Kantate

mehrsätziges Werk für Singstimmen mit Instrumentalbegleitung
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Der Begriff Kantate (v. lat.: cantare singen) bezeichnet

1. ein Gesangsstück für Solostimmen und Chor, das von einem kleinen Orchester begleitet wird. Es gibt geistliche und auch weltliche Kantaten. Ihre größte Bedeutung erlangte sie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.

Zu den wichtigsten Kantatenschöpfern zählen Johann Sebastian Bach, oder Georg Philipp Telemann, die Kantaten vor allem für den kirchlichen Gebrauch komponierten.

Kantaten einer neuen Form finden sich bei Felix Mendelssohn Bartholdy (Lobgesang) und anderen romantischen Komponisten.

Bei der Kantate handelt es sich um ein mehrsätziges Werk, bei dem Rezitativ, Arien etc. bzw. Chorsätze abwechseln. Als unerhörte und zunächst umstrittene Neuerung im kirchlichem Bereich galt die begleitete Monodie, hauptsächlich in Arien.

Eine typische Kirchenkantate besteht aus

  • Eingangschor / Sinfonia (instrumental)
  • Abfolge von Rezitativen und Arien ggf. unterbrochen durch einen Chor
  • Schlußchoral

Als Textgrundlage dienen Bibeltexte bzw. Paraphrasen über diese.

Eine extra zu erwähnende Gruppe sind die Choralkantaten, denen der Text eines Chorals zugrunde liegt. In der Regel ist bei diesen der Anteil der Chorsätze größer als bei "normalen" Kantaten.

siehe Bachkantate

2. (v. lat.: cantate! "singt!" [Psalm 98,1 Eingangsvers des 4. Sonntags nach Ostern]) den Namen des Sonntags im Kirchenjahr Kantate.