Interessenverband

auf Dauer angelegte Personenvereinigung mit dem Ziel, den politischen Willensbildungsprozess und das staatliche Handeln zu beeinflussen
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Der Interessenverband ist eine auf formale Strukturen gegründeter, freiwilliger Zusammenschluss von Personen, Körperschaften, juristischen Personen. Ziel dieser Vereinigung ist die Bündelung und Regelung der gleich gerichteten oder ähnlichen Interessen, sowie deren Vertretung gegenüber anderen. Hierfür bedient er sich der Veröffentlichung und der direkten Einflussnahme. Bei der direkten Einflussnahme wird Druck durch Vertreter des Interessenverbandes (Lobby) auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft ausgeübt. Sofern die Interessenverbände auf die Gesetzgebung u.a. politische Akte Einfluss zu nehmen suchen, nennt man sie auch Pressuregroups.

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, Interessenverbände zu gründen. Diese unterstehen dem Vereinigungsrecht und Koalitionsrecht. Sie sind in Deutschland im Grundgesetz (Artikel 9, Abs.1) geschützt.

Arten von Interessenverbänden

Beispiele von Interessenverbänden

  • Deutscher Jagdschutz-Verband - definiert sich als "Interessenvertretung von 290.000 Jägerinnen und Jägern aus allen Bundesländern"