Zinsswap

Zinsderivat bei dem die Parteien Zinszahlungen zu bestimmten Zeitpunkten auf festgelegte Nennbeträge austauschen
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Ein Zinsswap ist ein Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen auf einen nominellen Kapitalbetrag für einen festgelegten Zeitraum.

Der Zinsswap ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, Zinszahlungen unterschiedlicher Zinsfixierung auf einen (fiktiven) Bezugsbetrag untereinander auszutauschen. Entstehungsgrund ist der komparative Zinsvorteil, den hierdurch z.B. die beiden Kreditnehmer aus der Aufnahme zweier Kredite in dem jeweils von ihrem Partner gesuchten Kreditinstrument haben. Weiteres Motiv ist die Möglichkeit des sog. "Drehens" des Zinsstroms: da i.d.R. die eine Partei im Zinsswap einen festen Zinssatz zu zahlen hat, die andere jedoch einen variablen Satz (d.h. einen in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Marktsätze angepassten), kann je nach Bedarf und Interessenlage ein Zahlungsstrom aus einem anderen Finanzinstrument umgewandelt werden. So kann ein Unternehmen, dass sich langfristig zu einem Festsatz refinanziert hat (der u.U. im Verlauf der Zinsbindung weit über dem Marktzins liegt), den passenden Zahlungsstrom aus einem Zinsswap beziehen, während es dort einen variablen Satz zahlen muss und sich somit in der Nettobetrachtung immer marktgerecht refinanziert.