Schalter (Elektrotechnik)
Als Schalter bezeichnet man eine Einrichtung zum Herstellen oder Unterbrechen einer elektrischen Verbindung.

Schalter können auf vielfältige Weise unterschieden werden:
- Nach der Art der Betätigung
- handbetätigte Schalter wie Kippschalter, Drehschalter, Tastschalter
- mechanisch betätigte Schalter wie Nockenschalter, Endlagenschalter
- nach Schaltfunktion
- Öffner, Schließer, Umschalter
- nach Wirkungsweise
- mechanische Kontakte
- elektronische Schalter wie Initiatoren
- nach Spannungsbereich
- Schalter für Kleinspannung
- Niederspannungsschalter
- Hochspannungsschalter
- nach dem Zweck
- Lichtschalter, Hauptschalter, Trennschalter, Leistungsschalter usw.
Schalter mit mechanischen Kontakten besitzen je Strompfad zwei Kontaktstücke. Beim Einschalten oder Schließen werden die Kontaktstücke in Berührung gebracht, beim Ausschalten oder Öffnen wieder voneinander getrennt. Beim Trennen entsteht an den Kontakten ein Schaltlichtbogen, der bei kleinen Abschaltströmen und niedrigen Spannungen von selbst erlöscht. Deshalb benötigen Niederspannungsschaltgeräte für Wechselstrom bis 25 A keine Löscheinrichtungen. Niederspannungsschalter für Wechselstrom über 25 A und Schalter für Gleichstrom haben meist kammerartige Löscheinrichtungen, die dazu dienen den Schaltlichtbogen zu verlängern, zu kühlen und so zum Verlöschen zu bringen. Schalter für Mittelspannung und Hochspannung schalten unter Öl um den Lichtbogen zu löschen oder im Vakuum um erst gar keinen Lichtbogen entstehen zu lassen.