Bordell

Gebäude, in dem sexuelle Dienstleistungen angeboten werden
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. September 2004 um 17:38 Uhr durch Arved (Diskussion | Beiträge) (Selbstlink entfernt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Bordell (ursprünglich aus dem frz. Bretterhütte, Synonyme Freudenhaus oder derb auch Puff) ist ein im gesetzlichen Sinne nichtgewerbliches Gebäude, dessen Betreiber gegen hohe Geldbeträge Räumlichkeiten und "Personal" zur Betreibung der Prostitution zur Verfügung stellt. Meist bieten sich in einem Kontakthof weibliche Prostituierte gegen ein individuell ausgehandeltes Entgelt männlichen Freiern zum Geschlechtsverkehr an.

Selbst wenn im Bordell auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist ein Bordell kein Gewerbebetrieb wie etwa eine Gaststätte. Das bedeutet, dass der Betreiber strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn

  • die im Bordell tätigen Prostituierten in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Bordellwirt und/oder den Zuhältern gehalten werden,
  • die Räumlichkeiten zum Zwecke der Prostitution auch Personen unter 18 Jahren zur Verfügung gestellt werden.

Literatur

  • Anita Ulrich: Bordellle, Straßendirnen und die bürgerliche Sittlichkeit in der Belle Epoque: eine sozialgeschichtliche Studie der Prostitution am Beispiel der Stadt Zürich, Zürich : Antiquarische Gesellschaft, ISBN 3-906399-00-1

Siehe auch