch gefunden hat. -- ChaDDy ?! +/- 17:18, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich kann [3] und [4] anbieten.--Τιλλα 2501 ¿? ± 17:40, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke, da hst du ja gleich zwei URV gefunden. Schon gemeldet? -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, wo meldet man denn fremde URV?--Τιλλα 2501 ¿? ± 17:56, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. -- ChaDDy ?! +/- 17:57, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke. Ich habe die Seiten gemeldet.--Τιλλα 2501 ¿? ± 18:24, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Um informationen aus einem Artikel in eine Schularbeit zu übernehmen, braucht man keine Erlaubnis, weil Informationen nicht geschützt sind. Nur die Ausformulierung im Artikel ist geschützt. Bei Deiner Schularbeit geht es darum, die Informationen selbst zu strukturieren und darzustellen, wenn Du es also richtig machst, brauchst Du ganz prinzipiell keine Erlaubnis. --rtc 20:36, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

FBI Bild - PD?

Hi! Ist das Bild hier oben PD? Ich denke als Erzeugnis einer US Behörde wäre das nahelegend. Weiß das hier jemand und kann das evtl. mit der korrekten Lizenz hochladen? --ABF 17:45, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist ja schon. Sorry. ABF 18:16, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Regelung bei Abschnittsauslagerung zu einem Artikel

Der als Autor hier nicht betroffene Benutzer:Revvar hat mich auf meiner Diskussionsseite aufgefordert, die jeweils 5 Hauptautoren von jeweils einem Abschnitt von zwei Wikipedia-Artikeln "deutlich sichtbar oben auf der Diskussionsseite" des Artikels zu ergänzen, weil es sich sonst um Urheberrechtsverletzung handele. Und das, obwohl ich bei der Auslagerung die Quelle, d. h. den Artikel und damit die Versionshistorie genannt habe. Zudem habe ich in den Artikel, in denen ich etwas entnommen habe, eine Verlinkung sowohl in der Zusammenfassung als auch im Artikel gesetzt.

Was soll denn beispielsweise die Nennung einer IP als "Hauptautor" auf einer spätzer sowieso wieder archivierten Diskussionsseite bringen, wenn die dazugehörige Uhrzeit zur IP nicht dabei steht?

Ich halte es nicht für praktikabel, wenn man bei der Auslagerung von Abschnitten langer Artikel in neue Artikel für jeden einzelnen Satz die Autoren seitenweise aus der Versionshistorie heraussuchen muss, um davon dann die fünf Hauptautoren zu nennen. - Und was ist dann überhaupt mit den anderen Autoren, die bei längeren Abschnitten durchaus ihren Teil geleistet haben können? ----Liberaler Freimaurer (Diskussion) 19:17, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie ich in meiner bekannten Highway-Seite ausgeführt habe, gilt für uns nicht die 5-Hauptautorenregel. Es sind immer alle Autoren zu nennen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:52, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Sollte man dann nicht diese 5 Hauptautoren-Regel hier: WP:URV#Artikel_verschieben, Artikel_zusammenführen, Artikel aufteilen löschen?
Die dort beschriebene Artikelaufteilung ist nur für Admins machbar. Auch die für die Auslagerung normaler Abschnitte unter Beibehaltung des ursprünglichen Artikels samt Versionshistorie ist die Vorgehensweise in Wikipedia:Hauptautoren für normale Benutzer nicht machbar (Suche im Versions-Heuhaufen) und für Admins aufwendig und außerdem auch noch sehr ungenau.
So lange auf eine existente Versionshistorie verwiesen werden kann, wo alle Autoren zu finden sind und ihre Arbeit nachvollziehbar ist, ist das die sicherste Lösung. Selbst wenn ich alle Autoren nenne, muss ich die Arbeit zuordnen können. Daher ist eine Quellenangabe durch Verlinkung des Artikels bzw. dessen Versionshistorie besser, denn nur dort kann man die Entstehung des Textes tatsächlich nachvollziehen. Und wo der Link ist, ist letztlich egal, da die Autorenangabe sowieso immer eine Verlinkung ist.
Bei einer Artikelzusammenführung ist es zwar schwieriger, aber auch hier lässt sich auf die Versionshistorie des anderen (z. B. geleerten oder gesperrten oder in Redirect geänderten) Artikels verlinken. Damit bleibt jeder Vorgang jedes Autors nachvollziehbar, was bei einer reinen Listen-Nennung nicht der Fall wäre.
--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:55, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wichtige Ergänzung: Wenn ein Text ausgelagert wird, muss dann auch in der Versionshistorie des Artikels, dem der Text entnommen wird, eine Verlinkung dorthin geschehen, wo der Text letztlich landet, da er sonst verschollen ist. ("Wo ist mein Text?") --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:57, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wieder was gelernt. Ein reiner Link ist unpraktisch, denn dieser wird nutzlos, wenn der verlinkte Artikel gelöscht wird (z.B. nach einer Verschiebung ohne Redirect). Weiterhin wäre es möglich das jemand diesen Artikelabschnitt in einen weiteren Artikel kopiert und als Quelle, da er ebenfalls nicht die Historie durchsuchen möchte, nicht den Ursprungsartikel sondern die erste Kopie angibt. Das einfachste was du jetzt machen könntest wäre der Anleitung zur Artikelaufteilung zu folgen, also einfach die kompletten Artikelinhalte plus Kopien der vollständigen Versionsgeschichten in den Zielartikel reinkopieren, den Grund in der ZF eintragen (also Quellen+Autoren für die Abschnitt oder die Edits ...) und danach gleich wieder zurücksetzen. --Revvar (D Tools) 20:20, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Verfasserangabe / Meldemöglichkeit bei der VG Wort?

Frage: Ist es möglich, einen neuen längeren Artikel, den man bei Wikipedia einstellen will, mit seinem Namen zu zeichnen (ist ja in manchen Printlexika üblich, vor allem in wissenschaftlichen...) Frage 2: Falls man sowas machen kann - gibt es dann auch die Möglichkeit, diesen Artikel bei der VG Wort als eigene wissenschaftliche Leistung zu "melden"? D.h. ist Wikipedia bereit, die sog. "Vorpixel" in diesen Artikel einzubauen, damit die VG Wort daraus die jeweilige Nutzung recherchieren kann? Gruß A. Graf, Köln --80.135.203.143 19:26, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein. Die Vertragsbedingungen der VG Wort und die GFDL passen nicht wirklich zusammen. sугсго.PEDIA-/+ 19:34, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Was sind Vorpixel? --217.84.31.213 19:37, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das sind Web-Bugs. Siehe: http://www.vgwort.de/metis_vorpixel.php --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 19:50, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Freie Lizenzen und Vergütungsgesellschaften

Warum können Mitglieder von Vergütungsgesellschaften ihre eigenen Werke nicht unter einer freien Lizenz veröffentlichen? --88.76.226.49 21:37, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Aus dem gleichen Grund, warum Du eine Wohnung nicht gleichzeitig vermieten und als Partyraum verwenden kannst. --rtc 21:45, 5. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube, bei der Frage geht es nicht um gleichzeitige Nutzung eines Werkes unter verschiedenen Lizenzen, sondern um die Schwierigkeit, einzelne Werke unter freie Lizenz zu stellen (z. B. Fotos, Bilder), während andere des gleichen Urhebers durch Verwertungsgesellschaften genutzt werden.--Regiomontanus (Diskussion) 04:06, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Wieso, können sie doch, bloß nicht die Werke, für die sie die Rechteverwertung der Vergütungsgesellschaft übertragen haben. Bei denen können sie es nicht, weil sie sich typischerweise im Vertrag mit der Vergütungsgesellschaft verpflichtet haben, eben dies nicht zu tun. Wenn sie's doch tun, werden sie vertragsbrüchig. Mit dem Urheberrecht hat das nichts zu tun. --Wikipeder 16:21, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe

Kann dieses Bild unter der Lizenz {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} {{Logo}} hochgeladen werden?

--T Maetz 09:27, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, kannst du. Aber natürlich wie immer auf eigene Gefahr. -- ChaDDy ?! +/- 10:25, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich schlage vor, diese Vorlage in 2 aufzuspalten, und zwar:

Was meint ihr dazu? // Forrester 09:53, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bevor wir weiter umschichten sollten wir erstmal auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe bzgl. der Logos warten. Da werden wahrscheinlich so oder so nochmal Anpassungen zu machen sein.--Wiggum 19:55, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Flickr.com

Hi, ziemlich viele Bilder in der WP und den Commons sind mittlerweile einfach von flickr.com kopiert. Im Prinzip ist das okay, jedoch stehen die Bilder von flickr unter der Creative Commons Lizenz mit Einschränkung für kommerzielle Nutzung. Dies ist beispielsweise beim Bild von Mark Medlock der Fall. Prinzip der Wikipedia ist es aber schließlich, dass jeder Inhalt frei - und zwar auch kommerziell - genutzt werden darf. Müssen diese Bilder im Prinzip nicht alle gelöscht werden? --Caulfield 12:27, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

ND Lizenzen werden sosohl hier als auch auf commons nicht akzeptiert. Sollte ein flickr Bild dementsprechend falsch lizenzert hochgeladen werden (man kann keine CC-by-nd Lizenz als CC-by-sa o.ä. deklarieren) kannst Du es einfach löschen lassen. Commons hat dazu auch eine eigene Wartungsmaschinerie. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:32, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, das war mir im Prinzip klar, aber danke. Hab auch grade nochmal gesehen, dass ich falsch geguckt habe. Das mit den Medlock-Bildern ist okay. --Caulfield 12:42, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechte der Britischen Regierung

Ich arbeite gerade an den Artikeln zu den Premierminsiern von Nordirland und habe passende Fotos in der englischsprachigen WP gefunden, die jedoch nicht auf Commons sind. Bei den ersten beiden Artikeln war dies noch unproblematisch, da die Bildrechte nach 50 Jahren erloschen sind (en:Image:Jamescraig.jpg, en:Image:Johnmillerandrews.jpg). Besteht eine Möglichkeit, die folgenden Bilder unter eine Lizenz in die deutsche WP (oder besser: in Commons) zu überführen?

-- Wo st 01 (2007-05-06 14:52 CEST)

Nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:59, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Doch, mittls Freigabe durch den Urheber bzw. dessen Rechstnachfolger. Also nicht wirklich. -sугсго.PEDIA-/+ 16:44, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Schutzfristenvergleich-Problem - Bitte um Hilfe

Sofern die Commons-Community (und wir) zu einem Konsens kommt, sollte das der WMF auf der Foundation List kommuniziert werden. Dazu brauchen wir aber Überblick über die Dimension des Problems. Der muss ja nicht exakt sein, sondern kann sich statistischer Methoden (Stichprobenverfahren) bedienen. Wieviele Medien wären hier auf de oder Commons betroffen, wenn alle Bilder gelöscht werden müssten, die

laut [5] lag die statistische Lebenswerwartung 1870 bei 40 Jahren und um die Jahrhundertwende bei 60 Jahren. Man könnte also über den Daumen gepeilt davon ausgehen, dass alle Urheber, die ungefähr nach 1880 geboren wurden, 1996 noch keine 70 Jahre tot waren und daher unter die 95-Jahre-Regel fallen könnten. Geht man weiter davon aus, dass der größte Teil der infrage kommenden Personen ihre Werke veröffentlicht haben, als sie über 25 waren und nimmt man eine einigermassen lineare Verteilung an, dann könnte man also sagen, dass ca. 50% der Werke der genannten Personen von der 95-Jahre-Frist betroffen wären. Ohne genauere Basisdaten wird man allerdings schwerlich zu irgendeiner halbwegs präzisen Aussage kommen. Bezüglich der bei uns gehosteten Dateien liegen meines Wissens gar keine statistischen Werte vor, so dass man hier eigentlich gar keine vernünftige Schätzung in Richtung absoluter Zahlen machen kann.--Wiggum 00:38, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich bin zwar dankbar für die Mühe, aber das ist nicht sonderlich hilfreich. Es muss doch möglich sein, einige signifikante Abfragen (Catscan) oder Stichproben zu machen. Wir haben doch bei Fotografen oder Malern eine Kategorisierung nach Sterbejahren (hier: 1927 bis 1936) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:01, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

etwa 23 Fotografen, die Wikipediartikel mit "Gestorben 1926-36"-Kats haben (gemäß CatScan), bei ca 810 gelisteten Fotografen. Bildhauer und Maler sind viel zu zahlreich vertreten, um sie mittels Catscan komplett auszuewerten, aber 49 Bildhauer sind im fraglichen Zeitraum verstorben. Da es nur um Werke nach 1923 geht, viele dieser Künstler aber teils auch schon im 19. Jahrhundert aktiv waren, wirds zumindest in diesen Kategorien nicht allzu viele Bildchen treffen. Bei den Maler ist etwas graumsamer, so fallen ca. 210 Todesdaten lemmatisierter und Todesjahr-kategoriesierter Maler in den fraglichen Zeitraum. Allerdnigs wäre weiter zu brücksichtigen, dass die 100-Jahre+-Regelung icht mehr anwendbar sein dürfte, da weit mehr als 50% der 1907 aktiven Urheber zumindest den 1. Januar 1926 erlebt haben. sугсго.PEDIA-/+ 09:27, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Zur Ergänzung: In der Kategorie Autor sind ca. 400 Leute die zwischen '26 und '36 (einschliesslich Grenzen) gestorben sind.--Wiggum 14:36, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Was soll ich denn NOCH machen?

Hinsichtlich des Bildes http://de.wikipedia.org/wiki/Bild%3AMacintosh_FP-Desktop_Folder-Raddatz_H.P.gif

bin ich am Ende meines Lateins. Mir wurde vom Portraitierten das Bild zuir Veröffentlichung freigegeben. Mehr geht nicht, mehr kann ich nicht angeben. ICh weiß nicht, wo es hier noch etwas zu beanstanden gibt.

Dieser Roboter muß mal wieder geölt werden ;-)

--Shoshone 16:26, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Da fehlt die Erlaubnis des Urhebers, siehe Deine Diskussionsseite. --Noddy93 16:44, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, nicht nur, dass diese Erlaubnis nicht hinreichend ist, weil wir die Erlaubnis ds Fotografen brauchen, sie ist noch nicht mal notwendig, wegen Person der Zeitgeschichte. --rtc 18:37, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Jetzt hast du was verdreht. Die Erlaubnis des Fotografen ist schon notwendig, aber nicht die Erlaubnis des Abgebildeten. -- ChaDDy ?! +/- 18:41, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Genau das habe ich gesagt. --rtc 18:46, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

WMF-Kungeln

Wer kungelt jetzt eigentlich von der de.WP mit der WMF bzgl. der Lizenzen auf de? (Hätte eine Frage). -sугсго.PEDIA-/+ 21:07, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Du könntest dich an akl wenden, ich denke er kann im Namen des Vereins sprechen.--Wiggum 21:40, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

ShareAlike 2.0

Hi, wieso kann ich beim Upload in die Commons aus dem Drop-Down-Menü nur die ShareAlike Versionen 1.0 und 2.5 auswählen? Was tue ich wenn das entsprechende Bild unter der Version 2.0 veröffentlicht wurde? Welche Lizenz soll ich auswählen? --Caulfield 21:16, 6. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Man kann Lizenzen auch manuell eingeben. --Kungfuman 08:43, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer ist der Autor einer Fotografie? Der den Auslöser drückt, der Besitzer oder Eigentümer der Kamera oder...?

Eine Frage kam mir bei den am Wochenende erstellen Bildern zm Zaunkönig (Art). Ich habe die Kamera aufgebaut, alles eingestellt und ausgerichtet und einen Drahtauslöser in zehn Meter Entfernung aufgebaut. Nun haben wahlweise meine Kinder oder ich den Auslöser betätigt. Urheber / Autor ist in dem Fall wohl die Person, die den Auslöser betätigt. Wer ist aber der Urheber, wenn ich den Auslöser an eine Lichtschranke oder Bewegungsmelder angeschlossen hätte? Der Vogel bestimmt nicht.--Kuebi 11:29, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

also so gehts ja nunmal garnicht. Erstmal hat der Zaunkönig eine Mail ans OTRS zu schicken, in der er aufs Recht am eigenen Bild verzichtet und dies auch ausdrücklich für seine minderjährigen Kinder bestätigt. Seine Identität ist durch einen geeigneten Hufabdruck zu prüfen. Wenn danach das Schiedsgericht entschieden hat, daß diese Fotos nicht sittenwidrig oder jugendgefährdend sind, können wir über ein Meinungsbild abstimmen, ob die Bilder hochgeladen werden dürfen.
Meiner Meinung nach entsteht bei einem Lichtschrankenbild kein schützbares Foto gemäß § 72 UrhG sondern lediglich ein Lichtbild, da keine eigenschöpferische Prägung und Gestaltung des Bildes gegeben ist. --RalfR 11:52, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich auch so und die Schutzrechte stehen m.E. dem zu, der die Apparatur eingerichtet hat. So ähnlich ist es ja beispielsweise bei Webcams oder Satellitenfotos auch. Übrigens wusste ich noch gar nicht, dass Vögel neuerdings Hufe haben. ;-) --Wiggum 11:56, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Schau mal auf KEB - auch Türme haben Hufe! --RalfR 11:59, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nach Ralfs Definition wären alle extern getriggerten Aufnahmen, z.B. die einer High-Speed-Kamera („Geschoss geht durch Apfel“) gemeinfreie Lichtbilder? Kann nicht sein! Ich spinne das Thema weiter: Ich drücke auf den Selbstauslöser und nach 10 Sekunden macht der ein Bild (zeitgetriggert). Ein Lichtbild? Nein? O.k. wie sieht es mit einem 1 Stundenselbstauslöser aus?.--Kuebi 12:57, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Lichtbilder sind nicht gemeinfrei.--Wiggum 13:00, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Sind sie wohl. // Forrester 18:56, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK) Es geht immer darum, was dargestellt wird. Dies ist auf Lichtbildwerk ziemlich anschaulich dargestellt. Bilder mit Lichtschranke bedeuten meist, daß der "Fotograf" keinen Einfluß darauf hat, was fotografiert wird - er kann also garnicht schöpferisch trätig sein, was ein Lictbildwerk erfordert. Bei Selbstauslöser, High-Speed usw. ist der Fotograf sehr wohl schöpferisch tätig, er bedient sich nur der Möglichkeiten der Technik. --RalfR 13:03, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
  • Bevor ihr euch hier verrennt. Wenn der Aufsteller des Fotoapperats, welcher auch die Lichtschranke und was auch immer zum Auflössen aufgestellt hat, das Bild selber unter freier Lizenz veröffentlichen will, darf er das. Denn in dem Fall stellt sich die Frage bezüglich wer denn nun das Urheberrecht hat gar nicht. Denn ob es sich hierbei nun um eine Fotografie oder Lichtbild handet, muss in dem Fall ja gar nicht beachtet werden. Denn der mögliche Urheber gibt ja sein Einverständniss. Bei Aufnahhmen bei dem der Hochlader nicht der Aufsteller war, ist eine Freigabe durch den Aufsteller vorzuziehen, da nur dadurch wir (wikipedia) sicher sein können das Urheberrechtlich alles in Ordnug ist. Denn gerade bei Tieraufnahmen ist meistens nicht nachzuweisen das die Aufnahem durch eine Lichtschranke und nicht durch Fernauslösser duch den Fotografen selbt gemacht wurde. Bobo11 13:13, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Das sind ja auch mehr Gedankenexperimente ohne konkreten Anlass. M.E. ist das ein Graubereich, der - wenn es denn mal wirklich der Fall wäre - ggf. durch richterliche Entscheidung geklärt werden müsste. Beispiel: „Der OGH referiert insbesondere die Ansicht des Kommentars von Fromm/Nordemann zum deutschen UrhG: Für den einfachen Lichtbildschutz verblieben demnach (von Zufallsfotos infolge eines versehentlichen Auslösens der Kamera abgesehen) nur technische Fotos, bei denen jeder Fotograf mit denselben Fähigkeiten und Kenntnissen dasselbe Ergebnis, nämlich eine technisch einwandfreie Wiedergabe, erzielen müsse (also etwa Reproduktionen von Gemälden, Fotos von Maschinen, Fotos für die Verbrecherkartei, kartografische Luftaufnahmen und - im Regelfall - Passbilder aus Fotoautomaten).“ --Kuebi 13:24, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

einfach frage

wahrscheinlich ne Frage die ihr hier öfter beantwortet. Da is ne IP (dahinter verbirgt sich ein Student), die stellt einen Teil einer Hausarbeit oder was auch immer in einen Artikel aktuelles Beispiel, das wird natürlich revertiert, wie kann man die IP am besten also Glauben schenken, bzw. was muss sie noch tun, wenn sie wie hier behauptet, der Urheber zu sein scheint, damit der Artikel erweitert bleibt? Fragt --Krude 17:16, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine OTRS-Freigabe schreiben. — Pill (Diskussion · Bewertung) 19:10, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachfrage zu Grundrisszeichnung

Da sich auf meine weiter oben gestellte Nachfrage, bisher niemand reagiert hat, hier noch ein mal die Bitte:

Habe mal die Zeichnung hochgeladen, schaut es euch bitte mal an und falls Ihr eine Schöpfungshöhe erkennen könnt, könnt ihr es auch direkt löschen. Vielen Dank und Gruß --kandschwar

Ich sehe keine Schöpfungshöhe. --RalfR 19:18, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo Ralf, danke für die Antwort. Dann sind wir beide ja schon zu zweit mit der Meinung. Gruß --kandschwar 20:24, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildschirmfoto von Fernsehprogramm

Darf ich die vom TV abfotografierte Szene eines Spielfilms bei Wikipedia hochladen? Es handelt sich um eine Porträtaufnahme Marlene Dietrichs im Film Schöner Gigolo, armer Gigolo, die ich gern in letzterem Artikel unterbringen würde. --Chrisha 20:08, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein. Da der Kameramann mit Sicherheit noch keine 70 Jahre tot ist. --kandschwar