Der Cash-Flow bzw. Cashflow, auch Kapitalflussrechnung genannt, ist eine wirtschaftliche Messgröße, mit deren Hilfe man die Zahlungskraft eines Unternehmens beurteilen kann. Er stellt die reinen Zahlungsströme dar (ausschließlich auf eine Periode bezogene Einzahlungen und Auszahlungen).
Der Cash-Flow wird berechnet, um festzustellen;
- ob ein Unternehmen aus eigener Kraft Investitionen tätigen kann;
- wie viel Geld für Schuldentilgung, für Investitionen und zur Ausschüttung an Aktionäre vorhanden ist;
- inwieweit Insolvenzgefahr besteht. Ein über die Jahre hinweg bestehender negativer Cash-Flow führt in aller Regel zur Insolvenz.
Wie viele andere Kennzahlen zur Unternehmensanalyse stammt diese aus dem US-amerikanischen Raum. Im bilanziellen Ergebnis eines Unternehmens sind eine Vielzahl von Faktoren enthalten, die sich nicht auf den wirklichen Zahlungsfluss auswirken. Mit der Kennzahl Cash-Flow versucht man den wirklichen Geldfluss zu ermitteln.
Es gibt zwei grundsätzliche Verfahren für die Ermittlung des Cash-Flow-Wertes, nämlich die direkte und die indirekte Ermittlung.
Zur direkten Berechnung werden alle im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit stehenden zahlungswirksamen Ausgaben von den zahlungswirksamen Einnahmen einer Periode subtrahiert. Zahlungswirksam wird des öfteren auch fondswirksam genannt.
Zur indirekten Berechnung wird der bilanzielle Erfolg, in der Regel Gewinn (Jahresüberschuss oder Betriebsergebnis als Vorsteuergröße) herangezogen.
Dann werden die ausgabeneutrale Aufwendungen (die keine Zahlungswirkung haben und nur bilanzielle Verrechnungsposten sind), beispielsweise Abschreibungen, Erhöhung der Rückstellungen und der Rücklagen sowie außerordentliche (nur temporär angefallene) Aufwendungen addiert. Ausgabenneutrale Erträge hingegen wie Zuschreibungen und außerordentliche Erträge werden subtrahiert.
Der um bilanzielle, nicht zahlungswirksame Faktoren bereinigte bilanzielle Erfolg stellt den Cash-Flow als zahlungswirksamen, finanziellen Überschuss der Periode dar.
Der Cash-Flow (auch Brutto Cash-Flow) in seiner einfachsten Form ist deshalb:
- Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- + Abschreibungen
- +/- Veränderungen der langfristigen Rückstellungen (inklusive Pensionsrückstellungen)
- (+/- Veränderungen des Sonderpostens mit Rücklagenanteil)
Da der Cash-Flow nun für Schuldentilgung, Rücklagenbildung verwendet werden kann, müssen weitere abgeleitete Größen ermittelt werden, um festzustellen, wieviel finanzielle Mittel für Investitionen und Dividendenzahlungen zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung des Netto-Cash-Flows und des Free Cash-Flows müssen ausgabenrelevante Aufwendungen nach der Bilanzaufstellung, wie Privatentnahmen und Investitionen vom Cash-Flow abgezogen werden. Zahlungswirksame Erträge, die nach der Bilanzierung getätigt werden (beispielsweise Desinvestitionen), müssen hingegen addiert werden.
Aus dem Brutto Cash-Flow können also folgende Größen abgeleitet werden:
- Netto Cash-Flow (Cash-Flow bereinigt u. a. um Steuerzahlungen, Finanzierungskosten, Rücklagenveränderungen)
- Brutto Cash-Flow
- - Steuerzahlungen (nur bei Ermittlung des Brutto-Cash-Flow mit Ergebnis vor Steuern)
- - Zinszahlungen (nur bei des Brutto-Cash-Flow mit Ergebnis vor Zinsen) und Tilgungszahlungen
- (- Privatentnahmen bei Personengesellschaften)
- +/- Rücklagenzuführung/-auflösung
- Free Cash-Flow (Cash-Flow vor Dividenden und nach laufenden Investitionen)
- Netto-Cash-Flow
- - Investitionen (aus Geschäftstätigkeit: Ersatz- und Erweiterungsinvestionen)
- + Desinvestitionen
Der Free Cash-Flow ist der frei verfügbare Cash-Flow. Er verdeutlicht, wie viel Geld für die Dividenden der Aktionäre bzw. Gesellschafter verbleibt. Die Größe des Free Cash-Flows ist praktisch bilanztechnisch nicht manipulierbar.
Für die externe Betrachtung (speziell im Rahmen der Jahresabschlussanalyse) ist aus Gründen der Praktikabilität zumeist nur die indirekte Cash-Flow-Ermittlung verfügbar.
Börsennotierte Konzerne müssen nach § 297 Abs. 1 S. 1 HGB in ihrem Konzernabschluss eine Cash-Flow-Rechnung publizieren. Für den Cash-Flow gibt es keine offizielle Ermittlungsweise. Daher werden oft unterschiedliche Rechenwege verwendet, die zu Verwirrungen führen können. Es ist daher zu empfehlen, die gesamte Rechnung zu veröffentlichen. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA) und die Schmalenbach-Gesellschaft (SG) empfehlen eine einheitliche Berechnungsform.
Das durch die angelsächsischen "Statements of Cash Flow" geprägte Verständnis bezieht ebenfalls wie Netto- und Free Cash-Flow die Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Unternehmens in die Betrachtung ein. Die vorgeschlagene Kapitalflussrechnung wird in drei Cash-Flows gegliedert:
- Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (auch Operativer Cash-Flow): nach Korrektur um kurzfristig erwirtschaftete bzw. verbrauchte Finanzmittel (working capital (insbesondere Vorräte und kurzfristige Forderungen))
- Cash-Flow aus Investitionstätigkeit: nach Korrektur um Mittelverbrauch aus Investitionen und Desinvestitionen
- Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit: nach Korrektur um verbrauchte Mittel für Dividenden, Zinszahlungen und Darlehenstilgungen sowie zugegangene Mittel aus Kapitalerhöhung und Darlehensaufnahmen
Siehe auch: Discounted Cash-Flow (DCF, Verfahren zur Unternehmensbewertung)