Buße

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Die Buße ist eine Sanktion gegenüber einer Verfehlung.

Theologie

Wer sich aus der Gemeinschaft von der religiösen Wertordnung abwendet, soll Buße tun. Die Buße soll die Wiederherstellung des Vertrauens in den Gott oder die Gottheiten herbeiführen. Die Sünde wird durch eine "geistige Rückkehr" wieder fortgewaschen. Typischerweise wird dies durch Opferung u.ä. bewerkstelligt. Das Christentum wird im Katholizismus die Beichte als Bekenntnis der Verfehlungen die Absolution gegen Auflagen erteilt. Die evangelische Lehre ist es nicht das Individuum, das die Rückkehr in den Glauben bewirkt, sondern der Wille Gottes.

Rechtswissenschaften

Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche Sanktion gegen Ordnungswidrigkeiten. Die Buße ist nicht gleichbedeutend mit einer Strafe, die regelmäßig nur durch den Strafrichter (daher auch: "Kriminalstrafe") angeordnet werden kann. Der Mindestbetrag einer Geldbuße ist 5 Euro. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis eintausend Euro, gegen juristische Personen auch Höhen bis zu 1 Million vor. Keine Grenzen kennt das Kartellrecht, die Geldbußen haben dort bisher Höhen bis zu 500 Millionen Euro erreicht. In jedem Fall muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden.

Siehe auch: Theologie, Ordnungswidrigkeitenrecht, OWiG, Bußgeldkatalog