Ein Arbeitgeber ist eine Person die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Arbeitgeber können sein natürliche, juristische Personen oder als Gesellschaft wie z.B. als GmbH. Für mehr Informationen als Gesellschaft sehen Sie bitte Gesellschaftsformen. Im Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten geregelt.
Der Arbeitgeber zahlt den Lohn an den Arbeitnehmer, sorgt für den Arbeitsschutz und zahlt die Sozialversicherung. Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schreiben. Zudem kooperiert er mit dem Betriebsrat und folgt dessen Betriebsvereinbarungen. In vielen Branchen ist es so, dass die Arbeitgeber zu so genannten Arbeitgeberverbänden zusammengeschlossen sind. Dort werden die Tarifverträge mit den Gewerkschaften ausgehandelt. Rechtliche Auseinandersetzungen werden vor dem Arbeitsgericht geklärt.