Geschmack (v. mittelhochdeutsch: gesmac das Vermögen zu Schmecken) bezeichnet
- in der Sinnesphysiologie den Geschmackssinn im engeren Sinn
- den Sinneseindruck, der sich aus gustatorischen (Geschmackssinn), olfaktorischen (Geruchssinn), haptischen (Tastsinn) und auch optischen Eindrücken (das Auge isst mit) zusammensetzt (süßer, scharfer, kräftiger Geschmack). Diese Faktoren bestimmen auch den kulinarischen Genuss. Siehe Geschmack (Sinneseindruck)
- die Fähigkeit ästhetischer, modischer oder kulinarischer Urteilsbildung (erlesener Geschmack), Geschmack (kulturell)
- einen einheitlichen ästhetischen Wertmaßstab einer bestimmten Zeit oder Epoche (Geschmack des Jugendstil)
- ein subjektives Werturteil über etwas, was jemandem gefällt, wofür er eine Vorliebe entwickelt (das Geschenk trifft genau meinen Geschmack)
- in der Erkenntnistheorie des 18. Jahrhunderts bis Kant das Urteilsvermögen der Sinne
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