Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems (Sozialversicherung).
Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern" (§ 1 SGB V).
Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im SGB V festgelegt ist. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus).
Der derzeitige Beitragssatz liegt bei circa 12 - 16 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Man unterscheidet zwischen primären Trägern und Ersatzkassen der GKV:
- primäre Träger sind
- die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)
- die Betriebskrankenkassen (BKK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
- Ersatzkassen haben sich im Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdaK) zusammengeschlossen. Hierzu gehören z.B. die Barmer Ersatzkasse und die Deutsche Angestellten Kasse (DAK)
Daneben gibt es noch einige "Spezialkassen" wie z.B. die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft (für Bergleute).
Circa 87 Prozent der Bevölkerung sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert oder mitversichert.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland
- Gesamtzahl :
- 72,6 Millionen das entspricht 87 % der Bevölkerung
- Pflichtmitglieder:
- 29,8 Millionen
- Kostenfrei mitversicherte Familienangehörige
- 22,6 Millionen
- Rentner
- 15,6 Millionen
- freiwillig versichert
- 4,6 Millionen
- Pflichtmitglieder:
- (Quelle BMG )
Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes kann jeder Versicherte zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen.
Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist abhängig vom Einkommen. Bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann man als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, einen Versicherungsvertrag bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen abschliessen oder auch gar nicht krankenversichert sein.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2003 3825,00 € (West und Ost). Für den Bereich der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Jahresarbeitsentgeltgrenze - d.h. jeder gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte ist Mitglied der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Jährliche Verwaltungskosten der GKV:
- 1992: 106 € / Mitglied (netto)
- 1994: 118 € / Mitglied (netto)
- 1996: 129 € / Mitglied (netto)
- 1998: 135 € / Mitglied (netto)
- 2000: 143 € / Mitglied (netto)
- 2002: 157 € / Mitglied (netto)
Vorteile der GKV
- Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.
- die Beiträge richten sich prozentual nach dem Arbeitsentgelet (Lohn, Gehalt, Provision, ...) und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus) und *Beiträge werden nur werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben
- Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch
- Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Rechtsansprüche sind über das Sozialgesetzbuch gesichert
- Klagen vor den Sozialgerichten sind kostenfrei
Nachteile der GKV
- bei hohem Einkommen ist sie relativ teuer
- Privatversicherte werden beim niedergelassenen Arzt und im Krankenhaus bevorzugt behandelt.
- manche Leistungen werden nicht oder nur teilweise bezahlt
Stichworte Krankengeld -- Risikostrukturausgleich -- Beitragsbemessungsgrenze -- Rezeptgebühr - Gesundheitswesen - Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz
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